GOÄ A7013: Statische Rasterperimetrie richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A7013
Überschwellige und/oder schwellenbestimmende quantitativ abgestufte, rechnergestützte statische Rasterperimetrie, einschließlich Dokumentation
Punktzahl 248  
Einfachsatz 14,46 € 1,0x
Regelhöchstsatz 33,26 € 2,3x
Höchstsatz 50,61 € 3,5x

Die Abrechnung der statischen Rasterperimetrie nach GOÄ-Ziffer A7013 bietet Fallstricke. Erfahren Sie, wie Sie die Analogziffer rechtssicher anwenden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A7013

A 7013: Überschwellige und/oder schwellenbestimmende quantitativ abgestufte, rechnergestützte statische Rasterperimetrie, einschließlich Dokumentation (analog Nr. 1227)

Die GOÄ-Ziffer A7013 beschreibt eine hochpräzise, computergestützte Methode zur Untersuchung des Gesichtsfeldes. Diese Leistung wird analog zur Ziffer 1227 berechnet, da die ursprüngliche Gebührenordnung die moderne statische Rasterperimetrie nicht eigenständig abbildet. Durch diese Analogbewertung wird sichergestellt, dass Augenärzte den hohen technischen und zeitlichen Aufwand dieser Diagnostik adäquat liquidieren können.

Im Leistungsumfang der Ziffer ist die vollständige Durchführung der Messung sowie die anschließende grafische und numerische Dokumentation der Ergebnisse enthalten. Die Untersuchung dient der präzisen Bestimmung von Schwellenwerten der Netzhautempfindlichkeit an verschiedenen definierten Punkten. Dadurch lassen sich selbst feinste funktionelle Defizite im visuellen System exakt lokalisieren und quantifizieren.

GOÄ A7013 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert

Die Durchführung einer statischen Rasterperimetrie nach GOÄ A7013 ist insbesondere bei der Diagnostik und Verlaufskontrolle chronischer Augenerkrankungen indiziert. Ein primäres Einsatzgebiet stellt das Glaukom (Grüner Star) dar, bei dem frühzeitige Schädigungen der Sehnervenfasern detektiert werden müssen. Auch bei unklaren Sehstörungen oder dem Verdacht auf neurologisch bedingte Gesichtsfeldausfälle liefert diese Methode unverzichtbare Daten.

Im klinischen Alltag grenzt sich die A7013 deutlich von einfacheren, orientierenden Gesichtsfeldprüfungen ab. Während kinetische Verfahren vor allem die äußeren Grenzen des Gesichtsfeldes erfassen, analysiert die statische Rasterperimetrie die lokale Unterschiedsempfindlichkeit im zentralen und parazentralen Bereich. Dies ist entscheidend, um beginnende Skotome zu erkennen, bevor der Patient subjektive Einschränkungen wahrnimmt.

Tipp: Die Indikation für eine weiterführende Gesichtsfeldprüfung sollte stets klar aus der Patientenakte hervorgehen, um Rückfragen von Kostenträgern präventiv zu beantworten.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A7013

Fallbeispiel 1: Verlaufskontrolle bei bekanntem Offenwinkelglaukom

Ein Patient stellt sich zur regelmäßigen Verlaufskontrolle bei gesichertem Offenwinkelglaukom vor. Es wird eine beidseitige, rechnergestützte statische Rasterperimetrie mit jeweils 80 Prüforten durchgeführt, um eine Progression der glaukomatösen Schäden auszuschließen. Die Dokumentation zeigt stabile Befunde ohne neue Defizite.

Die Abrechnung erfolgt für beide Augen getrennt. Da es sich um eine beidseitige Untersuchung handelt, kann die Ziffer A7013 zweimal auf der Rechnung aufgeführt werden, idealerweise mit dem Zusatz "rechts" und "links" oder dem Faktor 2 bei entsprechender Begründung.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf neurologische Sehbahnläsion

Nach einem ischämischen Schlaganfall klagt eine Patientin über unspezifische Sehstörungen. Zum Ausschluss einer homonymen Hemianopsie erfolgt eine detaillierte Gesichtsfeldprüfung mittels statischer Rasterperimetrie an insgesamt 160 Prüforten je Auge.

Aufgrund des hohen Aufwands und der Überschreitung der Grenze von 150 Prüforten ist hier der 3,5-fache Steigerungssatz gerechtfertigt. Die Abrechnung erfolgt analog Nr. 1227 mit dem Schwellenwert-Nachweis in der Rechnungsbegründung.

Fallbeispiel 3: Erstdiagnostik bei okulärer Hypertension

Bei einem Patienten mit erhöhtem Augeninnendruck (okuläre Hypertension) soll das Vorliegen eines beginnenden Glaukoms überprüft werden. Es wird eine statische Rasterperimetrie mit 120 Prüforten durchgeführt, die erste relative Skotome im nasalen Bereich offenbart.

Die Abrechnung erfolgt mit dem Regelhöchstsatz von 2,3. Da die Anzahl der Prüforte unter 150 liegt, wird der Standardfaktor gewählt, wobei die medizinische Notwendigkeit durch die Verdachtsdiagnose begründet ist.

Häufige Fehler bei der GOÄ A7013: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Kombination der GOÄ A7013 mit den Ziffern 1225 (Kinetische Perimetrie) oder 1226 (Statische Perimetrie mit einfachen Geräten) am selben Auge in derselben Sitzung. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen diese Rechnungen konsequent, da die A7013 als umfassendere Spezialuntersuchung die einfacheren Verfahren konsumiert.

Ein weiterer Streitpunkt ist die unvollständige Dokumentation der Prüforte bei der Anwendung des erhöhten Steigerungssatzes. Wird der 3,5-fache Satz ohne den expliziten Hinweis auf mindestens 150 Prüforte abgerechnet, führt dies fast immer zu Beanstandungen. Prüfstellen fordern in solchen Fällen häufig die Vorlage des Perimetrie-Ausdrucks an.

Achtung: Die bloße Behauptung eines "erhöhten Zeitaufwands" reicht für die Steigerung auf den 3,5-fachen Satz nicht aus, wenn die Mindestanzahl von 150 Prüforten nicht nachweislich erreicht und dokumentiert wurde.

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Dokumentation der GOÄ A7013: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen neben den demografischen Daten des Patienten das verwendete Perimetriegerät, das gewählte Prüfprogramm und die genaue Anzahl der getesteten Prüforte festgehalten werden. Auch die Kooperationsfähigkeit des Patienten (Fixationsverlust, falsch-positive/falsch-negative Antworten) sollte vermerkt werden.

Der grafische Befundausdruck der Rasterperimetrie muss dauerhaft in der elektronischen oder physischen Akte gespeichert werden. Dieser Ausdruck dient im Ernstfall als primärer Nachweis für die erbrachte Leistung gegenüber dem medizinischen Dienst der privaten Krankenversicherungen.

Dokumentationsbeispiel:
Rechnergestützte statische Rasterperimetrie (analog GOÄ A7013) beidseits durchgeführt. Gerät: Humphrey Field Analyzer, Programm: 30-2 (76 Prüforte pro Auge, gesamt 152 Prüforte). Gute Fixation und Zuverlässigkeit des Patienten. Befund: Diskrete relative Skotome parazentral links, rechts regelrecht. Befundausdruck archiviert.

GOÄ A7013: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Steigerung der GOÄ-Ziffer A7013 über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinaus ist unter bestimmten Voraussetzungen hervorragend begründbar. Der Zentrale Konsultationsausschuss der Bundesärztekammer hat explizit festgelegt, dass bei der Prüfung von mindestens 150 Prüforten der Ansatz des 3,5-fachen Steigerungssatzes gerechtfertigt ist. Dies entspricht einem Honorar von 50,61 € pro Untersuchung.

Andere Begründungen für eine Schwellenüberschreitung können eine extrem eingeschränkte Kooperationsfähigkeit des Patienten (z. B. bei fortgeschrittener Demenz oder schweren Tremor-Symptomen) sein, die die Untersuchungsdauer erheblich verlängert. Solche individuellen Faktoren müssen auf der Liquidation patientenbezogen und verständlich dargelegt werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A7013 wird im Praxisalltag häufig mit anderen ophthalmologischen Leistungen kombiniert. Zulässig und sinnvoll ist die Nebeneinanderberechnung mit der GOÄ-Ziffer 1200 (Spaltlampenmikroskopie) oder der GOÄ-Ziffer 1201 (Ophthalmoskopie) zur Beurteilung des Sehnervenkopfes. Auch die Kombination mit der Tonometrie (GOÄ-Ziffer 1256) bei Glaukompatienten ist absolut üblich und abrechnungskonform.

Ziffer A7013 in der neuen GOÄ

Die überschwellige und/oder schwellenbestimmende, quantitativ abgestufte, rechnergestützte statische Profilperimetrie findet ihren Nachfolger in der neuen Nummer 4820 — „Untersuchung des Gesichtsfeldes mittels rechnergestützter statischer Profilperimetrie" — mit 34,46 € je Untersuchung.

Titel und Leistungsinhalt entsprechen der bisherigen Analogziffer; der §-6-Abs.-2-Charakter entfällt. Der alte 2,3-fache Satz lag bei 33,26 €; die neue Ziffer liegt auf nahezu gleichem Niveau.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A7013

Die GOÄ-Ziffer A7013 beschreibt die überschwellige und/oder schwellenbestimmende quantitativ abgestufte, rechnergestützte statische Rasterperimetrie als Analogbewertung zu Ziffer 1227. Sie wird für weiterführende Gesichtsfeldprüfungen in der Augenheilkunde eingesetzt.
Der 3,5-fache Steigerungssatz ist laut Beschluss der Bundesärztekammer gerechtfertigt, wenn mindestens 150 Prüforte im Rahmen der Gesichtsfeldprüfung untersucht wurden. Dies muss in der Dokumentation und auf der Rechnung explizit angegeben werden.
Als Referenz für die Analogbewertung der Ziffer A7013 dient die GOÄ-Ziffer 1227. Diese stammt aus dem Abschnitt G (Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie) und betrifft die computergestützte Perimetrie.
Eine gleichzeitige Abrechnung der GOÄ A7013 neben den Standardperimetrien nach den Ziffern 1225 oder 1226 für dasselbe Auge ist in der Regel nicht zulässig. Die A7013 stellt eine weiterführende, eigenständige Untersuchung dar, die die Basisdiagnostik ersetzt oder ergänzt.
Für eine rechtssichere Abrechnung müssen die Indikation, die Anzahl der getesteten Prüforte sowie das detaillierte Untersuchungsergebnis dokumentiert werden. Insbesondere bei der Anwendung des 3,5-fachen Satzes ist der Nachweis von mindestens 150 Prüforten zwingend erforderlich.
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