GOÄ A828: Tiefenhirnstimulator korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A828
Einstellung eines Tiefenhirnstimulators
Punktzahl 605  
Einfachsatz 35,26 € 1,0x
Regelhöchstsatz 81,10 € 2,3x
Höchstsatz 123,41 € 3,5x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer A828 (Einstellung eines Tiefenhirnstimulators): Fallbeispiele, Ausschlüsse und Tipps zur rechtssicheren Dokumentation.

1. Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A828

A828 (analog): Einstellung eines Tiefenhirnstimulators

Die Ziffer A828 wird als Analogbewertung herangezogen, da die ursprüngliche Gebührenordnung für Ärzte keine spezifische Ziffer für die moderne Tiefe Hirnstimulation (THS) bereithält. Als Referenz dient die GOÄ-Ziffer 828, welche die eingehende neurologische Untersuchung beschreibt. Die Leistung umfasst die systematische Überprüfung und gezielte Veränderung der Stimulationsparameter bei Patienten mit implantierten Systemen.

Inhaltlich inkludiert diese Ziffer die klinische Testung verschiedener Stimulationskontakte sowie die Anpassung von Amplitude, Impulsbreite und Frequenz. Der behandelnde Arzt bewertet dabei unmittelbar die motorischen Effekte sowie mögliche unerwünschte Wirkungen im Rahmen der Parameteränderung. Vorbemerkungen zur neurologischen Statuserhebung sind hierbei analog zu berücksichtigen.

2. GOÄ A828 in der Praxis: Indikation und neurologische Feinabstimmung

Die Anwendung der GOÄ A828 ist in hochspezialisierten neurologischen Praxen und Zentren verankert. Typische Indikationsgebiete für eine Justierung des Stimulators sind der Morbus Parkinson, der essenzielle Tremor sowie verschiedene Formen der Dystonie. Eine Abrechnung ist immer dann berechtigt, wenn eine therapeutische Intervention in Form einer Parameteränderung stattfindet.

Die klinische Notwendigkeit ergibt sich meist aus einer veränderten Symptomlast des Patienten oder dem Auftreten von stimulationsinduzierten Nebenwirkungen. Eine reine Abfrage der Batterieladung oder das bloße Auslesen der aktuellen Werte ohne therapeutische Konsequenz rechtfertigt die Ziffer A828 hingegen nicht. Hier müssen klare klinische Prüfschritte dokumentiert werden, die über eine rein technische Funktionskontrolle hinausgehen.

3. Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A828

Fallbeispiel 1: Feinjustierung bei Parkinson-Patient mit Fluktuationen

Ein Patient mit fortgeschrittenem Morbus Parkinson stellt sich mit zunehmenden motorischen Fluktuationen und störenden Dyskinesien vor. Der Arzt führt eine schrittweise Anpassung der Stimulationsamplitude an beiden Elektroden durch und prüft jeweils die motorische Reaktion. Nach erfolgreicher Reduktion der Dyskinesien erfolgt die Abrechnung der Ziffer A828 zum Regelsatz mit dem 2,3-fachen Faktor.

Fallbeispiel 2: Auftreten von Nebenwirkungen bei essentiellem Tremor

Bei einem Patienten mit essentiellem Tremor führt die Erhöhung der Stimulation zu einer neu aufgetretenen Dysarthrie. Der Neurologe muss in einer zeitaufwendigen Sitzung alternative Stimulationspfade und Polungen testen, um den Tremor ohne Sprachstörungen zu kontrollieren. Aufgrund des erheblichen zeitlichen Mehraufwands und der hohen Komplexität wird die Ziffer A828 mit dem 3,5-fachen Höchstsatz liquidiert.

Fallbeispiel 3: Parameteroptimierung bei zervikaler Dystonie

Eine Patientin klagt über eine unzureichende Wirkung der Stimulation auf die schmerzhafte Halswirbelfehlstellung. Der Arzt verändert die Pulsweite und die Frequenz des Stimulators und überwacht die muskuläre Entspannung über einen längeren Zeitraum in der Praxis. Diese gezielte therapeutische Anpassung wird korrekt mit der Analogziffer A828 und dem Faktor 2,3 in Rechnung gestellt.

4. Häufige Fehler bei der GOÄ A828: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Kombination mit der regulären Ziffer 828 am selben Tag. Da die Ziffer A828 als Analogbewertung auf der Ziffer 828 basiert, ist eine Doppelabrechnung desselben Leistungsinhalts ausgeschlossen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen solche Rechnungen regelmäßig.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 828 (Original) und GOÄ A828 (Analog) am selben Tag ist grundsätzlich ausgeschlossen, da die neurologische Untersuchung integraler Bestandteil der Stimulatoreinstellung ist.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig Rechnungen, bei denen der Analogcharakter der Ziffer nicht formal korrekt ausgewiesen ist. Auf der Liquidation muss die Ziffer zwingend mit einem vorangestellten

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Ziffer A828 in der neuen GOÄ

Die invasive elektrophysiologische kardiologische Untersuchung (Analogziffer A828, je eingeführtem Elektrokatheter) wird zur neuen Nummer 3030 — 490,00 € je Sitzung (heute beim 2,3-fachen Satz: 81,10 €). Die neue Leistung umfasst die Einführung von bis zu drei bi- oder multipolaren Elektrodenkathetern unter kontinuierlicher EKG- und Röntgenkontrolle einschließlich aller erforderlichen Maßnahmen (Infiltrationsanästhesie, Punktion, Schleusen, Katheterentfernung, Kompression und Verband). Die alte Per-Katheter-Logik entfällt; bis zu drei Katheter sind in einer einzigen Sitzungsgebühr zusammengefasst.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A828

Nein, eine Nebeneinanderberechnung der GOÄ A828 und der regulären neurologischen Untersuchung nach Ziffer 828 am selben Tag ist nicht zulässig. Die neurologische Statuserhebung ist bereits integraler Bestandteil der analogen Bewertung der Stimulatoreinstellung. Für andere, unabhängige neurologische Fragestellungen müssen gesonderte Begründungen vorliegen.
Als analoge Referenz für die Ziffer A828 dient die GOÄ-Ziffer 828, welche die eingehende neurologische Untersuchung beschreibt. Beide Leistungen sind mit 605 Punkten bewertet und weisen somit dieselben Gebührensätze auf. Die Abrechnung muss auf der Rechnung explizit als Analogbewertung gekennzeichnet werden.
Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz ist gerechtfertigt, wenn die Einstellung durch unvorhergesehene Nebenwirkungen oder komplexe Stimulationsbedingungen erheblich erschwert war. Typische Begründungen sind das Auftreten von transienten Sprachstörungen während der Testung oder eine ausgeprägte motorische Unruhe des Patienten. Der erhöhte Zeitaufwand und die medizinische Komplexität müssen in der Liquidation einzelfallbezogen dokumentiert werden.
Nein, für eine reine technische Funktionskontrolle oder das bloße Auslesen des Stimulators ohne therapeutische Parameteranpassung ist die GOÄ A828 nicht die richtige Ziffer. In solchen Fällen sollten niedrigerschwellige Ziffern für die technische Überprüfung gewählt werden. Die Ziffer A828 setzt eine aktive therapeutische Veränderung und klinische Überprüfung der Stimulationsparameter voraus.
Beim medizinischen Regelhöchstsatz von 2,3 beträgt das Honorar für die GOÄ A828 genau 81,10 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 35,26 Euro, während bei maximaler Steigerung (3,5-fach) bis zu 123,41 Euro abgerechnet werden können. Diese Beträge basieren auf der zugrundeliegenden Punktzahl von 605 Punkten.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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