GOÄ 1290: Orbitarekonstruktion korrekt abrechnen

1290
Vorbereitende operative Maßnahmen zur Rekonstruktion einer Orbita unter Verwendung örtlichen Materials, ausgenommen das knöcherne Gerüst
I Augenheilkunde
Punktzahl
1500
Einfachsatz
87,43 €
Regelhöchstsatz
201,09 €
Höchstsatz
306,00 €

Die GOÄ-Ziffer 1290 deckt vorbereitende Maßnahmen zur Rekonstruktion der Orbita ab. Erfahren Sie, wie Sie diese komplexe Leistung korrekt abrechnen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1290

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Ziffer 1290 im Abschnitt I (Augenheilkunde) wie folgt:

Vorbereitende operative Maßnahmen zur Rekonstruktion einer Orbita unter Verwendung örtlichen Materials, ausgenommen das knöcherne Gerüst

Diese Leistungsziffer umfasst spezialisierte, plastisch-chirurgische Eingriffe, die darauf abzielen, das Weichteilvolumen und die Struktur im Inneren der Augenhöhle (Orbita) wiederherzustellen. Der Fokus liegt auf der Schaffung einer stabilen und gut geformten Höhle, die später eine Augenprothese aufnehmen kann.

Entscheidend für die Abrechnung ist die „Verwendung örtlichen Materials“. Das bedeutet, dass für die Rekonstruktion ausschließlich Gewebe aus der unmittelbaren Umgebung der Orbita, wie beispielsweise Bindehaut- oder Tenon-Lappen, mobilisiert und verlagert wird. Die Leistung schließt explizit Maßnahmen am knöchernen Gerüst der Orbita sowie die Entnahme und Transplantation von Gewebe aus entfernten Körperregionen (Ferntransplantation) aus.

GOÄ 1290 in der Praxis: Wann ist die Abrechnung berechtigt?

Die GOÄ 1290 kommt in klinischen Situationen zur Anwendung, die eine aufwendige Rekonstruktion der orbitalen Weichteile erfordern. Dies ist typischerweise nach dem Verlust eines Auges der Fall, sei es durch ein schweres Trauma, einen Tumor oder eine nicht behandelbare Infektion, die eine Enukleation (Entfernung des Augapfels) oder Eviszeration notwendig macht.

Das primäre Ziel des Eingriffs ist die Schaffung eines funktionellen und ästhetisch ansprechenden „Bettes“ für eine spätere Versorgung mit einer Augenprothese (Kunstauge). Ohne diese vorbereitenden Maßnahmen kann es zu einem Hohlaugeneffekt (Enophthalmus), einer verkürzten Bindehauthöhle (kontrahierte Augenhöhle) oder einer unzureichenden Beweglichkeit der Prothese kommen. Die Leistung kann sowohl direkt im Anschluss an die Augenentfernung als auch als sekundärer Korrektureingriff zu einem späteren Zeitpunkt erbracht werden.

Tipp: Die GOÄ 1290 ist eine hoch bewertete Ziffer, die den erheblichen chirurgischen Aufwand der plastischen Formung des Orbitainneren widerspiegelt. Sie geht weit über einen einfachen Wundverschluss hinaus.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1290

Fallbeispiel 1: Primäre Rekonstruktion nach Enukleation

Klinische Situation: Ein Patient unterzieht sich aufgrund eines malignen Aderhautmelanoms einer Enukleation des rechten Auges. Um ein optimales kosmetisches Ergebnis zu erzielen und die Prothesenanpassung zu erleichtern, wird direkt im Anschluss eine Rekonstruktion der Orbita durchgeführt.

Begründung: Nach der Entfernung des Augapfels (GOÄ 1300) wird ein Orbitaimplantat eingesetzt. Um dieses zu bedecken und eine tiefe Bindehauthöhle zu formen, werden die Tenon-Kapsel sorgfältig präpariert und mobilisierte Bindehautlappen spannungsfrei über dem Implantat vernäht.

Korrekte Abrechnung: GOÄ 1300 + GOÄ 1290, zuzüglich anfallender Zuschläge und Anästhesieleistungen.

Fallbeispiel 2: Sekundäre Korrektur einer kontrahierten Augenhöhle

Klinische Situation: Eine Patientin, die vor Jahren ihr Auge verloren hat, kann ihre Prothese nicht mehr tragen, da die Bindehauthöhle stark geschrumpft und vernarbt ist (kontrahierte Augenhöhle).

Begründung: Es erfolgt eine operative Revision. Narbengewebe wird exzidiert, und durch die Mobilisierung und Verschiebung von lokalem Bindehautgewebe werden die Bindehautfornices (Umschlagfalten) vertieft und die Höhle erweitert. Diese plastische Fornixrekonstruktion ist eine klassische Indikation für die GOÄ 1290.

Korrekte Abrechnung: GOÄ 1290 als alleinige Hauptleistung im Bereich der Orbita.

Fallbeispiel 3: Posttraumatische Orbitarekonstruktion

Klinische Situation: Nach einem schweren Verkehrsunfall mit Ruptur des Augapfels und Weichteilverlust muss das Auge entfernt werden. Die umgebenden Weichteilstrukturen sind stark zerfetzt.

Begründung: Die Rekonstruktion erfordert hier einen besonderen Aufwand. Es müssen lebensfähige Gewebereste identifiziert, zu Lappen geformt und zur Defektdeckung verwendet werden, um eine stabile Grundlage für die spätere prothetische Versorgung zu schaffen. Dieser komplexe Weichteilaufbau fällt klar unter die Leistungslegende der GOÄ 1290.

Korrekte Abrechnung: GOÄ 1300 + GOÄ 1290.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1290: Was Prüfer beanstanden

Die hohe Bewertung der GOÄ 1290 führt zu einer genauen Prüfung durch Kostenträger. Folgende Fehler sollten vermieden werden:

  • Fehlende Abgrenzung zum Knochenaufbau: Die GOÄ 1290 darf nicht für die Rekonstruktion des knöchernen Orbitabodens oder der Orbitawände angesetzt werden. Solche Eingriffe sind gesondert, z.B. mit der GOÄ 2695 (Operative Versorgung einer Orbitabodenfraktur), abzurechnen.
  • Abrechnung bei Verwendung von Ferntransplantaten: Wird zur Rekonstruktion Gewebe von einer anderen Körperstelle (z.B. Mundschleimhaut) entnommen, ist die GOÄ 1290 nicht zutreffend. Hier sind Ziffern für freie Transplantationen, wie die GOÄ 2386, anzusetzen.
  • Unzureichende Dokumentation: Eine Abrechnung ohne detaillierten Operationsbericht, der die plastisch-rekonstruktiven Schritte beschreibt, wird häufig beanstandet. Ein einfacher Wundverschluss nach Enukleation rechtfertigt die Ziffer nicht.

Achtung: Die alleinige Implantation einer Kunststoffplombe in die Orbita nach einer Enukleation ist nicht Inhalt der GOÄ 1290. Die Ziffer honoriert den zusätzlichen Aufwand der Formung und des Aufbaus der Weichteilhöhle um das Implantat herum.

Dokumentation der GOÄ 1290: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der Schlüssel zur erfolgreichen Abrechnung der GOÄ 1290. Der Operationsbericht sollte die medizinische Notwendigkeit und den durchgeführten Aufwand klar belegen.

Folgende Punkte müssen enthalten sein: die präoperative Diagnose (z.B. Zustand nach Enukleation mit kontrahierter Höhle), eine Beschreibung der verwendeten lokalen Gewebe (z.B. Bindehautlappen) und die genaue Darstellung der chirurgischen Technik. Schlüsselbegriffe wie „Lappenmobilisierung“, „Fornixrekonstruktion“ oder „plastischer Aufbau der Tenon-Kapsel“ sollten verwendet werden.

Dokumentationsbeispiel: „Z.n. Enukleation links. Durchführung einer sekundären Orbitarekonstruktion. Nach Inzision und sorgfältiger Exzision von Narbengewebe erfolgt die Mobilisierung eines gestielten Bindehautlappens aus dem oberen Fornix. Plastische Rekonstruktion und Vertiefung des unteren Fornix zur Schaffung einer aufnahmefähigen Prothesenhöhle. Schichtweiser Wundverschluss.“

GOÄ 1290: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ 1290 ist eine anspruchsvolle Leistung, deren Abrechnung über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinaus bis zum 3,5-fachen Satz möglich ist. Eine solche Steigerung erfordert eine nachvollziehbare, patientenindividuelle Begründung. Mögliche Gründe sind ein erhöhter technischer Schwierigkeitsgrad oder ein außergewöhnlicher Zeitaufwand.

Beispiele für Begründungen sind: massive Vernarbungen nach Voroperationen oder Traumata, eine stark atrophische oder schlecht durchblutete Bindehaut (z.B. nach Bestrahlung) oder die Notwendigkeit einer besonders filigranen Präparation bei Kindern. Die Begründung muss den Mehraufwand konkret beschreiben.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 1290 wird häufig in Kombination mit anderen Ziffern abgerechnet. Sinnvolle und zulässige Kombinationen sind:

  • GOÄ 1300: Enukleation des Augapfels. Dies ist die häufigste Kombination, da die Rekonstruktion oft direkt im Anschluss erfolgt.
  • Zuschläge für ambulantes Operieren: Je nach Kontext können die Zuschläge nach den GOÄ-Ziffern 442 bis 445 anfallen.
  • Anästhesieleistungen: Die entsprechenden Ziffern für die Narkose oder Regionalanästhesie sind ebenfalls berechnungsfähig.
  • GOÄ 2381: Entnahme und Einpflanzung eines Spalthauttransplantats, falls zusätzlich zur lokalen Plastik eine kleine Hauttransplantation erforderlich ist (Abgrenzung zu GOÄ 2386 beachten).

Ein Nebeneinander mit Leistungen, die bereits Bestandteil der Rekonstruktion sind (z.B. einfache Wundversorgungen im selben Gebiet), ist in der Regel ausgeschlossen.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1290

Mit der GOÄ 1290 sind plastisch-operative Vorbereitungsmaßnahmen zur Rekonstruktion des Orbitainneren abrechenbar. Dies umfasst die Formung einer stabilen Weichteilhöhle unter alleiniger Verwendung von lokalem Gewebe, wie Bindehautlappen. Ausgeschlossen sind Eingriffe am knöchernen Gerüst oder die Verwendung von Transplantaten aus anderen Körperregionen.
Ja, die gemeinsame Abrechnung von GOÄ 1290 und GOÄ 1300 ist korrekt und eine sehr häufige Konstellation. GOÄ 1300 beschreibt die Entfernung des Augapfels, während GOÄ 1290 die darauf folgende, separate Leistung der plastischen Rekonstruktion der Augenhöhle honoriert.
Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz ist bei überdurchschnittlicher Schwierigkeit oder Zeitaufwand gerechtfertigt. Gründe hierfür können beispielsweise massive Vernarbungen durch Vorverletzungen, eine stark geschädigte Gewebequalität nach Bestrahlung oder eine besonders komplexe anatomische Situation sein, die eine aufwendigere Präparation erfordert.
Der entscheidende Unterschied liegt in der Herkunft des verwendeten Gewebes. GOÄ 1290 bezieht sich ausschließlich auf die Verwendung von „örtlichem Material“, also Gewebe aus der direkten Umgebung der Orbita. Eine freie Transplantation, z.B. nach GOÄ 2386, beschreibt die Entnahme von Gewebe von einer entfernten Stelle (z.B. Mundschleimhaut) und dessen Einpflanzung in die Orbita.
Eine erfolgreiche Abrechnung erfordert einen detaillierten Operationsbericht. Dieser muss die medizinische Indikation, die durchgeführten plastisch-rekonstruktiven Schritte (z.B. Mobilisierung von Bindehautlappen, Fornixrekonstruktion) und die explizite Verwendung von lokalem Gewebe beschreiben, um die Leistung von einem einfachen Wundverschluss abzugrenzen.

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