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Gebührenordnung für Ärtze (GOÄ)

GOÄ 1156: Pelviskopie mit Anlegen eines druckkontrollierten Pneumoperitoneums und Anlegen eines Portioadapters einschließlich Durchführung intraabdominaler Eingriffe - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -

18.01.2026
|
6
Minuten
Autor(en):
Niklas Tyler
Co-Founder | Doctario
Leander Löw
Co-Founder | Doctario
Samuel Pemsel
Co-Founder | Doctario

Zusammenfassung

Abschnitt:
H
  
Einfachsatz:
1
61.2
Regelhöchstsatz:
2.3
140.76
Höchstsatz:
3.5
214.21
Ausschlüsse:
307, 315, 316, 317, 700, 701, 1155, 2401, 2402

GOÄ 1156: Die Leistungslegende im Detail

Die GOÄ-Ziffer 1156 beschreibt eine komplexe gynäkologische, operative Leistung: die Pelviskopie (Bauchspiegelung des kleinen Beckens). Sie ist eine der zentralen Ziffern für minimal-invasive Eingriffe in der Gynäkologie und umfasst mehrere obligatorische und fakultative Leistungskomponenten, die für eine korrekte Abrechnung verstanden werden müssen.

Der offizielle Leistungstext lautet: "Pelviskopie mit Anlegen eines druckkontrollierten Pneumoperitoneums und Anlegen eines Portioadapters einschließlich Durchführung intraabdominaler Eingriffe - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -"

Zerlegen wir die Leistungslegende in ihre prüferlogischen Bestandteile:

  • Pelviskopie: Dies ist der Kern der Leistung – die endoskopische Untersuchung des kleinen Beckens.
  • Anlegen eines druckkontrollierten Pneumoperitoneums: Ein obligatorischer Bestandteil. Das Aufblähen der Bauchhöhle mit Gas (meist CO2) unter kontrolliertem Druck ist Voraussetzung, um Sicht und Arbeitsraum für den Eingriff zu schaffen.
  • Anlegen eines Portioadapters: Ebenfalls ein obligatorischer Bestandteil. Dieses Instrument dient der Manipulation der Gebärmutter von vaginal, um die Beckenorgane optimal einsehen zu können.
  • Durchführung intraabdominaler Eingriffe: Dieser Passus macht die Ziffer zu einer operativen Leistung. Reine diagnostische Spiegelungen fallen unter andere Ziffern (z.B. GOÄ 1155). Die Art des Eingriffs ist hier nicht näher spezifiziert, was einen breiten Anwendungsbereich eröffnet.
  • Gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion: Ein entscheidender Hinweis für die Abrechnung. Werden während des Eingriffs Gewebeproben entnommen oder Punktionen durchgeführt, sind diese bereits mit der Gebühr für die Ziffer 1156 abgegolten und können nicht separat berechnet werden.

Nach gängiger Kommentarlage gibt es zudem eine wichtige analoge Anwendungsmöglichkeit:

Nr. 1156 ist analog für die transabdominelle Chorionzottenbiopsie ansetzbar.

Diese Auslegung erweitert das Spektrum der Ziffer auf den Bereich der Pränataldiagnostik, auch wenn der Leistungstext dies nicht explizit erwähnt.

So setzen Sie GOÄ 1156 im Praxisalltag sicher ein

Die GOÄ 1156 ist eine hoch bewertete Ziffer, die dementsprechend oft einer genauen Prüfung durch Kostenträger unterliegt. Eine saubere Dokumentation und das Wissen um Kombinationsmöglichkeiten und Ausschlüsse sind daher essenziell für eine reibungslose Abrechnung.

Typische Praxisbeispiele für die Anwendung

In der gynäkologischen Praxis kommt die Ziffer 1156 in verschiedenen Szenarien zur Anwendung:

  • Operative Sterilisation: Die laparoskopische Tubensterilisation (Durchtrennung oder Verödung der Eileiter) ist ein klassischer Anwendungsfall für die GOÄ 1156.
  • Diagnostik und Therapie der Endometriose: Bei Verdacht auf Endometriose wird oft eine Pelviskopie durchgeführt. Werden dabei Herde entdeckt und mittels Koagulation entfernt oder Gewebeproben entnommen, ist die GOÄ 1156 die korrekte Ziffer.
  • Lösen von Adhäsionen (Adhäsiolyse): Werden im Rahmen der Pelviskopie Verwachsungen im kleinen Becken (z.B. nach Entzündungen oder Voroperationen) gelöst, fällt dies unter die "intraabdominalen Eingriffe" und wird mit der GOÄ 1156 abgerechnet.
  • Refertilisierungsmaßnahmen: Als IGeL-Leistung kann die operative Wiederherstellung der Eileiterdurchgängigkeit nach einer Sterilisation ebenfalls nach GOÄ 1156 liquidiert werden. Hier ist eine besonders sorgfältige Aufklärung und ein Behandlungsvertrag unerlässlich.

Häufige Fehler und Abrechnungsausschlüsse

Der häufigste Fehler in der Praxis ist die zusätzliche Berechnung von Leistungen, die bereits Bestandteil der GOÄ 1156 sind. Die Leistungslegende schließt die Probeexzision und Probepunktion explizit ein. Daher dürfen Ziffern wie GOÄ 700/701 (Biopsie aus oberflächlichem/tiefem Gewebe) oder GOÄ 2401/2402 (Punktion eines Gelenks/einer serösen Höhle) nicht zusätzlich angesetzt werden.

Achtung – Zwingende Abrechnungsausschlüsse beachten:
Neben der GOÄ 1156 sind folgende Ziffern am selben Behandlungstag für denselben Eingriff nicht berechnungsfähig: GOÄ 307, 315, 316, 317, 700, 701, 1155, 2401, 2402. Insbesondere der Ausschluss der GOÄ 1155 (rein diagnostische Pelviskopie) ist logisch, da die GOÄ 1156 den operativen Eingriff bereits beinhaltet und somit die höherwertige Leistung darstellt.

Abrechnungstipps und saubere Dokumentation

Eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation ist Ihr bester Schutz bei Rückfragen. Der OP-Bericht sollte alle erbrachten Teilschritte der Leistungslegende widerspiegeln.

Praxisbewährter Dokumentationshinweis: Führen Sie die einzelnen Schritte klar auf. Ein Mini-Beispiel für den OP-Bericht könnte lauten:

"Datum: TT.MM.JJJJ. OP-Beginn: HH:MM. Indikation: V.a. Endometriose bei Dysmenorrhoe. Durchführung einer Pelviskopie in ITN. Nach Anlage eines druckkontrollierten CO2-Pneumoperitoneums und Platzierung eines Portioadapters Darstellung des Situs: Multiple bläuliche Herde im Douglas-Raum. Durchführung einer Probeexzision aus dem größten Herd zur histologischen Sicherung. Koagulation der übrigen sichtbaren Herde. Eingriffsdauer: 45 Minuten. Besonderheiten: keine."

Zusätzliche Kosten: Denken Sie daran, dass die Kosten für das verwendete Füllgas (z.B. CO2) gemäß §10 GOÄ als Auslagen gesondert berechnet werden können.

Ambulante Operationen: Wird der Eingriff ambulant durchgeführt, vergessen Sie nicht den Zuschlag nach GOÄ 444 (Zuschlag für ambulante Operationen bei prä- und postoperativer Betreuung durch den Operateur). Gegebenenfalls kann auch der Zuschlag nach GOÄ 441 (für die Anwendung eines Operationsmikroskops) hinzukommen, falls zutreffend.

Steigerung und sinnvolle Kombinationen

Steigerung des Faktors:
Die GOÄ 1156 ist eine technische Leistung und kann bei Vorliegen besonderer Schwierigkeiten, eines erhöhten Zeitaufwandes oder besonderer Umstände über den 2,3-fachen Regelhöchstsatz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz gesteigert werden. Eine plausible, patientenbezogene Begründung ist zwingend erforderlich. Beispiele hierfür sind:

  • Massive Adhäsionen, die die Präparation erschweren
  • Starke, unerwartete Blutungen, die eine aufwendige Blutstillung erfordern
  • Ungewöhnliche anatomische Verhältnisse (z.B. nach multiplen Vor-OPs)
  • Erheblich verlängerte Operationszeit aufgrund des Befundes

Typische Kombinationsmöglichkeiten:
Vor dem Eingriff sind in der Regel Beratungen (GOÄ 1, 3) und Untersuchungen (GOÄ 7) notwendig, die in einer separaten Sitzung abgerechnet werden können. Ultraschalluntersuchungen (z.B. GOÄ 415, 420) sind ebenfalls häufige Begleitleistungen, sofern sie nicht in derselben Sitzung wie der Haupteingriff erfolgen oder eine andere medizinische Fragestellung haben.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Probebiopsie während der Pelviskopie nach GOÄ 1156 separat abrechnen?

Nein, eine separate Abrechnung einer Probeexzision oder Probepunktion ist ausdrücklich nicht möglich. Der Leistungstext der GOÄ 1156 lautet „...gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion“. Damit sind diese Leistungen integraler Bestandteil der Ziffer 1156. Die zusätzliche Berechnung von Ziffern wie GOÄ 700, 701, 2401 oder 2402 würde zu einer unzulässigen Doppelberechnung führen und wird von Kostenträgern regelmäßig beanstandet. Der höhere Aufwand für eine Biopsie kann jedoch bei der Wahl des Steigerungsfaktors für die GOÄ 1156 berücksichtigt und in der Begründung aufgeführt werden.

Wann setze ich GOÄ 1156 analog für eine Chorionzottenbiopsie an?

Die analoge Anwendung der GOÄ 1156 für die transabdominelle Chorionzottenbiopsie basiert auf Kommentarmeinungen und hat sich in der Praxis etabliert. Dieser Analogabgriff wird dann vorgenommen, wenn eine Punktion zur Gewinnung von Plazentagewebe unter Ultraschallkontrolle durch die Bauchdecke erfolgt. Obwohl es sich nicht um eine endoskopische Leistung handelt, wird die GOÄ 1156 aufgrund der vergleichbaren Invasivität, des Aufwands und des Risikos als passende Analogziffer angesehen. Es ist wichtig, die Abrechnung als Analogleistung gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ auf der Rechnung kenntlich zu machen (z.B. „GOÄ 1156 analog“).

Mit welcher Begründung kann ich die GOÄ 1156 über den 2,3-fachen Satz steigern?

Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) erfordert eine schriftliche, patientenbezogene Begründung, die den besonderen Aufwand nachvollziehbar darlegt. Pauschale Begründungen sind nicht ausreichend. Stattdessen sollten Sie konkrete Umstände aus dem Operationsverlauf schildern. Beispiele für stichhaltige Begründungen sind:

  • „Erhöhter Zeitaufwand und Schwierigkeit durch ausgedehnte, flächenhafte Adhäsionen im Douglas-Raum nach Endometritis.“
  • „Überdurchschnittlich schwierige Blutstillung bei starker Vaskularisierung der Endometrioseherde.“
  • „Stark erschwerte Übersicht und Manipulation aufgrund extremer Adipositas permagna (BMI > 40).“

Warum ist die GOÄ 1155 (Diagnostische Pelviskopie) neben der GOÄ 1156 ausgeschlossen?

Der Ausschluss der GOÄ 1155 neben der GOÄ 1156 folgt dem Zielleistungsprinzip der GOÄ. Die GOÄ 1156 beschreibt eine operative Pelviskopie, die zwangsläufig auch eine diagnostische Komponente enthält – man muss sich erst einen Überblick verschaffen, bevor man operiert. Die GOÄ 1155 ist die rein diagnostische Leistung ohne operativen Eingriff. Da die operative Ziffer 1156 die diagnostische Leistung als notwendigen Bestandteil bereits umfasst, wäre eine zusätzliche Berechnung der GOÄ 1155 eine unzulässige Doppelabrechnung desselben Arbeitsschrittes. Die GOÄ 1156 ist die umfassendere und höher bewertete Leistung.

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