GOÄ A5267: Röntgenkontrolle bei Biopsie korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A5267
Röntgenkontrolle während stereotaktischer Biopsie
Punktzahl 150  
Einfachsatz 8,74 € 1,0x
Regelhöchstsatz 15,73 € 1,8x
Höchstsatz 21,85 € 2,5x

Wie wird die analoge GOÄ-Ziffer A5267 für die Röntgenkontrolle während einer stereotaktischen Biopsie fehlerfrei abgerechnet? Unser Leitfaden zeigt es.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A5267

Die Ziffer A5267 ist eine Analogbewertung der Gebührenordnung für Ärzte. Da die moderne stereotaktische Biopsie in der ursprünglichen GOÄ nicht explizit abgebildet ist, greifen Mediziner auf diese Analogziffer zurück. Als Referenz dient hierbei die Ziffer 5267.

Ziffer A5267 (analog zu 5267): Röntgenkontrolle während stereotaktischer Biopsie

Diese Leistung umfasst die gezielte Röntgenkontrolle während eines stereotaktischen Eingriffs. Sie dient der Verifizierung der korrekten Positionierung von Instrumenten oder Markierungen im Zielgewebe. Die Ziffer deckt somit die technische Durchführung und die fachliche Beurteilung der Kontrollaufnahme ab.

GOÄ A5267 in der Praxis: Präzise Lagekontrolle bei stereotaktischen Eingriffen

In der klinischen Praxis findet die GOÄ A5267 vor allem in der Senologie und der Neurochirurgie Anwendung. Ein typisches Einsatzgebiet ist die stereotaktische Vakuumbiopsie der weiblichen Brust bei unklarem Mikrokalk. Hierbei ist eine kontinuierliche Überprüfung der Nadelposition unerlässlich.

Durch die präzise Bildgebung wird sichergestellt, dass die Gewebeprobe exakt aus dem suspekten Areal entnommen wird. Auch nach der erfolgreichen Biopsie wird die Ziffer für die Lagekontrolle eines platzierten Markierungsclips herangezogen. Dies sichert die spätere Auffindbarkeit des Befundes für eventuelle Operationen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A5267

Fallbeispiel 1: Stereotaktische Vakuumbiopsie der Mamma

Eine Patientin stellt sich mit suspektem Mikrokalk in der Mammographie vor. Es erfolgt eine stereotaktische Vakuumbiopsie zur histologischen Abklärung. Während des Eingriffs wird eine Röntgenkontrolle durchgeführt, um die korrekte Lage der Biopsienadel im Kalkherd zu sichern. Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A5267 zum 1,8-fachen Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Clip-Markierung nach Biopsie

Nach erfolgreicher Gewebeentnahme aus der Brust wird ein metallischer Clip zur Markierung der Biopsiestelle eingebracht. Die anschließende Lagekontrolle des Clips wird mittels einer Röntgenaufnahme in zwei Ebenen durchgeführt. Auch diese postoperative Kontrolle wird über die GOÄ A5267 abgerechnet, um die exakte Positionierung zu dokumentieren.

Fallbeispiel 3: Stereotaktische Hirnbiopsie

Bei einem Patienten mit einem tief sitzenden Hirntumor wird eine stereotaktische Biopsie durchgeführt. Zur Absicherung der korrekten Sondenlage erfolgt eine intraoperative Röntgen-Lagekontrolle. Aufgrund der hohen anatomischen Komplexität und des erhöhten Risikos wird die Ziffer A5267 mit dem 2,5-fachen Höchstsatz liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ A5267: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ A5267 ist die unzulässige Doppelabrechnung. Wenn die Bildgebung bereits integraler Bestandteil der Hauptleistung ist, darf die Kontrollziffer nicht zusätzlich berechnet werden. Dies führt regelmäßig zu Kürzungen durch private Krankenversicherungen.

Achtung: Die Ziffer A5267 darf nicht berechnet werden, wenn die Bildgebung bereits integraler Bestandteil der Hauptleistung ist. Prüfen Sie stets die Leistungsbeschreibungen der kombinierten Ziffern.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig das Fehlen einer separaten Indikationsstellung für die Kontrollaufnahme. Die medizinische Notwendigkeit muss aus der Dokumentation klar hervorgehen. Eine routinemäßige Durchführung ohne dokumentierten Grund wird oft nicht anerkannt.

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Dokumentation der GOÄ A5267: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Honorardurchsetzung. In der Patientenakte müssen der genaue Zeitpunkt, die Indikation und das Ergebnis der Röntgenkontrolle festgehalten werden. Auch die Strahlenexposition und die Einstelltechnik gehören in den Bericht.

Dokumentation: Stereotaktische Vakuum-Mamma-Biopsie links bei Mikrokalk. Röntgenkontrolle (A5267) zur Verifizierung der Nadelposition vor Probenentnahme. Nadelspitze exakt im Zielgebiet positioniert. Bilddokumentation archiviert.

Zudem müssen die erzeugten Röntgenbilder dauerhaft im PACS-System der Praxis oder Klinik archiviert werden. Bei einer nachträglichen Prüfung durch den Medizinischen Dienst oder die Beihilfe dienen diese Bilder als wichtigster Beweis für die Leistungserbringung.

Tipp: Archivieren Sie die Kontrollaufnahmen stets digital im PACS-System mit eindeutigem Zeitstempel, um bei Rückfragen von Kostenträgern die medizinische Notwendigkeit lückenlos belegen zu können.

GOÄ A5267: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungsfaktors über den 1,8-fachen Regelsatz hinaus ist bei der GOÄ A5267 möglich. Hierfür muss eine patientenindividuelle und medizinisch begründete Erschwernis vorliegen. Typische Gründe sind eine schwierige anatomische Lage des Befundes oder eine mangelnde Kooperationsfähigkeit des Patienten.

Auch ein extrem dichtes Brustgewebe, das die Sichtbarkeit des Mikrokalks erschwert, rechtfertigt eine Faktorsteigerung bis zum 2,5-fachen Satz. Die Begründung muss für den Laien verständlich auf der Liquidation formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ A5267 wird häufig in Kombination mit den operativen Ziffern für die Biopsie abgerechnet. Dazu gehören beispielsweise die Ziffern für die Stanzbiopsie oder die offene Gewebeentnahme. Auch die Lokalanästhesie und die postoperative Überwachung sind typische Begleitdaten.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A5267

Die GOÄ-Ziffer A5267 regelt die Abrechnung einer Röntgenkontrolle während einer stereotaktischen Biopsie im Analogverfahren. Sie wird angewendet, um die präzise Lage der Biopsienadel oder des Markierungsclips bildtechnisch zu überprüfen. Die Abrechnung erfolgt analog zur Ziffer 5267.
Der Regelhöchstsatz (Schwellenwert) für die GOÄ A5267 liegt beim 1,8-fachen Satz und beträgt 15,73 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 8,74 €, während der Höchstsatz mit dem 2,5-fachen Faktor 21,85 € beträgt. Höhere Faktoren erfordern eine schriftliche Begründung auf der Rechnung.
Die Ziffer A5267 darf nicht abgerechnet werden, wenn die Röntgenkontrolle bereits integraler Bestandteil der zugrundeliegenden Biopsieleistung ist. Zudem sind Doppelabrechnungen mit anderen primären Planungs- oder Durchleuchtungsleistungen derselben Sitzung unzulässig. Achten Sie stets auf die Ausschlussbestimmungen der Hauptziffern.
Für eine rechtssichere Abrechnung müssen die Indikation, der genaue Zeitpunkt der Röntgenkontrolle sowie das Ergebnis der Lageprüfung dokumentiert werden. Zudem ist die Speicherung der Röntgenbilder im PACS-System zwingend erforderlich. Ein Verweis auf die korrekte Nadel- oder Clipposition sichert den Erstattungsanspruch.
Ja, eine Steigerung bis zum 2,5-fachen Satz ist bei erschwerten Bedingungen möglich. Typische Begründungen sind eine schwierige anatomische Lage des Befundes, starker Bewegungsdrang der Patientin oder dichteres Brustgewebe, das eine aufwendigere Justierung erfordert. Die Begründung muss patientenindividuell formuliert sein.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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