Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer A828 (Einstellung eines Tiefenhirnstimulators): Fallbeispiele, Ausschlüsse und Tipps zur rechtssicheren Dokumentation.
1. Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A828
A828 (analog): Einstellung eines Tiefenhirnstimulators
Die Ziffer A828 wird als Analogbewertung herangezogen, da die ursprüngliche Gebührenordnung für Ärzte keine spezifische Ziffer für die moderne Tiefe Hirnstimulation (THS) bereithält. Als Referenz dient die GOÄ-Ziffer 828, welche die eingehende neurologische Untersuchung beschreibt. Die Leistung umfasst die systematische Überprüfung und gezielte Veränderung der Stimulationsparameter bei Patienten mit implantierten Systemen.
Inhaltlich inkludiert diese Ziffer die klinische Testung verschiedener Stimulationskontakte sowie die Anpassung von Amplitude, Impulsbreite und Frequenz. Der behandelnde Arzt bewertet dabei unmittelbar die motorischen Effekte sowie mögliche unerwünschte Wirkungen im Rahmen der Parameteränderung. Vorbemerkungen zur neurologischen Statuserhebung sind hierbei analog zu berücksichtigen.
2. GOÄ A828 in der Praxis: Indikation und neurologische Feinabstimmung
Die Anwendung der GOÄ A828 ist in hochspezialisierten neurologischen Praxen und Zentren verankert. Typische Indikationsgebiete für eine Justierung des Stimulators sind der Morbus Parkinson, der essenzielle Tremor sowie verschiedene Formen der Dystonie. Eine Abrechnung ist immer dann berechtigt, wenn eine therapeutische Intervention in Form einer Parameteränderung stattfindet.
Die klinische Notwendigkeit ergibt sich meist aus einer veränderten Symptomlast des Patienten oder dem Auftreten von stimulationsinduzierten Nebenwirkungen. Eine reine Abfrage der Batterieladung oder das bloße Auslesen der aktuellen Werte ohne therapeutische Konsequenz rechtfertigt die Ziffer A828 hingegen nicht. Hier müssen klare klinische Prüfschritte dokumentiert werden, die über eine rein technische Funktionskontrolle hinausgehen.
3. Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A828
Fallbeispiel 1: Feinjustierung bei Parkinson-Patient mit Fluktuationen
Ein Patient mit fortgeschrittenem Morbus Parkinson stellt sich mit zunehmenden motorischen Fluktuationen und störenden Dyskinesien vor. Der Arzt führt eine schrittweise Anpassung der Stimulationsamplitude an beiden Elektroden durch und prüft jeweils die motorische Reaktion. Nach erfolgreicher Reduktion der Dyskinesien erfolgt die Abrechnung der Ziffer A828 zum Regelsatz mit dem 2,3-fachen Faktor.
Fallbeispiel 2: Auftreten von Nebenwirkungen bei essentiellem Tremor
Bei einem Patienten mit essentiellem Tremor führt die Erhöhung der Stimulation zu einer neu aufgetretenen Dysarthrie. Der Neurologe muss in einer zeitaufwendigen Sitzung alternative Stimulationspfade und Polungen testen, um den Tremor ohne Sprachstörungen zu kontrollieren. Aufgrund des erheblichen zeitlichen Mehraufwands und der hohen Komplexität wird die Ziffer A828 mit dem 3,5-fachen Höchstsatz liquidiert.
Fallbeispiel 3: Parameteroptimierung bei zervikaler Dystonie
Eine Patientin klagt über eine unzureichende Wirkung der Stimulation auf die schmerzhafte Halswirbelfehlstellung. Der Arzt verändert die Pulsweite und die Frequenz des Stimulators und überwacht die muskuläre Entspannung über einen längeren Zeitraum in der Praxis. Diese gezielte therapeutische Anpassung wird korrekt mit der Analogziffer A828 und dem Faktor 2,3 in Rechnung gestellt.
4. Häufige Fehler bei der GOÄ A828: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Kombination mit der regulären Ziffer 828 am selben Tag. Da die Ziffer A828 als Analogbewertung auf der Ziffer 828 basiert, ist eine Doppelabrechnung desselben Leistungsinhalts ausgeschlossen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen solche Rechnungen regelmäßig.
Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 828 (Original) und GOÄ A828 (Analog) am selben Tag ist grundsätzlich ausgeschlossen, da die neurologische Untersuchung integraler Bestandteil der Stimulatoreinstellung ist.
Zudem beanstanden Prüfstellen häufig Rechnungen, bei denen der Analogcharakter der Ziffer nicht formal korrekt ausgewiesen ist. Auf der Liquidation muss die Ziffer zwingend mit einem vorangestellten
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Ziffer A828 in der neuen GOÄ
Die invasive elektrophysiologische kardiologische Untersuchung (Analogziffer A828, je eingeführtem Elektrokatheter) wird zur neuen Nummer 3030 — 490,00 € je Sitzung (heute beim 2,3-fachen Satz: 81,10 €). Die neue Leistung umfasst die Einführung von bis zu drei bi- oder multipolaren Elektrodenkathetern unter kontinuierlicher EKG- und Röntgenkontrolle einschließlich aller erforderlichen Maßnahmen (Infiltrationsanästhesie, Punktion, Schleusen, Katheterentfernung, Kompression und Verband). Die alte Per-Katheter-Logik entfällt; bis zu drei Katheter sind in einer einzigen Sitzungsgebühr zusammengefasst.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A828
Was hat nicht gestimmt?