Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 1796: So rechnen Sie die operative Anlage einer Harnblasenfistel korrekt ab und vermeiden Honorarverluste bei der Prüfung.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1796
GOÄ-Ziffer 1796: Anlegung einer Harnblasenfistel durch Operation (739 Punkte)
Die GOÄ-Ziffer 1796 beschreibt die operative Anlage einer Harnblasenfistel (Zystostomie). Diese Leistung unterscheidet sich grundlegend von der perkutanen Punktion der Harnblase, welche unter der Ziffer 1795 abgerechnet wird. Die operative Eröffnung und Fistelanlegung erfordert einen offenen chirurgischen Zugang und stellt eine eigenständige urologische Leistung dar.
Typischerweise wird diese Ziffer herangezogen, wenn ein dauerhafter oder temporärer suprapubischer Harnabfluss auf operativem Weg etabliert werden muss. Dies ist häufig bei komplexen urologischen Krankheitsbildern oder als vorbereitender Eingriff für spätere Operationen der Fall.
GOÄ 1796 in der Praxis: Indikationen und chirurgische Abgrenzung
Die Indikation zur operativen Anlage einer Harnblasenfistel ergibt sich meist aus der Notwendigkeit einer langfristigen Harnableitung, wenn eine transurethrale Katheterisierung unmöglich oder kontraindiziert ist. Häufige Szenarien umfassen ausgeprägte Harnröhrenstrikturen, traumatische Harnröhrenabrisse oder schwere infravesikale Obstruktionen.
Ein wesentlicher Aspekt in der Praxis ist die Abgrenzung zur perkutanen Harnblasenpunktion nach GOÄ 1795. Während die Punktion minimalinvasiv mittels Trokar erfolgt, erfordert die Ziffer 1796 eine offen-chirurgische Freilegung der Harnblase. Diese Differenzierung muss aus der Operationsdokumentation zweifelsfrei hervorgehen.
Tipp: Die Ziffer 1796 kann auch als Begleitoperation, beispielsweise bei der Versorgung von komplexen Beckentraumata mit Blasenbeteiligung, eine wichtige Rolle spielen, sofern die Fistelanlegung nicht integraler Bestandteil einer höher bewerteten Hauptleistung ist.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1796
Fallbeispiel 1: Vorbereitung einer Prostataektomie
Ein Patient stellt sich mit einem fortgeschrittenen Prostatakarzinom und akutem Harnverhalt vor. Aufgrund einer ausgeprägten Anatomie ist eine transurethrale Katheterisierung nicht möglich. Zur Entlastung und Vorbereitung der geplanten radikalen Prostataektomie erfolgt die operative Anlage einer Harnblasenfistel.
Neben der GOÄ 1796 für die operative Fistelanlegung wird die Einlage des Verweilkatheters nach GOÄ 1732 separat berechnet. Dies ist zulässig, da die Kathetereinlage bei der operativen Ziffer im Gegensatz zur Punktionsziffer nicht im Leistungsumfang enthalten ist.
Fallbeispiel 2: Versorgung bei Blasenverletzung
Im Rahmen einer Notfallversorgung nach einem Verkehrsunfall wird eine traumatische Blasenruptur operativ versorgt. Zur Sicherung des postoperativen Harnabflusses und zur Entlastung der Naht wird eine chirurgische Zystostomie angelegt.
Die Abrechnung der GOÄ 1796 erfolgt hier als selbstständige Begleitoperation neben der Versorgung der Blasenruptur, sofern die Hauptleistung die Fistelanlegung nicht explizit als Teilschritt einschließt.
Fallbeispiel 3: Operative Fistelanlegung bei Harnröhrenstriktur
Bei einem Patienten mit einer langstreckigen, entzündlichen Harnröhrenstriktur scheitert der Versuch einer perkutanen Blasenpunktion. Es erfolgt die offen-chirurgische Freilegung und die Anlegung der Harnblasenfistel durch Operation unter Sicht.
In diesem Fall ist die Abrechnung der GOÄ 1796 vollumfänglich gerechtfertigt. Die Dokumentation muss die medizinische Notwendigkeit des offenen Vorgehens nach dem gescheiterten Punktionsversuch detailliert darlegen.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1796: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 1796 ist die Verwechslung mit der einfacheren Harnblasenpunktion nach GOÄ 1795. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen sehr genau, ob tatsächlich ein offen-operativer Eingriff stattgefunden hat oder lediglich eine perkutane Punktion mittels Trokar durchgeführt wurde.
Ein weiterer Ausschluss betrifft die Verwendung der Ziffer als bloße Zugangsleistung. Wird die Harnblase operativ eröffnet, um einen intravesikalen Eingriff (z. B. eine Tumorresektion) durchzuführen, ist die Ziffer 1796 nicht separat berechenbar. Die Eröffnung dient in diesem Fall lediglich als Zugangsweg zur eigentlichen therapeutischen Leistung.
Achtung: Die GOÄ 1796 darf niemals neben der GOÄ 1801 (operative Eröffnung der Harnblase zur Stein- oder Fremdkörperentfernung) abgerechnet werden. Die GOÄ 1801 enthält die Anlegung eines Fistelkatheters bereits als fakultativen Leistungsbestandteil, weshalb ein expliziter Abrechnungsausschluss besteht.
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Dokumentation der GOÄ 1796: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss den chirurgischen Zugangsweg detailliert beschreiben. Dazu gehören Angaben zur Inzision, der schichtweisen Präparation, der Darstellung der Blasenvorderwand sowie der anschließenden Eröffnung und Fistelanlegung.
Zudem sollte die medizinische Indikation für das offen-operative Vorgehen im Vergleich zur einfacheren Punktion klar aus der Akte hervorgehen. Auch die separate Einbringung und Fixierung des Katheters muss explizit erwähnt werden, um die Abrechnung der Begleitziffern zu stützen.
Dokumentationsbeispiel:
Suprapubischer Schamhaarschnitt. Lokalanästhesie und sterile Abdeckung. Hautinzision ca. 3 cm oberhalb der Symphyse. Schichtweise scharfe und stumpfe Präparation bis auf die Blasenvorderwand. Anschlagen der Blase mit Haltefäden. Inzision der Blasenwand und Einbringen eines großlumigen Verweilkatheters (Ch. 16). Fixierung des Katheters mittels Tabaksbeutelnaht. Schichtweiser Wundverschluss. Urin fließt prompt makroskopisch klar ab.
GOÄ 1796: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen kann der Schwellenwert von 2,3 auf bis zu 3,5 gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung sind ausgeprägte Vernarbungen im Unterbauchbereich nach Voroperationen, eine extreme Adipositas des Patienten oder ein erhöhtes Blutungsrisiko bei bestehender Antikoagulation.
Auch eine akute Entzündung des umliegenden Gewebes, die die Präparation erheblich erschwert und zeitlich verzögert, rechtfertigt eine Steigerung. Die Begründung muss stets patientenindividuell und nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert werden.
Typische Ziffernkombinationen
Im Gegensatz zur Punktion (GOÄ 1795) ist bei der operativen Fistelanlegung nach GOÄ 1796 die Einlage eines Verweilkatheters nicht im Leistungsumfang enthalten. Daher kann die GOÄ 1732 (Einlegung eines Verweilkatheters) zusätzlich in Ansatz gebracht werden. Dies stellt einen wesentlichen wirtschaftlichen Vorteil dar.
Häufig wird im Vorfeld der Operation eine sonographische Untersuchung der Harnblase durchgeführt. Diese ist nach den GOÄ-Ziffern 410 und gegebenenfalls 420 (Zuschlag für weitere Organe) berechnungsfähig. Lokalanästhesien oder allgemeine Anästhesieleistungen sind ebenfalls regelhaft kombinierbar.
Ziffer 1796 in der neuen GOÄ
Die bisherige Ziffer 1796 (Anlegung einer Harnblasenfistel durch Operation) erhält in der neuen GOÄ die Nummer 10157 — „Operative Eröffnung der Harnblase, ggf. einschließlich -Entfernung von Fremdkörpern und/oder Steinen -Harnleiterschienung, auch bilateral -Anlage einer suprapubischen Harnblasenfistel" — mit einem Festpreis von 324,38 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 99,06 €).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1796
Was hat nicht gestimmt?