GOÄ 1835: Trennung der Hufeisenniere – Korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 1835
Trennung der Hufeisenniere
Punktzahl 3230  
Einfachsatz 188,27 € 1,0x
Regelhöchstsatz 433,02 € 2,3x
Höchstsatz 658,95 € 3,5x

Die operative Trennung einer Hufeisenniere nach GOÄ 1835 erfordert chirurgische Präzision. Erfahren Sie alles zur korrekten Abrechnung und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1835

GOÄ-Ziffer 1835: Trennung der Hufeisenniere – 3230 Punkte.

Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 1835 umfasst die operative Trennung der Hufeisenniere, einer angeborenen urologischen Fehlbildung. Bei dieser Fehlbildung sind die unteren Nierenpole beider Organe über eine Gewebebrücke (Isthmus) miteinander verschmolzen. Die Leistung beinhaltet den operativen Zugang, die Darstellung des Isthmus sowie dessen sorgfältige Durchtrennung und die anschließende Blutstillung.

Da es sich um einen komplexen urologischen Eingriff handelt, sind alle typischen Teilschritte der Gewebetrennung und der primären Wundversorgung mit der Gebühr abgegolten. Die Einordnung im Abschnitt K (Urologie) der Gebührenordnung verdeutlicht den spezialisierten Charakter dieser urologischen Operation.

GOÄ 1835 in der Praxis: Indikationen und operative Relevanz

Die operative Trennung einer Hufeisenniere wird selten elektiv ohne klinische Symptomatik durchgeführt. Typische Indikationen sind chronische Harnabflussstörungen, rezidivierende Harnwegsinfekte oder eine ausgeprägte Hydronephrose, die durch die anatomische Lageveränderung der Harnleiter begünstigt wird. Auch rezidivierende Nephrolithiasis oder chronische Schmerzzustände können den Eingriff medizinisch notwendig machen.

Im klinischen Alltag erfordert die Präparation des Isthmus höchste Präzision, da dieser häufig aus funktionellem Nierenparenchym besteht und eine atypische Gefäßversorgung aufweist. Die präoperative Diagnostik mittels CT-Angiographie ist daher essenziell, um Gefäßanomalien vor der chirurgischen Trennung exakt darzustellen.

Tipp: Da die Gefäßversorgung bei einer Hufeisenniere extrem variabel ist, sollte die präoperative Gefäßdarstellung (z. B. mittels Angiographie oder CT) separat nach den entsprechenden GOÄ-Ziffern abgerechnet werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1835

Fallbeispiel 1: Offene operative Trennung bei Harnleiterkompression

Ein Patient stellt sich mit chronischen Flankenschmerzen und rezidivierenden Pyelonephritiden vor. Diagnostisch zeigt sich eine Hufeisenniere mit einer parenchymatösen Brücke, die den linken Harnleiter komprimiert. Es erfolgt die offene Freilegung, die Schnittführung durch den Isthmus und die urologische Rekonstruktion.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 1835 zum Regelsatz (2,3-fach). Zusätzlich werden die Anästhesie und die postoperative Überwachung liquidiert.

Fallbeispiel 2: Minimal-invasive (laparoskopische) Isthmustrennung

Bei einer Patientin wird eine laparoskopische Trennung der Hufeisenniere durchgeführt, um eine chronische Abflussbehinderung zu beseitigen. Aufgrund der erschwerten Sichtverhältnisse und atypischer Gefäßverläufe gestaltet sich die Präparation des Isthmus als überdurchschnittlich zeitaufwendig.

Neben der GOÄ-Ziffer 1835 wird ein erhöhter Steigerungsfaktor von 3,5 angewendet. Die Begründung verweist explizit auf die laparoskopische Erschwerung und die atypische Vaskularisation.

Fallbeispiel 3: Trennung kombiniert mit einer Teilnephrektomie

Ein Patient leidet unter einer infizierten Hydronephrose des linken Anteils der Hufeisenniere mit irreversiblem Parenchymverlust. Es erfolgt die Trennung des Isthmus und die anschließende Teilresektion des betroffenen Nierenpols.

In diesem Fall wird die GOÄ-Ziffer 1835 für die Trennung berechnet. Die Teilnephrektomie wird als eigenständige, über die reine Trennung hinausgehende Leistung separat codiert, sofern die Kriterien der selbstständigen Leistung erfüllt sind.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1835: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1835 ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von operativen Zugängen. Der operative Zugangsweg (z. B. die Laparotomie oder der lumbale Retroperitonealraum) ist bereits Bestandteil der Hauptleistung und darf nicht separat über Ziffern wie die GOÄ 3135 abgerechnet werden.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die Kombination mit allgemeinen urologischen Standardleistungen, wenn diese nicht als eigenständige operative Schritte dokumentiert sind. Die Trennung des Isthmus darf nicht fälschlicherweise als einfache Gewebe- oder Adhäsiolyse deklariert werden, da die Ziffer 1835 die spezifische anatomische Korrektur bereits vollumfänglich abbildet.

Achtung: Die bloße Durchtrennung von bindegewebigen Verwachsungen im Umfeld der Niere rechtfertigt nicht den Ansatz der GOÄ 1835. Es muss sich zwingend um die operative Trennung der echten parenchymatösen oder derben fibrösen Brücke der Hufeisenniere handeln.

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Dokumentation der GOÄ 1835: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Operationsdokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen die anatomischen Besonderheiten des Isthmus (z. B. Breite, Gewebebeschaffenheit wie rein parenchymatös oder fibrös) detailliert beschrieben werden. Auch die Darstellung und Versorgung der atypischen Blutgefäße muss lückenlos dokumentiert sein.

Zusätzlich sollten die angewendeten chirurgischen Techniken zur Blutstillung (z. B. Matratzennähte, bipolare Koagulation oder der Einsatz von Hämostotyka) genau erfasst werden. Dies liefert im Streitfall die medizinische Begründung für eine eventuelle Faktorerhöhung.

Dokumentationsbeispiel:
...Nach retroperitonealer Freilegung Darstellung des ausgeprägten, ca. 3 cm breiten parenchymatösen Isthmus der Hufeisenniere. Identifikation und selektive Ligatur von zwei atypisch entspringenden Versorgungsarterien. Schrittweise, scharfe Trennung des Isthmus unter fortlaufender Blutstillung mittels umschlingender Matratzennähte (Monocryl 3-0) und bipolarer Koagulation...

GOÄ 1835: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der hohen anatomischen Variabilität bei einer Hufeisenniere ist eine Überschreitung des Schwellenwertes (2,3-fach) in der Praxis häufig medizinisch begründbar. Typische Erhöhungsgründe für einen Faktor bis zu 3,5-fach sind eine extrem breite, stark durchblutete Parenchymbrücke oder das Vorliegen multipler, atypisch verlaufender Nierenarterien. Auch ausgeprägte postoperative Verwachsungen nach Voroperationen rechtfertigen eine Steigerung.

Die Begründung auf der Liquidation muss patientenindividuell und nachvollziehbar formuliert sein. Pauschale Formulierungen wie "erhöhter Zeitaufwand" reichen meist nicht aus; stattdessen sollte auf die konkrete anatomische Schwierigkeit verwiesen werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ-Ziffer 1835 wird im Rahmen eines stationären oder ambulanten operativen Gesamtkonzepts erbracht. Sinnvolle und zulässige Kombinationen am Operationstag umfassen unter anderem die sonographische Kontrolle (GOÄ 410/420) oder postoperative Überwachungsleistungen. Werden im selben Eingriff Harnleiterneuimplantationen oder plastische Korrekturen des Nierenbeckens (z. B. nach Anderson-Hynes) notwendig, können diese Ziffern (z. B. GOÄ 1810 oder 1812) unter Beachtung der Kombinationsregeln zusätzlich berechnet werden.

Ziffer 1835 in der neuen GOÄ

Die Trennung der Hufeisenniere wird zur neuen Nummer 10192 — Festpreis 846,46 €. Das sind 95 % mehr als der heutige 2,3-fache Satz von 433,02 €. Direkte Umnummerierung der Trennung einer Hufeisenniere.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1835

Die GOÄ-Ziffer 1835 darf abgerechnet werden, wenn eine operative Trennung der angeborenen Hufeisenniere medizinisch indiziert und durchgeführt wird. Dies ist meist bei chronischen Abflussstörungen oder rezidivierenden Infekten der Fall. Die reine Adhäsiolyse ohne Durchtrennung des Isthmus reicht hierfür nicht aus.
Die GOÄ-Ziffer 1835 ist mit 3230 Punkten bewertet. Dies entspricht einem Einfachsatz von 188,27 € und einem Regelhöchstsatz (2,3-fach) von 433,02 €. Bei maximaler Steigerung auf den 3,5-fachen Satz beträgt das Honorar 658,95 €.
Ja, die Nebeneinanderberechnung ist möglich, wenn neben der Trennung des Isthmus eine eigenständige Teilresektion oder Nephrektomie an einem Nierenanteil durchgeführt wird. Diese zusätzliche Leistung muss jedoch als selbstständiger operativer Schritt begründet und dokumentiert werden. Reine Zuarbeiten zur Trennung sind mit der Ziffer 1835 abgegolten.
Eine Faktorerhöhung über den 2,3-fachen Satz hinaus wird mit anatomischen Besonderheiten wie einer extrem breiten Parenchymbrücke oder atypischen Gefäßverläufen begründet. Auch starker Blutverlust oder ausgeprägte Verwachsungen im Operationsgebiet rechtfertigen eine Steigerung. Die Begründung muss patientenindividuell im Operationsbericht und auf der Rechnung dargelegt werden.
Ja, der operative Zugangsweg zur Niere ist bereits in der GOÄ-Ziffer 1835 enthalten und darf nicht separat berechnet werden. Dies gilt sowohl für den lumbalen als auch für den transabdominalen Zugang. Zusätzliche Ziffern für die Eröffnung der Bauchhöhle sind in diesem Kontext nicht zulässig.
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