GOÄ 2133: Kniegelenksversteifung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2133
Operative Versteifung eines Kniegelenks
Punktzahl 2100  
Einfachsatz 122,40 € 1,0x
Regelhöchstsatz 281,52 € 2,3x
Höchstsatz 428,40 € 3,5x

Die operative Versteifung des Kniegelenks nach GOÄ-Ziffer 2133 ist ein komplexer Eingriff. Erfahren Sie alles zu Fallbeispielen, Ausschlüssen und Steigerungen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2133

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 2133 wie folgt:

Operative Versteifung eines Kniegelenks
Punktzahl: 2100

Diese chirurgische Leistung umfasst die vollständige Arthrodese des Kniegelenks. Ziel des Eingriffs ist die dauerhafte, knöcherne Versteifung der gelenkbildenden Anteile von Femur und Tibia. Dies wird in der Regel durch die Resektion der verbliebenen Gelenkflächen und eine anschließende stabile interne oder externe Fixation erreicht.

GOÄ 2133 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert

Die Kniegelenksarthrodese stellt heute meist eine Ultima-Ratio-Therapie dar. Sie kommt primär dann zum Einsatz, wenn ein gelenkerhaltendes Verfahren oder eine endoprothetische Versorgung nicht mehr möglich oder fehlgeschlagen ist. Häufige klinische Szenarien betreffen Patienten mit schweren, therapieresistenten periprothetischen Infektionen nach Knie-TEP-Implantation.

Ein weiteres wichtiges Anwendungsgebiet sind ausgeprägte neurogene Arthropathien, wie das sogenannte Charcot-Kniegelenk, bei dem eine massive Instabilität vorliegt. Auch posttraumatische Gelenkzerstörungen mit erheblichem Knochenverlust können die Indikation zur Versteifung begründen. Der Eingriff dient der Schmerzreduktion und der Wiederherstellung einer belastungsstabilen Extremität.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2133

Fallbeispiel 1: Arthrodese nach fehlgeschlagener Knie-TEP-Revision

Ein Patient stellt sich mit einer chronischen, fistelnden periprothetischen Infektion des Kniegelenks vor. Nach Explantation der Prothese und erfolgloser Sanierung erfolgt die Kniegelenksarthrodese mittels Implantat. Aufgrund des massiven Knochenverlusts und der Infektsituation ist der Eingriff hochkomplex. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2133 unter Anwendung eines erhöhten Steigerungsfaktors von 3,5.

Fallbeispiel 2: Primäre Kniearthrodese bei neuropathischer Arthropathie

Bei einem Patienten mit fortgeschrittener diabetischer Neuropathie liegt ein vollständig instabiles Charcot-Kniegelenk vor. Es wird eine offene Arthrodese mit gekreuzten Plattenosteosynthesen durchgeführt, um eine belastungsstabile knöcherne Fusion zu erreichen. Da keine außergewöhnlichen Komplikationen auftreten, wird die Leistung mit dem Regelhöchstsatz (2,3-fach) abgerechnet.

Fallbeispiel 3: Ambulante Kniearthrodese bei posttraumatischer Zerstörung

Nach einem schweren Trauma und multiplen Voroperationen ist das Kniegelenk eines Patienten vollständig zerstört. Eine Endoprothese ist aufgrund von Kontraindikationen nicht möglich, weshalb eine ambulante Kniegelenksversteifung durchgeführt wird. Neben der GOÄ-Ziffer 2133 wird der ambulante Operationszuschlag nach Ziffer 445 geltend gemacht.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2133: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der unzulässigen Nebeneinanderberechnung von vorbereitenden Maßnahmen. Die Resektion der Gelenkflächen und das Debridement sind integrale Bestandteile der Arthrodese und dürfen nicht separat als Gelenkresektion berechnet werden. Private Krankenversicherungen kürzen hier regelmäßig die Rechnungen, wenn solche Ziffern fälschlicherweise kumuliert werden.

Achtung: Die operative Freilegung des Gelenks und die Vorbereitung der Knochenpartner sind mit der GOÄ-Ziffer 2133 abgegolten. Eine zusätzliche Abrechnung von Exzisions- oder Resektionsziffern am selben Gelenk führt fast immer zu Beanstandungen durch die Prüfstellen der Kostenträger.

Zudem muss beachtet werden, dass die Einbringung des Osteosynthesematerials zur Stabilisierung der Arthrodese in der Ziffer 2133 enthalten ist. Lediglich das verwendete Material selbst (Sachkosten) kann gemäß den allgemeinen Bestimmungen der GOÄ gesondert in Rechnung gestellt werden.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 2133: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen die medizinische Notwendigkeit der Versteifung sowie die einzelnen chirurgischen Schritte präzise dargestellt werden. Insbesondere die Darstellung des Knochenzustands und der verwendeten Fixationstechniken ist essenziell.

Dokumentation: Operativer Zugang zum rechten Kniegelenk bei Zustand nach infizierter Knie-TEP. Vollständige Resektion der nekrotischen Knochenanteile an Femur und Tibia. Einbringen eines Arthrodesenagels zur stabilen internen Fixation. Auffüllen der verbliebenen Defekte mit autologer Spongiosa aus dem Beckenkamm. Schichtweiser Wundverschluss.

Falls zusätzliche Leistungen wie eine Knochentransplantation durchgeführt werden, muss deren separate Entnahmestelle explizit im Bericht erwähnt werden. Nur so lässt sich die zusätzliche Abrechnung gegenüber den Kostenträgern rechtssicher begründen.

GOÄ 2133: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungsfaktors über den Schwellenwert von 2,3 hinaus bis zum Höchstsatz von 3,5 erfordert eine patientenindividuelle Begründung. Typische Begründungen sind ein extrem hoher Schwierigkeitsgrad durch massive Knochendefekte oder ausgeprägte Vernarbungen nach multiplen Voroperationen. Auch eine floride Infektsituation im Operationsgebiet rechtfertigt einen erhöhten Aufwand.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 2133 mit anderen Ziffern kombiniert, um den gesamten Behandlungsaufwand abzubilden. Zulässig ist beispielsweise die zusätzliche Abrechnung einer Knochentransplantation (GOÄ 2254 oder 2255), wenn Knochenmaterial aus einer separaten Körperregion entnommen wird. Bei ambulanten Eingriffen ist zudem der Zuschlag nach GOÄ 445 obligat.

Tipp: Achten Sie darauf, dass bei der Verwendung von Knochenersatzmaterialien oder autologer Spongiosa die entsprechenden Ziffern für die Transplantation korrekt kombiniert werden. Dies sichert das Ihnen zustehende Honorar bei diesem chirurgisch anspruchsvollen Eingriff.

Ziffer 2133 in der neuen GOÄ

Aus Ziffer 2133 werden in der neuen GOÄ folgende Leistungen:

  • 7628 „Operative Versteifung eines Schultergelenks“ – bei: operative Versteifung eines Schultergelenks (1.251,99 €)
  • 7629 „Operative Versteifung eines Ellenbogengelenks“ – bei: operative Versteifung eines Ellenbogengelenks (824,28 €)
  • 7633 „Operative Versteifung eines Kniegelenks“ – bei: in allen anderen Fällen (1.012,53 €)

Heute bringt die 2133 beim 2,3-fachen Satz 281,52 €. Die Spanne reicht von 824,28 € bis 1.251,99 € — die Dokumentation entscheidet, welche Ziffer ansetzbar ist.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2133

Die GOÄ-Ziffer 2133 wird für die operative Versteifung (Arthrodese) eines Kniegelenks berechnet. Typische Indikationen sind schwere, nicht anders therapierbare Gelenkzerstörungen, chronische Instabilitäten oder fehlgeschlagene Knieendoprothesen-Revisionen. Der Eingriff umfasst die Entfernung verbliebener Knorpelreste, die Vorbereitung der Knochenpartner und die stabile Fixation.
Bei ambulanter Durchführung der Kniegelenksversteifung kann der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 445 berechnet werden. Dieser Zuschlag beträgt 128,23 € im einfachen Satz und ist für ambulante operative Leistungen mit einer Punktzahl ab 1200 Punkten vorgesehen. Zudem können Anästhesie- und postoperative Überwachungszuschläge anfallen.
Ja, die Entnahme und Einbringung von Knochentransplantaten ist neben der GOÄ 2133 gesondert berechenbar. Hierfür kommen beispielsweise die GOÄ-Ziffern 2254 oder 2255 in Betracht, sofern die Knochenentnahme aus einem separaten Operationsgebiet erfolgt. Dies muss im Operationsbericht detailliert dokumentiert sein.
Eine Erhöhung des Steigerungsfaktors über den 2,3-fachen Satz hinaus lässt sich durch besondere Erschwernisse begründen. Typische Gründe sind massive Knochendefekte, ausgeprägte Weichteilvernarbungen nach Voroperationen, das Vorliegen einer floriden Infektion oder ein extrem hoher Body-Mass-Index des Patienten. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung dargelegt werden.
Nein, die spätere Osteosynthesematerial-Entfernung ist eine eigenständige Leistung und nicht in der GOÄ 2133 enthalten. Für die Metallentfernung am Kniegelenk kann zu einem späteren Zeitpunkt die entsprechende Ziffer für die Metallentfernung abgerechnet werden. Während des primären Versteifungseingriffs ist das Einbringen des Materials jedoch Teil der Hauptleistung.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich