GOÄ 1745: Penisaufrichtung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 1745
Operative Aufrichtung des Penis als Voroperation zu Nummer
Punktzahl 554  
Einfachsatz 32,29 € 1,0x
Regelhöchstsatz 74,27 € 2,3x
Höchstsatz 113,02 € 3,5x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 1745: Erfahren Sie alles über die korrekte Abrechnung der Penisaufrichtung, typische Fallbeispiele und wie Sie Honorarverluste vermeiden.

1. Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1745

Im offiziellen Gebührenverzeichnis der GOÄ wird die GOÄ-Ziffer 1745 wie folgt beschrieben:

GOÄ 1745: Operative Aufrichtung des Penis als Voroperation zu Nummer 1746 – 554 Punkte

Diese urologische Leistung umfasst die chirurgische Begradigung des Gliedes, um die anatomischen Voraussetzungen für eine nachfolgende Rekonstruktion der Harnröhre zu schaffen. Die Ziffer ist somit als vorbereitender Schritt einer komplexeren Harnröhrenplastik (GOÄ 1746) definiert. Ein wesentlicher Bestandteil der Leistung ist die integrierte Narbenstrangbeseitigung, welche nicht separat berechnet werden darf.

2. GOÄ 1745 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext

Die Anwendung der GOÄ 1745 ist eng an spezifische urologische Krankheitsbilder gekoppelt. Typischerweise liegt eine angeborene Fehlbildung wie eine Hypospadie mit ausgeprägter Peniskrümmung (Chordee) vor. Auch erworbene Krümmungen, die eine spätere Harnröhrenrekonstruktion behindern, rechtfertigen den Einsatz dieser Ziffer.

Wichtig ist die strikte Abgrenzung zur allgemeinen Penisdeviation (GOÄ 1724). Während die GOÄ 1724 die Korrektur einer Krümmung ohne nachfolgende Harnröhrenplastik beschreibt, verlangt die GOÄ 1745 zwingend den Bezug zur Ziffer 1746. Sie ist somit eine klassische Voroperation, die entweder einzeitig oder im Rahmen eines mehrzeitigen operativen Konzepts durchgeführt wird.

Tipp: Prüfen Sie vor der Abrechnung genau, ob im Behandlungsverlauf eine Harnröhrenplastik geplant oder durchgeführt wurde. Fehlt dieser Bezug, droht bei einer Kassenprüfung die Herabstufung auf die GOÄ 1724.

3. Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1745

Fallbeispiel 1: Zweizeitige Hypospadie-Korrektur

Bei einem Patienten mit einer ausgeprägten penoskratalen Hypospadie und starkem ventralen Chordee erfolgt zunächst die Begradigung des Gliedes. Der Operateur führt die Mobilisation des Schwellkörpers und die Resektion des fibrösen Gewebes durch. Da die Harnröhrenrekonstruktion erst in einer zweiten Sitzung geplant ist, wird in diesem ersten Schritt die Zweizeitige Hypospadie-Korrektur über die GOÄ 1745 abgerechnet.

Fallbeispiel 2: Einzeitige Begradigung und Harnröhrenplastik

In einer gemeinsamen operativen Sitzung wird der Penis zunächst operativ aufgerichtet und unmittelbar im Anschluss die Harnröhre rekonstruiert. Der Operateur rechnet für den ersten Teil des Eingriffs die GOÄ 1745 ab. Für die anschließende plastische Rekonstruktion wird die GOÄ 1746 herangezogen, da beide Schritte als eigenständige, aufeinander aufbauende Leistungen dokumentiert sind.

Fallbeispiel 3: Korrektur eines ausgeprägten ventralen Chordees

Ein Patient stellt sich mit einem angeborenen ventralen Chordee ohne sichtbare Hypospadie vor, bei dem jedoch eine Harnröhrenverkürzung die Krümmung verursacht. Zur Vorbereitung der Harnröhrenmobilisation und -plastik muss der Penis gestreckt werden. Die Durchführung der Aufrichtung wird korrekt nach GOÄ 1745 liquidiert.

4. Häufige Fehler bei der GOÄ 1745: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der urologischen Abrechnung ist die unzulässige Doppelabrechnung von GOÄ 1745 und GOÄ 1724. Da beide Ziffern die Korrektur einer Peniskrümmung beschreiben, schließen sie sich für dieselbe Sitzung gegenseitig aus. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen hier konsequent auf die niedrigere Ziffer.

Zudem wird oft versucht, die Narbenstrangbeseitigung als selbstständige Leistung über eine separate Ziffer abzurechnen. Die Leistungsbeschreibung der GOÄ 1745 stellt jedoch klar, dass diese Maßnahme integraler Bestandteil ist. Eine zusätzliche Abrechnung verstößt gegen das urologische Zielleistungsprinzip.

Achtung: Wird die nachfolgende Harnröhrenplastik (GOÄ 1746) letztlich doch nicht durchgeführt, muss die medizinische Begründung für den Abbruch des Behandlungsplans exakt dokumentiert werden, um den Honoraranspruch der GOÄ 1745 zu sichern.

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5. Dokumentation der GOÄ 1745: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise OP-Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht muss der präoperative Befund, insbesondere der Grad der Abweichung, exakt beschrieben werden. Auch die Durchführung eines künstlichen Erektionstests zur Überprüfung der Geradheit sollte schriftlich festgehalten werden.

Zudem müssen die einzelnen Schritte der Mobilisation und der Resektion des fibrösen Gewebes detailliert dargestellt werden. Dies dient als medizinische Beweissicherung und rechtfertigt im Streitfall auch die Wahl eines erhöhten Steigerungsfaktors gegenüber den Kostenträgern.

Dokumentation: ... Nach Umschneidung der Korona zeigt sich ein ventrales Chordee von ca. 45 Grad. Durchführung der schrittweisen Mobilisation der Harnröhre und Resektion der fibrösen Narbenstränge. Ein künstlicher Erektionstest demonstriert eine vollständige Begradigung des Penisschaftes. Vorbereitung des OP-Situs für die nachfolgende Urethroplastik ...

6. GOÄ 1745: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen oder ausgeprägten Voroperationen kann eine Steigerungsfähigkeit über den Regelsatz (2,3-fach) hinaus bis zum 3,5-fachen Satz begründet werden. Typische Begründungsargumente sind ein extrem hoher Zeitaufwand bei der Präparation, starke Verwachsungen nach vorangegangenen Korrekturversuchen oder ein erhöhtes Blutungsrisiko bei hämorrhagischer Diathese.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 1745 können begleitende urologische und allgemeine Ziffernkombinationen angesetzt werden. Hierzu gehören unter anderem ambulante Zuschläge, falls der Eingriff nicht stationär erfolgt, sowie die postoperative Überwachung. Auch notwendige Anästhesieleistungen und die Assistenz nach GOÄ 60 sind bei entsprechender Konstellation separat berechenbar.

Ziffer 1745 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 1745 (Operative Aufrichtung des Penis als Voroperation zu Nummer 1746) erhält in der neuen GOÄ die Nummer 10248 — „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10247 für die Penisschaftaufrichtung, ggf. einschließlich Korrektur einer Penisschaftverkrümmung" — mit einem Festpreis von 281,33 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 74,27 €). Abrechnung: 1x je operativer Rekonstruktion.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1745

Die GOÄ-Ziffer 1745 darf abgerechnet werden, wenn eine operative Aufrichtung des Penis als vorbereitender Eingriff für eine Harnröhrenplastik nach GOÄ-Ziffer 1746 erfolgt. Dies ist typischerweise bei ausgeprägten angeborenen oder erworbenen Krümmungen der Fall. Ohne den Bezug zur anschließenden Harnröhrenrekonstruktion ist die Ziffer nicht anwendbar.
Nein, eine Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffern 1745 und 1724 für denselben operativen Eingriff ist ausgeschlossen. Die GOÄ 1724 beschreibt die allgemeine Operation bei Penisdeviation, während die GOÄ 1745 spezifisch als Voroperation definiert ist. Die Wahl der Ziffer richtet sich nach dem primären Operationsziel und der geplanten Folgeoperation.
Ja, die operative Beseitigung von Narbensträngen ist bereits vollständig mit der GOÄ-Ziffer 1745 abgegolten. Eine zusätzliche Abrechnung von separaten Ziffern für die Narbenlösung im selben Operationsgebiet ist daher nicht zulässig. Dies gilt auch bei besonders ausgeprägten Vernarbungen, welche stattdessen über den Steigerungsfaktor abgebildet werden müssen.
Bei erhöhtem operativem Aufwand kann die GOÄ-Ziffer 1745 bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Typische Begründungen hierfür sind ausgeprägte anatomische Varianten, schwere Vorvernarbungen nach Voroperationen oder ein erhöhtes Blutungsrisiko. Ab dem 2,3-fachen Satz ist eine patientenbezogene und nachvollziehbare Begründung auf der Rechnung zwingend erforderlich.
Ja, die Abrechnung beider Ziffern in derselben operativen Sitzung ist prinzipiell möglich, sofern es sich um getrennte, nacheinander durchgeführte Operationsschritte handelt. Häufig erfolgt die Penisaufrichtung jedoch im Rahmen eines mehrzeitigen operativen Konzepts als zeitlich getrennte Voroperation. Bei einzeitigen Eingriffen muss die medizinische Notwendigkeit der getrennten Schritte präzise dokumentiert werden.
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