GOÄ 2252: Umstellungsosteotomie richtig abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 2252
Umstellungsosteotomie eines großen Knochens mit Osteosynthese
Punktzahl 1850  
Einfachsatz 107,83 € 1,0x
Regelhöchstsatz 248,01 € 2,3x
Höchstsatz 377,40 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2252: So rechnen Sie die Umstellungsosteotomie eines großen Knochens mit Osteosynthese rechtssicher und fehlerfrei ab.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2252

Umstellungsosteotomie eines großen Knochens mit Osteosynthese

Die GOÄ-Ziffer 2252 beschreibt eine chirurgische Achskorrektur an einem großen Knochen, die zwingend mit einer Osteosynthese zur mechanischen Stabilisierung kombiniert wird. Zu den großen Knochen im Sinne der Gebührenordnung zählen unter anderem der Oberschenkelknochen (Femur), das Schienbein (Tibia), der Oberarmknochen (Humerus) sowie Speiche (Radius) und Elle (Ulna). Die Leistung umfasst die operative Durchtrennung des Knochens, die präzise anatomische Neuausrichtung und die anschließende Fixierung mittels Platten, Schrauben oder Marknägeln.

Im Vergleich zur Ziffer 2251, die eine Umstellungsosteotomie ohne Osteosynthese beschreibt, ist bei der Ziffer 2252 das Einbringen des Osteosynthesematerials integraler Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Eine zusätzliche Abrechnung der Osteosynthese nach anderen Ziffern für denselben Knochen ist daher ausgeschlossen. Die Materialkosten für die verwendeten Implantate können jedoch in der Regel als Sachkosten gesondert in Rechnung gestellt werden.

GOÄ 2252 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag

Die Durchführung einer Umstellungsosteotomie nach GOÄ 2252 kommt vor allem bei ausgeprägten Achsfehlstellungen der unteren Extremitäten zum Einsatz. Typische Indikationen sind die Varus- oder Valgusfehlstellung (O-Bein oder X-Bein), die zu einer einseitigen Überlastung des Kniegelenks führen. Durch die operative Achskorrektur kann der Gelenkverschleiß verzögert und eine drohende Kniegelenksarthrose therapiert oder verhindert werden.

Auch an den oberen Extremitäten, beispielsweise nach in Fehlstellung verheilten Frakturen des Radius oder Humerus, ist diese Ziffer anwendbar. Die Wiederherstellung der korrekten anatomischen Achse und Rotationsausrichtung steht hierbei im Vordergrund. Die Wahl des Osteosyntheseverfahrens richtet sich nach der Lokalisation und der mechanischen Beanspruchung des betroffenen Knochens.

Tipp: Bei der Korrektur komplexer, mehrdimensionaler Deformitäten kann ein erheblicher operativer Aufwand vorliegen. Dieser sollte detailliert im OP-Bericht dokumentiert werden, um eine Begründung für das Überschreiten des Regelsatzes zu liefern.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2252

Fallbeispiel 1: Tibiakopf-Umstellungsosteotomie bei Varusgonarthrose

Ein Patient stellt sich mit einer schmerzhaften, medial betonten Gonarthrose bei ausgeprägtem Genu varum (O-Bein) vor. Es erfolgt eine offene, hohe tibiale Korrekturosteotomie (HTO) zur Entlastung des medialen Kompartiments. Der Knochen wird teilabgesetzt, aufgespreizt und mit einer winkelstabilen Platte fixiert. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 2252 zum 2,3-fachen Satz, da der Eingriff im normalen Schwierigkeitsgrad verlief.

Fallbeispiel 2: Distale Femurosteotomie bei Valgusfehlstellung

Bei einer Patientin mit einer lateralen Gonarthrose und Genu valgum (X-Bein) wird eine distale Femur-Umstellungsosteotomie durchgeführt. Nach der präzisen Keilentnahme wird die Fehlstellung korrigiert und das Femur mittels einer Kondylenplatte stabilisiert. Aufgrund der schwierigen anatomischen Verhältnisse und des erhöhten Weichteilschutzes wird die GOÄ 2252 mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 abgerechnet.

Fallbeispiel 3: Korrektur einer Radiusfehlstellung nach in Fehlstellung verheilter Fraktur

Nach einer inadäquat verheilten distalen Radiusfraktur besteht eine schmerzhafte Bewegungseinschränkung des Handgelenks. Es erfolgt eine dorsale Keilentnahme am Radius, die Reposition und die Stabilisierung mittels einer palmaren winkelstabilen Radiusplatte. Dieser Eingriff an einem großen Knochen wird korrekt mit der Ziffer 2252 liquidiert, wobei das verwendete Plattensystem als Sachkosten separat ausgewiesen wird.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2252: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Ziffern, die sich gegenseitig ausschließen. Die GOÄ-Ziffer 2252 darf explizit nicht neben der Ziffer 2251 (Umstellungsosteotomie ohne Osteosynthese) abgerechnet werden. Ebenso sind die Ziffern für Korrekturosteotomien an großen Röhrenknochen (GOÄ 2274 bis 2276) am selben Knochen nicht nebeneinander berechnungsfähig.

Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist die Abgrenzung zwischen einer einfachen Osteosynthese und einer Umstellungsosteotomie. Wenn lediglich eine Fraktur versorgt wird, ist die Ziffer 2252 nicht anwendbar; hier müssen die entsprechenden Frakturziffern gewählt werden. Die Ziffer 2252 setzt immer eine geplante, therapeutische Achskorrektur eines Knochens voraus.

Achtung: Die zusätzliche Abrechnung einer Osteosynthese nach den Ziffern 2009 bis 2013 für denselben Knochen ist unzulässig, da die Osteosynthese bereits integraler Bestandteil der GOÄ 2252 ist.

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Dokumentation der GOÄ 2252: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise OP-Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen durch Kostenträger. Im Operationsbericht müssen die Indikation, die präoperative Planung der Achskorrektur (z. B. Angabe der Gradzahl) und die intraoperative Umsetzung detailliert beschrieben werden. Auch die genaue Bezeichnung des eingebrachten Osteosynthesematerials ist zwingend erforderlich.

Zusätzlich sollten prä- und postoperative Röntgenaufnahmen dokumentiert und archiviert werden, um den Erfolg der Achskorrektur objektiv nachzuweisen. Falls intraoperative Besonderheiten wie starker Narbenzug oder anatomische Varianten auftreten, müssen diese explizit erwähnt werden, um spätere Faktorerhöhungen rechtssicher zu begründen.

Dokumentationsbeispiel: "...Nach Darstellung des distalen Femurs erfolgt die quere Osteotomie unter Durchleuchtungskontrolle. Präzise Korrektur der Valgusfehlstellung um 8 Grad nach präoperativer Schablone. Stabile Fixierung mittels winkelstabiler distaler Femurplatte und Einbringen von 6 Verriegelungsschrauben. Postoperative Röntgenkontrolle zeigt anatomisch korrekte Achsenverhältnisse..."

GOÄ 2252: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ 2252 liegt beim 2,3-fachen Satz (248,01 €). Ein Überschreiten dieses Schwellenwertes bis zum Höchstsatz von 3,5 (377,40 €) ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich. Typische Begründungen sind eine extreme Adipositas des Patienten, ausgeprägte postoperative Vernarbungen bei Revisionseingriffen oder eine stark geminderte Knochenqualität (z. B. bei schwerer Osteoporose), die das Einbringen der Osteosynthese erheblich erschwert.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 2252 können begleitende Leistungen berechnet werden, sofern sie eigenständige operative Schritte darstellen. Häufig kombiniert wird die Ziffer mit der GOÄ 2253 oder 2254, wenn zusätzlich eine Knochentransplantation zur Auffüllung des Osteotomiespalts erforderlich ist. Auch Anästhesieleistungen, postoperative Überwachung sowie die Sachkosten für Implantate und Knochenersatzmaterialien sind gesondert ansetzbar.

Ziffer 2252 in der neuen GOÄ

Die neue GOÄ löst die bisherige Ziffer 2252 (Umstellungsosteotomie eines großen Knochens mit Osteosynthese, heute 2,3-fach: 248,01 €) je nach erbrachter Leistung in verschiedene Nachfolgeziffern auf:

  • 7561 Korrekturosteotomie am Radius oder an der Ulna (551,16 €) — bei: Radius oder Ulna; zzgl. 7583 (196,79 €)
  • 7571 Korrekturosteotomie an Tibia (766,88 €) — bei: Tibia, Femur oder Humerus; zzgl. 7583 (196,79 €)
  • 7561 Korrekturosteotomie am Radius oder an der Ulna (551,16 €) — bei: Radius oder Ulna; zzgl. 7586 (337,08 €)
  • 7571 Korrekturosteotomie an Tibia (766,88 €) — bei: Tibia, Femur oder Humerus; zzgl. 7586 (337,08 €)
  • 7561 Korrekturosteotomie am Radius oder an der Ulna (551,16 €) — bei: Radius oder Ulna
  • 7571 Korrekturosteotomie an Tibia (766,88 €) — bei: Tibia, Femur oder Humerus

Die Bandbreite der abrechenbaren Gesamtsumme reicht von 551,16 € bis 1.103,96 € — die Dokumentation des konkreten Eingriffs entscheidet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2252

Die GOÄ-Ziffer 2252 kostet im einfachen Gebührensatz 107,83 € und im 2,3-fachen Regelsatz 248,01 €. Bei begründetem Mehraufwand kann der Höchstsatz mit dem 3,5-fachen Faktor abgerechnet werden, was einem Betrag von 377,40 € entspricht. Sachkosten für Implantate werden zusätzlich berechnet.
Als große Knochen im Sinne der GOÄ gelten Femur, Tibia, Humerus, Radius und Ulna. Kleinere Knochen wie die der Hand oder des Fußes fallen unter andere Ziffern der Knochenchirurgie. Die genaue Definition orientiert sich an der Systematik der Ziffer 2251.
Nein, die Osteosynthese ist bereits integraler Bestandteil der Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 2252 und darf nicht gesondert abgerechnet werden. Eine zusätzliche Abrechnung von Osteosynthese-Ziffern für denselben Knochen führt regelmäßig zu Beanstandungen durch die Kostenträger. Lediglich die Materialkosten für die Implantate sind erstattungsfähig.
Die GOÄ 2252 beschreibt eine geplante Umstellungsosteotomie zur Achskorrektur, während die GOÄ 2275 eine Korrektur einer fehlerhaft geheilten Fraktur oder Pseudarthrose betrifft. Beide Ziffern schließen sich am selben Knochen gegenseitig aus. Die Wahl der Ziffer richtet sich nach der primären Indikation des Eingriffs.
Eine zusätzliche Knochentransplantation kann neben der GOÄ 2252 mit den Ziffern 2253 oder 2254 berechnet werden, sofern sie medizinisch notwendig ist. Diese Kombination ist zulässig, da die Knochengewinnung und -einbringung nicht in der Ziffer 2252 enthalten sind. Die Dokumentation muss den eigenständigen Charakter dieses Schrittes belegen.
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