GOÄ 1746: Hypospadie- & Epispadie-OP korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 1746
Operation einer Epispadie oder Hypospadie
Punktzahl 1110  
Einfachsatz 64,70 € 1,0x
Regelhöchstsatz 148,81 € 2,3x
Höchstsatz 226,45 € 3,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1746 für Hypospadie- und Epispadie-Operationen birgt Fallstricke. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Steigerung und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1746

GOÄ-Ziffer 1746: Operation einer Epispadie oder Hypospadie (Punktzahl: 1110)

Die GOÄ-Ziffer 1746 beschreibt die operative Korrektur von angeborenen Fehlbildungen der Harnröhre. Bei der Epispadie mündet die Harnröhre am Penisrücken, während sie bei der Hypospadie an der Unterseite der Eichel, des Penisschaftes, am Skrotum oder perineal austritt. Die Leistung umfasst alle plastisch-rekonstruktiven Schritte zur Wiederherstellung einer funktionellen Harnröhre und eines optisch unauffälligen Genitales.

In der urologischen Chirurgie kommen hierbei komplexe Verfahren wie die Methode nach Browne oder moderne Modifikationen zum Einsatz. Die Ziffer deckt die Mobilisation des Gewebes, die Neoharnröhrenbildung sowie die Deckung des Defekts ab. Da es sich um hochsensible Eingriffe handelt, sind präzise mikrochirurgische Techniken der Standard.

GOÄ 1746 in der Praxis: Indikation und operative Herausforderungen

Die Indikation zur Abrechnung der GOÄ 1746 ist streng an das Vorliegen einer angeborenen Harnröhrenfehlbildung gekoppelt. Da diese Fehlbildungen meist im frühen Kindesalter operiert werden, erfordert der Eingriff ein hohes Maß an urologischer und pädiatrischer Expertise. Ziel der Operation ist neben der kosmetischen Korrektur vor allem die Gewährleistung einer normalen Miktion und der späteren Fertilität.

Die chirurgische Herausforderung liegt in der Variabilität der Befunde. Während milde Formen (gländuläre Hypospadie) relativ unkompliziert korrigiert werden können, erfordern perineale oder skrotale Formen oft mehrzeitige Eingriffe. Die GOÄ 1746 ist für jeden dieser operativen Hauptschritte der plastischen Rekonstruktion anzusetzen.

Tipp: Bei mehrzeitigen Operationen kann die GOÄ 1746 für jeden eigenständigen operativen Eingriff in einer separaten Sitzung voll abgerechnet werden. Eine entsprechende Dokumentation der Operationsphasen ist hierbei essenziell.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1746

Fallbeispiel 1: Korrektur einer distalen Hypospadie

Ein zweijähriger Patient stellt sich mit einer distalen Hypospadie (Mündung am Sulcus coronarius) vor. Es erfolgt die operative Begradigung des Penis und die Rekonstruktion der Harnröhrenmündung mittels Meatusplastik. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 1746 zum Regelsatz (2,3-fach), da keine außergewöhnlichen Komplikationen auftraten.

Fallbeispiel 2: Komplexe Rekonstruktion bei perinealer Hypospadie

Bei einem Kleinkind liegt eine schwere perineale Hypospadie mit ausgeprägter Peniskrümmung (Chordee) vor. Die Operation erfordert eine aufwendige Begradigung und eine mehrschichtige Neoharnröhrenrekonstruktion unter Einsatz von Vorhauttransplantaten. Aufgrund des extremen zeitlichen Mehraufwands und der mikrochirurgischen Präzision wird die GOÄ 1746 mit dem Höchstsatz von 3,5 begründet abgerechnet.

Fallbeispiel 3: Korrektur einer Epispadie mit Harnröhrenrekonstruktion

Ein Patient mit einer kompletten Epispadie wird operiert, wobei die Harnröhre auf die ventrale Seite verlagert und der Penisrücken plastisch verschlossen wird. Neben der GOÄ 1746 werden die Anästhesie- und Sachkosten gesondert liquidiert. Die Abrechnung erfolgt unter Angabe der spezifischen OP-Methode zur Nachvollziehbarkeit für den Kostenträger.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1746: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der unzulässigen Nebeneinanderberechnung von Ziffern, die als Zielleistung bereits in der GOÄ 1746 enthalten sind. So ist die einfache Harnröhrenkalibrierung oder eine einfache Meatusplastik meist nicht separat berechenbar, wenn sie integraler Bestandteil der Epispadie- oder Hypospadiekorrektur sind. Private Krankenversicherungen kürzen hier regelmäßig die Erstattung.

Zudem führt die unvollständige Begründung bei Schwellenwertüberschreitungen (über 2,3-fach) oft zu Beanstandungen. Allgemeine Floskeln wie "erhöhter Zeitaufwand" reichen nicht aus. Es müssen konkrete anatomische Erschwernisse wie "starke Gewebevernarbung nach Voroperation" oder "ausgeprägte Chordee" dokumentiert werden.

Achtung: Die Kombination der GOÄ 1746 mit anderen plastischen Ziffern der Haut (z. B. GOÄ 2281) für denselben operativen Zugang ist unzulässig, da die plastische Deckung untrennbarer Teil der Hauptleistung ist.

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Dokumentation der GOÄ 1746: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte OP-Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die genaue Lokalisation der Fehlbildung, das Ausmaß der Peniskrümmung und die angewandte chirurgische Methode (z. B. nach Browne oder Snodgrass) präzise beschreiben. Auch die verwendeten Nahtmaterialien und mikrochirurgischen Instrumente sollten Erwähnung finden.

Besonders wichtig ist die Dokumentation von Erschwernissen, die eine Faktorsteigerung rechtfertigen. Dazu gehören enge anatomische Verhältnisse bei Kleinkindern, starke Blutungsneigung oder die Notwendigkeit einer aufwendigen Gewebemobilisation.

Dokumentationsbeispiel: "Operative Korrektur einer penoskratalen Hypospadie. Ausgeprägte ventrale Chordee, Mobilisation des Harnröhrenbetts über 3 cm. Rekonstruktion der Neoharnröhre mittels gestieltem Vorhautlappen unter Verwendung des Operationsmikroskops. Erhöhter Schwierigkeitsgrad durch extrem fragile Gewebeverhältnisse bei Zustand nach Voroperation."

GOÄ 1746: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der Komplexität urologischer Fehlbildungsoperationen ist eine Steigerung über den Regelsatz (2,3-fach) hinaus bis zum Höchstsatz von 3,5 häufig medizinisch begründbar. Typische Begründungen sind eine ausgeprägte Peniskrümmung, die aufwendige Präparation bei Rezidiveingriffen oder das Vorliegen einer kombinierten Fehlbildung. Auch das sehr junge Alter des Patienten und die damit verbundenen filigranen Strukturen rechtfertigen einen höheren Faktor.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 1746 können begleitende, selbstständige Leistungen abgerechnet werden. Hierzu gehören die Zuschläge für ambulantes Operieren (z. B. GOÄ 444) sowie gegebenenfalls die Anwendung eines Operationsmikroskops (GOÄ 440). Nicht berechenbar sind hingegen operative Teilschritte, die zur Erreichung des Primärziels zwingend notwendig sind, wie die einfache Blutstillung oder der primäre Wundverschluss.

Ziffer 1746 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 1746 (Operation einer Epispadie oder Hypospadie, heute 148,81 € beim 2,3-fachen Satz) verteilt sich in der neuen GOÄ auf mehrere Leistungen:

  • 10151 Plastische Rekonstruktion der Harnröhre bei weiblicher Epispadie mit Sphinkterplastik (732,75 €)
  • 10247 Plastische Rekonstruktion bei männlicher Hypospadie oder Epispadie (732,75 €)

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1746

Die GOÄ-Ziffer 1746 wird für die operative Korrektur einer angeborenen Epispadie oder Hypospadie berechnet. Dies umfasst sowohl die Rekonstruktion der Harnröhre als auch die plastische Begradigung des Penis. Der Eingriff kann je nach Befund ein- oder mehrzeitig erfolgen.
Neben der GOÄ 1746 sind operative Teilschritte wie die einfache Meatusplastik oder die primäre Wunddeckung am selben Operationsgebiet nicht separat berechenbar. Diese Leistungen gelten als Zielleistung der Hauptrekonstruktion. Auch allgemeine urologische Voruntersuchungen am selben Tag sind oft eingeschränkt.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) für die GOÄ 1746 liegt bei 148,81 Euro. Der einfache Gebührensatz beträgt 64,70 Euro. Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen kann bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden.
Ja, bei ambulanter Durchführung kann der entsprechende Zuschlag für ambulante Operationen nach Abschnitt C VIII der GOÄ angesetzt werden. Typischerweise kommt hier der Zuschlag nach GOÄ 444 in Betracht. Voraussetzung ist die Einhaltung der ambulanten Rahmenbedingungen.
Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 3,5 erfordert die Dokumentation konkreter Erschwernisse wie einer ausgeprägten Peniskrümmung oder Vernarbungen bei Rezidiveingriffen. Auch die Durchführung unter mikrochirurgischen Bedingungen bei Kleinkindern stellt eine valide Begründung dar. Allgemeine Floskeln ohne Patientenbezug werden von Kostenträgern meist abgelehnt.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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