Die GOÄ-Ziffer 1233 beschreibt die „Vollständige Untersuchung des zeitlichen Ablaufs der Adaptation“. Diese Ziffer ist ein zentraler Baustein in der augenärztlichen Funktionsdiagnostik, insbesondere bei Verdacht auf Erkrankungen der Netzhaut, die das Dämmerungs- und Nachtsehen beeinträchtigen.
Die Leistungslegende lässt sich in folgende prüferlogische Bestandteile zerlegen:
Die GOÄ trifft zudem klare Regelungen zur Abgrenzung gegenüber anderen, thematisch verwandten Untersuchungen. Diese sind entscheidend für eine revisionssichere Abrechnung.
Offizielle Abrechnungsbestimmung der GOÄ: „Neben der Leistung nach Nummer 1233 sind die Leistungen nach den Nummern 1234 bis 1236 nicht berechnungsfähig.“
Diese Bestimmung verdeutlicht, dass die GOÄ 1233 als die umfassendste Untersuchung der Adaptationsvorgänge gilt. Spezifischere Einzelprüfungen wie die des mesopischen Sehens (GOÄ 1234) oder der Blendungsempfindlichkeit (GOÄ 1236) sind nach dieser Auffassung im Leistungsumfang der Ziffer 1233 enthalten und dürfen nicht zusätzlich in derselben Sitzung berechnet werden.
Die Untersuchung der Adaptation ist ein wertvolles, aber auch zeitaufwendiges diagnostisches Verfahren. Eine korrekte Abrechnung nach GOÄ 1233 erfordert daher nicht nur die medizinische Indikation, sondern auch eine präzise Durchführung und Dokumentation. Hier finden Sie praxisrelevante Hinweise, um Ihre Abrechnung revisionssicher zu gestalten.
Die GOÄ 1233 kommt in der Regel bei spezifischen klinischen Fragestellungen zum Einsatz. Hier einige häufige Szenarien:
Verdacht auf Retinopathia pigmentosa: Ein Patient klagt über zunehmende Nachtblindheit und eine Einschränkung des Gesichtsfeldes. Die Adaptometrie dient hier zur Quantifizierung der Funktionsstörung der Stäbchen und ist ein wichtiger Baustein zur Diagnosestellung.
Differentialdiagnose bei Nachtsehstörungen: Ein Patient berichtet von Problemen beim Autofahren in der Dämmerung. Die Ursache ist unklar. Die Untersuchung nach GOÄ 1233 hilft, zwischen einer harmlosen physiologischen Veränderung und einer beginnenden Netzhautdystrophie zu unterscheiden.
Verlaufskontrolle bei bekannten Netzhauterkrankungen: Bei einem Patienten mit bekannter Fundus-Dystrophie (z.B. Morbus Stargardt) wird die Adaptometrie in regelmäßigen Abständen durchgeführt, um die Progression der Erkrankung objektiv zu verfolgen.
Abklärung bei Vitamin-A-Mangel: Bei Verdacht auf eine systemische Erkrankung, die zu einem Vitamin-A-Mangel führen kann (z.B. bei Malabsorptionssyndromen), kann die Adaptometrie eine gestörte Stäbchenfunktion aufdecken.
In der Praxis kommt es bei der Abrechnung der GOÄ 1233 immer wieder zu Beanstandungen durch Kostenträger. Die häufigsten Fehlerquellen sind eine unzureichende Dokumentation und die unzulässige Kombination mit anderen Ziffern.
Achtung – Abrechnungsausschluss beachten: Der häufigste Grund für Rechnungskürzungen ist die Nichtbeachtung des offiziellen Ausschlusses. Die GOÄ-Ziffern 1234 (Untersuchung des mesopischen Sehens), 1235 (Nyktometrie mit einem mesopischen Sehprüfgerät) und 1236 (Prüfung der Blendungsempfindlichkeit) dürfen nicht neben der GOÄ 1233 in derselben Sitzung abgerechnet werden.
Ein weiterer kritischer Punkt ist der Nachweis der „Vollständigkeit“. Wird nur ein orientierender Test durchgeführt oder fehlt die Dokumentation des zeitlichen Verlaufs, kann die Abrechnung der GOÄ 1233 als nicht erfüllt angesehen werden. Die Messkurve (Adaptogramm) muss als Befund in der Patientenakte archiviert werden.
Eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation ist der beste Schutz vor Honorarkürzungen. Sie sollte nicht nur den Befund, sondern auch die Indikation und die Durchführung belegen.
Mini-Dokumentationsbeispiel:
Datum: 15.10.2023
Indikation: Zunehmende Nachtblindheit seit ca. 6 Monaten, V.a. beginnende Netzhautdystrophie.
Durchführung: Adaptometrie mittels Goldmann-Weekers-Adaptometer. Dauer: 30 Minuten. Patient kooperativ.
Befund: Deutlich verlängerte Dunkeladaptationszeit. Kohlrausch-Knick erst nach 15 Minuten erkennbar. Endschwelle der Stäbchen signifikant erhöht. (Siehe Kurvenausdruck).
Beurteilung: Pathologischer Befund, passend zu einer Stäbchen-Zapfen-Dystrophie.
Nächster Schritt: Empfehlung zur Durchführung eines Elektroretinogramms (ERG).
Die GOÄ 1233 ist eine voll steigerungsfähige Leistung. Eine Abrechnung über dem 2,3-fachen Regelhöchstsatz (bis zum 3,5-fachen Höchstsatz) ist bei Vorliegen besonderer Umstände möglich. Eine solche Steigerung erfordert eine nachvollziehbare, patientenbezogene Begründung in der Rechnung. Mögliche Gründe sind:
Erschwerte Durchführung bei mangelnder Kooperation: Dies kann bei Kindern, sehr alten oder kognitiv eingeschränkten Patienten der Fall sein.
Überdurchschnittlicher Zeitaufwand: Zum Beispiel durch wiederholte Messungen bei inkonsistenten Antworten des Patienten oder eine pathologisch stark verlängerte Adaptationszeit, die die übliche Untersuchungsdauer deutlich überschreitet.
Besondere Schwierigkeit: Etwa bei Patienten mit starker Blendungsempfindlichkeit oder Fixationsproblemen (z.B. Nystagmus), die eine ständige Anpassung der Untersuchung erfordern.
Die GOÄ 1233 wird selten isoliert durchgeführt. Sie ist meist Teil einer umfassenden diagnostischen Abklärung. Häufige Kombinationspartner sind:
GOÄ 1 und/oder 3: Eingehende Beratung zur Erkrankung und den Untersuchungsergebnissen.
GOÄ 1200: Bestimmung der Sehschärfe und Refraktion.
GOÄ 1202: Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte.
GOÄ 1205/1206: Binokulare Spiegelung des Augenhintergrundes (ggf. mit Mydriasis).
GOÄ 1208/1209: Untersuchung des Gesichtsfeldes (Perimetrie), da Gesichtsfelddefekte oft mit Adaptationsstörungen einhergehen.
Nein, eine einzelne Messung oder eine orientierende Prüfung ist nach herrschender Auffassung nicht ausreichend. Das entscheidende Kriterium der Leistungslegende ist der „zeitliche Ablauf“. Das bedeutet, es muss eine Messreihe über einen längeren Zeitraum (z.B. 20-30 Minuten) durchgeführt und dokumentiert werden, die eine Adaptationskurve ergibt. Nur so kann die Untersuchung als „vollständig“ im Sinne der GOÄ gelten. Ein einzelner Messpunkt würde den Kern der Ziffer verfehlen und könnte von Prüfstellen beanstandet werden.
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist geräteunabhängig formuliert. Sie beschreibt die ärztliche Leistung, nicht die dafür verwendete Technik. Für die Untersuchung nach GOÄ 1233 wird in der Praxis typischerweise ein spezielles Adaptometer verwendet, wie beispielsweise das klassische Goldmann-Weekers-Adaptometer oder modernere computergestützte Systeme. Entscheidend ist, dass das Gerät in der Lage ist, die Lichtempfindlichkeitsschwelle der Netzhaut nach Blendung über einen definierten Zeitraum präzise zu messen und den Verlauf darzustellen.
Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz ist bei einem überdurchschnittlichen Aufwand oder einer besonderen Schwierigkeit gerechtfertigt. Die Begründung muss immer patientenindividuell sein. Praxisbewährte Beispiele sind:
Der Abrechnungsausschluss folgt dem Zielleistungsprinzip der GOÄ. Die GOÄ 1233 beschreibt die vollständige Untersuchung des gesamten zeitlichen Adaptationsverlaufs von der Photorekonversion (Helladaptation) bis zur tiefen Dunkeladaptation. Das mesopische Sehen (Dämmerungssehen), das mit GOÄ 1234 geprüft wird, ist ein spezifischer Teilbereich dieses gesamten Adaptationsvorgangs. Da die umfassendere Leistung (GOÄ 1233) die Teilleistung (GOÄ 1234) methodisch und inhaltlich einschließt, darf die Teilleistung nicht zusätzlich in derselben Sitzung berechnet werden.