Die Abrechnung der GOÄ 2290 erfordert Präzision beim ventralen Zugang. Erfahren Sie alles über Fallbeispiele, Ausschlüsse und Dokumentationstipps.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2290
Stellungskorrektur und Fusion eines oder mehrerer Wirbelsegmente an Brustwirbelsäule und/oder Lendenwirbelsäule bei ventralem Zugang – auch mit Knocheneinpflanzung –
Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 2290 umfasst die operative Korrektur von Fehlstellungen sowie die anschließende Versteifung (Fusion) von Wirbelsegmenten. Diese Maßnahme muss zwingend über einen ventralen Zugang, also von der Körpervorderseite her, erfolgen. Die Ziffer deckt sowohl Eingriffe an der Brustwirbelsäule (BWS) als auch an der Lendenwirbelsäule (LWS) ab.
Ein wesentlicher Aspekt dieser Ziffer ist, dass eine eventuell durchgeführte Knocheneinpflanzung (Spongiosaplastik) bereits im Leistungsumfang enthalten ist. Dies bedeutet, dass für die Einbringung des Knochenmaterials im selben Operationsgebiet keine separate Gebührenziffer herangezogen werden darf. Die Leistung ist mit 2770 Punkten bewertet, was im Regelhöchstsatz (2,3-fach) einem Honorar von 371,36 € entspricht.
GOÄ 2290 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2290 setzt eine klare medizinische Indikation voraus, bei der eine ventrale Spondylodese zur Stabilisierung der Wirbelsäule notwendig ist. Typische Indikationen sind fortgeschrittene degenerative Instabilitäten, ausgeprägte Spondylolisthesen (Wirbelgleiten) oder posttraumatische Deformitäten. Auch bei tumorbedingten Instabilitäten oder schweren entzündlichen Prozessen wie der Spondylodiscitis kommt dieser Zugangsweg zum Einsatz.
Der ventrale Zugang bietet den Vorteil, dass die Bandscheibe direkt adressiert und ein großes Fusionsbett geschaffen werden kann. Häufig erfolgt der Eingriff in Kombination mit einem dorsalen Eingriff (dorsoventrale Fusion), was bei der Abrechnung eine präzise Abgrenzung erfordert. Die Ziffer 2290 darf nur für den ventralen Teil der Operation berechnet werden, während für den dorsalen Teil eigenständige Ziffern wie die GOÄ 2292 infrage kommen.
Tipp: Bei kombinierten dorsoventralen Eingriffen in einer Sitzung sollten die Zugangswege und die jeweiligen Operationsschritte im OP-Bericht absolut trennscharf dokumentiert werden, um Kürzungen durch Kostenträger zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2290
Fallbeispiel 1: Ventrale Fusion bei degenerativer LWS-Instabilität
Ein Patient stellt sich mit einer hochgradigen, schmerzhaften Instabilität im Segment L4/L5 vor. Es erfolgt eine ventrale Diskektomie, Einbringung eines Cages und eine Stellungskorrektur mit Fusion über einen retroperitonealen Zugang. Da der Eingriff komplett von ventral durchgeführt wurde, rechnet der Operateur die GOÄ-Ziffer 2290 ab. Die Knocheneinpflanzung in den Cage ist mit dieser Ziffer abgegolten.
Fallbeispiel 2: Posttraumatische Kyphose der Brustwirbelsäule
Nach einer veralteten Fraktur des 12. Brustwirbelkörpers zeigt sich eine progrediente Kyphosierung. Zur Korrektur und Stabilisierung erfolgt eine ventrale Stellungskorrektur und Fusion der Segmente Th11 bis L1 mittels ventralem Plattensystem und autologem Knochenspan. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 2290 zum Schwellenwert (2,3-fach), da keine außergewöhnlichen Komplikationen auftraten.
Fallbeispiel 3: Zweizeitige dorsoventrale Spondylodese bei Spondylolisthese
Bei einer schweren Spondylolisthese erfolgt in einer ersten Sitzung die dorsale Reposition und Fixation. In einer zweiten Sitzung, fünf Tage später, wird die ventrale Fusion (ALIF) im Segment L5/S1 durchgeführt. Für die zweite Sitzung wird die GOÄ-Ziffer 2290 berechnet. Da der Eingriff aufgrund von Verwachsungen anatomisch erschwert war, begründet der Arzt einen erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2290: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die zusätzliche Berechnung von Knochenentnahme- oder Knocheneinpflanzungsziffern (wie GOÄ 2254 oder 2255) für dasselbe Operationsgebiet. Die Leistungsbeschreibung der GOÄ 2290 schließt die Knocheneinpflanzung explizit ein ("auch mit Knocheneinpflanzung"). Eine gesonderte Berechnung dieser Hilfsleistungen führt regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Abgrenzung zu rein dorsalen Fusionsverfahren. Wird fälschlicherweise die GOÄ 2290 für einen dorsalen Zugang (z. B. TLIF oder PLIF) herangezogen, ist dies nicht gebührenkonform. Für dorsale Fusionsverfahren existieren eigene Ziffern wie die GOÄ 2292, die zwingend zu nutzen sind, wenn kein echter ventraler Zugang vorlag.
Achtung: Die bloße Verwendung eines ventralen Cages über einen dorsalen Zugang (z. B. PLIF) rechtfertigt nicht die Abrechnung der GOÄ 2290. Der tatsächliche chirurgische Zugangsweg muss bauchseitig bzw. von vorne erfolgt sein.
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Dokumentation der GOÄ 2290: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht muss der ventrale Zugangsweg (z. B. transperitoneal, retroperitoneal oder transthorakal) präzise beschrieben werden. Auch die Darstellung der anatomischen Strukturen und der genaue Ablauf der Stellungskorrektur müssen dokumentiert sein.
Zusätzlich sollte die Art und Herkunft des verwendeten Knochenmaterials oder des Cages genau festgehalten werden. Falls der Eingriff überdurchschnittlich komplex war, beispielsweise durch starke Verwachsungen oder anatomische Varianten, müssen diese Erschwernisse im Bericht zeitnah und detailliert formuliert werden. Dies dient als rechtssichere Grundlage für eine spätere Schwellenwertüberschreitung.
Dokumentationsbeispiel: "...Nach retroperitonealem Zugang von links Darstellung des Segments L4/5. Vollständige Diskektomie und Mobilisation. Durchführung der Stellungskorrektur unter Durchleuchtungskontrolle. Einbringen eines mit autologer Spongiosa befüllten Cages zur ventralen Fusion..."
GOÄ 2290: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Gebührensatzes über den Regelsatz (2,3-fach) hinaus bis zum Höchstsatz (3,5-fach) ist bei der GOÄ 2290 gut begründbar, wenn besondere Erschwernisse vorliegen. Typische Begründungen sind ein extrem hoher Zeitaufwand durch ausgeprägte Narbenbildung nach Voroperationen oder erhebliche anatomische Deformitäten. Auch ein hoher Blutverlust oder die Notwendigkeit einer intraoperativen Revision können eine Faktorerhöhung rechtfertigen.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die GOÄ 2290 mit Ziffern für die Anästhesie, das intraoperative Neuromonitoring oder bildgebende Verfahren kombiniert. Zulässig ist auch die Kombination mit Ziffern für die Materialeinbringung (z. B. Osteosynthesematerial), sofern diese nicht in der Leistungsbeschreibung ausgeschlossen sind. Nicht kombiniert werden darf sie am selben Segment mit anderen primären Fusionsziffern, es sei denn, es handelt sich um einen kombinierten dorsoventralen Eingriff in getrennten Schritten.
Ziffer 2290 in der neuen GOÄ
Stellungskorrektur und Fusion eines oder mehrerer Wirbelsegmente an Brustwirbelsäule und/oder Lendenwirbelsäule bei ventralem Zugang – auch mit Knocheneinpflanzung – wird in der neuen GOÄ zur Nummer 8515 „Interkorporelle Fusion an der Brust- oder Lendenwirbelsäule" mit festem Satz von 380,69 € (heute 2,3-fach: 371,36 €). Abrechnungseinheit: je Segment. Der ventrale Zugang mit interkorporeller Fusion entspricht 8515 (Brust-/LWS, z.B.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2290
Was hat nicht gestimmt?