GOÄ A3963: Funktionelle Tests korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A3963
funktionellen Tests
Punktzahl 480  
Einfachsatz 27,98 € 1,0x
Regelhöchstsatz 32,18 € 1,1x
Höchstsatz 36,37 € 1,3x

Leitfaden zur analogen Abrechnung der GOÄ-Ziffer A3963: So rechnen Sie funktionelle Tests zur Gleichgewichts- und Koordinationsdiagnostik rechtssicher ab.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A3963

Die Ziffer A3963 wird analog herangezogen, um komplexe funktionelle Tests abzubilden. Der offizielle Leistungstext der Referenzziffer 3963 lautet:

Funktionelle(r) Test(s) zur Erfassung von Störungen des Gleichgewichtsorgans und/oder der Bewegungskoordination (z. B. Steh-, Gang-, Zeigeversuche, Nystagmusprüfung) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation mittels Video- oder Filmaufzeichnung -

Diese Leistung umfasst die systematische Durchführung und Auswertung von koordinativen Funktionstests. Inkludiert sind dabei sowohl die manuelle Überprüfung als auch die apparative oder visuelle Erfassung von Bewegungsabläufen. Die analoge Anwendung der Ziffer A3963 ermöglicht die Abrechnung gleichwertiger, moderner Testverfahren, die in der ursprünglichen GOÄ nicht explizit aufgeführt sind.

GOÄ A3963 in der Praxis: Indikation und klinische Relevanz

Die analoge Abrechnung nach GOÄ A3963 kommt vor allem bei der Diagnostik von Gleichgewichtsstörungen und komplexen Bewegungsdefiziten zum Einsatz. Typische Indikationen sind Schwindelsymptomatiken unklarer Genese, neurologische Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder Parkinson sowie postoperative Zustände nach neurochirurgischen Eingriffen. Auch im Rahmen der Sturzprophylaxe bei geriatrischen Patienten liefert dieser Test wertvolle diagnostische Erkenntnisse.

Abzugrenzen ist die Ziffer von einfachen orientierenden Untersuchungen. Die Ziffer A3963 setzt eine strukturierte Testbatterie voraus, die über die bloße Reflexprüfung oder orientierende neurologische Statuserhebung hinausgeht. Nur wenn ein nachvollziehbarer, zeitlicher und methodischer Mehraufwand vorliegt, ist die analoge Heranziehung gerechtfertigt.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die durchgeführten Einzeltests (z. B. Romberg-Test, Unterberger-Tretversuch) detailliert im Befundbericht aufgeführt werden, um die Analogbewertung plausibel zu begründen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A3963

Fallbeispiel 1: Abklärung von vestibulärem Schwindel

Ein Patient stellt sich mit akutem, drehrichtungsabhängigem Schwindel vor. Zur Differenzialdiagnostik führt der Arzt eine strukturierte Testbatterie durch, bestehend aus dem Romberg-Stehversuch, dem Unterberger-Tretversuch sowie gezielten Zeigeversuchen.

Die medizinische Begründung basiert auf dem Ausschluss zentral-nervöser Koordinationsstörungen. Abgerechnet wird die Ziffer A3963 analog zum 1,15-fachen Regelsatz (32,18 €) neben der symptombezogenen Untersuchung.

Fallbeispiel 2: Koordinationsanalyse bei Zustand nach Apoplex

Ein Patient benötigt nach einem ischämischen Schlaganfall eine Verlaufskontrolle der motorischen Fähigkeiten. Der Arzt prüft die Bewegungskoordination mittels standardisierter dynamischer Tests und dokumentiert die Ergebnisse per Videoanalyse.

Die aufwendige Video-Dokumentation rechtfertigt die Abrechnung der Ziffer A3963. Aufgrund des erhöhten Zeitaufwands für die Videoauswertung kann hier ein erhöhter Steigerungsfaktor von 1,3 angewendet werden.

Fallbeispiel 3: Geriatrisches Assessment zur Sturzprophylaxe

Bei einer 82-jährigen Patientin mit zunehmender Gangunsicherheit wird ein standardisierter Mobilitäts- und Koordinationstest durchgeführt. Ziel ist die Evaluation des individuellen Sturzrisikos.

Die Durchführung der funktionellen Tests wird mit der GOÄ-Ziffer A3963 analog liquidiert. Dies sichert eine adäquate Honorierung der zeitintensiven motorischen Testung im Alter.

Häufige Fehler bei der GOÄ A3963: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung mit der GOÄ-Ziffer 800 (Eingehende neurologische Untersuchung). Da die neurologische Basisuntersuchung bereits orientierende Koordinationsprüfungen enthält, führt die gleichzeitige Abrechnung ohne klare Abgrenzung regelmäßig zu Kürzungen durch private Krankenversicherungen.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig das Fehlen einer konkreten Kennzeichnung als Analogziffer. Gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ muss eine analoge Bewertung auf der Rechnung verständlich beschrieben und mit dem Zusatz "analog" versehen werden. Fehlt dieser Hinweis, ist die Liquidation der Ziffer A3963 formal fehlerhaft.

Achtung: Die Ziffer A3963 darf nicht für rein apparative Messungen ohne ärztliche Befundung und Anleitung herangezogen werden. Die persönliche Leistungserbringung und Auswertung durch den Arzt ist zwingende Voraussetzung.

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Dokumentation der GOÄ A3963: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die spezifisch angewandten Testverfahren namentlich genannt und die jeweiligen pathologischen oder physiologischen Befunde exakt protokolliert werden. Die bloße Notiz "Koordination getestet" reicht für eine erfolgreiche Abrechnung nicht aus.

Falls eine Video- oder Filmaufzeichnung zur Dokumentation genutzt wurde, sollte dies explizit vermerkt werden. Dies stärkt die Argumentation bei einer eventuellen Überprüfung durch die Beihilfestellen.

Dokumentation: Durchführung funktioneller Tests analog GOÄ A3963. Romberg-Stehversuch: deutliche Fallneigung nach rechts. Unterberger-Tretversuch: Drehung um 45 Grad nach rechts bei 50 Schritten. Zeigeversuch beidseits ohne Dysmetrie. Keine Nystagmen bei Blickwendung.

GOÄ A3963: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der Ziffer A3963 um eine technische bzw. physikalisch-medizinische Leistung handelt, liegt der Gebührenrahmen zwischen dem 1,0-fachen und dem 1,3-fachen Satz. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr. Eine Steigerung auf den Höchsatz (1,3-fach) erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung, beispielsweise bei erheblicher motorischer Einschränkung des Patienten oder extrem zeitaufwendiger Videoanalyse.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A3963 lässt sich sinnvoll mit beratenden und grundlegenden Untersuchungsleistungen kombinieren. Häufig erfolgt die Abrechnung zusammen mit der GOÄ-Ziffer 1 (Beratung) oder der GOÄ-Ziffer 5 (Symptombezogene Untersuchung). Auch die Kombination mit orthopädischen Ziffern zur Ganganalyse ist unter Beachtung der jeweiligen Ausschlüsse möglich.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A3963

Die GOÄ-Ziffer A3963 ist eine Analogziffer zur Abrechnung funktioneller Tests der Bewegungskoordination und des Gleichgewichts. Sie basiert auf der Referenzziffer 3963 der Gebührenordnung für Ärzte. Die Abrechnung erfolgt meist im Rahmen neurologischer oder orthopädischer Fragestellungen.
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer A3963 liegt bei 27,98 € bei einer Bewertung mit 480 Punkten. Beim typischen Regelhöchstsatz von 1,15-fach beträgt das Honorar 32,18 €. Der maximale Höchstsatz von 1,3-fach beläuft sich auf 36,37 €.
Nein, eine Nebeneinanderberechnung am selben Tag ist in der Regel nicht zulässig, da koordinative Prüfungen bereits Teil der neurologischen Basisuntersuchung nach GOÄ 800 sind. Ausnahmen müssen medizinisch besonders begründet und zeitlich getrennt dokumentiert werden.
Für die GOÄ A3963 gilt der reduzierte Gebührenrahmen für technische Leistungen von 1,0-fach bis 1,3-fach. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15-fach. Höhere Faktoren erfordern eine nachvollziehbare Begründung auf der Liquidation.
In der Patientenakte müssen die konkret durchgeführten Einzeltests sowie die erhobenen Befunde detailliert dokumentiert werden. Auch eine eventuelle Videoaufzeichnung sollte explizit erwähnt werden, um Rückfragen von Kostenträgern zu vermeiden zu vermeiden zu vermeiden zu vermeiden.
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