Die GOÄ 1319 ist eine hoch bewertete Ziffer für komplexe Bindehaut-Rekonstruktionen. Erfahren Sie alles über Indikation, Ausschlüsse und korrekte Dokumentation.
Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren
Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.
Kostenlos herunterladenOffizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1319
Plastische Wiederherstellung des Bindehautsackes durch Transplantation von Lippenschleimhaut und/oder Bindehaut bei erhaltenem Augapfel – einschließlich Entnahme des Transplantates, auch Maßnahmen am Lidknorpel –
Die GOÄ-Ziffer 1319 beschreibt einen komplexen chirurgischen Eingriff zur Rekonstruktion des Bindehautsackes. Der Bindehautsack ist der Raum zwischen der Lidinnenseite und dem Augapfel, der für die freie Beweglichkeit des Auges und die Verteilung des Tränenfilms essenziell ist.
Diese Leistung ist eine allumfassende Komplexleistung. Das bedeutet, dass alle notwendigen Teilschritte zur Erreichung des Behandlungsziels im Leistungsinhalt inkludiert sind. Dazu gehören insbesondere die Präparation des Empfängerbettes, die Entnahme des Transplantats (z.B. von der Mundschleimhaut oder der Bindehaut des Partnerauges) und dessen Einnähen. Auch eventuell notwendige Maßnahmen am Lidknorpel (Tarsus) sind bereits Bestandteil der Ziffer.
GOÄ 1319 in der Praxis: Indikationen und Abgrenzung
Die Abrechnung der GOÄ 1319 ist bei schwerwiegenden Zuständen indiziert, die eine einfache Bindehautplastik nicht mehr zulassen. Es muss eine substanzielle Rekonstruktion mit einem freien Transplantat erforderlich sein, um die Funktion und Anatomie des Bindehautsackes wiederherzustellen.
Typische klinische Indikationen sind:
- Symblepharon: Verwachsungen zwischen der Bindehaut des Lides und des Augapfels, oft nach Verätzungen, Verbrennungen oder schweren Entzündungen.
- Ausgedehnte Narbenkontrakturen: Schrumpfung des Bindehautsackes nach Traumata oder multiplen Voroperationen.
- Große Bindehautdefekte: Zustände nach der Entfernung ausgedehnter Tumoren (z.B. Melanome oder Plattenepithelkarzinome), die nicht primär verschlossen werden können.
- Ankyloblepharon: Partielle oder vollständige Verwachsung der Lidränder, die eine Rekonstruktion des Fornix erfordert.
Die entscheidende Abgrenzung erfolgt zu anderen Ziffern. Die GOÄ 1315 beschreibt plastische Bindehautoperationen ohne freies Transplantat (z.B. Lappenplastiken). Die GOÄ 1320 ist für die Rekonstruktion der Augenhöhle bei fehlendem Augapfel (Anophthalmus) vorgesehen, während die GOÄ 1319 explizit bei erhaltenem Augapfel zur Anwendung kommt.
Tipp: Eine Fotodokumentation des präoperativen Befundes ist äußerst hilfreich, um die medizinische Notwendigkeit dieses hoch bewerteten Eingriffs gegenüber Kostenträgern zu belegen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1319
Fallbeispiel 1: Rekonstruktion nach Verätzung
Ein Patient stellt sich nach einer schweren Laugenverätzung mit einem ausgeprägten Symblepharon des Unterlides vor. Die Beweglichkeit des Augapfels nach unten ist stark eingeschränkt. Zur Wiederherstellung des unteren Bindehautsackes (Fornix) werden die Verwachsungen gelöst und ein freies Mundschleimhauttransplantat von der Unterlippe entnommen und eingenäht. Hier ist die GOÄ 1319 die korrekte Abrechnungsziffer.
Fallbeispiel 2: Defektdeckung nach Tumorexzision
Bei einer Patientin wird ein ausgedehntes Bindehautmelanom am Limbus entfernt. Der resultierende Defekt ist so groß, dass eine direkte Adaptation der Wundränder unmöglich ist. Zur Deckung wird ein freies Bindehauttransplantat vom oberen Bulbus desselben Auges entnommen und in den Defekt transplantiert. Die plastische Wiederherstellung der Oberfläche rechtfertigt den Ansatz der GOÄ 1319.
Fallbeispiel 3: Korrektur einer Fornixschrumpfung
Nach einem Verkehrsunfall mit Lidverletzung leidet ein Patient an einer narbigen Schrumpfung des Bindehautsackes, die das Tragen einer Kontaktlinse unmöglich macht und zu ständigem Reibungsgefühl führt. Der Fornix wird chirurgisch vertieft und die entstandene Fläche mit einem freien Schleimhauttransplantat ausgekleidet. Auch hier ist die GOÄ 1319 zutreffend, da der Bindehautsack plastisch wiederhergestellt wird.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1319: Was Prüfer beanstanden
Aufgrund der hohen Punktzahl wird die GOÄ 1319 von Kostenträgern häufig genau geprüft. Folgende Fehler führen oft zu Beanstandungen:
- Doppelabrechnung der Transplantatentnahme: Der Leistungstext schließt die Entnahme explizit ein. Eine zusätzliche Berechnung, beispielsweise nach GOÄ 2386 (Entnahme eines Schleimhauttransplantats), ist nicht zulässig.
- Falsche Anwendung bei fehlendem Augapfel: Wird die Augenhöhle bei einem Anophthalmus rekonstruiert (z.B. zur Anpassung einer Prothese), muss die GOÄ 1320 abgerechnet werden. Die Bedingung „bei erhaltenem Augapfel“ ist bei GOÄ 1319 zwingend.
- Unzureichende Dokumentation: Fehlt im OP-Bericht die Beschreibung der Transplantatentnahme und -einnähung, wird die Leistung oft auf eine geringer bewertete Ziffer (z.B. GOÄ 1315) gekürzt.
Achtung: Die separate Berechnung der Entnahme des Transplantats ist einer der häufigsten und eindeutigsten Abrechnungsfehler bei dieser Ziffer. Der Leistungstext ist hier unmissverständlich.
Dokumentation der GOÄ 1319: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der Schlüssel zur erfolgreichen Abrechnung der GOÄ 1319. Sie sollte alle Aspekte der Leistungslegende widerspiegeln.
Die Operationsdokumentation muss folgende Punkte klar enthalten:
- Die genaue präoperative Diagnose (z.B. „Zustand nach Verätzung mit Symblepharon inferius“).
- Die Beschreibung der chirurgischen Schritte zur Vorbereitung des Empfängerareals (z.B. „Scharfe und stumpfe Lyse der Verwachsungen“).
- Die exakte Beschreibung der Transplantatentnahme, inklusive Entnahmestelle, Größe und Art des Transplantats (z.B. „Entnahme eines 2x3 cm großen, freien Mundschleimhauttransplantats von der Innenseite der Unterlippe“).
- Die Beschreibung der Fixation des Transplantats und der plastischen Rekonstruktion des Bindehautsackes.
Dokumentation: Diagnose: Narbige Schrumpfung des unteren Fornix rechts. OP: Inzision und Darstellung der Narbenplatte. Exzision des Narbengewebes und Schaffung eines Defekts von 2,5 x 1,5 cm. Entnahme eines freien Bindehauttransplantats vom superioren Bulbus des linken Auges. Einsetzen und Fixation des Transplantats mit fortlaufender 8-0 Vicryl-Naht zur Rekonstruktion des Fornix.
GOÄ 1319: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinaus ist bei Vorliegen besonderer Schwierigkeiten, eines außergewöhnlichen Zeitaufwandes oder besonderer Umstände möglich. Eine plausible, patientenindividuelle Begründung ist erforderlich.
Mögliche Begründungen können sein:
- Extrem starke Vernarbungen durch multiple Voroperationen, die die Präparation erheblich erschweren.
- Besonders stark vaskularisiertes Gewebe mit erhöhter Blutungsneigung.
- Durchführung des Eingriffs bei einem unruhigen Patienten oder einem Kind.
- Notwendigkeit einer besonders aufwendigen Transplantatpräparation.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 1319 kann mit anderen Ziffern kombiniert werden, sofern diese nicht bereits Bestandteil der Komplexleistung sind.
- Zuschläge: Zuschlag für ambulantes Operieren (z.B. GOÄ 444), Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops (GOÄ 445).
- Anästhesie: Lokalanästhesien wie Leitungsanästhesie (GOÄ 490/491) oder retrobulbäre Anästhesie (GOÄ 480/481) sind neben der GOÄ 1319 berechnungsfähig.
- Weitere Eingriffe: Werden im Rahmen derselben Sitzung weitere, eigenständige operative Eingriffe an anderer Lokalisation (z.B. eine Lidkorrektur am anderen Auge) durchgeführt, sind diese ebenfalls abrechenbar.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1319
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