GOÄ 2213: Operative Einrenkung Hand- und Fußgelenk

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2213
Operative Einrenkung der Luxation eines Hand- oder Fußgelenks
Punktzahl 1110  
Einfachsatz 64,70 € 1,0x
Regelhöchstsatz 148,81 € 2,3x
Höchstsatz 226,45 € 3,5x
Ausschlüsse

Die operative Einrenkung eines Hand- oder Fußgelenks nach GOÄ 2213 richtig abrechnen: Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Zuschlägen und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2213

GOÄ-Ziffer 2213: Operative Einrenkung der Luxation eines Hand- oder Fußgelenks (1110 Punkte)

Die Ziffer 2213 beschreibt die operative, also offene Einrenkung einer Gelenkverrenkung im Bereich der Hand oder des Fußes. Im Gegensatz zur geschlossenen Reposition erfordert diese Leistung die chirurgische Eröffnung des Gelenks, um die anatomischen Strukturen wiederherzustellen. Eingeschlossen sind dabei die Freilegung des Gelenks, das Lösen von interponiertem Gewebe und die Reposition unter Sichtkontrolle.

Die Leistung ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter den Gelenkluxationen verortet. Die Ziffer deckt den gesamten intraoperativen Aufwand der Reposition ab, nicht jedoch eventuell notwendige Osteosynthesen oder Bandrekonstruktionen, die gesondert codiert werden müssen.

GOÄ 2213 in der Praxis: Indikationen und operative Herausforderungen

Die Indikation für eine offene Reposition nach GOÄ 2213 ist gegeben, wenn eine geschlossene Einrenkung unmöglich oder kontraindiziert ist. Dies ist häufig bei komplexen Luxationsfrakturen oder veralteten Luxationen der Fall, bei denen Weichteile oder Knochenfragmente den Gelenkspalt blockieren. Typische Anwendungsbereiche sind schwere Luxationen des Handgelenks (z. B. perilunäre Luxationen) oder des oberen/unteren Sprunggelenks.

Die chirurgische Intervention erfordert höchste Präzision, um posttraumatische Arthrosen und chronische Instabilitäten zu vermeiden. Da es sich um einen invasiven Eingriff handelt, ist die Abgrenzung zu konservativen Verfahren essenziell. Die Abrechnung setzt zwingend eine operative Gelenkeröffnung (Arthrotomie) voraus.

Tipp: Wenn während desselben Eingriffs eine Bandrekonstruktion oder eine Osteosynthese durchgeführt wird, sind diese Leistungen in der Regel neben der GOÄ 2213 eigenständig berechnungsfähig, sofern sie nicht integraler Bestandteil der Reposition sind.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2213

Fallbeispiel 1: Operative Reposition einer perilunären Luxation

Ein Patient stellt sich mit einer dorsalen perilunären Luxation des Handgelenks vor, die geschlossen nicht reponierbar ist. Es erfolgt die offene Reposition über einen palmaren Zugang mit temporärer K-Draht-Arthrodese. Abgerechnet wird die GOÄ 2213 für die operative Einrenkung sowie die entsprechenden Ziffern für den Zugang und die Osteosynthese.

Fallbeispiel 2: Offene Reposition einer veralteten Sprunggelenksluxation

Bei einer veralteten Luxation des oberen Sprunggelenks verhindert interponiertes Narbengewebe die geschlossene Reposition. Der Operateur führt eine Arthrotomie durch, entfernt das Narbengewebe und reponiert das Gelenk offen. Die Abrechnung der GOÄ 2213 ist hier vollumfänglich begründet, da der offene Zugang zwingend erforderlich war.

Fallbeispiel 3: Operative Einrenkung einer subtalaren Luxation

Nach einem Hochrasanztrauma liegt eine komplexe subtalare Luxation des Fußgelenks vor. Aufgrund einer Einklemmung der Sehne des Musculus tibialis posterior ist eine offene Reposition indiziert. Der Eingriff wird erfolgreich durchgeführt und über die GOÄ 2213 liquidiert, ergänzt durch den ambulanten OP-Zuschlag nach Ziffer 444.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2213: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Verwechslung der offenen Reposition mit der geschlossenen Einrenkung. Die geschlossene Reposition eines Hand- oder Fußgelenks wird nach Ziffer 2211 oder 2212 abgerechnet. Ein Nebeneinanderberechnungsausschluss verhindert explizit die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ 2213 mit diesen Ziffern am selben Gelenk.

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen zudem genau, ob die medizinische Notwendigkeit einer offenen Reposition dokumentiert ist. Wenn ein primär geschlossener Versuch nicht dokumentiert wurde, wird die Notwendigkeit des operativen Eingriffs oft hinterfragt. Eine präzise Begründung der strukturellen Blockade im OP-Bericht ist daher unerlässlich.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 2213 neben Ziffern für eine arthroskopische Reposition ist unzulässig, da die Ziffer 2213 ein offenes, chirurgisches Vorgehen voraussetzt. Für arthroskopische Eingriffe existieren eigene Analogbewertungen oder spezifische Ziffern.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 2213: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der OP-Bericht muss den genauen Zugangsweg, die Darstellung des luxierten Gelenks und das Hindernis, welches die offene Reposition erforderlich machte, beschreiben. Auch die Repositionskontrolle mittels Bildwandler sollte explizit erwähnt werden.

Zusätzlich müssen alle verwendeten Materialien, die Schnitt-Naht-Zeiten und die postoperative Stabilitätsprüfung dokumentiert sein. Dies erleichtert nicht nur die Rechtfertigung des Schwellenwerts, sondern sichert auch die Abrechnung von Zuschlägen ab.

Dokumentationsbeispiel:
...Hautschnitt über dem dorsalen Handgelenk. Darstellung des luxierten Os lunatum. Einrenkung geschlossen aufgrund von Bandinterposition nicht möglich. Nach Mobilisation des Gewebes erfolgt die offene, anatomische Reposition unter Sicht. Bildwandlerkontrolle zeigt regelrechte Gelenkstellung. Temporäre Transfixation...

GOÄ 2213: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungssatzes über den Regelsatz von 2,3 hinaus (bis zu 3,5-fach) muss patientenindividuell begründet werden. Typische Begründungen für die GOÄ 2213 sind ein erhöhter Zeitaufwand durch ausgeprägte Weichteilverletzungen, stark dislozierte Fragmente oder eine schwierige anatomische Darstellung bei adipösen Patienten. Auch veraltete Luxationen mit massiver Narbenbildung rechtfertigen einen höheren Faktor.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 2213 ist der Zuschlag nach Nr. 444 (Zuschlag für ambulante operative Leistungen mit einer Punktzahl von 800 bis 1199 Punkten) mit 43,72 € (Einfachsatz) berechnungsfähig, sofern der Eingriff ambulant durchgeführt wird. Häufig kombiniert wird die Ziffer zudem mit Anästhesieleistungen (z. B. GOÄ 470 ff.) und radiologischen Kontrollen (z. B. GOÄ 5010 ff.).

Ziffer 2213 in der neuen GOÄ

Die neue GOÄ löst die bisherige Ziffer 2213 in mehrere spezifische Leistungen auf — welche zutrifft, hängt von der Art des Eingriffs ab:

  • 7525 „Offene Reposition der Luxation eines Gelenks der Hand- oder Fußwurzel“ – bei: Gelenk der Hand- oder Fußwurzel (364,64 €; Abrechnungshinweis: Mehrere Gelenkflächen jeweils eines Knochens gelten als ein Gelenk.)
  • 7554 „Offene Reposition der Luxation eines Handgelenks oder eines oberen oder unteren …“ – bei: Handgelenk oder oberes oder unteres Sprunggelenk (427,75 €)

Heute bringt die 2213 beim 2,3-fachen Satz 148,81 €. Die Spanne reicht von 364,64 € bis 427,75 € — die Dokumentation entscheidet, welche Ziffer ansetzbar ist.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2213

Die GOÄ-Ziffer 2213 ist mit 1110 Punkten bewertet, was im Einfachsatz einem Honorar von 64,70 € entspricht. Bei Anwendung des Regelhöchstsatzes von 2,3 beträgt das Honorar 148,81 €, während der Höchsstufe (3,5-fach) bei 226,45 € liegt. Höhere Sätze erfordern eine schriftliche Begründung.
Neben der GOÄ-Ziffer 2213 kann bei einer ambulanten Durchführung der OP-Zuschlag nach Ziffer 444 abgerechnet werden. Dieser Zuschlag bringt zusätzliche 43,72 € im Einfachsatz ein. Andere Zuschläge für ambulantes Operieren sind für diese Punktzahl ausgeschlossen.
Die GOÄ-Ziffer 2213 darf nicht am selben Gelenk neben den Ziffern 2211 und 2212 abgerechnet werden. Diese Ziffern beschreiben die geschlossene Einrenkung desselben Gelenks. Ein Nebeneinander von offener und geschlossener Reposition ist somit ausgeschlossen.
Eine Steigerung über den Regelsatz ist bei überdurchschnittlich schwierigen oder zeitaufwendigen Eingriffen gerechtfertigt. Typische Gründe sind ausgeprägte Weichteilverletzungen, veraltete Luxationen mit Narbenbildung oder anatomische Besonderheiten wie Adipositas. Die Begründung muss patientenindividuell in der Rechnung dokumentiert werden.
Ja, die operative Einrenkung nach GOÄ 2213 ist neben einer Osteosynthese abrechenbar, sofern es sich um eigenständige operative Schritte handelt. Die Osteosynthese wird dann mit der entsprechenden Ziffer aus dem Bereich der Knochenchirurgie zusätzlich liquidiert. Dies muss im OP-Bericht klar getrennt dokumentiert sein.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich