GOÄ A5378: MLC-Ausblendung richtig abrechnen

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GOÄ A5378
Computergestützte Individual-Ausblendung (Multileaf-Kollimatoren = MLC) einmal je Feld und Bestrahlungsserie, einschließlich Programmierung,
Punktzahl 1000  
Einfachsatz 58,29 € 1,0x
Regelhöchstsatz 104,92 € 1,8x
Höchstsatz 145,72 € 2,5x

Erfahren Sie, wie Sie die computergestützte Individual-Ausblendung nach GOÄ-Ziffer A5378 rechtssicher, fehlerfrei und vollständig abrechnen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A5378

Computergestützte Individual-Ausblendung (Multileaf-Kollimatoren = MLC) einmal je Feld und Bestrahlungsserie, einschließlich Programmierung

Die Ziffer A5378 beschreibt eine hochpräzise, moderne Methode der Feldformung in der Strahlentherapie. Im Gegensatz zu historischen Verfahren, bei denen individuelle Blei- oder Wood-Metall-Blöcke manuell gegossen werden mussten, erfolgt die Ausblendung hier vollautomatisch. Die Steuerung der sogenannten Multileaf-Kollimatoren (MLC) wird über komplexe Softwareprogramme realisiert, die exakt auf die Anatomie des Patienten abgestimmt sind.

Diese Leistung umfasst neben der eigentlichen Anwendung auch die gesamte computergestützte Programmierung und Verifikation der Lamellenstellungen. Da es sich um eine Analogbewertung zur Ziffer 5378 handelt, ist die medizinische Gleichwertigkeit und die korrekte Anwendung im Rahmen der GOÄ fest verankert. Die präzise Schonung von gesundem Risikogewebe steht bei dieser Leistung im Vordergrund.

GOÄ A5378 in der Praxis: Präzise Feldformung in der modernen Radioonkologie

In der modernen Strahlentherapie ist die computergestützte Individual-Ausblendung der absolute Standard. Sie kommt bei fast allen modernen Bestrahlungstechniken wie der intensitätsmodulierten Radiotherapie (IMRT) oder der volumetrischen modulierten Arc-Therapie (VMAT) zum Einsatz. Ziel ist es, die Strahlendosis exakt an die dreidimensionale Form des Tumors anzupassen.

Typische Indikationen finden sich vor allem bei Tumoren, die in unmittelbarer Nähe zu hochsensiblen Risikoorganen liegen. Hierzu gehören beispielsweise Prostatakarzinome, Hirntumoren oder fortgeschrittene Kopf-Hals-Tumoren. Durch die dynamische Bewegung der MLC-Lamellen während der Bestrahlung wird das umliegende Gewebe optimal geschont.

Die Abrechnung der Ziffer A5378 setzt voraus, dass für jedes einzelne Bestrahlungsfeld eine individuelle computergestützte Programmierung stattgefunden hat. Eine pauschale Abrechnung ohne patientenspezifische Anpassung ist nicht zulässig. Die medizinische Notwendigkeit muss sich stets aus der Bestrahlungsplanung ergeben.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A5378

Fallbeispiel 1: Bestrahlung eines Prostatakarzinoms

Ein Patient mit einem lokal begrenzten Prostatakarzinom erhält eine kurative Strahlentherapie mittels VMAT. Um das direkt angrenzende Rektum und die Harnblase vor radiogenen Schäden zu schützen, ist eine hochpräzise Feldformung zwingend erforderlich.

Die medizinische Begründung liegt in der Notwendigkeit der Schonung der Risikoorgane bei gleichzeitiger Dosismaximierung im Zielvolumen. Die Lamellen des Multileaf-Kollimators werden für jedes Feld computergestützt programmiert und während der Bestrahlung dynamisch angepasst.

Die korrekte Abrechnung erfolgt durch den ansatz der Analogziffer A5378 für jedes programmierte Bestrahlungsfeld einmalig für die gesamte Bestrahlungsserie.

Fallbeispiel 2: Adjuvante Radiotherapie bei linksseitigem Mammakarzinom

Eine Patientin benötigt nach einer brusterhaltenden Operation eine adjuvante Bestrahlung der linken Brustwand. Aufgrund der linksseitigen Lokalisation besteht ein erhöhtes Risiko für eine Strahlenbelastung des Myokards.

Zur Minimierung der Herzdosis wird eine computergestützte Individual-Ausblendung mittels MLC geplant und durchgeführt. Die Vermeidung kardialer Spätfolgen rechtfertigt den Einsatz dieser hochpräzisen Technologie in vollem Umfang.

Abgerechnet wird die Ziffer A5378 einmal je Feld für die gesamte Bestrahlungsserie, da die Programmierung der Kollimatoren individuell für diese Patientin erstellt wurde.

Fallbeispiel 3: Bestrahlung eines hochgradigen Glioms

Bei einem Patienten mit einem Glioblastom erfolgt die postoperative Bestrahlung des Tumorbetts mit einem Sicherheitssaum. Das Zielvolumen liegt in enger Nachbarschaft zum Sehnerv und zum Hirnstamm.

Die extrem engen anatomischen Grenzen erfordern eine hochkomplexe, millimetergenaue Anpassung der MLC-Blenden. Jede Abweichung könnte zu irreversiblen neurologischen Schäden führen, weshalb eine computergestützte Verifikation unverzichtbar ist.

Neben den Bestrahlungsleistungen wird die Ziffer A5378 als selbstständige Leistung für die präzise Feldformung korrekt in Rechnung gestellt.

Häufige Fehler bei der GOÄ A5378: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fälschliche Multiplikation der Ziffer A5378 pro Bestrahlungssitzung. Die Leistungsbeschreibung legt unmissverständlich fest, dass die Ziffer nur einmal je Feld und Bestrahlungsserie berechnungsfähig ist. Eine tägliche Abrechnung führt unweigerlich zu Beanstandungen und Honorarkürzungen durch die privaten Krankenversicherungen.

Achtung: Die Ziffer A5378 darf niemals pro Bestrahlungssitzung abgerechnet werden. Sie ist streng auf die Bestrahlungsserie und das jeweilige Feld begrenzt, auch wenn die Lamellen täglich neu positioniert werden.

Ein weiterer Streitpunkt mit den Kostenträgern ist die Abgrenzung zur manuellen Ausblendung nach Ziffer 5377. Beide Leistungen schließen sich für dasselbe Bestrahlungsfeld gegenseitig aus. Werden sowohl manuelle Blöcke als auch MLCs im selben Feld verwendet, darf nur die höherwertige computergestützte Leistung abgerechnet werden.

Zudem fordern Prüfstellen häufig den Nachweis, dass tatsächlich eine individuelle Programmierung stattgefunden hat. Standardfelder ohne patientenspezifische Lamellenanpassung rechtfertigen den Ansatz der Ziffer A5378 nicht und werden bei Prüfungen regelmäßig gestrichen.

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Dokumentation der GOÄ A5378: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss zweifelsfrei nachgewiesen werden, für welche Felder die computergestützte Individual-Ausblendung programmiert und angewendet wurde. Auch die medizinische Notwendigkeit, wie die Schonung spezifischer Risikoorgane, sollte explizit erwähnt werden.

Es empfiehlt sich, die Programmierdaten und die Verifikationsprotokolle direkt aus dem Planungs- und Verifikationssystem in die elektronische Patientenakte zu exportieren. Diese technischen Nachweise sind im Falle eines Rechtsstreits mit privaten Krankenversicherungen oder der Beihilfe von unschätzbarem Wert.

Dokumentation: Computergestützte MLC-Individual-Ausblendung für Feld 1 bis 4 zur Schonung von Rektum und Blasenwand durchgeführt. Programmierdaten und Verifikationsprotokoll im R&V-System unter ID-98765 archiviert.

Fehlen diese Nachweise oder sind die Einträge in der Akte unvollständig, kann der Kostenträger die Erstattung der gesamten Leistung verweigern. Eine standardisierte Dokumentationsvorlage im Praxis-EDV-System spart Zeit und sichert den Abrechnungsanspruch.

GOÄ A5378: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelsatz der Ziffer A5378 liegt beim 2,3-fachen Satz, was einem Betrag von 134,07 € entspricht. Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen oder einem extrem hohen Programmieraufwand kann die Ziffer bis zum 3,5-fachen Höchstsatz (204,02 €) gesteigert werden. Dies muss jedoch patientenindividuell und nachvollziehbar begründet werden.

Tipp: Nutzen Sie für die Schwellenwertüberschreitung konkrete Begründungen wie 'erhöhter Zeitaufwand bei der MLC-Programmierung aufgrund der unmittelbaren Nähe des Zielvolumens zu kritischen Risikoorganen (z.B. Chiasma opticum)'.

Pauschale Begründungen wie 'erhöhter Zeitaufwand' ohne Bezug zum konkreten Patientenfall werden von den privaten Krankenversicherungen meist nicht anerkannt. Je detaillierter die anatomischen Besonderheiten beschrieben werden, desto höher ist die Akzeptanz der Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A5378 wird typischerweise in Kombination mit den Leistungen der Bestrahlungsplanung (z.B. GOÄ-Ziffern 5370 bis 5374) abgerechnet. Auch die Kombination mit den eigentlichen Bestrahlungsziffern aus dem Bereich der Teletherapie (z.B. GOÄ-Ziffern 5840 ff.) ist der Regelfall in der radioonkologischen Praxis.

Nicht zulässig ist hingegen die gleichzeitige Berechnung von manuellen Hilfsmitteln zur Feldformung im selben Feld. Achten Sie bei der Kombination darauf, dass alle erbrachten Leistungen sauber voneinander abgegrenzt und die jeweiligen Ausschlussbestimmungen der GOÄ strikt eingehalten werden.

Ziffer A5378 in der neuen GOÄ

A5378 (lichtoptische Wirbelsäulenvermessung / Optimetrie, analog Nr. 5378 GOÄ, BÄK-Beschlüsse) wird in der neuen GOÄ nach der Messmethode differenziert:

  • Statische computergestützte Wirbelsäulenvermessung: Nummer 4206 — 78,77 € je Untersuchung.
  • Dynamische computergestützte Wirbelsäulenvermessung: Nummer 4207 — 113,35 € je Untersuchung.

Bisher lag der 2,3-fache Satz bei 104,92 €. Statische und dynamische Messung haben nun eigenständige Ziffern; die Messmethode muss im Befundbericht dokumentiert sein. Die dynamische Messung liegt mit 113,35 € knapp über dem bisherigen 2,3-fachen Wert.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A5378

Die GOÄ-Ziffer A5378 darf einmal je Bestrahlungsfeld und Bestrahlungsserie abgerechnet werden. Eine tägliche Abrechnung pro Sitzung ist nicht zulässig. Bei einer Änderung des Bestrahlungsplans mit neuen Feldern kann die Ziffer jedoch erneut anfallen.
Die Ziffer 5377 beschreibt die manuelle Herstellung und Anwendung von individuellen Ausblendblöcken. Demgegenüber regelt die Analogziffer A5378 die computergestützte Steuerung von Multileaf-Kollimatoren (MLC). Beide Ziffern dürfen für dasselbe Feld nicht nebeneinander berechnet werden.
Der Regelsatz für die GOÄ A5378 liegt beim 2,3-fachen Satz, was einem Honorar von 134,07 € entspricht. Bei besonders komplexen anatomischen Verhältnissen oder schwieriger Programmierung kann die Gebühr mit entsprechender Begründung bis zum 3,5-fachen Satz (204,02 €) gesteigert werden. Eine detaillierte Dokumentation des Mehraufwands ist hierbei zwingend erforderlich.
Ja, die computergestützte Individual-Ausblendung mittels MLC ist ein integraler Bestandteil moderner Bestrahlungstechniken wie der IMRT oder VMAT. Die Abrechnung der Ziffer A5378 ist neben den eigentlichen Bestrahlungsleistungen zulässig, sofern die Voraussetzungen je Feld erfüllt sind. Achten Sie darauf, die Programmierung und Verifikation lückenlos zu dokumentieren.
Private Krankenversicherungen beanstanden am häufigsten eine vermeintlich zu hohe Anzahl an abgerechneten Feldern oder eine mehrfache Berechnung innerhalb einer einzigen Bestrahlungsserie. Auch die unzulässige Kombination mit manuellen Ausblendungen nach Ziffer 5377 führt regelmäßig zu Kürzungen. Eine präzise Dokumentation der Feldanzahl und der technischen Durchführung verhindert solche Honorarverluste.
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