Ein praxisnaher Leitfaden zur korrekten Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2212 bei veralteten Hand- oder Fußgelenksluxationen inklusive Fallbeispielen und Tipps.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2212
Einrenkung der alten Luxation eines Hand- oder Fußgelenks
Die GOÄ-Ziffer 2212 beschreibt die konservative Reposition einer veralteten Verrenkung im Bereich der Hand- oder Fußwurzelgelenke. Der Begriff der "alten" Luxation ist dabei von zentraler Bedeutung für die Abgrenzung zur frischen Verletzung. Gemäß den allgemeinen Bestimmungen des Kapitels IV liegt eine alte Luxation vor, wenn das Trauma bereits längere Zeit zurückliegt und sich pathologische Gewebeveränderungen wie Vernarbungen oder Kontrakturen gebildet haben.
Die Leistung umfasst alle manuellen Handgriffe und Extensionsmaßnahmen, die zur anatomischen Wiederherstellung der Gelenkpartner notwendig sind. Auch die anschließende klinische Überprüfung der Gelenkstabilität und der Durchblutung, Motorik und Sensibilität (DMS-Kontrolle) ist mit dieser Gebühr abgegolten. Nicht enthalten sind hingegen operative Freilegungen oder die Stabilisierung mittels Osteosynthesematerial.
GOÄ 2212 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation
In der orthopädischen und unfallchirurgischen Praxis tritt die Notwendigkeit einer Reposition einer alten Luxation meist dann auf, wenn Verletzungen initial übersehen oder unzureichend therapiert wurden. Typische Indikationen betreffen veraltete Luxationen im Handgelenk (z. B. perilunäre Luxation) oder im Bereich der Fußwurzelgelenke (z. B. Chopart- oder Lisfranc-Gelenk). Da das Gewebe nach mehreren Tagen oder Wochen bereits entzündlich verändert oder fibrotisch fixiert ist, erfordert der Eingriff erheblich mehr Kraft und Fingerspitzengefühl als bei einer frischen Luxation.
Die Abgrenzung zur Ziffer 2211 (Einrenkung der frischen Luxation) erfolgt primär über den Faktor Zeit und den Zustand des periartikulären Gewebes. Während die frische Luxation meist unmittelbar nach dem Unfallereignis ohne ausgeprägte Vernarbungen reponiert wird, erfordert die alte Luxation oft vorbereitende Maßnahmen. Sollte die geschlossene Reposition scheitern und eine offene, operative Einrenkung notwendig werden, ist stattdessen die Ziffer 2213 GOÄ heranzuziehen.
Tipp: Dokumentieren Sie bei der Abrechnung der GOÄ 2212 stets das genaue Unfalldatum oder den geschätzten Zeitraum seit dem Trauma, um den Status als "alte" Luxation gegenüber Kostenträgern plausibel darzulegen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2212
Fallbeispiel 1: Veraltete perilunäre Luxation der Handwurzel
Ein Patient stellt sich zehn Tage nach einem Sturz auf die Hand mit anhaltenden Schmerzen und Bewegungseinschränkungen vor. Die radiologische Diagnostik zeigt eine veraltete perilunäre Luxation. Unter Plexusanästhesie erfolgt die geschlossene, aufwendige Reposition des Handgelenks durch manuellen Längszug und gezielten Druck.
Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer 2212 GOÄ für die Einrenkung. Die Plexusanästhesie wird separat nach Ziffer 495 berechnet. Die diagnostischen Röntgenaufnahmen des Handgelenks in zwei Ebenen werden über Ziffer 5120 liquidiert.
Fallbeispiel 2: Veraltete Lisfranc-Luxation am Fuß
Zwei Wochen nach einem Distorsionstrauma des Fußes wird bei einem Patienten eine veraltete Luxation im Lisfranc-Gelenk diagnostiziert. Aufgrund von bereits bestehenden Gewebeverklebungen ist die geschlossene Reposition extrem zeitaufwendig und erfordert repetitive Extensionsmanöver.
Neben der Ziffer 2212 für die Reposition kann hier aufgrund des erheblichen Mehraufwands ein erhöhter Steigerungssatz (z. B. 3,0-fach) angewendet werden. Die Begründung muss die ausgeprägten Gewebeverklebungen und den zeitlichen Verzug explizit erwähnen. Begleitende Verbände oder Schienen werden gesondert in Rechnung gestellt.
Fallbeispiel 3: Konservativer Repositionsversuch vor operativer Revision
Bei einer drei Wochen alten Luxation des Handgelenks wird zunächst ein konservativer Einrenkungsversuch unternommen. Dieser führt jedoch aufgrund massiver fibrotischer Veränderungen nicht zum gewünschten Erfolg, weshalb am Folgetag die operative offene Reposition durchgeführt werden muss.
Der erfolglose, aber lege artis durchgeführte Repositionsversuch wird mit der Ziffer 2212 abgerechnet. Die am Folgetag stattfindende operative Einrenkung wird mit der Ziffer 2213 GOÄ berechnet. Da die Leistungen an unterschiedlichen Tagen erbracht wurden, greift der direkte Ausschluss in derselben Sitzung nicht.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2212: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Verwechslung der anatomischen Regionen. Die GOÄ 2212 darf ausschließlich für Hand- oder Fußgelenke angewendet werden. Die Reposition veralteter Luxationen an Finger- oder Zehengelenken muss stattdessen nach Ziffer 2202 abgerechnet werden. Eine fehlerhafte Anwendung der Ziffer 2212 für kleinere Gelenke führt regelmäßig zu Kürzungen durch private Krankenversicherungen.
Ein weiterer Streitpunkt mit den Kostenträgern ist die Definition einer "alten" Luxation. Private Krankenversicherungen fordern häufig den Nachweis, warum die Luxation nicht als "frisch" (Ziffer 2211) deklariert wurde. Ohne eine präzise Angabe des Unfallzeitpunkts oder der klinischen Erschwernisse im OP-Bericht wird die Ziffer 2212 oft auf die schlechter bewertete Ziffer 2211 heruntergestuft.
Achtung: Die Ziffern 2211 (frische Luxation) und 2212 (alte Luxation) schließen sich für dasselbe Gelenk in derselben Sitzung gegenseitig aus. Eine Nebeneinanderberechnung ist absolut unzulässig und wird von jedem Prüfmodul sofort abgewiesen.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ 2212: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Krankenblatt müssen der genaue Unfallzeitpunkt, die klinischen Befunde der Erstvorstellung sowie die radiologische Bestätigung der Luxation detailliert festgehalten werden. Auch die Beschreibung der Repositionshemmnisse wie Fibrosen oder Narbenzug ist essenziell.
Zudem sollte der genaue Ablauf des Repositionsmanövers dokumentiert werden. Dazu gehören Angaben zur angewendeten Kraft, zu den Repositionsgeräuschen und zur anschließenden Stabilitätsprüfung. Auch die obligatorische radiologische Verlaufskontrolle nach der Einrenkung muss in der Akte dokumentiert und archiviert werden.
Dokumentation: Veraltete perilunäre Luxation links (Unfall vor 12 Tagen). Deutliche Fibrosierung im Gelenkspalt tastbar. Geschlossene Reposition unter Plexusanästhesie mittels kontinuierlichem Längszug und direktem Druck auf das Os lunatum. Reposition erfolgreich, Gelenk stabil. DMS-Kontrolle intakt. Post-operative Röntgenkontrolle zeigt anatomische Stellung.
GOÄ 2212: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Aufgrund der anatomischen Gegebenheiten und des zeitlichen Verzugs ist die Reposition einer alten Luxation oft mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Ein Überschreiten des Schwellenwertes (2,3-fach) ist daher häufig medizinisch begründbar. Typische Kriterien für eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz sind massive Weichteilkontrakturen, ausgeprägte Adhäsionen, die Notwendigkeit mehrfacher Repositionsversuche oder ein extrem hoher Zeitaufwand bei adipösen Patienten.
Die Begründung auf der Rechnung muss patientenindividuell und plastisch formuliert sein. Floskeln wie "erhöhter Zeitaufwand" ohne nähere Erläuterung reichen für eine erfolgreiche Durchsetzung meist nicht aus. Besser sind Formulierungen wie "Erhöhter Schwierigkeitsgrad durch fortgeschrittene narbige Fixation des Gelenks nach 14-tägigem Intervall".
Typische Ziffernkombinationen
Neben der eigentlichen Repositionsleistung nach Ziffer 2212 können verschiedene Begleitbehandlungen berechnet werden. Häufig kombinierbar sind diagnostische Leistungen wie Röntgenaufnahmen (z. B. Ziffer 5120) zur prä- und postoperativen Kontrolle. Auch Anästhesieverfahren (z. B. Ziffer 490 oder 495) und das Anlegen von stabilisierenden Verbänden oder Schienen (z. B. Ziffer 200 oder 207) sind eigenständig abrechenbar.
Nicht berechnungsfähig sind hingegen operative Zugänge oder die operative Stabilisierung am selben Gelenk in derselben Sitzung, da diese in den operativen Ziffern (wie Ziffer 2213) aufgehen. Die postoperative Überwachung nach einer Anästhesie kann unter Beachtung der entsprechenden GOÄ-Vorgaben ebenfalls angesetzt werden.
Ziffer 2212 in der neuen GOÄ
Die neue GOÄ löst die bisherige Ziffer 2212 in mehrere spezifische Leistungen auf — welche zutrifft, hängt von der Art des Eingriffs ab:
- 7544 „Geschlossene Reposition der Luxation von Handwurzel- oder Fußwurzelgelenken einer Seite“ – bei: Luxation eines Hand- oder Fußwurzelgelenks (95,00 €)
- 7545 „Geschlossene Reposition der Luxation eines Handgelenks oder eines oberen oder unteren …“ – bei: Luxation eines Handgelenks oder oberen/unteren Sprunggelenks (95,00 €)
Heute bringt die 2212 beim 2,3-fachen Satz 56,30 €. Der einheitliche Festpreis beträgt 95,00 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2212
Was hat nicht gestimmt?