GOÄ-Ziffer A839: Abrechnung der Stimulationstherapie (analog, analoge Ziffer 839, 700 Punkte, 40,80 € Einfachsatz). Erfahren Sie alles zu rTMS, VNS und DBS.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A839
A839 Analog: Stimulation (analog zu Ziffer 839: Licht- oder Tonstimulation zur Provokation im Rahmen eines EEG)
Die Ziffer A839 wird als Analogbewertung herangezogen, da moderne Stimulationsverfahren im ursprünglichen Gebührenverzeichnis nicht abgelichtet sind. Die Referenzziffer 839 stammt aus dem neurologischen Bereich und bewertet die gezielte Provokation mittels sensorischer Reize. Durch die analoge Anwendung können innovative Therapieverfahren wie die repetitive transkranielle Magnetstimulation (rTMS) oder die Vagusnervstimulation adäquat abgerechnet werden.
Die Leistung umfasst die Vorbereitung, die Durchführung der Stimulation sowie die Überwachung des Patienten während der Sitzung. Da es sich um eine analoge Bewertung handelt, muss die medizinische Notwendigkeit und die Gleichwertigkeit der erbrachten Leistung klar erkennbar sein. Eine sorgfältige Indikationsstellung ist hierbei die wichtigste Voraussetzung.
GOÄ A839 in der Praxis: Anwendung bei rTMS und modernen Stimulationsverfahren
In der modernen neuropsychiatrischen Praxis hat sich die Ziffer A839 als Standard für die Abrechnung der transkraniellen Magnetstimulation etabliert. Besonders bei therapieresistenten Depressionen oder chronischen Schmerzsyndromen kommt diese Methode regelmäßig zum Einsatz. Auch die Programmierung und Überprüfung von Systemen zur tiefen Hirnstimulation (DBS) oder Vagusnervstimulation (VNS) wird häufig über diese Ziffer analog abgebildet.
Die Abrechnung setzt voraus, dass eine eigenständige, therapeutische oder diagnostische Stimulationsleistung erbracht wird. Eine Abgrenzung zu einfachen physikalischen Reizstromtherapien ist zwingend erforderlich, da diese deutlich niedriger bewertet sind. Die Wahl der Analogziffer muss dem Aufwand und der Schwierigkeit der tatsächlichen Leistung entsprechen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A839
Fallbeispiel 1: rTMS bei schwerer depressiver Episode
Ein Patient mit einer therapieresistenten, schweren depressiven Episode erhält eine Serie von rTMS-Behandlungen. Nach der Bestimmung der motorischen Schwelle erfolgt die repetitive Magnetstimulation des präfrontalen Kortex für 30 Minuten. Die Abrechnung erfolgt analog über die Ziffer A839 zum 2,3-fachen Satz, da keine besonderen Erschwernisse vorlagen.
Fallbeispiel 2: Vagusnervstimulation (VNS) bei Epilepsie
Bei einer Patientin mit pharmakoresistenter Epilepsie wird die Funktion des implantierten Vagusnervstimulators überprüft und die Stimulationsparameter werden angepasst. Neben der neurologischen Untersuchung wird die analoge Stimulationstherapie nach Ziffer A839 abgerechnet. Die aufwendige Feinjustierung der Parameter rechtfertigt hierbei die Anwendung der Ziffer.
Fallbeispiel 3: Tiefe Hirnstimulation (DBS) bei Morbus Parkinson
Ein Parkinson-Patient stellt sich zur Optimierung der Stimulationsparameter seiner Tiefenhirnstimulation vor. Der Arzt führt eine schrittweise Anpassung der Stimulationsfrequenz und -amplitude durch, während er den klinischen Effekt unmittelbar prüft. Diese hochkomplexe Leistung wird analog mit der GOÄ-Ziffer A839 berechnet.
Häufige Fehler bei der GOÄ A839: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist die unvollständige Kennzeichnung der Leistung auf der Liquidation. Da es sich um eine Analogziffer handelt, muss die Bezeichnung der tatsächlich erbrachten Leistung verständlich beschrieben und mit dem Hinweis
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Ziffer A839 in der neuen GOÄ
A839 deckte drei verschiedene neurologische und neurotherapeutische Analoganwendungen ab. In der neuen GOÄ gibt es für jede eine eigene Ziffer:
- 4316 „Prächirurgische epilepsiediagnostische kortikale Elektrostimulation, einschließlich Aufzeichnung und Auswertung, je Stimulationsort" — 138,71 € (bei prächirurgischer kortikaler Elektrostimulation)
- 4328 „Elektromyographische Untersuchung mit Nadelelektroden, je Muskel einer Seite" — 44,95 € (untersuchte Muskeln sind anzugeben) (bei kontinuierlicher EMG-Registrierung an mindestens zwei Muskelgruppen)
- 4341 „Repetitive transkranielle Magnetstimulation und/oder direkte motorische Stimulation der Hirnrinde, unter Dokumentation der Spulenart, Feldstärke, Art der TMS und stimulierten kortikalen Region" — 74,96 € je Sitzung (nicht neben 4342 oder 8378) (bei transkranieller Magnetstimulation)
- 5009 „Repetitive transkranielle Magnetstimulation (rTMS) bei Tinnitus" — 44,60 € je Sitzung (bei rTMS speziell bei Tinnitus)
Heute liegt der 2,3-fache Satz bei 93,84 €. Das konkrete Verfahren und die Indikation entscheiden über die Ziffer.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A839
Was hat nicht gestimmt?