GOÄ 1742: Frenulotomie richtig abrechnen – Tipps

5 Min. Lesezeit
GOÄ 1742
Operative Durchtrennung des Frenulum praeputii
Punktzahl 85  
Einfachsatz 4,95 € 1,0x
Regelhöchstsatz 11,38 € 2,3x
Höchstsatz 17,32 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1742 birgt Fallstricke. Dieser Leitfaden zeigt alles über Indikationen, die analoge Anwendung und wie Honorarverluste vermieden werden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1742

Operative Durchtrennung des Frenulum praeputii (85 Punkte)

Die GOÄ-Ziffer 1742 beschreibt die operative Durchtrennung des Frenulum praeputii, auch bekannt als Vorhautbändchen. Diese chirurgische Maßnahme umfasst die vollständige Mobilisierung, die Durchtrennung des Gewebebandes sowie die anschließende Blutstillung. Auch die primäre Wundversorgung mittels Naht ist in dieser Gebührenordnungsposition bereits enthalten.

Neben der urologischen Anwendung existiert eine wichtige analoge Anwendung für diese Ziffer. Die Durchtrennung des Zungenbändchens bei Ankyloglossie wird gemäß den Empfehlungen der Bundesärztekammer ebenfalls nach der GOÄ-Ziffer 1742 analog abgerechnet. Dies macht die Ziffer auch für Pädiater, HNO-Ärzte und Zahnärzte hochgradig relevant.

GOÄ 1742 in der Praxis: Indikationen und analoge Anwendung

Die primäre Indikation für eine Frenulotomie im urologischen Bereich ist das Frenulum breve. Diese angeborene oder erworbene Verkürzung des Vorhautbändchens führt zu Schmerzen bei der Erektion oder beim Geschlechtsverkehr. Häufig kommt es dabei zu schmerzhaften Einrissen, die konsequent operativ versorgt werden müssen.

Ein weiterer klinischer Schwerpunkt liegt in der Kinderheilkunde und der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde. Bei Säuglingen und Kleinkindern kann ein verkürztes Zungenbändchen zu erheblichen Still- und Sprachproblemen führen. Die Zungenbändchendurchtrennung stellt hier eine schnelle und effektive Entlastung dar, die über die analoge Anwendung der Ziffer 1742 liquidiert wird.

Tipp: Bei der analogen Abrechnung der Zungenbändchendurchtrennung sollte die Ziffer 1742 mit dem Zusatz "analog" und der konkreten Bezeichnung der erbrachten Leistung auf der Liquidation ausgewiesen werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1742

Fallbeispiel 1: Frenulotomie bei Frenulum breve

Ein erwachsener Patient stellt sich mit Schmerzen bei der Erektion aufgrund eines verkürzten Vorhautbändchens vor. Nach lokaler Infiltrationsanästhesie erfolgt die operative Durchtrennung des Frenulum praeputii und die Readaption der Wundränder. Abgerechnet werden die GOÄ-Ziffer 1742 zum Regelsatz, die GOÄ-Ziffer 490 für die Anästhesie sowie die Sachkosten für das Nahtmaterial.

Fallbeispiel 2: Akute Frenulumruptur

Ein Patient stellt sich mit einer akuten, stark blutenden Ruptur des Vorhautbändchens in der Notfallsprechstunde vor. Nach der Blutstillung erfolgt die chirurgische Sanierung und plastische Rekonstruktion des Bändchens. Aufgrund der erschwerten Bedingungen durch die akute Blutung wird die GOÄ-Ziffer 1742 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 2,8 abgerechnet.

Fallbeispiel 3: Analoge Anwendung bei Säugling mit Ankyloglossie

Ein Säugling zeigt erhebliche Trinkschwächen aufgrund eines ausgeprägten Zungenbändchens. Der Behandler führt eine Durchtrennung des Zungenbändchens ohne Naht durch. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 1742 analog, kombiniert mit einer eingehenden Beratung der Eltern nach GOÄ-Ziffer 1.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1742: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der urologischen Abrechnung ist die gleichzeitige Berechnung der GOÄ-Ziffer 1742 neben der GOÄ-Ziffer 1741. Die operative Schlitzung der Vorhaut (Ziffer 1741) schließt die Ziffer 1742 am selben Tag explizit aus. Prüfstellen der privaten Krankenversicherungen streichen diese Kombination konsequent zusammen.

Zudem versuchen Praxen immer wieder, den Wundverschluss mittels Naht separat über chirurgische Ziffern wie die GOÄ 2001 zu liquidieren. Dies ist unzulässig, da der Verschluss der Operationswunde als integraler Bestandteil der Hauptleistung gilt. Lediglich die verwendeten Materialien können als Sachkosten geltend gemacht werden.

Achtung: Die primäre Wundversorgung ist integraler Bestandteil der operativen Leistung nach GOÄ 1742 und darf nicht separat mit Ziffern für chirurgische Wundnähte berechnet werden.

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Dokumentation der GOÄ 1742: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Fundament, um Honorarkürzungen abzuwehren. Im OP-Bericht müssen die Indikationsstellung und der Befund (z. B. rezidivierende Rupturen, Schmerzen) detailliert beschrieben werden. Auch die Durchführung der Anästhesie und die genaue Schnittführung gehören in die Akte.

Besonders bei der analogen Anwendung für das Zungenbändchen muss die medizinische Notwendigkeit klar hervorgehen. Die Dokumentation von Trink- oder Saugstörungen beim Säugling sichert die Erstattungsfähigkeit gegenüber den privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen ab.

Dokumentationsbeispiel: Diagnose: Frenulum breve mit rezidivierenden Einrissen. Lokalanästhesie mit 2 ml Lidocain 1%. Desinfektion und steriles Abdecken. Operative Durchtrennung des Frenulum praeputii mittels Skalpell. Blutstillung mittels Elektrokoagulation. Readaption der Wundränder mit resorbierbarem Nahtmaterial (Vicryl 4-0). Komplikationsloser Verlauf.

GOÄ 1742: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des 2,3-fachen Gebührensatzes bis zum 3,5-fachen Satz erfordert eine einzelfallbezogene Begründung auf der Rechnung. Berechtigte Gründe sind beispielsweise starke intraoperative Blutungen, die eine aufwendige Koagulation erfordern. Auch ausgeprägte Vernarbungen nach früheren Verletzungen rechtfertigen einen erhöhten Steigerungsfaktor.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ-Ziffer 1742 lässt sich hervorragend mit anderen Leistungen kombinieren, sofern keine Ausschlüsse vorliegen. Typisch ist die Kombination mit der Infiltrationsanästhesie nach GOÄ 490 oder GOÄ 491. Auch Beratungen nach GOÄ 1 und symptombezogene Untersuchungen nach GOÄ 5 im Vorfeld des Eingriffs sind problemlos ansetzbar.

Ziffer 1742 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 1742 (Operative Durchtrennung des Frenulum praeputii) erhält in der neuen GOÄ die Nummer 10246 — „Operative Durchtrennung und plastische Versorgung des Frenulum praeputii, als selbständige Leistung" — mit einem Festpreis von 84,04 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 11,38 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1742

Ja, die GOÄ-Ziffer 1742 kann für die Durchtrennung des Zungenbändchens analog herangezogen werden. Dies entspricht den offiziellen Empfehlungen der Bundesärztekammer zur Abrechnung der Ankyloglossie. Bei der Liquidation muss die Ziffer zwingend mit dem Zusatz „analog“ versehen werden.
Die GOÄ-Ziffer 1742 darf nicht am selben Behandlungstag neben der GOÄ-Ziffer 1741 für die operative Schlitzung der Vorhaut abgerechnet werden. Zudem sind separate Ziffern für den Wundverschluss, wie die GOÄ 2001 oder 2003, ausgeschlossen. Diese Leistungen sind bereits mit der Ziffer 1742 abgegolten.
Ja, eine lokal erbrachte Infiltrationsanästhesie kann zusätzlich abgerechnet werden. Hierfür wird in der Regel die GOÄ-Ziffer 490 oder 491 herangezogen. Die Kosten für das verwendete Anästhetikum sind als Sachkosten ebenfalls erstattungsfähig.
Eine Überschreitung des 2,3-fachen Satzes ist bei besonderen Erschwernissen zulässig. Typische Begründungen sind starke intraoperative Blutungen, ausgeprägte Vernarbungen nach früheren Rupturen oder eine erschwerte Wundversorgung. Die Begründung muss individuell und nachvollziehbar auf der Rechnung dokumentiert werden.
Ja, verbrauchtes Nahtmaterial und Einmalinstrumente können gemäß § 10 GOÄ als Sachkosten in Rechnung gestellt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn es sich nicht um allgemeine Praxis- oder Sprechstundenbedarfsmaterialien handelt. Die Kosten müssen auf der Liquidation einzeln aufgeführt werden.
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