Die Abrechnung der Digitalen Volumentomographie (DVT) über die GOÄ-Ziffer A5370 bietet hohes Honorarpotenzial. Erfahren Sie, wie Sie Fehler vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A5370
Die Ziffer A5370 ist eine Analogbewertung der Bundesärztekammer für die Digitale Volumentomographie. Da die DVT bei der Erstellung der ursprünglichen Gebührenordnung noch nicht existierte, wird sie analog abgerechnet.
Analogziffer A5370: Digitale Volumentomographie (DVT) im Kopfbereich – analog zur Ziffer 5370 (Computergestützte Tomographie im Kopfbereich).
Die Leistung umfasst die vollständige Durchführung der tomographischen Untersuchung. Hierzu gehören die Positionierung des Patienten, die Akquisition der Volumendaten sowie die anschließende Rekonstruktion der Schnittbilder. Auch die fachliche Befundung und die schriftliche Dokumentation sind mit dieser Gebühr abgegolten.
GOÄ A5370 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung
Die DVT hat sich als strahlungsarme Alternative zur klassischen Computertomographie etabliert. Besonders in der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde und der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie kommt das Verfahren täglich zum Einsatz. Die räumliche Auflösung von knöchernen Strukturen ist bei dieser Methode hervorragend.
Typische Indikationen umfassen die Beurteilung der Nasennebenhöhlen bei chronischer Sinusitis. Auch die Darstellung des Felsenbeins oder die präoperative Planung komplexer Implantationen rechtfertigen den Einsatz. Durch das kleinere Field of View kann die Strahlenbelastung für den Patienten im Vergleich zum CT deutlich reduziert werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A5370
Fallbeispiel 1: Chronische Sinusitis
Ein Patient stellt sich mit anhaltenden Beschwerden im Bereich der Stirnhöhlen vor. Zur OP-Planung ist eine präzise Darstellung der anatomischen Engpässe notwendig. Es wird eine DVT der Nasennebenhöhlen durchgeführt. Abgerechnet wird die Ziffer A5370 mit dem Regelsatz von 268,11 €.
Fallbeispiel 2: Implantatplanung bei Knochenmangel
Vor einer geplanten Implantation im Oberkiefer muss das verbliebene Knochenangebot exakt vermessen werden. Der Arzt führt eine DVT des Alveolarfortsatzes durch. Die präzise dreidimensionale Darstellung sichert den chirurgischen Erfolg. Die Abrechnung erfolgt über die Analogziffer A5370.
Fallbeispiel 3: Ausschluss einer Felsenbeinfraktur
Nach einem stumpfen Trauma besteht der Verdacht auf eine feine Fraktur im Bereich des Schläfenbeins. Die hochauflösende DVT zeigt die feinen Knochenstrukturen des Innenohrs fehlerfrei. Aufgrund des erhöhten Befundungsaufwands wird ein Steigerungsfaktor von 2,5 gewählt und begründet.
Häufige Fehler bei der GOÄ A5370: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist die fehlerhafte Kombination mit anderen radiologischen Leistungen. Die DVT darf nicht neben einer Computertomographie (CT) der gleichen Region abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen kürzen in solchen Fällen die Erstattung konsequent.
Achtung: Die Abrechnung der Ziffer A5370 setzt eine medizinische Indikation voraus. Rein zahnärztliche Indikationen ohne medizinische Relevanz müssen nach der GOZ abgerechnet werden und werden von der PKV oft moniert.
Zudem fordern Prüfstellen oft den Nachweis der Fachkunde im Strahlenschutz für die DVT. Liegt diese Fachkunde nicht vor, ist die Abrechnung der Leistung unzulässig. Ärzte sollten daher ihre Zertifikate stets aktuell halten.
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Dokumentation der GOÄ A5370: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarverlusten bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen. In der Patientenakte müssen die rechtfertigende Indikation und das Untersuchungsvolumen exakt festgehalten werden. Auch die technischen Parameter wie Röhrenspannung und Strom-Zeit-Produkt gehören in den Bericht.
Dokumentation: DVT der paranasalen Sinus bei V.a. chronische Sinusitis maxillaris. FOV: 10x10 cm, Rekonstruktion in 3 Ebenen (koronar, sagittal, axial). Befund: Schleimhautschwellung rechtsseitig, Ostium blockiert.
Der schriftliche Befundbericht muss die klinische Fragestellung explizit beantworten. Die Archivierung der originalen DICOM-Bilddaten ist gesetzlich vorgeschrieben und muss über die Aufbewahrungsfristen hinweg gesichert sein.
Tipp: Vermerken Sie die exakte Schichtdicke der Rekonstruktion im Befundbericht, um die hohe Qualität der Diagnostik zu belegen.
GOÄ A5370: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Ein Überschreiten des Schwellenwertes von 2,3 ist bei besonderem Aufwand möglich. Typische Begründungen sind ausgeprägte Artefakte durch metallischen Zahnersatz, die eine aufwendige manuelle Bildkorrektur erfordern. Auch extreme anatomische Fehlbildungen rechtfertigen eine Steigerung bis zum Höchsstatz von 3,5.
Typische Ziffernkombinationen
Die DVT wird häufig mit Beratungsleistungen nach Ziffer 1 oder 3 kombiniert. Auch die Zuschlagsziffer 5377 für die computergestützte Analyse kann unter bestimmten Voraussetzungen relevant sein. Eine sorgfältige Prüfung der Ausschlüsse im Abschnitt O der GOÄ ist vor der Rechnungsstellung jedoch unerlässlich.
Ziffer A5370 in der neuen GOÄ
A5370 (digitale Volumentomographie, DVT, analog Nr. 5370 GOÄ, BÄK-Beschluss 19.3.2012) wird in der neuen GOÄ nach dem untersuchten Bereich differenziert:
- Gesichtsschädel oder Kiefer als Ganzes (ggf. einschließlich Schädelbasis und 3D-Rekonstruktion): Nummer 13204 — 216,74 € je Untersuchung. Nicht neben 13205 berechnungsfähig.
- Kieferteil (z. B. einzelner Quadrant, Kiefergelenk, ggf. einschließlich 3D-Rekonstruktion): Nummer 13205 — 139,30 € je Untersuchung. Nicht neben 13204 berechnungsfähig.
Bisher lag der 2,3-fache Satz bei 209,83 €. Die 3D-Rekonstruktion ist in beiden Ziffern als ggf.-Bestandteil eingeschlossen. Ob der Gesichtsschädel als Ganzes oder nur ein Kieferteil untersucht wurde, entscheidet über den Code und damit auch über das Honorar.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A5370
Was hat nicht gestimmt?