GOÄ A780: Ballon-Dilatation korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A780
Ballon-Dilatation
Punktzahl 242  
Einfachsatz 14,11 € 1,0x
Regelhöchstsatz 32,45 € 2,3x
Höchstsatz 49,38 € 3,5x

Leitfaden zur korrekten Abrechnung der GOÄ-Ziffer A780 (Ballon-Dilatation): Indikationen, Steigerungsfaktoren, typische Fehler und Dokumentationstipps.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A780

Die GOÄ-Ziffer A780 ist eine Analogbewertung, die auf der Ziffer 780 der Gebührenordnung für Ärzte basiert. Da moderne minimal-invasive Verfahren wie die Ballon-Dilatation in der ursprünglichen GOÄ oft nicht abgebildet sind, erfolgt die Liquidation über diese Analogziffer.

GOÄ 780 (Referenz für A780): Ballon-Dilatation (z. B. der Eustachischen Röhre)

Die Leistung umfasst die Vorbereitung, das Einführen des Ballonkatheters unter endoskopischer Kontrolle sowie die eigentliche Ballon-Dilatation des betroffenen Hohlorgans. Auch die anschließende Druckkontrolle und das Entfernen des Katheters sind mit dieser Gebühr abgegolten.

GOÄ A780 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

In der HNO-Heilkunde hat sich die Ballon-Tuboplastik als Standardverfahren bei chronischen Tubenventilationsstörungen etabliert. Die Ziffer A780 kommt hierbei regelmäßig zum Einsatz, um den interventionellen Eingriff adäquat abzubilden.

Ein weiteres Einsatzgebiet ist die analoge Anwendung bei der Sinuplastik, also der Ballon-Dilatation verengter Nebenhöhlenabgänge. Wichtig ist, dass es sich um eine selbstständige Leistung handelt, die nicht als bloßer Zugangsweg für eine andere Operation dient.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A780

Fallbeispiel 1: Einseitige Ballon-Tuboplastik

Ein Patient stellt sich mit einer therapierefraktären, chronischen Belüftungsstörung des rechten Mittelohrs vor. Unter Vollnarkose erfolgt die endoskopisch kontrollierte Ballon-Dilatation der Eustachischen Röhre auf der rechten Seite.

Da es sich um einen isolierten, selbstständigen Eingriff handelt, ist die Abrechnung der Ziffer A780 vollumfänglich gerechtfertigt. Die Liquidation erfolgt mit dem Regelhöchstsatz von 2,3.

Fallbeispiel 2: Beidseitige Tuboplastik bei ausgeprägter Symptomatik

Bei einer Patientin liegt eine beidseitige Tubenventilationsstörung vor, die eine beidseitige Intervention erfordert. Der Operateur führt die Ballon-Dilatation nacheinander sowohl auf der linken als auch auf der rechten Seite durch.

Die Abrechnung erfolgt durch den zweifachen Ansatz der Ziffer A780, jeweils gekennzeichnet mit den Zusätzen "rechts" und "links". Alternativ kann eine Faktorerhöhung auf den Höchstsatz von 3,5 für eine Einzelleistung mit entsprechender Begründung gewählt werden.

Fallbeispiel 3: Sinuplastik bei chronischer Sinusitis

Im Rahmen einer minimal-invasiven Therapie wird das verengte Ostium des Sinus maxillaris mittels Ballonkatheter erweitert. Dieser Eingriff erfolgt als eigenständige Sinuplastik ohne weitere knöcherne Resektionen.

Die Abrechnung erfolgt analog über die Ziffer A780. Da keine weitergehende Nebenhöhlenoperation stattfindet, ist die analoge Anwendung medizinisch und gebührenrechtlich korrekt begründet.

Häufige Fehler bei der GOÄ A780: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist das sogenannte Zielleistungsprinzip. Wenn die Ballon-Dilatation im Rahmen einer komplexeren Operation durchgeführt wird, versuchen Prüfer oft, die Ziffer A780 als unselbstständigen Teilschritt zu streichen.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von A780 mit operativen Ziffern, die bereits eine Eröffnung oder Erweiterung desselben Hohlorgans beinhalten, verstößt gegen das Zielleistungsprinzip gemäß § 4 Abs. 2a GOÄ.

Zudem wird häufig bemängelt, wenn die medizinische Notwendigkeit der analogen Anwendung nicht ausreichend aus der Dokumentation hervorgeht. Eine bloße Auflistung der Ziffer ohne Erläuterung des Analogbezugs kann zu Verzögerungen bei der Erstattung führen.

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Dokumentation der GOÄ A780: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise OP-Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen alle Schritte der Dilatation detailliert festgehalten werden.

Besonders wichtig sind Angaben zum verwendeten Kathetersystem, dem erreichten Inflationsdruck in bar sowie der exakten Verweildauer des gedehnten Ballons. Auch der postinterventionelle Befund der Durchgängigkeit muss dokumentiert sein.

Dokumentation: Endoskopische Darstellung des Tubenostiums rechts. Einführen des Ballonkatheters (Durchmesser 3,28 mm). Inflation des Ballons auf 12 bar für die Dauer von 120 Sekunden. Vollständige Entfaltung visuell verifiziert. Nach Deflation zeigt sich ein weites, freies Tubenostium ohne Schleimhautläsionen.

GOÄ A780: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der Ziffer A780 liegt bei 32,45 € (2,3-fach). Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 3,5 (49,38 €) ist bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder außergewöhnlichem Zeitaufwand möglich.

Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung sind anatomische Besonderheiten wie eine ausgeprägte Septumdeviation, die den Zugang erschwert, oder starke Vernarbungen nach Voroperationen.

Tipp: Nutzen Sie bei der Faktorerhöhung konkrete, patientenbezogene Begründungen wie "erhöhter Zeitaufwand bei ausgeprägter anatomischer Enge des Nasengangs" statt pauschaler Formulierungen.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A780 wird häufig mit diagnostischen Leistungen wie der Nasenendoskopie (z. B. GOÄ 1430) kombiniert. Auch Anästhesieleistungen und postoperative Überwachungsziffern sind regelmäßige Bestandteile der Abrechnung.

Es ist darauf zu achten, dass die diagnostischen Schritte zeitlich und sachlich von der eigentlichen therapeutischen Intervention abgrenzbar sind, um Überschneidungen zu vermeiden.

Ziffer A780 in der neuen GOÄ

Die Dilatation einer Anastomosenstenose in Verbindung mit einer Endoskopie findet ihren Nachfolger in der neuen Nummer 3229 — Zuschlag für Bougierung im Rahmen der Endoskopie des oberen oder unteren Gastrointestinaltrakts (110,78 €) je Sitzung.

3229 ist ein Zuschlag und setzt stets eine zugeordnete Endoskopie-Grundleistung (Nr. 3203, 3214, 3217, 3220, 3222 oder 3223) voraus; ohne Grundleistung ist er nicht berechnungsfähig. Der alte 2,3-fache Satz lag bei 32,45 €; der neue Zuschlag liegt erheblich darüber.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A780

Die GOÄ-Ziffer A780 bezeichnet die analoge Abrechnung einer Ballon-Dilatation, meist bezogen auf die Eustachische Röhre (Tuben-Dilatation). Sie wird herangezogen, wenn kein spezifischerer Code in der GOÄ existiert. Die Bewertung lehnt sich an die Ziffer 780 an.
Das Honorar für die GOÄ A780 beträgt im Einfachsatz (1,0-fach) 14,11 € und im Regelhöchstsatz (2,3-fach) 32,45 €. Bei einer Steigerung auf den Höchstsatz (3,5-fach) können bis zu 49,38 € abgerechnet werden. Voraussetzung für die Steigerung ist eine medizinische Begründung.
Die GOÄ A780 darf für selbstständige, nicht-vaskuläre Ballon-Dilatationen abgerechnet werden, für die es keine eigene Gebührenziffer gibt. Ein typisches Anwendungsgebiet ist die Ballon-Tuboplastik bei chronischen Belüftungsstörungen des Mittelohrs. Sie darf jedoch nicht als unselbstständiger Teilschritt einer anderen Operation berechnet werden.
Ja, eine mehrfache Abrechnung der GOÄ A780 ist möglich, wenn die Leistung an getrennten anatomischen Strukturen erbracht wird. Bei einer beidseitigen Ballon-Tuboplastik (rechts und links) kann die Ziffer zweimal oder mit entsprechendem Steigerungssatz liquidiert werden. Dies muss im Abrechnungsformular klar gekennzeichnet sein.
Kürzungen drohen vor allem bei Missachtung des Zielleistungsprinzips, wenn die Dilatation Teil eines umfassenderen Eingriffs ist. Auch eine mangelhafte Dokumentation der Druckverhältnisse oder der Katheterdaten führt häufig zu Beanstandungen durch die PKV. Eine präzise OP-Dokumentation verhindert solche Honorarverluste effektiv.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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