GOÄ 1162 Myomenukleation: Sicher abrechnen | Doctario GmbH

1162
GOÄ 1162: Abdominale Myomenukleation
H Geburtshilfe und Gynäkologie
Punktzahl
Einfachsatz
107,83 €
1,0x
Regelhöchstsatz
248,01 €
2,3x
Höchstsatz
377,40 €
3,5x
Ausschlüsse

GOÄ 1162: Die formale Definition

Die GOÄ-Ziffer 1162 beschreibt die abdominale Myomenukleation, gegebenenfalls einschließlich Adhäsiolyse. Diese Ziffer ist im Abschnitt H (Geburtshilfe und Gynäkologie) der Gebührenordnung für Ärzte verortet und bewertet einen spezifischen operativen Eingriff am Uterus.

Um die Leistung korrekt abzurechnen, ist es entscheidend, die einzelnen Bestandteile der Leistungslegende zu verstehen:

  • Abdominale Myomenukleation: Dies ist der Kern der Leistung. Es bezeichnet die chirurgische Entfernung von gutartigen Muskelknoten (Myomen) aus der Gebärmutterwand über einen Bauchschnitt (Laparotomie). Das Ziel ist der Erhalt des Uterus, was diesen Eingriff von einer Hysterektomie unterscheidet.
  • Gegebenenfalls einschließlich Adhäsiolyse: Dieser Zusatz ist von zentraler Bedeutung für eine revisionssichere Abrechnung. Er stellt klar, dass das Lösen von Verwachsungen (Adhäsionen) zur Freilegung des Operationsgebietes oder der Myome bereits integraler Bestandteil der Leistung ist. Eine separate Abrechnung der Adhäsiolyse ist daher nicht möglich, auch wenn diese zeitaufwendig oder komplex war. Der Mehraufwand kann jedoch bei der Bemessung des Steigerungsfaktors berücksichtigt werden.

Aus der Systematik der GOÄ und den allgemeinen Abrechnungsbestimmungen ergibt sich ein klarer Ausschluss gegenüber der Ziffer für die alleinige Laparotomie.

Neben der Nr. 1162 ist die Nr. 1137 (Vaginale Myomenukleation) nicht abrechnungsfähig. Die Laparotomie als Zugangsweg für die GOÄ 1162 ist ebenfalls nicht separat berechenbar.

Dieser Ausschluss folgt dem Grundsatz, dass der Zugangsweg (hier der Bauchschnitt) bereits in der spezifischeren operativen Leistung (Myomenukleation) enthalten ist. Eine Doppelabrechnung für den Zugang und die eigentliche Operation ist somit ausgeschlossen.

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Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.

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Die GOÄ 1162 in der gynäkologischen Praxis

Die abdominale Myomenukleation ist ein Standardeingriff in der Gynäkologie, insbesondere bei Patientinnen mit Kinderwunsch oder dem Wunsch nach Organerhalt. Die korrekte Abrechnung nach GOÄ 1162 erfordert jedoch Sorgfalt im Detail, um Nachfragen und Kürzungen durch Kostenträger zu vermeiden. Dieser Leitfaden übersetzt die Theorie in den Praxisalltag.

Praxisbeispiele für die Anwendung der GOÄ 1162

In den folgenden Szenarien ist die Abrechnung der GOÄ 1162 typischerweise indiziert:

  • Symptomatischer Uterus myomatosus bei Kinderwunsch: Eine 34-jährige Patientin leidet unter starken Regelblutungen (Menorrhagie) und Schmerzen. Der Ultraschall zeigt mehrere intramurale Myome bis zu 8 cm Größe, die die Gebärmutterhöhle deformieren. Zur Realisierung des Kinderwunsches wird eine abdominale Myomenukleation zur Entfernung der Knoten und Rekonstruktion des Uterus durchgeführt.

  • Großes, symptomatisches Myom: Bei einer 45-jährigen Patientin wird ein einzelnes, aber 12 cm großes subseröses Myom diagnostiziert, das auf die Blase drückt und zu Miktionsbeschwerden führt. Da die Patientin eine Hysterektomie ablehnt, erfolgt die gezielte Entfernung des Myoms über einen Minilaparotomie-Schnitt.

  • Rasches Myomwachstum in der Perimenopause: Eine 48-jährige Patientin zeigt bei Routinekontrollen ein schnelles Wachstum mehrerer bekannter Myome. Um eine seltene maligne Entartung (Sarkom) auszuschließen und die Drucksymptomatik zu lindern, wird eine abdominale Myomenukleation vorgenommen.

Häufige Fehler und Ausschlusskriterien: Worauf Sie achten müssen

Die häufigsten Beanstandungen bei der Abrechnung der GOÄ 1162 beziehen sich auf unzulässige Kombinationen und ein Missverständnis der Leistungslegende.

Fehler Nr. 1: Separate Abrechnung der Adhäsiolyse. Der Leistungstext ist hier eindeutig: Die Adhäsiolyse ist „gegebenenfalls einschließlich“. Auch eine ausgedehnte, zeitintensive Lösung von Verwachsungen im kleinen Becken berechtigt nicht zur zusätzlichen Abrechnung einer entsprechenden Ziffer (z.B. eine entsprechende Ziffer analog). Der Mehraufwand muss über den Steigerungsfaktor abgebildet werden.

Achtung: Die GOÄ-Ziffer 1137 (Vaginale Myomenukleation) ist neben der GOÄ 1162 grundsätzlich nicht abrechnungsfähig. Die Eröffnung der Bauchhöhle (Laparotomie) ist der zwingend notwendige erste Schritt des Eingriffs und somit bereits mit der Gebühr für die Ziffer 1162 abgegolten.

Fehler Nr. 2: Verwechslung mit laparoskopischen Verfahren. Die GOÄ 1162 gilt ausschließlich für den offenen, abdominalen Eingriff. Für laparoskopische Myomenukleationen sind andere Ziffern heranzuziehen, die in der Regel analog abgerechnet werden, da es keine spezifische originäre Ziffer dafür gibt. Eine falsche Ziffernwahl führt unweigerlich zur Ablehnung der Rechnung.

Tipps für eine revisionssichere Dokumentation

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist Ihr bester Schutz vor Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die Abrechnung plausibel machen.

Praxisbewährter Dokumentationshinweis: Beschreiben Sie im OP-Bericht nicht nur die Anzahl, sondern auch die Lage (z.B. intramural, subserös, fundal, zervixnah) und die Größe der entfernten Myome. Detaillieren Sie besondere Schwierigkeiten, wie eine starke Vaskularisierung, die Notwendigkeit spezieller Nahttechniken zur Rekonstruktion der Uteruswand oder einen erhöhten Blutverlust. Falls eine Adhäsiolyse notwendig war, beschreiben Sie deren Ausmaß und den dadurch entstandenen Zeitaufwand. Dies liefert die Grundlage für eine eventuelle Steigerung des Faktors.

Mini-Dokumentationsbeispiel:

  • Datum: 15.10.2023

  • Diagnose: Symptomatischer Uterus myomatosus mit Anämie

  • Durchgeführte Leistung (Auszug OP-Bericht): „[...] nach Eröffnung des Abdomens Darstellung eines stark vergrößerten Uterus. Enukleation von insgesamt 4 intramuralen Myomen (Durchmesser 8, 6, 5 und 5 cm) aus Vorder- und Hinterwand. Erschwerte Präparation des größten Myoms aufgrund tiefer intramuraler Lage nahe des Tubenabgangs links. Sorgfältige, mehrschichtige Rekonstruktion der Uteruswand. Geschätzter Blutverlust ca. 400 ml. OP-Dauer 110 Minuten. [...]“

Steigerung und Kombinationsmöglichkeiten

Steigerungsfaktors: Die GOÄ 1162 ist eine voll steigerungsfähige Leistung. Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes (2,3-fach) bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist bei Vorliegen besonderer, patientenbezogener Umstände möglich. Eine kurze, verständliche Begründung in der Rechnung ist dann zwingend erforderlich.

Begründungen für einen erhöhten Faktor können sein:

  • Außergewöhnlich hohe Anzahl (> 5) oder Größe (> 10 cm) der Myome

  • Besonders schwierige Lokalisation (z.B. intraligamentär, zervikal)

  • Umfangreiche Adhäsiolyse aufgrund von Voroperationen oder Endometriose

  • Erschwerter Zugang bei starker Adipositas

  • Notwendigkeit komplexer blutstillender Maßnahmen

Typische Kombinationsziffern: Die GOÄ 1162 wird häufig von weiteren Leistungen begleitet. Sinnvolle und abrechnungsrelevante Kombinationen sind zum Beispiel:

  • Prä- und postoperative Beratungen und Untersuchungen (z.B. GOÄ 1, 3, 7, 8, 415, 420)

  • Anästhesiologische Leistungen (Abschnitt D der GOÄ)

  • Histopathologische Untersuchung des entfernten Gewebes (z.B. GOÄ 4800 ff.)

  • Postoperative Wundkontrollen und Verbandswechsel (z.B. GOÄ 200, 2006)

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1162

Nein, eine separate Abrechnung der Adhäsiolyse ist bei der GOÄ 1162 nicht statthaft. Der offizielle Leistungstext lautet „...gegebenenfalls einschließlich Adhäsiolyse“. Damit ist das Lösen von Verwachsungen explizit Teil der Leistung und in der Bewertung bereits berücksichtigt. Nach herrschender Kommentarlage stellt jedoch ein außergewöhnlicher Zeit- oder Schwierigkeitsaufwand bei der Adhäsiolyse einen validen Grund dar, einen Steigerungsfaktor über dem Regelhöchstsatz (2,3-fach) anzusetzen. Wichtig ist hierbei eine präzise Dokumentation des Mehraufwandes im Operationsbericht, die als Begründung in der Rechnung aufgeführt wird.

Die GOÄ unterscheidet streng zwischen den operativen Zugangswegen. Die GOÄ 1162 ist ausschließlich für die offene, abdominale Myomenukleation via Bauchschnitt (Laparotomie) vorgesehen. Für minimal-invasive Eingriffe müssen andere Ziffern verwendet werden. Die laparoskopische Myomenukleation wird in der GOÄ in der Regel analog abgerechnet, da es keine spezifische originäre Ziffer dafür gibt. Eine Verwechslung dieser Ziffern führt unweigerlich zu Beanstandungen durch die Kostenträger, da die Bewertungen und technischen Voraussetzungen unterschiedlich sind.

Ein Faktor oberhalb des Regelhöchstsatzes von 2,3 muss immer durch einen über das übliche Maß hinausgehenden Aufwand begründet werden. Für die GOÄ 1162 sind in der Praxis folgende Begründungen anerkannt:

  • Besondere Schwierigkeit: z.B. durch eine ungewöhnlich hohe Anzahl (mehr als 5) oder extreme Größe (über 10-12 cm) der Myome, eine schwierige Lokalisation (z.B. zervixnah, intraligamentär) oder eine sehr starke Durchblutung mit erhöhtem Blutungsrisiko.
  • Erhöhter Zeitaufwand: z.B. durch eine ausgedehnte Adhäsiolyse bei Endometriose oder nach Voroperationen, die den Zugang und die Präparation erheblich verlängert.
  • Besondere Umstände beim Patienten: z.B. extreme Adipositas, die den chirurgischen Zugang erschwert.
Eine kurze, prägnante Begründung in der Rechnung ist hierfür unerlässlich.

Die GOÄ 1137 (Vaginale Myomenukleation) ist neben der GOÄ 1162 (Abdominale Myomenukleation) ausgeschlossen, da es sich um zwei unterschiedliche operative Zugangswege und Verfahren handelt, die nicht gleichzeitig erbracht werden können. Der Ausschluss der Laparotomie als Zugangsweg neben der GOÄ 1162 basiert auf dem Zielleistungsprinzip der GOÄ. Dieses Prinzip besagt, dass eine Leistung, die methodisch notwendiger Bestandteil einer anderen, umfassenderen Leistung ist, nicht separat berechnet werden darf. Die abdominale Myomenukleation (GOÄ 1162) kann definitionsgemäß nur über einen Bauchschnitt, also eine Laparotomie, durchgeführt werden. Die Eröffnung der Bauchhöhle ist somit kein eigenständiger Schritt, sondern der zwingend erforderliche Zugangsweg zur Erbringung der Zielleistung. Die Bewertung der GOÄ 1162 schließt diesen Zugang bereits mit ein.

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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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