Die GOÄ-Ziffer 1225 beschreibt die Kampimetrie (z.B. Bjerrum) - auch Perimetrie nach Förster. Diese Leistungsziffer deckt klassische, manuelle Verfahren zur Untersuchung des Gesichtsfeldes ab, bei denen es primär um die Erfassung des zentralen und parazentralen Bereichs geht.
Die Ziffer umfasst spezifische, etablierte Untersuchungsmethoden, die eine subjektive Mitarbeit des Patienten erfordern:
Die Kombinierbarkeit der GOÄ 1225 mit anderen perimetrischen Verfahren ist in der Kommentarliteratur umstritten und ein häufiger Anlass für Diskussionen mit Kostenträgern. Hierzu existieren unterschiedliche Auffassungen:
Nach dem Kommentar von Brück sind die Ziffern 1226 (Isopterenperimetrie mit manuell bewegter Marke) und 1227 (Quantitative Schwellenperimetrie) nicht neben der GOÄ 1225 abrechnungsfähig. Demgegenüber vertritt der Berufsverband der Augenärzte (BVA) die Ansicht, dass eine Nebeneinanderberechnung bei entsprechender medizinischer Indikation möglich ist. Laut Wezel/Liebold kann nach der GOÄ 1225 zusätzlich die Prüfung des zentralen Sehens mit dem Amsler-Gitter berechnet werden.
Diese unterschiedlichen Auslegungen erfordern in der Praxis eine besonders sorgfältige Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit, wenn mehrere Gesichtsfelduntersuchungen an einem Tag durchgeführt werden.
Die Kampimetrie nach GOÄ 1225 ist zwar ein klassisches Verfahren, hat aber in bestimmten diagnostischen Szenarien nach wie vor ihren festen Platz. Ihre korrekte Anwendung und Abrechnung schützt vor Nachfragen und Kürzungen durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen.
In diesen Situationen ist der Ansatz der GOÄ 1225 praxisüblich und medizinisch gut begründbar:
Glaukom-Diagnostik und -Verlaufskontrolle: Ein Patient mit okulärer Hypertension oder einem bekannten Glaukom wird untersucht, um frühe Gesichtsfeldausfälle im zentralen Bereich (z.B. parazentrale Skotome) zu erkennen oder deren Progression zu verfolgen. Die Bjerrum-Kampimetrie ist hierfür ein klassisches Instrument.
Abklärung unklarer Sehstörungen: Ein Patient berichtet über "Schatten" oder "Lücken" im zentralen Sehen, die bei der Visusprüfung nicht erfasst werden. Die Kampimetrie dient der präzisen Kartierung dieser subjektiven Wahrnehmungen.
Neurologische Fragestellungen: Bei Verdacht auf Läsionen des Sehnervs, des Chiasma opticum oder der Sehbahn (z.B. durch einen Tumor oder nach einem Schlaganfall) kann die Kampimetrie helfen, charakteristische Defekte wie Hemianopsien aufzudecken.
Makulopathien: Zur detaillierten Untersuchung des zentralen Gesichtsfeldes bei Patienten mit Erkrankungen der Makula, um die funktionellen Auswirkungen der Pathologie zu quantifizieren.
Die GOÄ 1225 ist eine Leistung, die bei Prüfungen genau betrachtet wird. Vermeiden Sie diese typischen Fehlerquellen:
Abrechnung pro Auge: Die Leistungslegende enthält keinen Zusatz wie "je Auge". Nach herrschender Auffassung ist die Ziffer daher nur einmal pro Sitzung abrechenbar, unabhängig davon, ob ein oder beide Augen untersucht wurden. Eine beidseitige Untersuchung kann jedoch einen höheren Zeitaufwand begründen und somit eine Steigerung des Faktors rechtfertigen.
Verwechslung mit dem Amsler-Gitter-Test: Die alleinige Durchführung eines Amsler-Gitter-Tests erfüllt nicht den Leistungsinhalt der GOÄ 1225. Die Ziffer verlangt eine formale Kampimetrie oder eine Perimetrie nach Förster.
Achtung: Streitpunkt Kombination mit GOÄ 1226/1227
Die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ 1225 mit modernen computergestützten Perimetrien (GOÄ 1226, 1227) ist der häufigste Grund für Beanstandungen. Während der BVA dies für möglich hält, lehnen viele Kommentare und Kostenträger dies ab. Wenn Sie aus zwingenden medizinischen Gründen beide Verfahren in einer Sitzung durchführen, müssen Sie eine außergewöhnlich stichhaltige und nachvollziehbare Begründung in Ihrer Dokumentation und auf der Rechnung liefern, warum jede Untersuchung für sich allein notwendig war und unterschiedliche diagnostische Informationen erbrachte.
Eine saubere Dokumentation ist Ihr bester Schutz bei Rückfragen. Sie sollte immer die medizinische Notwendigkeit belegen.
Dokumentationsbeispiel:
Datum: 15.10.2023
Anlass: Patient (P. Mustermann, geb. 01.05.1955) mit bekanntem Normaldruckglaukom, klagt über neue Sehstörungen zentral rechts.
Untersuchung: Durchführung Kampimetrie n. Bjerrum beidseits zur Abklärung möglicher neuer parazentraler Skotome.
Ergebnis RE: Nachweis eines neuen, bogenförmigen Skotoms superior-nasal, konsistent mit Glaukomprogression. LE: Unveränderter Befund.
Plan: Anpassung der antiglaukomatösen Therapie, Kontrolle in 3 Monaten.
Die GOÄ 1225 ist eine persönlich-ärztliche Leistung und kann bei erhöhtem Aufwand über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinaus bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Eine plausible Begründung ist hierfür zwingend erforderlich.
Mögliche Begründungen: Erheblich erschwerte Untersuchung durch mangelnde Konzentrations- oder Kooperationsfähigkeit des Patienten (z.B. bei hohem Alter, Demenz, Kindern), starker Fixationsunruhe (Nystagmus) oder bei der Notwendigkeit, ein sehr kleines oder untypisch geformtes Skotom mit hohem Zeitaufwand exakt zu kartieren.
Die GOÄ 1225 wird in der Praxis häufig zusammen mit anderen augenärztlichen Untersuchungen abgerechnet.
Sinnvolle Kombinationen: GOÄ 1200/1201 (Untersuchung des vorderen/hinteren Augenabschnitts), GOÄ 1220 (Tonometrie), GOÄ 1210 (Spaltlampenmikroskopie).
Kritische Kombinationen/Ausschlüsse: Wie bereits erwähnt, ist die Kombination mit GOÄ 1226 und GOÄ 1227 hochgradig strittig. Ohne eine exzellente medizinische Begründung für die Notwendigkeit beider Verfahren in derselben Sitzung wird diese Kombination von den meisten Kostenträgern gekürzt.
Nein, nach herrschender Kommentarlage ist die GOÄ-Ziffer 1225 eine Leistung, die pro Sitzung und nicht pro Auge abgerechnet wird. Die Leistungslegende enthält keine entsprechende Spezifizierung. Die Untersuchung beider Augen kann jedoch einen erhöhten Zeitaufwand darstellen, der eine Steigerung des Abrechnungsfaktors über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) rechtfertigen kann. Dies müssen Sie in der Rechnung mit einer patientenbezogenen Begründung darlegen.
Nein, der alleinige Test mit einem Amsler-Gitter erfüllt nicht den Leistungsinhalt der GOÄ 1225. Die Ziffer fordert explizit eine Kampimetrie (z.B. auf einem Tangentenschirm nach Bjerrum) oder eine Perimetrie nach Förster. Dies sind formalisierte Verfahren zur Kartierung des Gesichtsfeldes, die über einen einfachen Screening-Test hinausgehen. Während ein Amsler-Test eine sinnvolle Ergänzung sein kann, ist er für sich genommen nicht nach Ziffer 1225 abrechenbar.
Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz ist bei einem überdurchschnittlichen, patientenbezogenen Aufwand möglich. Dieser muss in der Rechnung schriftlich begründet werden. Praxisbewährte Begründungen sind beispielsweise eine stark eingeschränkte Kooperationsfähigkeit des Patienten (z.B. aufgrund von Alter, kognitiven Einschränkungen oder Müdigkeit), die ständige Wiederholungen erfordert. Auch organische Probleme wie ein Nystagmus, der die Fixation extrem erschwert, oder die zeitaufwendige, detaillierte Darstellung eines komplexen Skotoms können einen erhöhten Faktor rechtfertigen.
Diese Frage ist Gegenstand anhaltender Diskussionen und es gibt keine einheitliche Rechtsauffassung. Viele Kommentare (z.B. Brück) und Kostenträger schließen eine Nebeneinanderberechnung in derselben Sitzung aus, da sie von einer inhaltlichen Überschneidung der Leistungen ausgehen. Der Berufsverband der Augenärzte (BVA) sieht eine kombinierte Abrechnung bei Vorliegen unterschiedlicher medizinischer Fragestellungen als möglich an. In der Praxis ist das Kürzungsrisiko hier sehr hoch. Wenn Sie beide Ziffern ansetzen, müssen Sie eine außergewöhnlich präzise und stichhaltige medizinische Begründung dokumentieren und angeben, warum beide Verfahren zur Diagnosestellung unerlässlich waren.