GOÄ 1557: Elektroglottographie korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 1557
Elektroglottographische Untersuchung
Punktzahl 106  
Einfachsatz 6,18 € 1,0x
Regelhöchstsatz 14,21 € 2,3x
Höchstsatz 21,63 € 3,5x

Die Elektroglottographie nach GOÄ 1557 ist ein wichtiges Tool in der HNO-Diagnostik. Erfahren Sie alles über Abrechnung, Steigerung und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1557

Elektrische Untersuchung mit graphischer Aufzeichnung des Ablaufes von Schwingungen der Stimmritzenbegrenzung.

Die GOÄ-Ziffer 1557 beschreibt die Elektroglottographie (EGG), ein nicht-invasives Verfahren zur Analyse der Stimmlippenbewegung. Durch das Anlegen von schwachem Hochfrequenzstrom über Hautelektroden am Hals wird der elektrische Widerstand gemessen. Dieser Widerstand schwankt synchron mit der Stimmritzenöffnung während der Phonation.

Die Leistung umfasst die Vorbereitung des Patienten, das Anbringen der Elektroden sowie die eigentliche Messung während definierter Phonationsaufgaben. Die anschließende graphische Aufzeichnung und deren Auswertung sind integrale Bestandteile dieser Gebührenziffer.

GOÄ 1557 in der Praxis: Diagnostik von Stimmstörungen

Die Elektroglottographie kommt vor allem bei der Abklärung von Dysphonien (Stimmstörungen) zum Einsatz. Sie liefert objektive Daten über die Kontaktphase der Stimmlippen, was mit rein optischen Methoden oft schwer quantifizierbar ist. Typische Indikationen sind funktionelle oder organische Stimmstörungen sowie die postoperative Verlaufskontrolle.

Besonders bei Berufssprechern oder Sängern bietet die GOÄ 1557 eine wertvolle Ergänzung zur stroboskopischen Untersuchung. Die Methode erlaubt es, den Schließungsquotienten der Stimmlippen präzise zu bestimmen. Dies ist entscheidend für die Beurteilung der Stimmleistung und des Therapieerfolgs.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1557

Fallbeispiel 1: Funktionelle Dysphonie bei Berufssprechern

Eine Patientin stellt sich mit anhaltender Heiserkeit bei hoher stimmlicher Belastung als Lehrerin vor. Zur genauen Analyse der Stimmlippenschwingungen wird eine Elektroglottographie durchgeführt. Die Messung zeigt eine unvollständige Schließungsphase der Stimmlippen. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 1557 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Postoperative Verlaufskontrolle nach Stimmlippen-OP

Ein Patient benötigt nach der operativen Entfernung eines Stimmlippenpolypen eine objektive Verlaufskontrolle. Mittels GOÄ 1557 wird das Schwingungsverhalten der operierten Stimmlippe im Vergleich zur Gegenseite analysiert. Aufgrund von postoperativem Narbengewebe und schwieriger Signalableitung wird ein erhöhter Steigerungsfaktor gewählt.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei logopädischer Therapie

Bei einem Patienten mit hyperfunktioneller Dysphonie wird der Fortschritt der logopädischen Behandlung überprüft. Die EGG liefert den objektiven Nachweis einer Normalisierung des Kontaktquotienten. Die Leistung wird als Verlaufskontrolle nach GOÄ 1557 abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1557: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 1557 ist das Fehlen der graphischen Dokumentation. Die Leistungsbeschreibung fordert explizit eine graphische Aufzeichnung des Schwingungsablaufes. Ohne diese Kurvendarstellung in der Patientenakte riskieren Praxen bei einer Prüfung Honorarkürzungen.

Achtung: Die bloße Durchführung der Messung ohne dauerhafte Archivierung des Kurvenverlaufs rechtfertigt die Abrechnung der GOÄ 1557 nicht. Stellen Sie sicher, dass die EGG-Kurven im Archivsystem hinterlegt sind.

Zudem versuchen private Krankenversicherungen gelegentlich, die GOÄ 1557 als Bestandteil der Stroboskopie (GOÄ 1555) darzustellen. Dies ist jedoch unzulässig, da es sich um zwei völlig unterschiedliche physikalische und diagnostische Prinzipien handelt.

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Dokumentation der GOÄ 1557: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Regressen und Rückfragen der Kostenträger. In der Patientenakte müssen die Indikation, die Durchführung der Messung sowie die wesentlichen Parameter wie der Open Quotient oder Contact Quotient festgehalten werden. Auch die Interpretation des Kurvenverlaufs gehört in den Befundbericht.

Tipp: Nutzen Sie standardisierte Dokumentationsvorlagen in Ihrer Praxissoftware, die neben den Messwerten auch eine kurze klinische Bewertung des EGG-Diagramms erfassen.

Ein kurzes Beispiel für eine rechtssichere Dokumentation in der Akte:

Dokumentation: Elektroglottographie bei V.a. hypofunktionelle Dysphonie. Elektrodenplatzierung am Schildknorpel stabil. Graphische Aufzeichnung zeigt verlängerte Offenphase (OQ 65%). Befundkurve digital archiviert.

GOÄ 1557: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 2,3 ist bei der GOÄ 1557 gut begründbar, wenn besondere Erschwernisse vorliegen. Typische Gründe für eine Faktorerhöhung sind ein stark ausgeprägter Halsumfang (Adipositas), der die Signalübertragung erschwert, oder starker Würgereiz und motorische Unruhe des Patienten. Auch ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen rechtfertigen einen höheren Aufwand.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 1557 wird selten isoliert erbracht. Sinnvolle und zulässige Kombinationen umfassen die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5 sowie die Kehlkopfspiegelung nach GOÄ 1520. Auch die Kombination mit der stroboskopischen Untersuchung nach GOÄ 1555 ist medizinisch oft sinnvoll und gebührenrechtlich zulässig.

Ziffer 1557 in der neuen GOÄ

Elektroglottographische Untersuchung heißt in der neuen GOÄ Nummer 4987 — „Elektroglottographische Untersuchung und/oder Kehlkopf-Impedanzmessung (laryngeale Impedanzmessung im Kontaktflächen-Zeitdiagramm, Untersuchung mit Bestimmung der Schwingungsperioden, -phasen und -amplituden bei verschiedenen Tonhöhen und Lautstärken)" — mit einem festen Satz von 68,28 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 14,21 €). 4987 erweitert die alte Elektroglottographie um die ausdrücklich mitgenannte Kehlkopf-Impedanzmessung; bei alleiniger Elektroglottographie bleibt die neue Position inhaltlich passend.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1557

Ja, die GOÄ 1557 ist neben der GOÄ 1555 berechnungsfähig. Da es sich um unterschiedliche diagnostische Verfahren (optisch versus elektrisch) handelt, ist eine Nebeneinanderberechnung bei medizinischer Notwendigkeit zulässig. Beide Leistungen müssen separat dokumentiert werden.
Für die Abrechnung muss zwingend eine graphische Aufzeichnung der Stimmlippenschwingungen erfolgen und archiviert werden. Eine reine visuelle Beobachtung ohne Kurvenaufzeichnung reicht nicht aus. Zudem muss eine entsprechende medizinische Indikation vorliegen.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz kann durch anatomische Besonderheiten wie einen stark ausgeprägten Halsumfang begründet werden. Auch ausgeprägte motorische Unruhe des Patienten oder starke Vernarbungen im Kehlkopfbereich, die die Signalqualität beeinträchtigen, rechtfertigen einen höheren Faktor. Die Begründung muss individuell in der Rechnung angegeben werden.
Ja, die Untersuchung ist auch bei Kindern anwendbar und nach GOÄ 1557 abrechenbar. Aufgrund der oft schwierigen Kooperation und der kleineren anatomischen Verhältnisse kann hierbei häufig ein erhöhter Steigerungsfaktor gerechtfertigt sein. Dies sollte detailliert dokumentiert werden.
Nein, es existiert kein expliziter Ausschluss im Gebührenverzeichnis für die Kombination mit neurologischen Ziffern. Wenn die Elektroglottographie zur Abgrenzung neurogener Stimmstörungen eingesetzt wird, ist sie voll berechnungsfähig. Die medizinische Notwendigkeit muss aus der Dokumentation hervorgehen.
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