GOÄ 2275: Umstellungsosteotomie korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 2275
Inter- oder subtrochantere Umstellungsosteotomie
Punktzahl 2310  
Einfachsatz 134,64 € 1,0x
Regelhöchstsatz 309,67 € 2,3x
Höchstsatz 471,24 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2275 (Inter- oder subtrochantere Umstellungsosteotomie): Indikationen, Ausschlüsse und Tipps zur Faktorsteigerung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2275

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Ziffer 2275 im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Rubrik V (Knochenchirurgie) wie folgt:

Inter- oder subtrochantere Umstellungsosteotomie (2310 Punkte)

Diese Leistung umfasst die operative Durchtrennung und anschließende Achsenkorrektur des Oberschenkelknochens im hüftnahen Bereich. Die anatomische Lokalisation liegt entweder zwischen den beiden Rollhügeln (intertrochanter) oder unmittelbar darunter (subtrochanter). Als Zielleistung deckt die Ziffer alle typischen Teilschritte des Eingriffs ab.

GOÄ 2275 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die inter- oder subtrochantere Umstellungsosteotomie ist ein anspruchsvoller, gelenkerhaltender Eingriff. Er wird primär eingesetzt, um die biomechanische Belastung des Hüftgelenks zu optimieren. Typische Indikationen sind die Hüftdysplasie des Erwachsenen sowie posttraumatische Fehlstellungen nach Frakturen.

Auch bei einer beginnenden Coxarthrose oder einer Femurkopfnekrose im Frühstadium kann die Operation den Gelenkersatz um Jahre verzögern. Durch die gezielte Neuausrichtung des Schenkelhalses wird der Druck auf gesunde Knorpelareale umverteilt. Dies führt zu einer signifikanten Schmerzreduktion und Funktionsverbesserung für den Patienten.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2275

Fallbeispiel 1: Posttraumatische Varusfehlstellung

Ein Patient stellt sich mit einer symptomatischen Varusfehlstellung nach einer ausgeheilten pertrochanteren Femurfraktur vor. Zur Wiederherstellung der korrekten Traglinie erfolgt eine valgisierende intertrochantere Osteotomie. Die Abrechnung erfolgt regelhaft nach GOÄ-Ziffer 2275 mit dem 2,3-fachen Satz.

Fallbeispiel 2: Rotationsfehler bei Hüftdysplasie

Bei einer 28-jährigen Patientin mit Hüftdysplasie und persistierenden Schmerzen wird eine subtrochantere Derotationsosteotomie durchgeführt. Der Eingriff verläuft ohne Komplikationen. Die Leistung wird mit der Ziffer 2275 zum Regelsatz liquidiert.

Fallbeispiel 3: Komplexe Korrektur bei schwerer Osteoporose

Ein älterer Patient benötigt eine komplexe mehrdimensionale Umstellungsosteotomie. Aufgrund einer ausgeprägten Osteoporose gestaltet sich die stabile Verankerung der Implantate extrem schwierig und zeitaufwendig. Der Operateur rechnet die GOÄ 2275 mit dem 3,5-fachen Höchstsatz ab und begründet dies detailliert im OP-Bericht.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2275: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Kombination mit anderen knochenchirurgischen Leistungen. Die GOÄ schließt die Nebeneinanderberechnung bestimmter Ziffern explizit aus. Besonders die Ziffern 2251 (Knochentransplantation) und 2252 (Knochenspanentnahme) dürfen nicht zusätzlich für denselben Defekt angesetzt werden.

Ebenfalls ausgeschlossen ist die Ziffer 2276, welche die Korrekturosteotomie am Schenkelhals betrifft. Da es sich bei der GOÄ 2275 um eine selbstständige Zielleistung handelt, sind vorbereitende oder inhärente Teilschritte mit der Gebühr abgegolten. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Ausschlüsse sehr genau.

Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung der GOÄ 2274 (Osteotomie eines großen Röhrenknochens) neben der Ziffer 2275 ist absolut unzulässig, da der Oberschenkelknochen bereits durch die spezifischere Ziffer 2275 abgedeckt ist.

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Dokumentation der GOÄ 2275: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen die präoperative Planung, die genaue Schnittführung und die intraoperative radiologische Kontrolle detailliert festgehalten werden. Auch die Art der verwendeten Osteosynthesematerialien muss exakt dokumentiert sein.

Besondere anatomische Schwierigkeiten oder Abweichungen vom Standardverfahren sollten unmittelbar im Bericht verschriftlicht werden. Dies erleichtert die spätere Begründung von Schwellenwertüberschreitungen erheblich. Eine unzureichende Dokumentation führt bei Prüfungen fast immer zum Punktabzug.

Dokumentation: Intertrochantere Osteotomie des Femurs links nach präoperativer Schablonenplanung. Einbringen der Winkelplatte unter Durchleuchtungskontrolle. Stabile Fixation und radiologische Überprüfung der korrekten Achsenverhältnisse.

Tipp: Fügen Sie dem OP-Bericht stets die prä- und postoperativen Röntgenbilder sowie die digitale Planungsdokumentation als Anlage bei, um die medizinische Notwendigkeit zweifelsfrei zu belegen.

GOÄ 2275: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert von 2,3 kann bei Vorliegen besonderer Umstände bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Typische Begründungskriterien sind eine erhöhte Gewebebrüchigkeit bei schwerer Osteoporose oder ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen. Auch eine extreme Adipositas des Patienten, die den operativen Zugang erheblich erschwert, rechtfertigt eine Faktorsteigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der operativen Hauptleistung können Anästhesieleistungen und radiologische Leistungen berechnet werden. Die postoperative Überwachung oder spezielle Lagerungen sind ebenfalls ansetzbar. Es muss jedoch stets darauf geachtet werden, dass keine Doppelberechnung von Teilschritten erfolgt, die bereits in der Zielleistung der GOÄ 2275 enthalten sind.

Ziffer 2275 in der neuen GOÄ

Inter- oder subtrochantere Umstellungsosteotomie wird in der neuen GOÄ zur Nummer 7571 — „Korrekturosteotomie an Tibia" — mit festem Satz von 766,88 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 309,67 €). Abrechnungseinheit: 1x je Eingriff. Inter- und subtrochantere Osteotomien liegen am Femur; 7571 nennt Korrekturosteotomien an Tibia, Femur oder Humerus.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2275

Die GOÄ-Ziffer 2275 bewertet eine inter- oder subtrochantere Umstellungsosteotomie am Oberschenkelknochen mit 2310 Punkten. Diese chirurgische Achsenkorrektur dient der Gelenkerhaltung bei Fehlstellungen oder Arthrose.
Neben der Ziffer 2275 dürfen die Ziffern 2251, 2252, 2274 und 2276 nicht abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse betreffen insbesondere Knochentransplantationen und andere Osteotomien am selben Knochenabschnitt.
Ein Schwellenwertüberschreitungsfaktor bis zu 3,5-fach ist bei erhöhtem operativem Aufwand gerechtfertigt. Typische Begründungen sind ausgeprägte Adhäsionen durch Voroperationen, extreme anatomische Fehlstellungen oder eine stark geminderte Knochenqualität.
Die Entfernung von altem Osteosynthesematerial in derselben Sitzung ist unter Beachtung der Zielleistungsregel oft nicht separat berechnungsfähig, wenn sie dem Zugang dient. Erfolgt sie in einer getrennten Sitzung, ist sie regulär ansetzbar.
Im 2,3-fachen Regelhöchstsatz beträgt das Honorar für die GOÄ-Ziffer 2275 genau 309,67 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 134,64 Euro, während der Höchstsatz (3,5-fach) mit 471,24 Euro vergütet wird.
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