GOÄ 2291: Elektrostimulator-Implantation sicher abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2291
Implantation eines Elektrostimulators zur Behandlung der Skoliose oder einer Pseudarthrose
Punktzahl 920  
Einfachsatz 53,62 € 1,0x
Regelhöchstsatz 123,33 € 2,3x
Höchstsatz 187,67 € 3,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2291 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles über Indikationen, Steigerungssätze und die fehlerfreie Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2291

Implantation eines Elektrostimulators zur Behandlung der Skoliose oder einer Pseudarthrose

Die GOÄ-Ziffer 2291 beschreibt eine spezialisierte operative Leistung aus dem Bereich der Knochenchirurgie. Sie umfasst die vollständige operative Einbringung eines elektrischen Stimulationsgerätes, welches das Knochenwachstum anregen soll. Diese Methode kommt primär bei einer ausbleibenden Knochenheilung (Pseudarthrose) oder schweren Wirbelsäulendeformitäten (Skoliose) zum Einsatz.

Die Leistung beinhaltet den operativen Zugang, das Präparieren des Implantatlagers, die Platzierung der Elektroden sowie den Verschluss der Wunde. Die Ziffer ist mit 920 Punkten bewertet, was im Einfachsatz einer Gebühr von 53,62 Euro entspricht.

GOÄ 2291 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die Anwendung der GOÄ 2291 ist streng an die im Leistungstext genannten Indikationen gebunden. Die Pseudarthrose, also die Ausbildung eines Falschgelenks nach einer ausbleibenden Frakturheilung über mindestens sechs Monate, stellt das häufigste Einsatzgebiet dar. Hierbei wird der Stimulator platziert, um über schwache elektrische Ströme die Osteogenese im betroffenen Knochenareal zu induzieren.

Ein weiteres Einsatzgebiet ist die Skoliose, bei der die Elektrostimulation zur Stabilisierung oder Korrektur der Wirbelsäulenkrümmung beitragen kann. Die Indikationsstellung muss in der Patientenakte präzise dokumentiert sein, um spätere Rückfragen von Kostenträgern zu vermeiden. Die Ziffer darf nicht für rein konservative, transkutane Stimulationsverfahren herangezogen werden.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die Diagnose einer Pseudarthrose erst nach Ablauf der üblichen Heilungszeit von mindestens sechs Monaten gestellt und dokumentiert wird, um die medizinische Notwendigkeit zweifelsfrei zu belegen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2291

Fallbeispiel 1: Implantation bei hypertropher Pseudarthrose

Ein Patient stellt sich mit einer seit acht Monaten nicht knöchern durchbauten Tibiafraktur vor. Nach erfolgloser konservativer Therapie erfolgt die operative Implantation eines invasiven Elektrostimulators zur Förderung der Osteogenese.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2291 zum Regelsatz (2,3-fach). Zusätzlich wird der ambulante Operationszuschlag nach Ziffer 444 in Ansatz gebracht.

Fallbeispiel 2: Erschwerte Implantation bei ausgeprägter Skoliose

Bei einer jugendlichen Patientin mit progredienter Skoliose wird ein Elektrostimulator zur neuromuskulären Stimulation implantiert. Aufgrund von ausgeprägten anatomischen Rotationsfehlern der Wirbelkörper gestaltet sich der operative Zugang extrem schwierig und zeitaufwendig.

Die Abrechnung der GOÄ 2291 erfolgt hier mit dem 3,5-fachen Höchstsatz. Die Liquidation enthält eine detaillierte Begründung bezüglich der anatomischen Besonderheiten und des erhöhten Zeitaufwands.

Fallbeispiel 3: Revision und Neuimplantation

Bei einem Patienten mit einer Pseudarthrose des Femurs muss ein defekter Elektrostimulator ausgetauscht werden. In einer Sitzung erfolgt die Explantation des alten Geräts und die unmittelbare Neuimplantation eines funktionstüchtigen Stimulators.

Neben der GOÄ 2291 für die Implantation kann die Explantation gegebenenfalls über eine analoge Ziffer oder eine entsprechende operative Entfernungsziffer abgerechnet werden. Die Kombination beider Schritte muss in der Rechnung transparent dargestellt werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2291: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2291 ist die Verwechslung mit nicht-invasiven Verfahren. Die Ziffer setzt zwingend eine operative Implantation voraus. Die Anwendung von transkutanen elektrischen Nervenstimulatoren (TENS) oder rein oberflächlichen Magnetfeldtherapien darf keinesfalls unter dieser Ziffer liquidiert werden.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die fehlerhafte Kombination mit anderen osteosynthetischen Leistungen. Wird in derselben Sitzung eine erneute Osteosynthese durchgeführt, müssen die jeweiligen Zielleistungsprinzipien beachtet werden. Die Implantation des Stimulators muss als eigenständige, über die reine Osteosynthese hinausgehende Leistung erkennbar sein.

Achtung: Die bloße Explantation eines Elektrostimulators ohne gleichzeitige Neuimplantation darf nicht nach GOÄ 2291 berechnet werden. Hierfür sind die allgemeinen Ziffern zur Metall- oder Fremdkörperentfernung zu prüfen.

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Dokumentation der GOÄ 2291: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen der genaue Zugangsweg, die Präparation des Empfängerbettes und die exakte Positionierung der Elektroden detailliert beschrieben werden. Auch die Funktionsprüfung des Gerätes intraoperativ sollte Erwähnung finden.

Darüber hinaus ist die medizinische Notwendigkeit durch präoperative Bildgebung (Röntgen, CT) zur Sicherung der Diagnose Pseudarthrose oder Skoliose im Krankenblatt zu hinterlegen. Dies sichert den Vergütungsanspruch bei nachträglichen Prüfungen durch den Medizinischen Dienst oder private Versicherer.

Dokumentation: Nach sterilem Abwaschen und Abdecken erfolgt der Hautschnitt über der Pseudarthrosezone des rechten Unterschenkels. Darstellung des Knochens und Präparation des Implantatlagers. Einbringen der Stimulationselektroden in direkten Knochenkontakt. Fixation des Generatorgehäuses im subkutanen Gewebe. Intraoperative Funktionskontrolle des Elektrostimulators zeigt regelrechte Aktivität. Schichtweiser Wundverschluss.

GOÄ 2291: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ 2291 liegt beim 2,3-fachen Satz (123,33 Euro). Ein Überschreiten dieses Schwellenwertes bis zum 3,5-fachen Höchstsatz (187,67 Euro) erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung. Typische Begründungen sind erhebliche Vernarbungen nach Voroperationen, starke intraoperative Blutungen oder extreme anatomische Deformitäten bei ausgeprägter Skoliose.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Implantation des Stimulators mit anderen chirurgischen Eingriffen kombiniert. Zulässig ist die Nebeneinanderberechnung von Ziffern für die Anästhesie (z. B. GOÄ 451 ff.) sowie von radiologischen Kontrollen zur Lageüberprüfung. Besonders wichtig ist der Zuschlag nach Ziffer 444 für ambulante Operationen, der bei der GOÄ 2291 anwendbar ist, sofern die Kriterien der ambulanten Durchführung erfüllt sind.

Ziffer 2291 in der neuen GOÄ

Implantation eines Elektrostimulators zur Behandlung der Skoliose oder einer Pseudarthrose wird in der neuen GOÄ zur Nummer 7595 — „Einbringen von Material zur magnetisch induzierten Osteostimulation" — mit festem Satz von 160,60 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 123,33 €). Die neue Ziffer ist auf das Einbringen von Material zur magnetisch induzierten Osteostimulation (z.B.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2291

Die GOÄ-Ziffer 2291 wird für die operative Implantation eines Elektrostimulators zur Behandlung einer Skoliose oder einer Pseudarthrose berechnet. Diese Maßnahme dient der Knochenwachstumsstimulation bei Falschgelenkbildung oder Wirbelsäulenverkrümmung. Die Abrechnung setzt die vollständige Durchführung des operativen Eingriffs voraus.
Neben der GOÄ-Ziffer 2291 ist insbesondere der OP-Zuschlag nach Ziffer 444 berechnungsfähig. Dieser Zuschlag beträgt 100 Prozent der Gebühr der zugrundeliegenden Leistung, berechnet nach dem Einfachsatz. Andere ambulante OP-Zuschläge müssen auf ihre Kombinationsfähigkeit geprüft werden.
Die GOÄ 2291 ist in der Regel nur einmal je operativer Sitzung berechnungsfähig. Werden jedoch in getrennten Operationsgebieten mehrere Stimulatoren implantiert, kann eine mehrfache Berechnung unter genauer Begründung zulässig sein. In solchen Fällen empfiehlt sich eine detaillierte Dokumentation der anatomischen Lokalisationen.
Die GOÄ 2291 nennt beide Diagnosen als gleichwertige Indikationen für die Implantation eines Elektrostimulators. Während die Pseudarthrose eine ausbleibende Knochenheilung nach Frakturen beschreibt, bezeichnet die Skoliose eine strukturelle Seitverbiegung der Wirbelsäule. Für die Abrechnung der Ziffer ist das Vorliegen einer dieser beiden Diagnosen zwingend erforderlich.
Eine Erhöhung des Steigerungssatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus kann durch anatomische Besonderheiten oder erhebliche Vernarbungen begründet werden. Auch ein überdurchschnittlicher Zeitaufwand oder erhebliche Blutungen rechtfertigen einen höheren Faktor bis zum 3,5-fachen Satz. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung dargelegt werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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