GOÄ A3672: Steinanalyse korrekt abrechnen – Tipps & Praxis

4 Min. Lesezeit
GOÄ A3672
Steinanalyse (Gallensteine, Harnsteine), mittels Infrarotspektrometrie oder mikroskopisch – einschließlich chemischer Reaktionen –
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer A3672 (Steinanalysen): Erfahren Sie alles über Abrechnungssätze, korrekte Indikationen und wie Sie typische Honorarverluste vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A3672

Die Ziffer A3672 ist eine Analogbewertung im Bereich der Laborleistungen. Der offizielle Leistungstext beschreibt die Ziffer wie folgt:

Steinanalyse (Gallensteine, Harnsteine), mittels Infrarotspektrometrie oder mikroskopisch – einschließlich chemischer Reaktionen –

Diese Leistung umfasst die hochpräzise Untersuchung von Konkrementen, die aus dem menschlichen Körper gewonnen wurden. Ziel ist es, die exakte mineralogische Zusammensetzung des Steinmaterials zu bestimmen. Die Infrarotspektrometrie (FTIR) gilt hierbei als Goldstandard, da sie auch Mischsteine zuverlässig identifizieren kann. Chemische Hilfsreaktionen zur Absicherung des Befundes sind in der Gebühr bereits vollständig enthalten.

GOÄ A3672 in der Praxis: Präzise Diagnostik für die Rezidivprophylaxe

Die Bestimmung der Steinzusammensetzung ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Metaphylaxe bei Urolithiasis oder Cholelithiasis. Erst wenn die genaue Zusammensetzung (z. B. Calciumoxalat, Harnsäure oder Struvit) feststeht, kann eine zielgerichtete Ernährungsberatung oder medikamentöse Therapie erfolgen. Die Abrechnung der Ziffer A3672 setzt voraus, dass die Analyse mittels Infrarotspektrometrie oder qualifizierter Mikroskopie durchgeführt wurde.

Einfache nasschemische Suchtests oder rein makroskopische Beurteilungen reichen für die Abrechnung dieser hochwertigen Ziffer nicht aus. Die Methode muss im Laborjournal und auf der Rechnung klar ersichtlich sein. Häufig wird diese Leistung von spezialisierten urologischen Laboren oder Großlaboren im Wege der Auftragsleistung erbracht.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A3672

Fallbeispiel 1: Rezidivierende Urolithiasis

Ein Patient stellt sich mit rezidivierenden Nierenkoliken in der urologischen Praxis vor. Ein spontan abgegangener Harnstein wird vom Patienten mitgebracht. Zur Einleitung einer spezifischen Diättherapie veranlasst der Arzt eine Infrarotspektrometrie des Konkrements. Abgerechnet wird die Ziffer A3672 mit dem Regelsatz von 1,15-fach (16,76 €) neben der urologischen Grundkonsultation.

Fallbeispiel 2: Postoperative Steinanalyse nach Ureterorenoskopie

Bei einer Patientin wird ein festsitzender Harnleiterstein mittels Ureterorenoskopie (URS) operativ entfernt und fragmentiert. Die gewonnenen Steinfragmente werden im praxiseigenen Labor mittels Polarisationsmikroskopie und chemischer Hilfsreaktionen analysiert. Die Praxis rechnet für die physikalisch-chemische Analyse die Ziffer A3672 analog ab.

Fallbeispiel 3: Abklärung einer infantilen Hyperoxalurie

Bei einem Kind wird ein Blasenstein operativ entfernt. Aufgrund des jungen Alters besteht der Verdacht auf eine metabolische Störung. Die Steinanalyse mittels FTIR-Spektrometrie sichert das Vorliegen eines reinen Whewellit-Steins. Die aufwendige Differenzierung wird über die GOÄ A3672 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ A3672: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die fehlerhafte Anwendung des Steigerungssatzes. Da die Ziffer A3672 zum Abschnitt M (Laborleistungen) gehört, gilt hier nicht der übliche ärztliche Gebührenrahmen bis zum 2,3-fachen Satz. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15-fach und der maximale Höchstsatz bei 1,3-fach.

Achtung: Eine Überschreitung des 1,15-fachen Satzes bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist bei Laborleistungen extrem selten und muss auf der Rechnung besonders detailliert und einzelfallbezogen begründet werden. Allgemeine Floskeln werden von privaten Krankenversicherungen meist sofort gestrichen.

Zudem darf die Ziffer nicht mehrfach für verschiedene Fragmente desselben Steins berechnet werden. Auch wenn der Stein in mehrere Teile zerfällt, handelt es sich abrechnungstechnisch um einen einheitlichen Untersuchungsvorgang. Die parallele Abrechnung von einfacheren chemischen Steinanalysen (z. B. nach Ziffer 3670) für dasselbe Material ist ebenfalls ausgeschlossen.

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Dokumentation der GOÄ A3672: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung muss die Dokumentation in der Patientenakte lückenlos sein. Neben dem Gewinnungsweg des Steins (Spontanabgang, OP-Präparat) muss die angewandte Untersuchungsmethode explizit genannt werden. Das spektrometrische Diagramm oder das mikroskopische Protokoll sollte digital in der Kartei archiviert werden.

Dokumentation: Infrarotspektrometrische Steinanalyse (FTIR) von Harnsteinmaterial aus dem linken Ureter nach Spontanabgang. Ergebnis: 85% Calciumoxalat-Monohydrat (Whewellit), 15% Calciumoxalat-Dihydrat (Weddellit). Befundbericht erstellt und archiviert.

Der abschließende Befundbericht muss die prozentuale Verteilung der verschiedenen Mineralphasen ausweisen. Dies dient nicht nur der medizinischen Qualitätssicherung, sondern ist auch der beste Beleg bei etwaigen Rückfragen von Kostenträgern.

GOÄ A3672: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1,3-fach (18,94 €) kommt nur unter besonderen Bedingungen in Betracht. Ein legitimer Grund ist beispielsweise eine extrem geringe Probenmenge (Mikro-Konkremente), die eine aufwendige manuelle Probenaufbereitung oder den Einsatz spezieller Mikro-Zubehörteile bei der FTIR-Messung erfordert. Auch stark verunreinigtes Material, das vor der Analyse in mehreren Schritten gereinigt werden muss, rechtfertigt den erhöhten Aufwand.

Typische Ziffernkombinationen

Die Steinanalyse steht selten isoliert. Im klinischen Alltag wird sie häufig mit urologischen oder chirurgischen Leistungen kombiniert. Typisch ist die Abrechnung neben der Ziffer 1 (Beratung) oder der Ziffer 5 (Symptombezogene Untersuchung) bei der Befundbesprechung. Werden im Rahmen der Metaphylaxe begleitende Urinuntersuchungen durchgeführt, können entsprechende Laborziffern (z. B. für Harnstatus oder Sediment) hinzutreten.

Tipp: Wenn Sie als niedergelassener Arzt die Steinanalyse an ein externes Labor überweisen, dürfen Sie die Ziffer A3672 nicht selbst abrechnen. Das Labor liquidiert diese Leistung in der Regel im Wege der Direktabrechnung gegenüber dem Privatpatienten.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A3672

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer A3672 beträgt 14,57 € bei einer Bewertung mit 250 Punkten. Unter Anwendung des in der Labormedizin üblichen Regelhöchstsatzes von 1,15-fach belaufen sich die Kosten auf 16,76 €.
Die Ziffer ist abrechenbar, wenn eine qualitative und quantitative Analyse von Harn- oder Gallensteinen mittels Infrarotspektrometrie oder Mikroskopie durchgeführt wird. Dies dient meist der urologischen oder gastroenterologischen Rezidivprophylaxe.
Ja, eine Steigerung ist bis zum 1,3-fachen Höchstsatz von 18,94 € möglich. Dies erfordert jedoch eine fundierte medizinische Begründung, wie etwa eine extrem schwierige Probenaufbereitung bei minimaler Substanzmenge.
Die Ziffer umfasst die Steinanalyse mittels Infrarotspektrometrie (FTIR) oder mikroskopischer Verfahren. Chemische Hilfsreaktionen, die zur Identifikation der Kristallphasen beitragen, sind in der Leistung bereits enthalten.
Ja, die Kombination mit anderen Laboruntersuchungen ist möglich, sofern es sich nicht um konkurrierende physikalisch-chemische Steinanalysen am selben Material handelt. Allgemeine urologische Basisziffern sind problemlos kombinierbar.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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