GOÄ A7026: Abrechnung bei Linsenluxation & PEX-Syndrom

5 Min. Lesezeit
GOÄ A7026
Chirurgische Maßnahmen bei Erkrankungen des Aufhängeapparates der Linse
Punktzahl 1110  
Einfachsatz 64,70 € 1,0x
Regelhöchstsatz 148,81 € 2,3x
Höchstsatz 226,45 € 3,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer A7026 birgt hohes Kürzungspotenzial. Erfahren Sie, wie Sie chirurgische Eingriffe am Kapselapparat rechtssicher abrechnen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A7026

Die Ziffer A7026 stellt eine offizielle Analogbewertung des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer dar. Da die ursprüngliche Gebührenordnung keine spezifische Ziffer für moderne Eingriffe am Kapselapparat enthält, wird hierfür die Ziffer 1326 herangezogen.

Chirurgische Maßnahmen bei Erkrankungen des Aufhängeapparates der Linse (analog Nr. 1326)

Diese Leistung umfasst alle mikrochirurgischen Interventionen, die der Stabilisierung, Zentrierung oder Fixation des Kapselsacks und der Linse dienen. Sie ist abzugrenzen von der reinen Entfernung oder dem bloßen Austausch der Linse im Rahmen einer Standard-Kataraktoperation. Die Ziffer beschreibt somit einen eigenständigen, hochpräzisen chirurgischen Zusatzaufwand.

GOÄ A7026 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung

Die Anwendung der GOÄ A7026 erfordert eine nachweisbare pathologische Veränderung des Zonulaapparates der Linse. Typische klinische Szenarien umfassen angeborene Bindegewebserkrankungen wie das Marfan-Syndrom oder erworbene degenerative Veränderungen wie das Pseudoexfoliationssyndrom (PEX). Auch ein vorausgegangenes stumpfes Augentrauma kann eine behandlungsbedürftige Subluxation der Linse zur Folge haben.

In der Praxis zeigt sich die Notwendigkeit meist durch ein sichtbares Linsenschlottern (Phakodonesis) oder eine Dezentrierung der Linse bei der Spaltlampenuntersuchung. Der Operateur muss in diesen Fällen besondere Vorsichtsmaßnahmen treffen, um einen Verlust des Kapselsacks in den Glaskörperraum zu verhindern. Die chirurgische Versorgung erfordert daher eine signifikante Instabilität des Aufhängeapparates als medizinische Rechtfertigung.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A7026

Fallbeispiel 1: Implantation eines Kapselspannrings bei PEX-Syndrom

Ein Patient stellt sich mit einer fortgeschrittenen Katarakt und einem ausgeprägten Pseudoexfoliationssyndrom vor. Präoperativ wird eine deutliche Phakodonesis diagnostiziert, was auf eine erhebliche Zonulaschwäche hinweist. Intraoperativ stabilisiert der Operateur den Kapselsack durch das kontrollierte Einbringen eines Kapselspannrings vor der Linsenimplantation.

Abrechnung: Neben der Katarakt-Ziffer (z. B. GOÄ 1375) wird die Ziffer A7026 analog abgerechnet. Die präoperativ dokumentierte Diagnose sichert die Erstattung.

Fallbeispiel 2: Versorgung einer traumatischen Linsensubluxation

Nach einem Sportunfall zeigt ein Patient eine traumatische Linsensubluxation mit einem nachgewiesenen Zonuladefekt von etwa 90 Grad. Der Operateur führt eine Rekonstruktion und Stabilisierung des Aufhängeapparates mittels modifizierter Nahttechnik durch, ohne die Linse selbst zu entfernen.

Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ A7026 als selbstständige Leistung. Da kein Linsenersatz stattfindet, entfallen die Katarakt-Ziffern, was die Abrechnung der Einzelleistung unstrittig macht.

Fallbeispiel 3: Marfan-Syndrom mit Linsenluxation

Bei einem jugendlichen Patienten mit bekanntem Marfan-Syndrom liegt eine progrediente Linsensubluxation vor, die die Sehschärfe massiv beeinträchtigt. Zur optischen Rehabilitation wird die Linse chirurgisch stabilisiert und mittels Sklerafixation dauerhaft gesichert.

Abrechnung: Die aufwendige Stabilisierung wird mit der GOÄ A7026 berechnet. Aufgrund des extremen Schwierigkeitsgrades ist eine Faktorerhöhung auf 3,5 medizinisch vollkommen begründet.

Häufige Fehler bei der GOÄ A7026: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler liegt in der fehlerhaften Kombination mit Katarakt-Operationen (Nrn. 1349–1351, 1362, 1374, 1375). Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen die Ziffer A7026 oft mit dem Argument, sie sei Teil der Zielleistung der Katarakt-OP und somit abgegolten.

Dies ist jedoch nur dann korrekt, wenn die Instabilität erst intraoperativ erkannt und versorgt wurde. Eine Nebeneinanderberechnung ist laut Beschluss des Zentralen Konsultationsausschusses nur bei präoperativer Indikationsstellung zulässig. Liegt diese nicht vor, darf die Ziffer nicht separat auf der Rechnung erscheinen.

Achtung: Wird die Instabilität des Aufhängeapparates erst während der Operation erkannt und versorgt, darf die GOÄ A7026 nicht separat berechnet werden. In diesem Fall muss der erhöhte Aufwand über einen erhöhten Steigerungssatz der Katarakt-Ziffer abgebildet werden.

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Dokumentation der GOÄ A7026: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. Der Operationsbericht muss die präoperative Diagnose (z. B. Phakodonesis, PEX, Marfan) explizit und detailliert erwähnen. Auch die präoperative Spaltlampenuntersuchung sollte die Instabilität des Kapselsacks genau beschreiben.

Im OP-Bericht müssen die einzelnen Schritte zur Stabilisierung des Kapselsacks detailliert aufgeführt werden. Dazu gehört die namentliche Nennung der verwendeten Materialien wie Kapselspannringe oder Iris-Häkchen zur Kapselsackfixation. Nur so kann die medizinische Notwendigkeit im Nachgang zweifelsfrei belegt werden.

Dokumentationsbeispiel: "Präoperativ nachgewiesene Subluxatio lentis bei PEX-Syndrom. Intraoperativ zeigt sich eine ausgeprägte Zonulalaxität. Zur Stabilisierung des Aufhängeapparates wird vor der Linsenabsaugung ein PMMA-Kapselspannring (Typ 14C) kontrolliert in den Kapselsack eingebracht. Der Kapselsack zeigt sich daraufhin stabil zentriert."

GOÄ A7026: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Ziffer A7026 kann bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen über den Schwellenwert von 2,3 gesteigert werden. Ein erhöhter Schwierigkeitsgrad liegt beispielsweise bei ausgeprägten Synechien, extrem engen Pupillenverhältnissen oder einem Zonuladefekt von über 120 Grad vor. Die Begründung auf der Rechnung muss patientenindividuell und medizinisch nachvollziehbar formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ A7026 mit den Ziffern für die Kataraktchirurgie (z. B. GOÄ 1375) kombiniert. Auch die Kombination mit der GOÄ 440 (Zuschlag für ambulante Operationen) oder entsprechenden Anästhesieleistungen ist üblich. Wichtig ist, dass bei der Kombination mit operativen Zuschlägen die Bestimmungen der GOÄ bezüglich der Zuschlagsberechtigung beachtet werden.

Tipp: Nutzen Sie bei der Abrechnung der GOÄ A7026 immer den Verweis auf die Analogbewertung nach § 6 Abs. 2 GOÄ. Dies beugt formalen Beanstandungen durch die privaten Krankenversicherungen von vornherein vor.

Ziffer A7026 in der neuen GOÄ

Die chirurgischen Maßnahmen bei Erkrankungen des Aufhängeapparates der Linse (z. B. Zonulaschwäche bei Marfan-Syndrom, Pseudoexfoliation) werden in der neuen GOÄ über die Kataraktextraktion mit individuell passenden Zuschlägen abgebildet. Welche Kombination gilt, hängt vom intraoperativen Vorgehen ab:

  • 10356 Phakoemulsifikation oder Entfernung einer luxierten Linse (605,46 €) je Auge, plus 10360 Zuschlag für das Einführen eines Kapselspannringes (105,25 €) — bei Zonulaschwäche mit noch erhaltbarem Kapselsack
  • 10356 (605,46 €) plus 10366 Zuschlag für Nahttechniken zur skleralen oder iridalen IOL-Fixation (131,56 €) — bei vollständigem Zonulaausfall ohne erhaltbaren Kapselsack, wenn die IOL sklerafixiert oder irisfixiert implantiert werden muss

Für isolierte chirurgische Eingriffe am Zonulaapparat ohne simultane Linsenextraktion (z. B. Zonulospaltung allein) sieht der Entwurf keinen eigenständigen Nachfolger vor. Der alte 2,3-fache Satz lag bei 148,81 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A7026

Die Ziffer A7026 regelt chirurgische Maßnahmen bei Erkrankungen des Aufhängeapparates der Augenlinse als Analogbewertung zur Ziffer 1326. Sie kommt zum Einsatz, wenn der Kapsel- oder Zonulaapparat mikrochirurgisch stabilisiert werden muss. Typische Beispiele sind das Einbringen eines Kapselspannrings oder die Fixation der Linse.
Eine Nebeneinanderberechnung ist nur zulässig, wenn die Indikation für den Eingriff am Aufhängeapparat bereits präoperativ gestellt wurde. Dies ist bei nachgewiesenen Vorerkrankungen wie dem Marfan-Syndrom oder dem Pseudoexfoliationssyndrom der Fall. Wird die Instabilität erst intraoperativ erkannt, ist eine separate Abrechnung ausgeschlossen.
Typische rechtfertigende Diagnosen sind eine traumatische Linsensubluxation, das Pseudoexfoliationssyndrom (PEX) mit Phakodonesis sowie angeborene Erkrankungen wie das Marfan-Syndrom. Auch andere degenerative Prozesse, die zu einer Instabilität des Zonulaapparates führen, können den Ansatz begründen. Die Diagnose muss präoperativ gesichert und dokumentiert sein.
Der Einfachsatz der Ziffer A7026 liegt bei 64,70 € bei einer Bewertung mit 1110 Punkten. Bei Anwendung des Regelhöchstsatzes von 2,3 beträgt das Honorar 148,81 €. Bei besonders schwierigen Verhältnissen kann der Höchstsatz von 3,5 berechnet werden, was einem Betrag von 226,45 € entspricht.
Die präoperative Diagnose der Linseninstabilität muss zwingend in der Patientenakte und im Operationsbericht dokumentiert sein. Zudem muss der OP-Bericht die spezifischen chirurgischen Schritte zur Stabilisierung detailliert beschreiben. Die Erwähnung verwendeter Hilfsmittel wie Kapselspannringe stützt die Abrechnung zusätzlich.
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