Die Analogziffer GOÄ A533 bietet Spielraum für naturheilkundliche Verfahren wie Colon-Hydro-Therapie. Erfahren Sie alles zur rechtssicheren Abrechnung.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A533
Die Ziffer A533 ist keine originäre Ziffer der Gebührenordnung für Ärzte, sondern wird als Analogbewertung herangezogen. Sie basiert auf der Ziffer 533 GOÄ aus dem Abschnitt für physikalisch-medizinische Leistungen.
Nr. 533* GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2) analog für:
1. Lokale Wärmebehandlung (Lokales Svedana)
2. Ayurvedischer Einlauf (Matra Basti)
Die Ziffer beschreibt im Original ein Teilbad (z. B. Sitzbad, Fußbad) mit Zusatz oder ein ansteigendes Teilbad. Durch die analoge Anwendung gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ wird diese Leistungsziffer für moderne oder komplementärmedizinische Verfahren geöffnet, die nicht direkt in der GOÄ abgebildet sind. Hierzu zählen insbesondere ayurvedische Therapieverfahren sowie naturheilkundliche Ausleitungsverfahren.
GOÄ A533 in der Praxis: Indikationen und komplementärmedizinische Anwendung
In der täglichen Praxis findet die GOÄ A533 vor allem im Rahmen von naturheilkundlichen Therapieschemata und der integrativen Medizin Anwendung. Häufige Indikationen für das lokale Svedana sind chronische Schmerzzustände des Bewegungsapparates, muskuläre Verspannungen oder rheumatische Beschwerden.
Der ayurvedische Einlauf (Matra Basti) wird primär zur Harmonisierung des Vata-Doshas, bei chronischer Obstipation oder zur allgemeinen Entgiftung eingesetzt. Auch die moderne Colon-Hydro-Therapie sowie therapeutische Fasteneinläufe lassen sich über diese Analogziffer rechtssicher als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) liquidieren.
Tipp: Bei der Erbringung als reine IGeL-Leistung sollte im Vorfeld immer ein schriftlicher Behandlungsvertrag nach § 630f BGB geschlossen werden, um Honorarausfälle zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A533
Fallbeispiel 1: Durchführung einer Colon-Hydro-Therapie
Ein Patient stellt sich zur Darmsanierung und Entgiftung im Rahmen einer Fastenkur vor. Es wird eine 45-minütige Colon-Hydro-Therapie durchgeführt. Da diese Leistung nicht direkt in der GOÄ existiert, erfolgt die Abrechnung analog über die Ziffer A533. Zusätzlich wird die symptombezogene Untersuchung nach Ziffer 5 GOÄ berechnet.
Fallbeispiel 2: Lokale Wärmebehandlung (Svedana) bei Lumbalgie
Bei einer Patientin mit chronisch-rezidivierender Lumbalgie wird eine lokale ayurvedische Kräuter-Dampfbehandlung (Svedana) zur Muskeldetonisierung appliziert. Die Abrechnung erfolgt über die Analogziffer A533 mit dem Regelhöchstsatz (1,8-fach, 15,74 €), da keine besonderen Erschwernisse vorlagen.
Fallbeispiel 3: Ayurvedischer Einlauf (Matra Basti) bei chronischer Obstipation
Ein Patient erhält im Rahmen einer ayurvedischen Panchakarma-Kur einen öligen Einlauf (Matra Basti) zur Behandlung einer hartnäckigen Obstipation. Die Durchführung erfordert aufgrund anatomischer Gegebenheiten einen erhöhten Zeitaufwand. Die Abrechnung erfolgt über Ziffer A533 mit erhöhtem Steigerungsfaktor (2,3-fach) unter Angabe der Begründung.
Häufige Fehler bei der GOÄ A533: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler liegt in der mangelhaften Kennzeichnung der Leistung als Analogabrechnung. Auf der Liquidation muss zwingend das Wort "analog" sowie die tatsächlich erbrachte Leistung (z. B. "Colon-Hydro-Therapie") vermerkt sein, um den formalen Anforderungen des § 12 GOÄ zu genügen.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen regelmäßig die Nebeneinanderberechnung von Ziffer A533 mit anderen hydrotherapeutischen Leistungen am selben Tag, wenn diese denselben Körperbereich betreffen. Eine Doppelabrechnung von Teilbädern und analogen Einläufen ist ohne strikte medizinische Begründung unzulässig.
Achtung: Die bloße Durchführung eines Standard-Reinigungsbades oder eines einfachen Klistiers rechtfertigt nicht den Ansatz der Ziffer A533. Es muss sich um eine therapeutisch eigenständige, komplexe Maßnahme handeln.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ A533: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. In der Patientenakte müssen die genaue Indikation, die Dauer der Anwendung sowie die verwendeten Substanzen (z. B. bestimmte Öle beim Matra Basti oder Kräuterzusätze beim Svedana) exakt festgehalten werden.
Auch eventuelle Reaktionen des Patienten oder Besonderheiten während der Durchführung sollten dokumentiert werden. Dies dient nicht nur der forensischen Absicherung, sondern liefert auch die notwendige Argumentationsbasis für eine eventuelle Faktorerhöhung.
Dokumentationsbeispiel:
Durchführung einer Colon-Hydro-Therapie bei chronischem Reizdarmsyndrom. Dauer: 40 Minuten. Toleranz gut, keine abdominellen Krämpfe. Verwendetes Wasser temperiert, sanfte Bauchdeckenmassage parallel durchgeführt.
GOÄ A533: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Regelhöchstsatz für die Ziffer A533 liegt beim 1,8-fachen Satz (15,74 €). Liegen erschwerende Faktoren vor, kann die Gebühr bis zum 2,5-fachen Satz (21,86 €) gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind eine stark eingeschränkte Mobilität des Patienten, eine ausgeprägte Kreislaufinstabilität während der Hydrotherapie oder ein erheblicher logistischer und zeitlicher Mehraufwand bei der Vorbereitung der ayurvedischen Kräutersude.
Typische Ziffernkombinationen
Die Ziffer A533 lässt sich hervorragend mit beratenden und untersuchenden Leistungen kombinieren. Häufig wird vor der eigentlichen Therapie eine Beratung nach Ziffer 1 oder Ziffer 3 GOÄ durchgeführt. Auch die Kombination mit osteopathischen oder chiropraktischen Leistungen (z. B. Ziffer 3306 GOÄ) ist bei der Behandlung von Schmerzsyndromen des Bewegungsapparates medizinisch sinnvoll und abrechnungstechnisch zulässig.
Ziffer A533 in der neuen GOÄ
A533 (analog Nr. 533 GOÄ, genutzt für Lokale Wärmebehandlung / Lokales Svedana sowie Ayurvedischer Einlauf / Matra Basti) wird in der neuen GOÄ nach Verfahren und Methode der Wärmeapplikation differenziert:
- Lokale Wärmebehandlung mit apparativer, temperaturgesteuerter Technik (z. B. Infrarot, Heißluft): Nummer 2301 „Apparative temperaturgesteuerte Kälte- oder Wärmetherapie einer Region" — 8,73 € je Sitzung. Nicht neben 4104 oder 4105 berechnungsfähig.
- Lokale Wärmebehandlung als Packung oder Kompresse (ohne Apparatur, z. B. Warmpackung, Svedana-Tuch): Nummer 2300 „Kalt- oder Warmpackung(en) oder heiße Rolle" — 5,38 € je Sitzung. Konfektionierte Cold-/Hotpacks erfüllen nicht den Leistungsinhalt von 2300.
- Ayurvedischer Einlauf (Matra Basti): Nummer 13923 „Anwendung eines ayurvedischen Einlaufs oder Kolonhydrotherapie" — 54,81 €, die Art der Therapie ist auf der Rechnung anzugeben.
Bisher lag der 2,3-fache Satz bei 15,73 €. Die Methode der Wärmeapplikation (Apparat vs. Packung) und das erbrachte ayurvedische Verfahren bestimmen den korrekten Code.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A533
Was hat nicht gestimmt?