GOÄ A4756: Fluoreszenz-Mikrohämatokrit-Anreicherung abrechnen

3 Min. Lesezeit
GOÄ A4756
Fluoreszenz-Mikrohämatokrit-Anreicherung
Punktzahl 200  
Einfachsatz 11,66 € 1,0x
Regelhöchstsatz 13,41 € 1,1x
Höchstsatz 15,16 € 1,3x

Erfahren Sie, wie Sie die Fluoreszenz-Mikrohämatokrit-Anreicherung nach GOÄ-Ziffer A4756 rechtssicher, korrekt und ohne Honorarverluste abrechnen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A4756

Fluoreszenz-Mikrohämatokrit-Anreicherung (analog Ziffer 4756)

Die Ziffer A4756 beschreibt die Fluoreszenz-Mikrohämatokrit-Anreicherung als analoge Bewertung. Diese Methode dient der Konzentration und dem anschließenden Nachweis von zellulären Bestandteilen oder Erregern im Blut. Durch die Zentrifugation in speziellen Kapillaren werden die Zielstrukturen in der sogenannten Buffy-Coat-Schicht angereichert und mittels Fluoreszenzfarbstoffen sichtbar gemacht.

GOÄ A4756 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert

In der täglichen Praxis findet diese Methode vor allem bei der Diagnostik von importierten Tropenkrankheiten Anwendung. Insbesondere bei Verdacht auf Malaria, Filariose oder Trypanosomiasis bietet das Verfahren eine schnelle und hochsensitive Diagnosemöglichkeit. Durch die Anreicherung können selbst geringe Erregerkonzentrationen im Blut detektiert werden.

Die Untersuchung ist besonders indiziert, wenn Reiserückkehrer mit unklarem Fieber die Praxis aufsuchen. Im Vergleich zu Standardverfahren spart diese Methode wertvolle Zeit. Eine präzise differenzialdiagnostische Abklärung wird dadurch erheblich beschleunigt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A4756

Fallbeispiel 1: Reiserückkehrer mit Verdacht auf Malaria

Ein Patient stellt sich mit akutem Fieber nach einem Aufenthalt in einem Malaria-Endemiegebiet vor. Zur schnellen Abklärung wird eine Fluoreszenz-Mikrohämatokrit-Anreicherung durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer A4756 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Ausschluss einer Filariose

Bei einer Patientin mit chronischem Lymphödem nach einem Tropenaufenthalt besteht der Verdacht auf eine Filariose. Die Untersuchung des Blutes mittels der QBC-Methode sichert den Ausschluss von Mikrofilarien. Neben der Ziffer A4756 wird die Blutentnahme dokumentiert.

Fallbeispiel 3: V.a. Trypanosomiasis bei Entwicklungshelfer

Ein Entwicklungshelfer klagt über neurologische Symptome und rezidivierendes Fieber. Zum Nachweis von Trypanosomen wird die analoge Ziffer A4756 herangezogen. Die aufwendige Differenzierung rechtfertigt den Ansatz der Leistung.

Häufige Fehler bei der GOÄ A4756: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung der Spezialuntersuchung mit einer einfachen Hämatokritbestimmung. Private Krankenversicherungen prüfen genau, ob die aufwendige Fluoreszenz-Mikrohämatokrit-Anreicherung tatsächlich medizinisch indiziert war. Reine Routineuntersuchungen ohne begründeten Verdacht werden regelmäßig beanstandet.

Achtung: Die Ziffer A4756 darf nicht fälschlicherweise für die standardmäßige Bestimmung des Hämatokritwerts im Rahmen eines kleinen Blutbildes abgerechnet werden.

Zudem müssen die Ausschlüsse im Laborbereich beachtet werden. Eine zeitgleiche Abrechnung von einfachen, nicht-fluoreszierenden Suchtests für dieselbe Fragestellung kann zu Honorarkürzungen führen. Achten Sie daher auf eine klare Trennung der diagnostischen Schritte.

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Dokumentation der GOÄ A4756: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die spezifische Reiseanamnese sowie die klinischen Symptome detailliert festgehalten werden. Auch die exakte methodische Durchführung ist zu protokollieren.

Dokumentation: V.a. Malaria nach Kenia-Reise. Durchführung der Fluoreszenz-Mikrohämatokrit-Anreicherung (QBC). Ergebnis: Keine Plasmodien nachweisbar.

Das Dokumentationsbeispiel zeigt, wie kurz und dennoch rechtssicher der Eintrag sein kann. Die Angabe des verwendeten Fluoreszenzfarbstoffs oder des Gerätesystems erhöht die Nachvollziehbarkeit für medizinische Gutachter zusätzlich.

Tipp: Hinterlegen Sie in Ihrer Praxissoftware eine standardisierte Dokumentationsvorlage für tropenmedizinische Untersuchungen, um Zeit zu sparen und Vollständigkeit zu garantieren.

GOÄ A4756: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt, liegt der normale Gebührenrahmen zwischen dem 1,0-fachen und 1,3-fachen Satz. Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz von 1,15 hinaus ist nur mit einer schriftlichen Begründung zulässig. Typische Gründe sind ein extrem hoher Erregeranteil oder schwierige Probenverhältnisse, die eine zeitaufwendige Differenzierung erfordern.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A4756 wird häufig mit Beratungsleistungen nach Ziffer 1 oder Ziffer 3 kombiniert. Auch die symptombezogene Untersuchung nach Ziffer 5 ist ein regelmäßiger Begleiter. Für die Blutentnahme wird zusätzlich die Ziffer 250 in Ansatz gebracht. Eine Kombination mit dem Dicken Tropfen nach Ziffer 4658 ist zur Absicherung der Diagnose ebenfalls möglich.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A4756

Die GOÄ-Ziffer A4756 ist eine Analogziffer für die Fluoreszenz-Mikrohämatokrit-Anreicherung. Sie wird vor allem zum schnellen Nachweis von Blutparasiten wie Plasmodien eingesetzt.
Der Regelhöchstsatz für diese Laborleistung liegt beim 1,15-fachen Satz und beträgt 13,41 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 11,66 Euro.
Ja, die Kombination ist bei medizinischer Notwendigkeit zur Diagnosesicherung möglich. Beide Verfahren nutzen unterschiedliche methodische Ansätze zur Parasitendarstellung.
Typische Indikationen sind der Verdacht auf Malaria, Filariose oder Trypanosomiasis nach Auslandsaufenthalten. Auch unklares Fieber bei Reiserückkehrern begründet diese Untersuchung.
In der Patientenakte müssen die Reiseanamnese, die klinische Symptomatik und das konkrete Untersuchungsergebnis festgehalten werden. Auch die Angabe der angewandten Methode ist für die Erstattung ratsam.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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