Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer A532 (analog): Erfahren Sie alles über Indikationen, Steigerungsfaktoren und die korrekte Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A532
Nr. 532* GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2) analog für: 1. [+ Nr. 846 GOÄ analog] Ganzkörper-Kräuterdampfbad (Svedana, Bashpasvedana) 2. Vollbad 3. Rhythmisches Bewegungsbad
Die GOÄ-Ziffer A532 beschreibt eine analoge Bewertung für aufwendige hydrotherapeutische Ganzkörperanwendungen. Da die ursprüngliche Gebührenordnung für Ärzte bestimmte moderne oder komplementärmedizinische Verfahren nicht direkt abbildet, wird hier der Analogabzug nach § 6 Abs. 2 GOÄ angewendet. Die Leistung umfasst die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des jeweiligen Bades.
Besonders im Bereich der Naturheilkunde und der physikalischen Therapie besitzt diese Ziffer einen hohen Stellenwert. Sie ermöglicht es, spezialisierte Ganzkörperbehandlungen betriebswirtschaftlich angemessen zu honorieren. Die Einbindung des Arztes bei der Indikationsstellung und Überwachung ist dabei obligat.
GOÄ A532 in der Praxis: Hydrotherapie und balneologische Anwendungen
In der täglichen Praxis findet die GOÄ A532 vor allem in der physikalischen und rehabilitativen Medizin sowie in naturheilkundlich orientierten Praxen Anwendung. Typische Indikationen für ein Vollbad oder ein rhythmisches Bewegungsbad sind chronisch-degenerative Erkrankungen des Bewegungsapparates. Auch dermatologische Erkrankungen wie Psoriasis können eine entsprechende Hydrotherapie erfordern.
Ein wichtiger Aspekt in der Praxis ist die Abrechnung von Moorbädern. Laut offiziellen Abrechnungsempfehlungen findet die Ziffer A532 analog auch Anwendung für das Moorbad. Dies bietet Praxen eine rechtssichere Möglichkeit, diese bewährte balneologische Therapieform abzurechnen.
Die Abgrenzung zu einfachen Teilbädern ist essenziell. Während Teilbäder nach den Ziffern 530 oder 531 bewertet werden, verlangt die A532 zwingend eine Ganzkörperanwendung. Der therapeutische Effekt beruht hierbei auf der systemischen Wirkung von Wärme, Auftrieb und gegebenenfalls chemischen Zusätzen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A532
Fallbeispiel 1: Ganzkörper-Kräuterdampfbad (Svedana) bei chronischem Schmerzsyndrom
Ein Patient mit einem chronischen Fibromyalgiesyndrom stellt sich zur Schmerzlinderung vor. Der Arzt indiziert ein ayurvedisches Ganzkörper-Kräuterdampfbad (Svedana) zur Muskeldetonisierung. Die Durchführung erfolgt unter ärztlicher Aufsicht in der Praxis. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer A532 analog für das Dampfbad sowie die Ziffer 846 analog für die inhalative Kräuterkomponente.
Fallbeispiel 2: Medizinisches Moorbad bei schwerer Gonarthrose
Eine Patientin leidet unter fortgeschrittener, beidseitiger Gonarthrose mit starken chronischen Schmerzen. Zur thermischen Tiefenwirkung und Schmerzlinderung verordnet der Arzt eine Serie von medizinischen Moorbädern. Die Abrechnung dieses Vollbads erfolgt vollkommen korrekt über die Ziffer A532 analog (Moorbad) zum Regelsatz von 1,8.
Fallbeispiel 3: Rhythmisches Bewegungsbad bei rheumatoider Arthritis
Ein Patient im chronischen Stadium einer rheumatoiden Arthritis erhält zur Mobilisierung ein rhythmisches Bewegungsbad. Durch den Auftrieb des Wassers werden die Gelenke schonend bewegt. Der Arzt überwacht die Anwendung und dokumentiert den Verlauf. Die Leistung wird mit der GOÄ-Ziffer A532 analog liquidiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ A532: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist die Abrechnung der Ziffer A532 für reine Wellness-Leistungen ohne medizinische Notwendigkeit. Private Krankenversicherungen fordern bei Prüfungen regelmäßig den Nachweis einer klaren medizinischen Indikation ein. Gefälligkeitsbehandlungen ohne dokumentierten therapeutischen Nutzen werden konsequent gestrichen.
Achtung: Die analoge Abrechnung des Ganzkörper-Kräuterdampfbads erfordert eine präzise medizinische Begründung in der Patientenakte. Reine Entspannungsbäder ohne pathologischen Befund dürfen nicht zulasten der privaten Krankenversicherung liquidiert werden.
Zudem beanstanden Prüfstellen häufig die unzulässige Nebeneinanderberechnung von anderen hydrotherapeutischen Leistungen am selben Tag. Wenn am gleichen Tag ein Teilbad und ein Vollbad durchgeführt werden, muss die medizinische Notwendigkeit beider getrennter Sitzungen exakt begründet werden. Andernfalls droht eine Honorarkürzung wegen vermeintlicher Doppelabrechnung.
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Dokumentation der GOÄ A532: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schutzschild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die genaue Indikation, die Art des Bades sowie die Dauer und Temperatur festgehalten werden. Auch eventuelle Zusätze wie Kräutermischungen oder Moorextrakte sollten namentlich genannt werden.
Dokumentation: Medizinisches Moorbad bei chronischer Lumbalgie. Wassertemperatur 38 Grad Celsius, Dauer 20 Minuten. Patient tolerierte die Anwendung gut, anschließende Ruhephase von 30 Minuten eingehalten. Keine kardiovaskulären Auffälligkeiten während der Überwachung.
Zusätzlich sollte die ärztliche Überwachung oder die abschließende Befundkontrolle kurz dokumentiert werden. Dies belegt, dass es sich um eine delegierte ärztliche Leistung unter Aufsicht und nicht um eine reine Hilfspersonenleistung handelt. Eine solche Dokumentation sichert Ihren Honoraranspruch nachhaltig.
GOÄ A532: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Ziffer A532 kann bei Vorliegen besonderer Umstände über den Regelhöchstsatz von 1,8 gesteigert werden. Ein erhöhter Steigerungsfaktor bis 2,5 ist beispielsweise gerechtfertigt, wenn der Patient unter schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen leidet, die eine kontinuierliche ärztliche Präsenz erfordern. Auch extreme Adipositas oder erhebliche Mobilitätsstörungen, die den Transfer in die Badewanne erschweren, begründen einen höheren Faktor.
Typische Ziffernkombinationen
Die Ziffer A532 lässt sich hervorragend mit beratenden und untersuchenden Leistungen kombinieren. So ist die Abrechnung der Ziffer 1 (Beratung) oder der Ziffer 5 (Symptombezogene Untersuchung) in derselben Sitzung zulässig, sofern die entsprechenden Leistungsinhalte erfüllt sind. Bei ayurvedischen Behandlungen ist zudem die Kombination mit der Nr. 846 analog für die Kräuterinhalation üblich.
Tipp: Nutzen Sie bei aufwendigen Moorbädern oder Svedana-Anwendungen die Möglichkeit der Faktorsteigerung, wenn der pflegerische oder medizinische Überwachungsaufwand den Durchschnitt deutlich übersteigt.
Ziffer A532 in der neuen GOÄ
A532 (analog Nr. 532 GOÄ, genutzt für Ganzkörper-Kräuterdampfbad/Svedana, Vollbad und Rhythmisches Bewegungsbad) wird in der neuen GOÄ nach dem konkret erbrachten Verfahren differenziert:
- Vollbad (auch mit Badezusatz, Überwärmungsbad, Wechselbad): Nummer 2202 „Anwendung eines Dreiviertel-/Vollbades mit und ohne Zusatz" — 23,72 € je Sitzung. Nicht neben 4132 berechnungsfähig.
- Ganzkörper-Kräuterdampfbad (Svedana, Bashpasvedana): Kein Nachfolger im Entwurf. Eine eigene Ziffer für das ayurvedische Kräuterdampfbad ist nicht kodiert.
- Rhythmisches Bewegungsbad als krankengymnastische Einzelbehandlung, Dauer mindestens 30 Minuten: Nummer 2006 „Krankengymnastische Einzelbehandlung im Bewegungsbad" — 22,90 € je Sitzung.
- Rhythmisches Bewegungsbad in der Gruppe (3–5 Teilnehmer), Dauer mindestens 30 Minuten: Nummer 2007 „Krankengymnastik im Bewegungsbad in Gruppen von drei bis fünf Teilnehmern" — 9,88 € je Sitzung und Teilnehmer.
Bisher lag der 2,3-fache Satz bei 7,97 €. Das eingesetzte Verfahren und die Einzel- oder Gruppenform müssen dokumentiert sein. Für das Bewegungsbad (2006/2007) ist ein krankengymnastischer Übungsinhalt Voraussetzung.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A532
Was hat nicht gestimmt?