GOÄ 770: Manuelle Mastdarmausräumung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 770
Ausräumung des Mastdarms mit der Hand
Punktzahl 140  
Einfachsatz 8,16 € 1,0x
Regelhöchstsatz 18,77 € 2,3x
Höchstsatz 28,56 € 3,5x
Ausschlüsse
11

Die manuelle Ausräumung des Mastdarms nach GOÄ-Ziffer 770 erfordert eine präzise Dokumentation. Erfahren Sie, wie Sie Abrechnungsfehler sicher vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 770

Ausräumung des Mastdarms mit der Hand - 140 Punkte (Einfachsatz: 8,16 €, Regelhöchstsatz: 18,77 €, Höchstsatz: 28,56 €)

Die Gebührenordnungsziffer 770 beschreibt eine hochspezifische, rein manuelle Intervention im Bereich des Enddarms. Diese Leistung umfasst das digitale, manuelle Lösen und Entfernen von blockierenden Stuhlmassen aus dem Rektum. Sie ist im Abschnitt F der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verortet und stellt eine wichtige therapeutische Maßnahme bei schweren Entleerungsstörungen dar.

Die Leistung erfordert zwingend das physische, manuelle Eingreifen des Arztes. Eine bloße Unterstützung der Defäkation durch Hilfsmittel oder medikamentöse Applikationen erfüllt den Leistungsinhalt nicht. Die Ziffer deckt den gesamten Prozess der digitalen Koprostase-Behandlung inklusive der notwendigen Vor- und Nachbereitung ab.

GOÄ 770 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag

Die manuelle Ausräumung des Mastdarms ist eine klinische Notfallmaßnahme, die vor allem bei geriatrischen, neurologischen oder immobilisierten Patienten notwendig wird. Typische Indikationen sind der akute Stuhlverhalt sowie eine ausgeprägte Koprostase mit Kotsteinen (Skybala). Häufig geht dieser Zustand mit starken abdominellen Schmerzen, paradoxer Diarrhö oder einem drohenden Ileus einher.

In der Praxis muss die Indikation streng gestellt werden, da der Eingriff für den Patienten physisch und psychisch belastend ist. Die Maßnahme dient der sofortigen Entlastung des Rektums, wenn konservative Methoden wie Laxantien oder Einläufe versagt haben. Eine sorgfältige Abgrenzung zu rein diagnostischen Maßnahmen ist für die liquidationstechnische Bewertung essenziell.

Tipp: Klären Sie den Patienten, sofern einwilligungsfähig, im Vorfeld einfühlsam über den Ablauf auf und dokumentieren Sie diese Aufklärung kurz in den Krankenunterlagen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 770

Fallbeispiel 1: Akuter Stuhlverhalt bei geriatrischem Patienten

Ein 82-jähriger, bettlägeriger Patient leidet unter seit Tagen bestehender Obstipation und akuten Unterbauchschmerzen. Die rektale Untersuchung zeigt eine massive Blockade durch steinharten Stuhl im Ampullenbereich. Der Arzt führt eine erfolgreiche manuelle Ausräumung des Mastdarms durch. Abgerechnet werden die GOÄ-Ziffer 770 sowie die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5.

Fallbeispiel 2: Koprostase bei neurologischer Grunderkrankung

Eine Patientin mit fortgeschrittener Multipler Sklerose stellt sich mit paradoxer Diarrhö und abdominellem Unwohlsein vor. Diagnostiziert wird eine ausgeprägte Koprostase mit rektaler Stauung. Nach erfolgloser Anwendung eines Klistiers erfolgt die digitale Stuhlentfernung per Hand. Neben der GOÄ 770 wird die Beratung nach GOÄ 1 und das zuvor verabreichte Klistier nach GOÄ 375 liquidiert.

Fallbeispiel 3: Postoperative Entleerungsstörung

Ein Patient entwickelt nach einer orthopädischen Operation unter hochdosierter Opioidtherapie ein ausgeprägtes Opiat-induziertes Megakolon mit rektalem Stuhlverhalt. Die manuelle Ausräumung führt zur sofortigen Beschwerdelinderung. Neben der GOÄ 770 wird ein erhöhter Steigerungssatz aufgrund der erschwerten Bedingungen nach der Operation geltend gemacht.

Häufige Fehler bei der GOÄ 770: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die gleichzeitige Ansetzung der GOÄ-Ziffer 11 für die digitale Untersuchung des Mastdarms. Da die manuelle Ausräumung die digitale Exploration zwingend voraussetzt, ist die Ziffer 11 durch die Ausschlussregelung der GOÄ neben der Ziffer 770 nicht berechnungsfähig. Private Krankenversicherungen kürzen diese Kombination konsequent.

Ebenso unzulässig ist die Abrechnung der GOÄ 770, wenn lediglich ein Einlauf oder ein Klistier verabreicht wurde. Ohne den tatsächlichen, manuellen Einsatz des Fingers zur Stuhlentfernung fehlt die obligate Leistungserbringung. Solche Fehlberechnungen fallen bei Rechnungsprüfungen schnell auf und führen zu Regressen.

Achtung: Die alleinige Verabreichung von rektalen Abführmitteln oder Spülungen rechtfertigt niemals die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 770. Nutzen Sie hierfür die spezifischen Ziffern wie GOÄ 375.

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Dokumentation der GOÄ 770: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Schutzschild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss die medizinische Notwendigkeit der manuellen Intervention klar hervorgehen. Dazu gehören Angaben zur Anamnese, zum abdominellen Tastbefund und zur erfolglosen Vorbehandlung mit konservativen Mitteln.

Zusätzlich sollten der genaue Ablauf des Eingriffs, die Beschaffenheit des extrahierten Stuhls (z. B. skybalös, massiv verhärtet) sowie die Verträglichkeit durch den Patienten dokumentiert werden. Auch eventuell aufgetretene Erschwerungsgründe müssen detailliert festgehalten werden, um eine spätere Faktorerhöhung rechtssicher zu begründen.

Dokumentationsbeispiel: Pat. mit akutem Stuhlverhalt bei bekannter chronischer Obstipation. Rektal-digitale Untersuchung zeigt steinharten Kotballen in der Ampulle. Erfolgreiche manuelle Ausräumung (GOÄ 770) von ca. 300g skybalösem Stuhl unter Schonung der Schleimhaut. Keine Blutung, sofortige Beschwerdelinderung.

GOÄ 770: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 770 kann bei Vorliegen besonderer Umstände über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind ein extrem zeitaufwendiges Vorgehen bei massiven Kotsteinen, ausgeprägte Abwehrspannung oder mangelnde Compliance des Patienten (z. B. bei Demenz). Auch anatomische Besonderheiten oder postoperative Schmerzzustände rechtfertigen eine Erhöhung des Steigerungsfaktors.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig lässt sich die manuelle Ausräumung sinnvoll mit anderen gebührenrechtlichen Leistungen kombinieren. Zulässig ist die Nebeneinanderberechnung von Beratungen (GOÄ 1 oder 3) und symptombezogenen Untersuchungen (GOÄ 5). Auch die Verabreichung von Klistieren (GOÄ 375) oder die Einbringung von Salben zur Schleimhautpflege nach dem Eingriff können zusätzlich liquidiert werden, sofern die Kombinationsregeln beachtet werden.

Ziffer 770 in der neuen GOÄ

Die Ausräumung des Mastdarms mit der Hand wird zur neuen Nummer 3320 — Festpreis 48,36 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 18,77 €). Abgerechnet wird je Sitzung.

Die neue Legende lautet: „Digitale Ausräumung des Mastdarms, je Sitzung".

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 770

Die GOÄ-Ziffer 770 ist abrechnungsfähig, wenn eine manuelle, digitale Ausräumung des Mastdarms bei verhärtetem Stuhl erfolgt. Diese Maßnahme wird meist bei ausgeprägter Koprostase oder Stuhlverhalt angewendet. Die alleinige Verabreichung eines Einlaufs reicht für die Berechnung dieser Ziffer nicht aus.
Neben der GOÄ-Ziffer 770 darf die GOÄ-Ziffer 11 (Digitaluntersuchung des Mastdarms) nicht abgerechnet werden. Da die digitale Untersuchung integraler Bestandteil der manuellen Ausräumung ist, greift hier ein strikter Abrechnungsausschluss. Andere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen bleiben unter Beachtung der Kombinationsregeln berechnungsfähig.
Ja, die GOÄ-Ziffer 770 kann bei erhöhtem Aufwand über den Regelsatz von 2,3-fach bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Typische Begründungen hierfür sind eine extreme Verhärtung des Stuhls, erhebliche Compliance-Probleme des Patienten oder ein außergewöhnlich hoher Zeitaufwand. Die Begründung muss individuell und nachvollziehbar in der Rechnung dokumentiert werden.
Nein, die alleinige Verabreichung eines Einlaufs erfüllt nicht die Leistungskriterien der GOÄ-Ziffer 770. Für einen Einlauf oder eine Klistierbehandlung existieren eigene Gebührenordnungsziffern wie die GOÄ 375. Die Ziffer 770 setzt zwingend ein manuelles, digitales Vorgehen zur Stuhlentfernung voraus.
Für eine rechtssichere Abrechnung der GOÄ-Ziffer 770 müssen die medizinische Indikation, der Tastbefund und das konkrete manuelle Vorgehen dokumentiert werden. Auch die Menge und Konsistenz des entfernten Stuhls sowie eventuelle Komplikationen gehören in die Patientenakte. Eine lückenlose Dokumentation schützt zuverlässig vor Honorarkürzungen durch private Krankenversicherungen.
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