GOÄ A5266: Röntgenkontrolle bei Biopsie korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A5266
Röntgenkontrolle während stereotaktischer Biopsie
Punktzahl 450  
Einfachsatz 26,23 € 1,0x
Regelhöchstsatz 47,21 € 1,8x
Höchstsatz 65,58 € 2,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer A5266 wirft in der radiologischen und gynäkologischen Praxis oft Fragen auf. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie Fehler vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A5266

Die Ziffer A5266 wird als Analogbewertung herangezogen, da moderne stereotaktische Verfahren in der ursprünglichen Gebührenordnung nicht lückenlos abgebildet sind. Die Referenzziffer 5266 beschreibt die radiologische Leistung im Rahmen einer Intervention.

A5266 (analog): Röntgenkontrolle während stereotaktischer Biopsie

Diese Leistung umfasst die zielgerichtete radiologische Überprüfung der Nadelposition während des laufenden Eingriffs. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Gewebeentnahme exakt im Bereich der suspekten Läsion erfolgt. Die Erstellung und Auswertung der Kontrollaufnahmen sind ein integraler Bestandteil dieser Ziffer.

GOÄ A5266 in der Praxis: Präzise Steuerung bei Interventionen

Die Anwendung der GOÄ A5266 findet primär im Rahmen der gynäkologischen Radiologie statt, insbesondere bei der stereotaktischen Vakuumbiopsie der Brust. Sobald Mikrokalk oder andere nicht tastbare Befunde biopsiert werden, ist eine kontinuierliche Bildkontrolle zwingend erforderlich.

Der behandelnde Arzt nutzt die Ziffer, um den hohen technischen und zeitlichen Aufwand der stereotaktischen Zielführung abzubilden. Die Abrechnung setzt voraus, dass die Röntgenkontrolle unmittelbar der Steuerung des laufenden Eingriffs dient. Eine rein postoperative Präparateradiographie fällt hingegen unter andere Bestimmungen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A5266

Fallbeispiel 1: Stereotaktische Vakuumbiopsie bei Mikrokalk

Eine Patientin stellt sich mit suspektem Mikrokalk in der Mammographie vor. Es erfolgt eine stereotaktische Vakuumbiopsie, bei der zur Verifizierung der Nadelposition zwei Kontrollaufnahmen durchgeführt werden. Abgerechnet wird die Biopsieleistung zusammen mit der GOÄ A5266 zum Regelsatz von 1,8-fach.

Fallbeispiel 2: Erschwerte Biopsie bei extrem dichtem Brustgewebe

Bei einer Patientin mit sehr dichtem Parenchym (ACR IV) gestaltet sich die stereotaktische Zielführung äußerst schwierig. Mehrere Justierungen der Nadel unter wiederholter Röntgenkontrolle sind notwendig. Hier wird die GOÄ A5266 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 2,5-fach begründet und abgerechnet.

Fallbeispiel 3: Multifokale Biopsie an zwei getrennten Läsionen

Es werden in einer Sitzung zwei räumlich vollständig getrennte Herde in unterschiedlichen Quadranten biopsiert. Für jede der beiden Interventionen erfolgt eine eigenständige stereotaktische Steuerung. Die GOÄ A5266 kann in diesem Fall zweimal nebeneinander unter Angabe der unterschiedlichen Lokalisationen liquidiert werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ A5266: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der Verwechslung der intraoperativen Röntgenkontrolle mit der Präparateradiographie. Die Präparateradiographie dient der Überprüfung, ob das entnommene Gewebe den Mikrokalk enthält, und ist nicht über die A5266 abrechenbar. Hierfür existieren eigene gebührenrechtliche Ansätze.

Achtung: Die bloße Dokumentation einer einzigen Übersichtsaufnahme rechtfertigt oft nicht den vollen Ansatz der stereotaktischen Kontrolle, wenn keine echte stereotaktische Koordinatenprüfung stattfand.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die mehrfache Berechnung der Ziffer innerhalb derselben Sitzung am selben Herd. Mehrfachansätze sind nur bei voneinander unabhängigen Zielgebieten zulässig und müssen in der Rechnung transparent dargelegt werden.

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Dokumentation der GOÄ A5266: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Prüfstellen. In der Patientinnenakte müssen die exakten stereotaktischen Koordinaten sowie die Anzahl der Kontrollaufnahmen festgehalten werden. Auch die Bestätigung der korrekten Nadelposition im Zielgebiet gehört in den Bericht.

Dokumentation: Stereotaktische Vakuumbiopsie links, Koordinatenbestimmung: X=24, Y=12, Z=45. Röntgenkontrolle zur Lageverifizierung der Biopsienadel (2 Aufnahmen). Nadelspitze exakt im Zentrum des Mikrokalkareals positioniert.

Zusätzlich sollten die digitalen Bilddaten dauerhaft im PACS archiviert werden. Jede Anpassung der Nadelposition aufgrund der Röntgenkontrolle muss im Interventionsprotokoll schriftlich begründet sein.

GOÄ A5266: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Schwellenwertes von 1,8 bis zum Höchstsatz von 2,5 ist bei erschwerten Bedingungen möglich. Typische Begründungen sind eine schwierige Patientinnenlagerung bei eingeschränkter Mobilität oder sehr kleine, schwer abgrenzbare Mikrokalkherde. Auch eine extreme Gewebedichte, die zusätzliche Kontrollschritte erfordert, rechtfertigt den erhöhten Faktor.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ A5266 wird regelhaft mit den operativen Ziffern für die Gewebeentnahme kombiniert. Häufig erfolgt die gemeinsame Abrechnung mit der Ziffer für die Stanzbiopsie oder die Vakuumbiopsie. Zudem können Lokalanästhesien und gegebenenfalls die Einbringung eines Markierungsclips zusätzlich angesetzt werden.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die Sachkosten für die verwendeten Einmal-Biopsienadeln und Markierungsclips separat als Auslagen gemäß § 10 GOÄ in Rechnung gestellt werden.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A5266

Die GOÄ-Ziffer A5266 umfasst die Röntgenkontrolle während einer stereotaktischen Biopsie zur Überprüfung der korrekten Nadelposition. Diese Leistung wird analog zur Ziffer 5266 berechnet. Sie stellt sicher, dass die Gewebeentnahme präzise im Zielareal erfolgt.
Der Einfachsatz der GOÄ A5266 liegt bei 26,23 € bei einer Punktzahl von 450 Punkten. Der in der Praxis übliche Regelhöchstsatz von 1,8-fach beträgt 47,21 €. Bei begründeten Erschwernissen kann bis zum 2,5-fachen Höchstsatz von 65,58 € gesteigert werden.
Eine mehrfache Abrechnung der GOÄ A5266 in einer Sitzung ist nur bei der Biopsie von mehreren, räumlich getrennten Läsionen zulässig. Für jede separate Intervention muss eine eigene stereotaktische Steuerung stattfinden. Dies muss in der Rechnung durch Angabe der unterschiedlichen Lokalisationen begründet werden.
Nein, die Präparateradiographie ist nicht Bestandteil der GOÄ A5266. Die Ziffer A5266 deckt ausschließlich die intraoperative Lagekontrolle der Nadel am Patienten ab. Die radiologische Untersuchung des entnommenen Präparats muss gesondert codiert werden.
Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus ist bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen oder unruhigen Patienten gerechtfertigt. Typische Begründungen sind eine extreme Gewebedichte oder sehr kleine, schwer darstellbare Mikrokalkherde. Auch eine eingeschränkte Mobilität der Patientin, die die Lagerung erschwert, ist ein valider Grund.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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