GOÄ A7008: Konfokale Mikroskopie korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A7008
Konfokale Scanning-Mikroskopie der vorderen Augenabschnitte, einschließlich quantitativer Beurteilung des Hornhautendothels und Messung von Hornhautdicke und Streulicht, ggf. einschließlich Bilddokumentation je Auge
Punktzahl 484  
Einfachsatz 28,21 € 1,0x
Regelhöchstsatz 64,88 € 2,3x
Höchstsatz 98,73 € 3,5x

Erfahren Sie, wie Sie die konfokale Scanning-Mikroskopie nach GOÄ-Ziffer A7008 rechtssicher abrechnen, Fehler vermeiden und Steigerungssätze begründen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A7008

Die Ziffer A7008 ist eine Analogbewertung, die auf Beschluss des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer eingeführt wurde. Der offizielle Leistungstext lautet:

Konfokale Scanning-Mikroskopie der vorderen Augenabschnitte, einschließlich quantitativer Beurteilung des Hornhautendothels und Messung von Hornhautdicke und Streulicht, ggf. einschließlich Bilddokumentation je Auge

Als Referenz für diese Analogbewertung dient die Gebührenordnungsziffer 1249 aus dem Bereich der Neurologie. Die Ziffer beschreibt ein hochmodernes, bildgebendes Verfahren zur morphologischen Untersuchung der Hornhaut. Mithilfe eines Konfokalen Laser Scanning Mikroskops (CLSM) erfolgt eine schichtweise, dreidimensionale Darstellung der vorderen Augenabschnitte in Mikrometer-Stufen.

GOÄ A7008 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die konfokale Scanning-Mikroskopie stellt den Goldstandard für die In-vivo-Histologie der lebenden Hornhaut dar. Das Verfahren ermöglicht die Beurteilung sämtlicher Hornhautschichten von der Epitheloberfläche bis zum Endothel. Typische Indikationen umfassen die Diagnostik und Verlaufskontrolle von Hornhautdystrophien wie der Fuchs-Endotheldystrophie.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die prä- und postoperative Diagnostik bei refraktiven Eingriffen oder Hornhauttransplantationen. Auch bei der Abklärung von unklaren Hornhautinfektionen, insbesondere durch Akanthamöben oder Pilze, liefert das CLSM entscheidende diagnostische Hinweise. Die quantitative Analyse des Endothels liefert präzise Daten zur Zellzahl und Zellmorphologie.

Tipp: Da die Leistung explizit „je Auge“ definiert ist, kann bei beidseitiger Durchführung der zweifache Ansatz erfolgen. Dies sollte auf der Liquidation klar durch die Angabe von „rechts“ und „links“ oder „beidseits“ gekennzeichnet werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A7008

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Fuchs-Endotheldystrophie

Ein Patient stellt sich mit zunehmender Sehverschlechterung und morgendlichem Nebelsehen vor. Zur Abklärung erfolgt eine beidseitige konfokale Scanning-Mikroskopie zur quantitativen Beurteilung des Hornhautendothels und Messung der Hornhautdicke. Die Untersuchung zeigt eine reduzierte Endothelzelldichte und typische Guttae.

Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A7008 zum Regelsatz (2,3-fach) für beide Augen. Da die Untersuchung beidseits durchgeführt wurde, wird die Ziffer zweimal angesetzt.

Fallbeispiel 2: Ausschluss einer Akanthamöben-Keratitis

Eine Kontaktlinsenträgerin präsentiert sich mit einem therapieresistenten Hornhautulkus und starken Schmerzen. Zum Ausschluss einer Akanthamöben-Infektion wird eine hochauflösende konfokale Mikroskopie des betroffenen rechten Auges durchgeführt. Die Zysten der Erreger können in den tiefen Epithelschichten direkt visualisiert werden.

Abgerechnet wird die Ziffer A7008 für das rechte Auge. Aufgrund des erhöhten Zeitaufwands bei der Suche nach den Erregern wird ein Steigerungssatz von 3,0 gewählt und entsprechend begründet.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle nach perforierender Keratoplastik

Drei Monate nach einer Hornhauttransplantation am linken Auge erfolgt die Kontrolle des Transplantatstatus. Mittels CLSM werden die Endothelzellzahl bestimmt und die Hornhautdicke gemessen, um ein drohendes Transplantatversagen frühzeitig zu erkennen.

Die Abrechnung erfolgt einfach für das linke Auge mit der Ziffer A7008. Die Bilddokumentation ist in der Ziffer bereits enthalten und darf nicht separat berechnet werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ A7008: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der Ziffer A7008 ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Einzelleistungen, die bereits im Leistungstext enthalten sind. Die Messung der Hornhautdicke (Pachymetrie) und die quantitative Endothelbeurteilung sind integrale Bestandteile der Ziffer A7008. Eine zusätzliche Abrechnung dieser Leistungen am selben Auge führt regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.

Zudem darf die analoge Anwendung der Ziffer 1249 (als A7008) nicht mit der regulären neurologischen Ziffer 1249 verwechselt werden. Auf der Rechnung muss die Ziffer zwingend mit einem „A“ für „analog“ gekennzeichnet werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Auch die unvollständige Dokumentation der quantitativen Parameter wird von Prüfstellen häufig bemängelt.

Achtung: Die separate Berechnung einer Fotodokumentation oder Bildübertragung neben der A7008 ist ausgeschlossen, da die Bilddokumentation laut Leistungstext explizit mit der Ziffer abgegolten ist.

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Dokumentation der GOÄ A7008: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, die untersuchten Schichten der Hornhaut sowie die quantitativen Messergebnisse detailliert festgehalten werden. Insbesondere die Endothelzelldichte (Zellen/mm²) und die gemessene Hornhautdicke in Mikrometern gehören zwingend in den Befundbericht.

Falls Auffälligkeiten wie Entzündungszellen, Ablagerungen oder strukturelle Veränderungen der Nervenfasern festgestellt werden, sollten diese ebenfalls beschrieben werden. Die Speicherung der Bilddaten im ophthalmologischen Archivsystem (PACS) ist für den Nachweis der erbrachten Leistung unerlässlich.

Dokumentationsbeispiel:
Konfokale Scanning-Mikroskopie (CLSM) beidseits bei V. a. Fuchs-Dystrophie. OD: Endothelzelldichte 1200/mm², ausgeprägte Polymorphismen, zentrale Hornhautdicke 580 µm. OS: Endothelzelldichte 1150/mm², Guttae nachweisbar, zentrale Hornhautdicke 595 µm. Bilddaten im PACS archiviert.

GOÄ A7008: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Überschreitung des Schwellenwertes (2,3-fach) bis zum Höchstsatz (3,5-fach) ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich. Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung sind eine extrem unruhige Fixation des Patienten, ausgeprägter Nystagmus oder starke Hornhauttrübungen, die das Auffinden der Schichten erheblich erschweren. Auch ein überdurchschnittlicher Zeitaufwand bei der manuellen Korrektur der automatischen Endothelzellzählung rechtfertigt eine Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A7008 kann sinnvoll mit anderen ophthalmologischen Grundleistungen kombiniert werden. Hierzu gehören die Spaltlampenmikroskopie nach Ziffer 1240 oder die Augenhintergrundspiegelung nach Ziffer 1242, sofern diese medizinisch indiziert sind. Nicht zulässig ist jedoch die Kombination mit der einfachen Pachymetrie am selben Auge, da diese bereits in der Leistungsbeschreibung der A7008 enthalten ist.

Ziffer A7008 in der neuen GOÄ

Die konfokale Scanning-Mikroskopie der vorderen Augenabschnitte wird zur neuen Nummer 4834 — „Konfokale Scanning-Mikroskopie des vorderen Augenabschnitts, einschließlich quantitativer Auswertung" — mit 72,24 € je Untersuchung.

Die Leistung gilt als diagnostische Leistung und umfasst nach den Allgemeinregeln des Kapitels beide Augen — sie ist also nicht je Auge zusätzlich ansetzbar. Der alte 2,3-fache Satz lag bei 64,88 €; die neue Ziffer liegt etwas darüber.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A7008

Die konfokale Scanning-Mikroskopie der vorderen Augenabschnitte wird analog nach der Ziffer A7008 abgerechnet. Diese Analogziffer basiert auf der Referenzziffer 1249 gemäß dem Beschluss der Bundesärztekammer. Sie umfasst die hochauflösende Untersuchung des Hornhautendothels sowie die Messung von Hornhautdicke und Streulicht.
Das Honorar für die GOÄ-Ziffer A7008 beträgt beim einfachen Gebührensatz 28,21 Euro. Bei der Abrechnung des Regelhöchstsatzes mit dem Faktor 2,3 liegt das Honorar bei 64,88 Euro. Der Höchstsatz mit dem Faktor 3,5 ermöglicht ein Honorar von 98,73 Euro je Auge.
Ja, die GOÄ-Ziffer A7008 darf ausdrücklich je Auge abgerechnet werden. Der offizielle Leistungstext enthält den Zusatz „je Auge“, was eine beidseitige Abrechnung am selben Behandlungstag rechtfertigt. Bei beidseitiger Erbringung ist die Ziffer auf der Rechnung entsprechend zweifach aufzuführen.
Die GOÄ-Ziffer A7008 schließt andere spezifische Hornhautuntersuchungen am selben Auge aus, wenn diese integraler Bestandteil der Leistung sind. Insbesondere die einfache Pachymetrie oder Standard-Endothelmikroskopie können nicht zusätzlich für dasselbe Auge berechnet werden. Eine sorgfältige Abgrenzung zu den Ziffern 1249 und 1250 ist zwingend erforderlich.
Eine Steigerung über den Regelsatz von 2,3 ist bei erschwerten Untersuchungsbedingungen wie starker Hornhauttrübung, unruhigen Patienten oder ausgeprägtem Nystagmus möglich. Auch ein extrem hoher Zeitaufwand bei der quantitativen Endothelzellanalyse rechtfertigt einen höheren Steigerungssatz. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar auf der Rechnung dokumentiert werden.
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