Die GOÄ 1521 deckt die komplexe Exstirpation von Speicheldrüsentumoren inkl. Lymphknotenausräumung ab. Erfahren Sie alles zur korrekten Anwendung und Abgrenzung
Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren
Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.
Kostenlos herunterladenOffizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1521
Speicheldrüsentumorexstirpation einschließlich Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes
Die GOÄ-Ziffer 1521 beschreibt einen komplexen chirurgischen Eingriff aus dem Fachbereich der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde. Die Leistungslegende definiert zwei untrennbare Bestandteile: die Entfernung eines Speicheldrüsentumors und die gleichzeitige Ausräumung (Neck Dissection) der zugehörigen regionalen Lymphknoten.
Der Begriff „einschließlich“ ist hierbei entscheidend. Er macht deutlich, dass die Lymphknotenausräumung kein optionaler, sondern ein obligatorischer Leistungsinhalt ist. Die Ziffer kommt daher typischerweise bei malignen Tumoren zur Anwendung, bei denen eine Metastasierung in die Halslymphknoten vorliegt oder vermutet wird.
GOÄ 1521 in der Praxis: Indikation und korrekte Anwendung
Die Abrechnung der GOÄ 1521 ist an klare Voraussetzungen geknüpft. Sie wird primär bei der chirurgischen Behandlung von bösartigen Tumoren der großen Kopfspeicheldrüsen angesetzt, insbesondere der Glandula submandibularis (Unterkieferspeicheldrüse) und der Glandula sublingualis (Unterzungenspeicheldrüse).
Eine zentrale Abgrenzung besteht zur GOÄ 1522. Während sich Ziffer 1522 speziell auf die Parotisexstirpation mit der aufwendigen Präparation des Nervus facialis bezieht, zielt die GOÄ 1521 auf Eingriffe an anderen Speicheldrüsen ab, bei denen die onkologische Radikalität durch die Lymphknotenausräumung im Vordergrund steht. Die Präparation des Gesichtsnervs ist hier nicht der definierende Leistungsbestandteil.
Tipp: Die GOÄ 1521 ist die korrekte Ziffer für eine Submandibulektomie mit Neck Dissection bei Karzinomverdacht, nicht jedoch für eine Parotidektomie, selbst wenn dabei Lymphknoten entfernt werden. Für letztere ist die GOÄ 1522 die spezifischere und zutreffende Ziffer.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1521
Fallbeispiel 1: Karzinom der Glandula submandibularis
Ein Patient stellt sich mit einer seit mehreren Wochen wachsenden, schmerzlosen Schwellung im Bereich der Unterkieferspeicheldrüse vor. Die Diagnostik (Sonographie, Biopsie) bestätigt ein Plattenepithelkarzinom. Es erfolgt die Exstirpation der Glandula submandibularis zusammen mit einer selektiven Neck Dissection der Level I bis III. Die Abrechnung erfolgt korrekt mit der GOÄ 1521.
Fallbeispiel 2: Maligner Tumor der Glandula sublingualis
Bei einer Patientin wird ein seltener maligner Tumor der Unterzungenspeicheldrüse diagnostiziert, der bereits in den Mundboden infiltriert. Der operative Plan umfasst die Tumorentfernung und eine prophylaktische, supraomohyoidale Neck Dissection. Auch hier ist die Kombination aus Drüsen- und Lymphknotenentfernung der Grund für den Ansatz der GOÄ 1521.
Fallbeispiel 3: Metastase eines Mundhöhlenkarzinoms in der Submandibularloge
Ein Patient mit einem bereits behandelten Zungenrandkarzinom entwickelt eine Lymphknotenmetastase in der Submandibularloge, die fest mit der Drüse verwachsen ist. Die Operation beinhaltet die Ausräumung der Lymphknoten im Block mit der Glandula submandibularis. Die GOÄ 1521 ist hier ebenfalls zutreffend, da die Leistungsinhalte vollständig erbracht werden.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1521: Was Prüfer beanstanden
Die korrekte Anwendung der GOÄ 1521 erfordert Sorgfalt, um Beanstandungen durch Kostenträger zu vermeiden. Ein häufiger Fehler ist der Ansatz der Ziffer, obwohl die obligatorische Lymphknotenausräumung nicht stattgefunden hat. Die alleinige Entfernung eines Speicheldrüsentumors rechtfertigt diese Ziffer nicht.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Verwechslung mit der GOÄ 1522. Wird eine Parotidektomie mit Facialisschonung durchgeführt, ist immer die GOÄ 1522 anzusetzen, auch wenn zusätzlich eine Neck Dissection erfolgt. Die GOÄ 1521 ist hier explizit ausgeschlossen.
Achtung: Die zusätzliche Abrechnung der GOÄ 2760 (Exstirpation einer oder mehrerer Lymphknoten) neben der GOÄ 1521 ist unzulässig. Die Lymphknotenausräumung ist integraler Bestandteil der Ziffer 1521 und darf nicht separat berechnet werden.
Prüfstellen achten genau darauf, ob der Operationsbericht die beiden geforderten Leistungskomponenten – Tumorexstirpation und Ausräumung des Lymphstromgebietes – detailliert beschreibt.
Dokumentation der GOÄ 1521: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist die Grundlage für eine rechtssichere Abrechnung. Der Operationsbericht muss die erbrachten Leistungen klar und nachvollziehbar abbilden. Unbedingt zu dokumentieren sind die genaue Lokalisation des Tumors und die Indikation für den Eingriff.
Entscheidend ist die detaillierte Beschreibung des Umfangs der Lymphknotenausräumung. Es sollte klar ersichtlich sein, welche Lymphknotenlevel (z. B. Level I-III) ausgeräumt wurden. Dies belegt, dass eine systematische Dissektion und nicht nur die Entfernung einzelner vergrößerter Lymphknoten erfolgte.
Dokumentation: „Diagnose: Adenoid-zystisches Karzinom der Glandula submandibularis rechts. Vorgehen: Transzervikale Exstirpation der Glandula submandibularis in toto. Anschließend Durchführung einer selektiven Neck Dissection rechts mit Ausräumung der Lymphknotenlevel I, II und III. Präparat wird zur Histologie gesandt.“
GOÄ 1521: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Steigerung des Gebührensatzes über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei Vorliegen besonderer Umstände möglich. Eine solche Erschwernis muss in der Rechnung für den Patienten verständlich und nachvollziehbar begründet werden. Mögliche Gründe sind ein besonders großer oder invasiv wachsender Tumor, erhebliche Blutungen, Verwachsungen durch Voroperationen oder eine Strahlentherapie, die den Eingriff technisch anspruchsvoller und zeitaufwendiger gestalten.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 1521 kann je nach Eingriff mit weiteren Ziffern kombiniert werden. Sinnvolle und häufige Kombinationen sind:
- Zuschlag für ambulante Operationen (z. B. GOÄ 444, 445)
- Zuschlag bei Anwendung eines Operationsmikroskops (GOÄ 440)
- Gefäßunterbindungen (z. B. GOÄ 2890 für die Unterbindung der A. carotis externa, falls erforderlich)
- Wunddrainage (GOÄ 2007)
- Gegebenenfalls eine Tracheotomie (GOÄ 1600) bei ausgedehnten Eingriffen mit erwarteter postoperativer Schwellung
Die Kombination mit den Ziffern GOÄ 1522 und 2760 ist, wie bereits erwähnt, ausgeschlossen.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1521
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