GOÄ 1323: Elektrolytische Epilation – korrekt abrechnen

1323
Elektrolytische Epilation von Wimpernhaaren, je Sitzung
I Augenheilkunde
Punktzahl
67
Einfachsatz
3,91 €
1,0x
Regelhöchstsatz
8,99 €
2,3x
Höchstsatz
13,69 €
3,5x
Ausschlüsse
742

Die GOÄ-Ziffer 1323 honoriert die elektrolytische Epilation von Wimpernhaaren. Erfahren Sie, wie Sie diese Leistung bei Trichiasis korrekt abrechnen und Fehler

Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren
Kostenloser Praxis-Leitfaden herunterladen!

Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren

Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.

Kostenlos herunterladen

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1323

Elektrolytische Epilation von Wimpernhaaren, je Sitzung

Die GOÄ-Ziffer 1323 gehört zum Abschnitt I (Augenheilkunde) der Gebührenordnung für Ärzte. Sie beschreibt die gezielte und dauerhafte Entfernung von Wimpernhaaren mittels eines elektrolytischen Verfahrens. Dabei wird eine feine Sonde entlang des Haarschafts bis zur Haarwurzel geführt, wo ein schwacher elektrischer Strom die Wachstumszone verödet und zerstört.

Diese Leistung ist explizit auf die elektrolytische Methode beschränkt. Andere Verfahren, wie die mechanische Epilation mit einer Pinzette oder das Schneiden der Wimpern, sind nicht über diese Ziffer abrechenbar. Die Abrechnung erfolgt pauschal pro Sitzung, unabhängig von der Anzahl der in dieser Sitzung entfernten Wimpern.

GOÄ 1323 in der Praxis: Behandlung der Trichiasis

Die Hauptindikation für die Anwendung der GOÄ 1323 ist die Trichiasis. Hierbei handelt es sich um ein Fehlwachstum von Wimpern, die sich nach innen gegen den Augapfel richten. Dieser ständige Reiz kann zu erheblichen Beschwerden wie Fremdkörpergefühl, Tränenträufeln, Bindehautrötung und im schlimmsten Fall zu Hornhauterosionen oder -geschwüren führen.

Die elektrolytische Epilation bietet eine Methode zur permanenten Entfernung dieser irritierenden Wimpern. Sie kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn nur einzelne oder wenige Wimpern betroffen sind. Bei einem ausgedehnten Befund (z. B. ein ganzes eingerolltes Lid, Entropium) sind hingegen operative Korrekturen die Therapie der Wahl.

Tipp: Die GOÄ 1323 ist eine sitzungsbezogene Pauschale. Wenn in einer Sitzung Wimpern an beiden Augen elektrolytisch epiliert werden, kann die Ziffer dennoch nur einmal angesetzt werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1323

Fallbeispiel 1: Idiopathische Trichiasis bei einer älteren Patientin

Eine 82-jährige Patientin klagt über ein seit Wochen anhaltendes Fremdkörpergefühl im rechten Auge. Die Spaltlampenuntersuchung zeigt zwei nach innen wachsende Wimpern am Unterlid, die bei jedem Lidschlag die Hornhaut berühren. Zur Vermeidung einer Hornhautschädigung wird die elektrolytische Epilation der beiden Wimpern durchgeführt. Abgerechnet werden die GOÄ 6 für die Untersuchung und die GOÄ 1323 für den Eingriff.

Fallbeispiel 2: Rezidiv nach mechanischer Epilation

Ein Patient mit bekannter distaler Trichiasis an einer einzelnen Wimper wurde bisher alle paar Wochen durch Zupfen mit der Pinzette behandelt. Da die Wimper immer wieder nachwächst und Beschwerden verursacht, wird nun eine permanente Lösung angestrebt. Die Haarwurzel wird gezielt elektrolytisch verödet. Die Abrechnung der GOÄ 1323 ist hier korrekt, da das spezifische elektrolytische Verfahren zur Anwendung kommt.

Fallbeispiel 3: Posttraumatische Wimpernfehlstellung

Nach einer Lidrandverletzung vor einigen Monaten hat sich bei einer Patientin eine Narbe gebildet, aus der eine einzelne Wimper fehlgerichtet wächst und die Bindehaut reizt. Um die ständige Irritation zu beenden, wird die Haarwurzel mittels Elektrolyse zerstört. Neben der Beratung (GOÄ 1) und Untersuchung (GOÄ 6) wird die GOÄ 1323 für die Epilationssitzung angesetzt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1323: Was Prüfer beanstanden

Die Abrechnung der GOÄ 1323 birgt einige typische Fehlerquellen, die häufig zu Beanstandungen durch Kostenträger führen. Einer der häufigsten Fehler ist die Abrechnung der Ziffer für eine rein mechanische Epilation. Das einfache Entfernen einer Wimper mit einer Pinzette ist Bestandteil der augenärztlichen Untersuchung (z.B. GOÄ 6) und nicht gesondert berechnungsfähig.

Ein weiterer Fehler ist der Versuch, die Ziffer pro entfernter Wimper abzurechnen. Der Leistungstext lautet eindeutig „je Sitzung“. Alle elektrolytischen Epilationen, die während eines Arzt-Patienten-Kontakts durchgeführt werden, sind mit dem einmaligen Ansatz der Ziffer abgegolten.

Achtung: Der Abrechnungsausschluss zur GOÄ 742 (Diathermie im Bereich der Lider) ist strikt zu beachten. Obwohl beide Verfahren mit elektrischem Strom arbeiten, dienen sie unterschiedlichen Zwecken und dürfen nicht für dieselbe Sitzung nebeneinander abgerechnet werden.

Dokumentation der GOÄ 1323: Praxisbewährte Hinweise

Eine sorgfältige Dokumentation ist entscheidend, um die Abrechnung der GOÄ 1323 bei Nachfragen zu sichern. Die Patientenakte sollte die medizinische Notwendigkeit klar belegen. Unverzichtbar sind die exakte Diagnose und der klinische Befund.

Die Dokumentation sollte folgende Punkte umfassen: die genaue Lokalisation der fehlgestellten Wimpern (z. B. „rechtes Auge, Unterlid temporal“), die Beschreibung der Symptome (z. B. „Hornhautkontakt, Reizung“) und die explizite Erwähnung des durchgeführten Verfahrens. Dies stellt sicher, dass die Leistung von einer nicht abrechenbaren mechanischen Epilation abgegrenzt wird.

Dokumentation: Diagnose: Trichiasis re. Auge. Befund: 2 Wimpern am Unterlid temporal mit ständigem Hornhautkontakt. Therapie: Durchführung der elektrolytischen Epilation der beiden fehlgestellten Wimpern in LA.

GOÄ 1323: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ 1323 kann bei Vorliegen besonderer Umstände über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz gesteigert werden. Eine solche Steigerung erfordert eine nachvollziehbare, patientenbezogene Begründung in der Rechnung. Mögliche Gründe sind ein erhöhter Zeitaufwand oder eine besondere Schwierigkeit bei der Durchführung.

Beispiele für Begründungen können sein: „Erschwerte Durchführung bei extremer Lichtscheu des Patienten“, „Besonders feine, schwer zu lokalisierende Wimpern“ oder „Erhöhter Aufwand bei unruhigem Patienten und Notwendigkeit wiederholter Neupositionierung“.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 1323 wird in der Regel zusammen mit anderen augenärztlichen Grundleistungen abgerechnet. Sinnvolle und zulässige Kombinationen sind:

  • GOÄ 1: Beratung
  • GOÄ 6: Vollständige augenärztliche Untersuchung
  • GOÄ 410: Lokalanästhesie (z. B. Infiltrationsanästhesie am Lidrand), falls erforderlich

Die Kombination mit der GOÄ 742 (Diathermie im Bereich der Lider) ist, wie bereits erwähnt, ausgeschlossen.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1323

Die GOÄ 1323 beschreibt ausschließlich die elektrolytische Epilation, bei der die Haarwurzel mittels Strom verödet wird, um ein Nachwachsen zu verhindern. Das einfache mechanische Entfernen einer Wimper mit einer Pinzette ist hingegen nicht gesondert abrechenbar, sondern Teil der augenärztlichen Untersuchung (z.B. GOÄ 6).
Ja, die GOÄ 1323 kann mehrfach abgerechnet werden, jedoch nur einmal pro Sitzung. Wenn ein Patient zu einem späteren Zeitpunkt erneut wegen nachgewachsener oder neuer fehlgestellter Wimpern behandelt wird, stellt dies eine neue Sitzung dar und die Ziffer kann erneut angesetzt werden.
Eine Steigerung ist bei überdurchschnittlicher Schwierigkeit oder Zeitaufwand möglich. Gute Begründungen sind beispielsweise eine erschwerte Durchführung bei einem sehr unruhigen Patienten, besonders schwer zugängliche Wimpern aufgrund von Vernarbungen oder extrem feine, kaum sichtbare Haare, die einen erhöhten Aufwand erfordern.
Die Gebührenordnung sieht einen expliziten Abrechnungsausschluss vor. Obwohl beide Verfahren mit Strom arbeiten, sind sie für unterschiedliche Indikationen gedacht. Die GOÄ 1323 ist spezifisch für die Haarverödung, während die GOÄ 742 (Diathermie) andere Anwendungsgebiete im Lidbereich hat, wie z.B. die Behandlung von Teleangiektasien.
Nein, die rein mechanische Epilation mit einer Pinzette ist keine eigenständig abrechenbare Leistung. Diese Maßnahme gilt als integraler Bestandteil der augenärztlichen Untersuchung, die beispielsweise über die GOÄ-Ziffer 6 abgerechnet wird.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen — kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert — persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich