Die apparative Dehnung des Kardiospasmus nach GOÄ-Ziffer 780 erfordert präzise Dokumentation. Erfahren Sie alles zu Abrechnung, Ausschlüssen und Steigerung.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 780
Apparative Dehnung (Sprengung) eines Kardiospasmus
Die GOÄ-Ziffer 780 beschreibt eine hochspezialisierte interventionelle Maßnahme im Bereich der Gastroenterologie. Ziel dieser Behandlung ist die mechanische Weitung des unteren Speiseröhrenschließmuskels bei einer nachgewiesenen Ösophagusachalasie. Durch den gezielten Einsatz apparativer Hilfsmittel wird die neuromuskuläre Blockade des Sphinkters überwunden.
Die Leistung umfasst die gesamte Vorbereitung, Durchführung und unmittelbare Nachsorge der Dehnungsbehandlung. Da es sich um einen invasiven Eingriff mit inhärenten Risiken handelt, sind höchste Präzision und eine lückenlose medizinische Indikationsstellung zwingend erforderlich.
GOÄ 780 in der Praxis: Indikation und Durchführung
Die typische klinische Indikation für die Abrechnung der GOÄ 780 ist der Kardiospasmus, in der modernen Medizin meist als Achalasie bezeichnet. Wenn medikamentöse Therapieversuche mittels Kalziumantagonisten oder Nitraten fehlschlagen, stellt die pneumatische Dilatation den therapeutischen Goldstandard dar. Dabei wird ein spezieller Ballonkatheter unter endoskopischer Sicht im Bereich des gastroösophagealen Übergangs platziert.
Durch das kontrollierte Aufblasen des Ballons wird die hypertone Muskulatur des Sphinkters gedehnt oder kontrolliert gesprengt. Diese Maßnahme führt bei der Mehrheit der Patienten zu einer sofortigen und langanhaltenden Linderung der Dysphagie. Die Abgrenzung zu einfacheren Bougierungsverfahren ist für die korrekte Honorierung essenziell.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 780
Fallbeispiel 1: Erstmalige pneumatische Dilatation
Ein Patient stellt sich mit fortgeschrittener Dysphagie und Regurgitationen bei gesicherter Achalasie Typ II vor. Nach erfolgloser medikamentöser Vorbehandlung erfolgt die erstmalige pneumatische Dilatation mit einem 30-mm-Ballon unter endoskopischer Kontrolle. Die Intervention verläuft komplikationslos und führt zur vollständigen Beschwerdefreiheit. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 780 mit dem Regelhöchstsatz von 2,3.
Fallbeispiel 2: Rezidivbehandlung bei Achalasie
Ein Patient leidet zwei Jahre nach der Primärbehandlung erneut unter Schluckbeschwerden. Die Manometrie zeigt ein Rezidiv des Kardiospasmus, weshalb eine erneute apparative Dehnung indiziert ist. Unter erhöhtem Risiko wird ein größerer Ballon (35 mm) verwendet, um ein optimales Ergebnis zu erzielen. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 780, wobei die erhöhte Schwierigkeit dokumentiert wird.
Fallbeispiel 3: Erschwerte Dehnung bei anatomischer Variante
Bei einem älteren Patienten mit ausgeprägtem Megaösophagus und starker Achsenabweichung der Speiseröhre gestaltet sich das Vorschieben des Ballonkatheters als extrem schwierig. Die Prozedur erfordert eine deutlich verlängerte Durchleuchtungs- und Interventionszeit. Aufgrund dieser erschwerten Bedingungen wird die GOÄ 780 mit dem Höchstsatz von 3,5 berechnet.
Häufige Fehler bei der GOÄ 780: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die gleichzeitige Ansetzung von endoskopischen Untersuchungsziffern. Die GOÄ-Ziffern 680 (Ösophagoskopie) und 681 (Ösophago-Gastroskopie) sind explizit neben der GOÄ 780 ausgeschlossen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der endoskopische Zugangsweg bereits Teil der therapeutischen Dehnungsleistung ist.
Ebenso ist die Nebeneinanderberechnung der GOÄ 781 (Dehnung mit Sonden) unzulässig, da es sich hierbei um ein alternatives, weniger komplexes Verfahren handelt. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Ausschlusskriterien sehr genau und kürzen Rechnungen bei Fehlern konsequent.
Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung einer diagnostischen Endoskopie und der apparativen Dehnung führt regelmäßig zu Honorarkürzungen. Nutzen Sie stattdessen begründete Steigerungsfaktoren, wenn der endoskopische Aufwand außergewöhnlich hoch war.
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Dokumentation der GOÄ 780: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und rechtssichere Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im OP-Bericht müssen der verwendete Ballondurchmesser, der applizierte Druck in PSI sowie die exakte Dauer der Dehnungsphase präzise festgehalten werden. Auch die visuelle Kontrolle der Schleimhaut nach der Sprengung ist zwingend zu dokumentieren.
Zusätzlich sollten eventuelle Besonderheiten wie anatomische Engstellen oder eine erhöhte Blutungsneigung vermerkt werden. Diese Angaben dienen als direkte Rechtfertigung für eine eventuelle Faktorerhöhung bei der Abrechnung.
Dokumentation: Pneumatische Dilatation des unteren Ösophagussphinkters bei Achalasie Typ I. Platzierung des 30-mm-Rigiflex-Ballons unter endoskopischer Sicht. Druckaufbau auf 7 PSI für 60 Sekunden. Nach Entlastung zeigt sich ein gut geweiteter Übergang mit minimaler, nicht behandlungsbedürftiger Schleimhautfissur. Keine Perforation.
GOÄ 780: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Steigerungssatzes über den Schwellenwert von 2,3 hinaus bis zum Höchstsatz von 3,5 erfordert eine patientenbezogene Begründung. Typische Gründe sind eine extreme Rigidität des Sphinkters, ein hohes Perforationsrisiko bei ausgeprägter Wandverdünnung oder eine schwierige Sondenpassage bei anatomischen Anomalien. Die Begründung muss für den medizinischen Laien verständlich und nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert sein.
Typische Ziffernkombinationen
Da die direkten endoskopischen Ziffern ausgeschlossen sind, konzentriert sich die Kombination auf begleitende Leistungen. Zulässig und häufig erforderlich ist die Abrechnung von Anästhesieleistungen oder einer Analgosedierung nach den entsprechenden GOÄ-Ziffern. Auch die postoperative Überwachung sowie notwendige Röntgenkontrollen zur Perforationsausschließung können separat in Ansatz gebracht werden.
Tipp: Dokumentieren Sie bei einer Faktorerhöhung immer die genaue Zusatzzeit oder die spezifische anatomische Schwierigkeit. Pauschale Begründungen wie "erhöhter Zeitaufwand" werden von den Kostenträgern meist nicht anerkannt.
Ziffer 780 in der neuen GOÄ
Wo heute eine einzige Ziffer steht, unterscheidet der Entwurf zwei Konstellationen: Die Dokumentation entscheidet, ob eine Abrechnung möglich ist.
- Bei Ballondilatation im Rahmen einer Ösophago-Gastro-Duodenoskopie (Nr. 3203), Patient ab 8 Jahren: 3229 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3214, 3217, 3220, 3222 oder 3223 für endoskopische Laservaporisation(en) und/oder Argon-Plasma-Koagulation(en), je Sitzung" (110,78 €), je Sitzung
- Bei Ballondilatation im Rahmen einer Ösophago-Gastro-Duodenoskopie (Nr. 3203), Patient unter 8 Jahren: 3230 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3214, 3217, 3220, 3222 oder 3223 für endoskopische Laservaporisation(en) und/oder Argon-Plasma-Koagulation(en), je Sitzung" (129,61 €), je Sitzung
- Bei apparative Dehnung ohne gleichzeitig erbrachte Endoskopie nach Nr. 3203, 3214, 3217, 3220, 3222 oder 3223: kein eigenständiger Nachfolger im Entwurf
Die Spanne reicht von 110,78 € bis 129,61 €; heute liegt der 2,3-fache Satz bei 32,45 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 780
Was hat nicht gestimmt?