GOÄ A3931: Antithrombin III korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A3931
Antithrombin III, Immundiffusion, oder ähnliche Untersuchungsmethoden
Punktzahl 180  
Einfachsatz 10,49 € 1,0x
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Höchstsatz

Die Bestimmung von Antithrombin III nach GOÄ-Ziffer A3931 ist essenziell für die Thrombophiliediagnostik. Erfahren Sie alles zur rechtssicheren Abrechnung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A3931

A3931: Antithrombin III, Immundiffusion, oder ähnliche Untersuchungsmethoden (Analogbewertung gemäß Referenzziffer 3931)

Die Ziffer A3931 beschreibt die quantitative Bestimmung von Antithrombin III (AT III) im Blutplasma. Diese Leistung wird analog abgerechnet, da moderne quantitative Verfahren die historische Immundiffusion weitgehend ersetzt haben. Die Methode dient der Erfassung eines funktionellen oder quantitativen Mangels dieses wichtigen Gerinnungsinhibitors.

GOÄ A3931 in der Praxis: Klinische Indikationen und differentialdiagnostischer Nutzen

Die Bestimmung von Antithrombin III ist ein zentraler Baustein in der Thrombophiliediagnostik. Ein Mangel an AT III führt zu einer stark erhöhten Thromboseneigung, weshalb die Untersuchung bei wiederholten thromboembolischen Ereignissen indiziert ist. Auch im Rahmen einer Verbrauchskoagulopathie (DIC) oder bei schwerer Leberinsuffizienz liefert der Wert entscheidende Hinweise.

Ein weiterer wichtiger Anwendungsbereich ist die Abklärung einer vermuteten Heparin-Resistenz. Da Heparin seine gerinnungshemmende Wirkung nur in Gegenwart von ausreichend Antithrombin entfalten kann, ist die Bestimmung bei unzureichender therapeutischer Wirkung unerlässlich. Die Abrechnung erfolgt über die Analogziffer A3931, um den modernen labortechnischen Aufwand adäquat abzubilden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A3931

Fallbeispiel 1: Verdacht auf hereditäre Thrombophilie

Eine junge Patientin stellt sich nach einer ungeklärten tiefen Beinvenenthrombose zur Abklärung vor. Zur Risikoabschätzung wird ein umfassendes Thrombophilie-Screening durchgeführt. Neben anderen Parametern erfolgt die Bestimmung von Antithrombin III. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die Analogziffer A3931 neben den Ziffern für die Blutentnahme.

Fallbeispiel 2: V.a. Verbrauchskoagulopathie bei Sepsis

Bei einem intensivmedizinisch betreuten Patienten mit schwerer Sepsis besteht der Verdacht auf eine beginnende Verbrauchskoagulopathie. Zur Überwachung der Gerinnungssituation wird die AT-III-Aktivität bestimmt. Die medizinische Notwendigkeit rechtfertigt die Abrechnung der Ziffer A3931 im Rahmen des täglichen Labormonitorings.

Fallbeispiel 3: Abklärung einer Heparin-Resistenz

Ein Patient unter hochdosierter Heparintherapie zeigt nicht den gewünschten Anstieg der PTT-Werte. Zum Ausschluss eines AT-III-Mangels wird die Konzentration des Inhibitors bestimmt. Die Dokumentation der Therapieresistenz begründet die Indikation für die Abrechnung nach GOÄ A3931.

Häufige Fehler bei der GOÄ A3931: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der mangelhaften Kennzeichnung der Leistung als Analogabrechnung auf der Liquidation. Da es sich um eine Analogziffer handelt, muss die Kennzeichnung gemäß § 12 GOÄ formal korrekt erfolgen. Fehlt der Hinweis auf die analoge Herleitung, droht eine Beanstandung durch die privaten Krankenversicherungen.

Achtung: Die Ziffer A3931 darf nicht mehrfach am selben Tag für dasselbe Zielprotein berechnet werden, selbst wenn unterschiedliche methodische Ansätze kombiniert wurden. Die quantitative Bestimmung ist mit der einmaligen Abrechnung abgegolten.

Zudem ist auf die Abgrenzung zu anderen Gerinnungsanalysen zu achten. Die parallele Abrechnung von globalen Gerinnungstests ist zwar erlaubt, jedoch darf keine Doppelabrechnung für identische immunologische Bestimmungen erfolgen.

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Dokumentation der GOÄ A3931: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Mittel gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die klinische Fragestellung und die spezifische Indikation unmissverständlich festgehalten werden. Dies gilt insbesondere bei der Abklärung von Thrombosen oder einer Heparin-Refraktärität.

Dokumentation: Bestimmung von Antithrombin III (analog GOÄ 3931) bei V.a. hereditären AT-III-Mangel nach rezidivierender Phlebothrombose. Methode: Chromogener Substrat-Assay.

Auch das verwendete Laborverfahren sollte kurz dokumentiert werden, um den analogen Charakter der Leistung im Streitfall untermauern zu können. Dies erleichtert die Argumentation gegenüber den Prüfstellen der Beihilfe erheblich.

Tipp: Hinterlegen Sie in der Praxissoftware eine feste Verknüpfung der Ziffer A3931 mit den typischen ICD-10-Diagnosen wie etwa D68.5 (Primäre Thrombophilie), um den Dokumentationsaufwand zu minimieren.

GOÄ A3931: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Laborleistung des Abschnitts M ist die Steigerung der Ziffer A3931 streng reglementiert. Der Regelsatz für Laborleistungen im Schwellenwertbereich liegt bei 1,15-fach (12,06 €). Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz (13,64 €) ist nur bei außergewöhnlich schwierigen Probenverhältnissen oder extremem logistischem Mehraufwand mit schriftlicher Begründung möglich.

Typische Ziffernkombinationen

In der täglichen Praxis wird die Bestimmung von Antithrombin III selten isoliert durchgeführt. Sinnvolle Kombinationen ergeben sich mit der Bestimmung von Quick (GOÄ 3922), PTT (GOÄ 3924) und Fibrinogen (GOÄ 3928). Diese Kombinationen sind vollumfänglich nebeneinander abrechenbar, sofern die medizinische Notwendigkeit für jeden Einzelparameter gegeben ist.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A3931

Die GOÄ-Ziffer A3931 dient der analogen Abrechnung der quantitativen Bestimmung von Antithrombin III im Blutplasma. Da moderne Messverfahren die historische Immundiffusion ersetzt haben, wird diese Leistung als Analogziffer deklariert.
Der Regelsatz für Laborleistungen im Schwellenwertbereich beträgt das 1,15-fache des Einfachsatzes, was einem Betrag von 12,06 € entspricht. Der einfache Gebührensatz liegt bei 10,49 €.
Die Untersuchung ist indiziert bei Verdacht auf eine angeborene oder erworbene Thrombophilie, zur Abklärung einer Heparin-Resistenz sowie im Rahmen der Diagnostik einer Verbrauchskoagulopathie (DIC).
Ausgeschlossen ist die mehrfache Berechnung identischer Zielproteine am selben Untersuchungstag mittels anderer immunologischer Verfahren. Globale Gerinnungstests wie Quick oder PTT dürfen hingegen parallel abgerechnet werden.
Ja, eine Steigerung ist möglich, allerdings im Laborbereich stark begrenzt. Der Höchstsatz liegt beim 1,3-fachen Gebührensatz (13,64 €) und erfordert eine besondere, schriftliche Begründung auf der Rechnung.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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