GOÄ 2251: Umstellungsosteotomie korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2251
Umstellungsosteotomie eines großen Knochens (Röhrenknochen des Oberarms, Unterarms, Oberschenkels, Unterschenkels) ohne Osteosynthese
Punktzahl 1290  
Einfachsatz 75,19 € 1,0x
Regelhöchstsatz 172,94 € 2,3x
Höchstsatz 263,16 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der Umstellungsosteotomie nach GOÄ 2251 wirft in der Praxis oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Ausschlüssen und Fallbeispielen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2251

Umstellungsosteotomie eines großen Knochens (Röhrenknochen des Oberarms, Unterarms, Oberschenkels, Unterschenkels) ohne Osteosynthese

Die GOÄ-Ziffer 2251 beschreibt eine chirurgische Achsenkorrektur an den großen Röhrenknochen des menschlichen Körpers. Diese Leistung umfasst die vollständige Durchtrennung des Knochens, um eine anatomisch korrekte Stellung wiederherzustellen. Der entscheidende Zusatz im Leistungstext lautet ohne Osteosynthese, was die Abgrenzung zu aufwendigeren Verfahren definiert.

Die Ziffer findet Anwendung im Bereich der Chirurgie und Orthopädie, genauer im Unterabschnitt der Knochenchirurgie. Neben der reinen Knochendurchtrennung sind auch begleitende Maßnahmen wie der Versatz von Ligamenten (Bändern) mit dieser Gebühr bereits vollständig abgegolten.

GOÄ 2251 in der Praxis: Indikationen und anatomische Abgrenzung

In der täglichen Praxis kommt die GOÄ 2251 vor allem bei der Korrektur von angeborenen Fehlstellungen oder posttraumatischen Deformitäten zum Einsatz. Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Entlastung von überbeanspruchten Gelenkanteilen, beispielsweise bei einer beginnenden Arthrose. Durch die Achsenkorrektur wird die mechanische Belastung auf gesunde Gelenkbereiche verlagert.

Die Definition der großen Knochen ist in den Bestimmungen der GOÄ klar eingegrenzt. Hierzu zählen ausschließlich der Oberarmknochen (Humerus), die Elle (Ulna), die Speiche (Radius), der Oberschenkelknochen (Femur), das Schienbein (Tibia) und das Wadenbein (Fibula). Andere Knochenstrukturen dürfen nicht über diese Ziffer abgerechnet werden.

Eine besondere klinische Anwendung stellt die operative Epiphysiodese dar. Wenn die Epiphysenfugen an Femur oder Tibia aufgemeißelt werden, um ein asymmetrisches Wachstum zu stoppen, ist dies ebenfalls über die GOÄ 2251 berechenbar. Diese Maßnahme dient der gezielten Steuerung des Längenwachstums bei Kindern und Jugendlichen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2251

Fallbeispiel 1: Korrekturosteotomie bei posttraumatischer Fehlstellung

Ein Patient stellt sich mit einer schmerzhaften Fehlstellung des Radius nach einer schlecht verheilten distalen Radiusfraktur vor. Es erfolgt eine chirurgische Achsenkorrektur durch eine Korrekturosteotomie ohne Osteosynthese, wobei die Stabilisierung postoperativ durch einen externen Gipsverband erfolgt. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2251 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Epiphysiodese zur Beinlängendifferenzkorrektur

Bei einem Jugendlichen mit einer prognostizierten Beinlängendifferenz wird eine temporäre Epiphysiodese durchgeführt. Der Operateur nimmt eine beidseitige Aufmeißelung der Epiphysenfuge am distalen Femur vor. Da es sich um denselben Knochen handelt, wird die GOÄ 2251 genau einmal für den Oberschenkelknochen in Ansatz gebracht.

Fallbeispiel 3: Umstellungsosteotomie der Tibia bei Varusgonarthrose

Zur Entlastung des medialen Kompartiments bei ausgeprägter O-Bein-Arthrose wird eine hohe tibiale Umstellungsosteotomie durchgeführt. Die Fixierung erfolgt in diesem seltenen Fall ohne metallische Implantate rein konservativ im Spezialgips. Die Leistung wird als isolierte Knochendurchtrennung nach GOÄ 2251 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2251: Was Prüfer beanstanden

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffern 2251 und 2252 am selben Knochen ist absolut unzulässig. Sobald eine Osteosynthese (z. B. mittels Platten oder Schrauben) erfolgt, ist ausschließlich die höher bewertete GOÄ 2252 anzusetzen.

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung ist die fehlerhafte Zuordnung der Knochen. Die GOÄ 2251 darf nicht für kleinere Knochen wie das Schlüsselbein (Klavikula) oder die Mittelhandknochen genutzt werden. Für diese Knochen existieren spezifische Ziffern im Gebührenverzeichnis.

Zudem versuchen Prüfstellen der privaten Krankenversicherungen (PKV) regelmäßig, die Abrechnung bei Epiphysiodesen zu kürzen. Es muss beachtet werden, dass die Aufmeißelung der Wachstumsfuge innen und außen an einem Knochen als einheitliche Leistung gilt. Eine mehrfache Berechnung der Ziffer 2251 für denselben Knochen in einer Sitzung ist ausgeschlossen.

Die Ziffern 2274 bis 2276 (Pseudarthrosenoperationen) stellen ebenfalls strikte Ausschlussziffern dar. Liegt eine Falschgelenkbildung vor, müssen diese speziellen Ziffern gewählt werden, was den Ansatz der GOÄ 2251 blockiert.

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Dokumentation der GOÄ 2251: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. Im Operationsbericht muss die medizinische Notwendigkeit der Achsenkorrektur klar aus der präoperativen Diagnostik (z. B. Ganzbeinstandaufnahmen) hervorgehen. Auch der Verzicht auf eine interne Stabilisierung muss nachvollziehbar begründet sein.

Der Operationsbericht sollte die genaue Lokalisation, die Art der Osteotomie sowie die anschließende retentionelle Versorgung (z. B. Cast, Schiene) detailliert beschreiben. Bei Epiphysiodesen ist die exakte Darstellung der bearbeiteten Fugenbereiche essenziell.

Dokumentation: Indikation: Posttraumatische Achsenfehlstellung des Radius links nach in Fehlstellung verheilter Fraktur. Durchführung einer offenen Keilosteotomie des Radius ohne Einbringung von Osteosynthesematerial. Postoperative Retention im zirkulären Unterarmgips.

Tipp: Fügen Sie der Liquidation bei Abweichungen vom Regelsatz immer direkt die prä- und postoperativen Röntgenbilder oder deren Befunde als Beleg für die Komplexität bei.

GOÄ 2251: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz erfordert eine individuelle Begründung. Typische Erschwernisse im OP-Verlauf sind eine extreme Knochenhärte bei Sklerosierung oder eine ausgeprägte Osteoporose, die das chirurgische Vorgehen erheblich erschwert. Auch erhebliche Weichteilverwachsungen nach Voroperationen rechtfertigen eine Faktorerhöhung.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 2251 kann in bestimmten Fällen neben den Ziffern für Gelenkoperationen (GOÄ 2134 bis 2137) erforderlich sein, wenn zeitgleich eine Gelenkrekonstruktion stattfindet. Wichtig ist, dass diese Leistungen selbstständige operative Schritte darstellen müssen. Nicht kombinierbar ist die Ziffer hingegen mit primären Weichteileingriffen am selben Operationsgebiet, sofern diese anatomisch im Zugangsweg liegen.

Ziffer 2251 in der neuen GOÄ

Die neue GOÄ löst die bisherige Ziffer 2251 (Umstellungsosteotomie eines großen Knochens (Röhrenknochen des Oberarms, Unterarms, Oberschenkels, Unterschenkels) ohne Osteosynthese, heute 2,3-fach: 172,94 €) je nach erbrachter Leistung in verschiedene Nachfolgeziffern auf:

  • 7561 Korrekturosteotomie am Radius oder an der Ulna (551,16 €) — bei: Radius oder Ulna
  • 7571 Korrekturosteotomie an Tibia (766,88 €) — bei: Tibia, Femur oder Humerus
  • 7582 Epiphyseodese an einem großen Knochen (361,43 €) — bei: Epiphyseodese an einem großen Knochen, ggf. einschließlich Verwendung mindestens eines ortsständig gewonnenen kortikospongiösen Spans an einer oder me

Die Bandbreite der abrechenbaren Gesamtsumme reicht von 361,43 € bis 766,88 € — die Dokumentation des konkreten Eingriffs entscheidet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2251

Die GOÄ-Ziffer 2251 wird für eine Umstellungsosteotomie eines großen Röhrenknochens ohne zusätzliche Osteosynthese berechnet. Typische Indikationen sind angeborene Fehlstellungen oder fehlverheilte Frakturen. Auch die operative Epiphysiodese zur Wachstumssteuerung fällt unter diese Ziffer.
Als große Knochen im Sinne der GOÄ 2251 gelten ausschließlich die langen Röhrenknochen der Extremitäten. Dazu gehören der Oberarmknochen (Humerus), die Elle (Ulna), die Speiche (Radius), der Oberschenkelknochen (Femur), das Schienbein (Tibia) und das Wadenbein (Fibula).
Nein, eine Nebeneinanderberechnung der GOÄ 2251 und der GOÄ 2252 am selben Knochen ist ausgeschlossen. Die GOÄ 2252 beschreibt die Umstellungsosteotomie mit Osteosynthese und schließt die Leistung nach 2251 bereits ein.
Die Aufmeißelung der Epiphysenfugen zur Wachstumssteuerung kann je großem Knochen nur einmal über die GOÄ 2251 abgerechnet werden. Eine mehrfache Berechnung für denselben Knochen ist ausgeschlossen, selbst wenn innen und außen gearbeitet wird.
Ein erhöhter Steigerungssatz über den Regelsatz von 2,3-fach hinaus kann durch besondere Erschwernisse begründet werden. Typische Gründe sind komplexe, mehrdimensionale Fehlstellungen, ausgeprägte Osteoporose oder starke Vernarbungen nach Voroperationen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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