GOÄ 2294: Steißbeinresektion richtig abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 2294
Steißbeinresektion
Punktzahl 554  
Einfachsatz 32,29 € 1,0x
Regelhöchstsatz 74,27 € 2,3x
Höchstsatz 113,02 € 3,5x

Die Abrechnung der Steißbeinresektion nach GOÄ 2294 wirft in der Praxis oft Fragen auf. Unser Leitfaden zeigt Ihnen Fallbeispiele und Abrechnungstipps.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2294

Steißbeinresektion - 554 Punkte

Die Ziffer 2294 beschreibt die operative Teil- oder Totalresektion des Steißbeins (Kokzygektomie). Diese Leistung umfasst den operativen Zugang, die Darstellung des Knochens, die eigentliche Resektion mittels Knocheninstrumenten sowie die anschließende Blutstillung und den schichtweisen Wundverschluss. Da es sich um einen knochenchirurgischen Eingriff handelt, sind alle vorbereitenden und begleitenden Weichteileingriffe im unmittelbaren Operationsgebiet mit dieser Gebühr abgegolten.

Zusätzlich kann bei ambulanter Durchführung der Zuschlag nach Nr. 443 berechnet werden. Dieser Zuschlag honoriert den erhöhten Aufwand bei ambulanten operativen Eingriffen dieser Größenordnung.

GOÄ 2294 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag

Die Indikation zur Steißbeinresektion wird in der Regel erst nach Ausschöpfung aller konservativen Therapiemaßnahmen gestellt. Das häufigste Krankheitsbild in der Praxis ist die chronische Kokzygodynie, die oft auf ein vorangegangenes Trauma wie einen Sturz oder eine Geburt zurückzuführen ist. Auch chronische Instabilitäten oder Luxationen des Steißbeins können den Eingriff medizinisch notwendig machen.

Eine weitere wichtige Indikation stellen chronische Knocheninfektionen (Osteomyelitis) oder tumoröse Veränderungen im Bereich des Os coccygis dar. Die Abgrenzung zu reinen Weichteileingriffen ist hierbei essenziell. Wenn lediglich entzündliches Weichteilgewebe oder Fistelgänge entfernt werden, ist die Abrechnung der GOÄ 2294 nicht gerechtfertigt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2294

Fallbeispiel 1: Chronische Kokzygodynie nach Trauma

Ein Patient stellt sich mit anhaltenden, therapieresistenten Schmerzen nach einer Steißbeinfraktur vor. Nach erfolgloser konservativer Therapie erfolgt die komplette operative Entfernung des Steißbeins. Die Abrechnung erfolgt mit dem Regelhöchstsatz der GOÄ 2294 (2,3-fach) sowie den entsprechenden Anästhesieleistungen.

Fallbeispiel 2: Osteomyelitis des Steißbeins

Bei einer chronischen Osteomyelitis des Os coccygis muss eine radikale Resektion des infizierten Knochens durchgeführt werden. Aufgrund der starken entzündlichen Verwachsungen und des erhöhten Blutungsrisikos wird ein erhöhter Steigerungsfaktor von 3,5 gewählt. Die Begründung in der Rechnung verweist auf die schwierige Präparation im entzündeten Gewebe.

Fallbeispiel 3: Ambulante Steißbeinresektion bei Luxation

Eine schmerzhafte Luxation des Steißbeins wird ambulant operativ versorgt. Neben der GOÄ 2294 zum Regelsatz rechnet die Praxis den ambulanten OP-Zuschlag 443 ab. Dies sichert die adäquate Vergütung des ambulanten Setups.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2294: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die zusätzliche Berechnung des Wundverschlusses nach den GOÄ-Ziffern 2001 bis 2005. Der primäre Wundverschluss ist jedoch integraler Bestandteil der Hauptleistung und darf nicht separat liquidiert werden. Nur plastische Rekonstruktionen, die über den einfachen Verschluss hinausgehen, können unter Umständen gesondert berechnet werden.

Achtung: Die Verwechslung mit der Exzision eines Sinus pilonidalis (GOÄ 2421 oder 2422) führt regelmäßig zu Beanstandungen. Die GOÄ 2294 setzt zwingend eine Resektion von Knochensubstanz voraus. Reine Weichteileingriffe dürfen nicht unter dieser Ziffer abgerechnet werden.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die Kombination mit Ziffern für die Probenentnahme am selben Knochen. Eine Knochenbiopsie im Rahmen derselben Exzision ist nicht separat berechnungsfähig, da sie als Zuarbeit zur Resektion gilt.

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Dokumentation der GOÄ 2294: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Mittel gegen Honorarkürzungen durch Prüfstellen. Im OP-Bericht müssen die Präparation des Periosts und die exakte Resektionsgrenze des Knochens detailliert beschrieben werden. Auch die Verwendung spezifischer Instrumente wie Hohlmeißel oder Luer-Zange sollte dokumentiert werden.

Dokumentation: Nach dorsalem Zugang Darstellung des Os coccygis. Sorgfältige Ablösung des Periosts und der ligamentären Strukturen. Resektion des Steißbeins mittels Knochenzange unter Schonung des Rektums. Histologische Sicherung des Resektats.

Die histopathologische Untersuchung des entnommenen Knochenmaterials sollte stets veranlasst und der Befundbericht in der Patientenakte archiviert werden. Dies dient als unumstößlicher Nachweis für die tatsächliche Entfernung von Knochengewebe.

Tipp: Vermerken Sie im Operationsbericht explizit die Schonung der anatomischen Nachbarstrukturen wie des Enddarms, um den operativen Aufwand zu verdeutlichen.

GOÄ 2294: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 2,3 bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei der GOÄ 2294 gut begründbar. Typische Gründe sind ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen oder chronischen Entzündungen, die die Präparation erheblich erschweren. Auch anatomische Varianten oder ein erhöhtes Blutungsrisiko rechtfertigen den Einsatz eines höheren Steigerungsfaktors.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Hauptleistung GOÄ 2294 ist der Zuschlag 443 für ambulante Operationen eine der wichtigsten Kombinationen. Ebenso können postoperative Überwachungsleistungen oder das Einlegen einer Redon-Drainage (GOÄ 2064) unter Beachtung der Kombinationsregeln berechnet werden. Die postoperative Schmerztherapie sollte ebenfalls separat erfasst werden.

Ziffer 2294 in der neuen GOÄ

Steißbeinresektion wird in der neuen GOÄ zur Nummer 8572 — „Steißbeinresektion und/oder Resektion eines Steißbeinteratoms" — mit festem Satz von 1.062,38 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 74,27 €). Die neue Legende erweitert die Steißbeinresektion um die mögliche Resektion eines Steißbeinteratoms.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2294

Eine Steißbeinresektion nach GOÄ 2294 kostet im einfachen Gebührensatz 32,29 Euro. Bei der Abrechnung mit dem üblichen Regelhöchstsatz von 2,3 beträgt das Honorar 74,27 Euro. Unter Ausschöpfung des Höchstsatzes von 3,5 können bis zu 113,02 Euro berechnet werden.
Der Zuschlag 443 darf berechnet werden, wenn die Steißbeinresektion ambulant durchgeführt wird. Dieser Zuschlag honoriert den erhöhten Aufwand bei ambulanten operativen Eingriffen. Er beträgt im einfachen Satz 14,57 Euro und ist nicht steigerungsfähig.
Nein, der primäre Wundverschluss ist integraler Bestandteil der operativen Leistung nach GOÄ 2294 und darf nicht gesondert abgerechnet werden. Nur aufwendige plastische Rekonstruktionen, die über den einfachen Verschluss hinausgehen, rechtfertigen eine separate Ziffer. Dies muss im OP-Bericht detailliert begründet werden.
Eine Steigerung über den Regelsatz von 2,3 ist bei schwierigen anatomischen Verhältnissen oder starken Verwachsungen zulässig. Auch chronische Entzündungen wie eine Osteomyelitis oder ein erhöhtes Blutungsrisiko rechtfertigen einen höheren Faktor bis zu 3,5. Die Erschwernisse müssen in der Rechnung begründet werden.
Die GOÄ 2294 setzt zwingend die Resektion von Knochensubstanz des Steißbeins voraus. Bei der Exzision eines Sinus pilonidalis nach GOÄ 2421 oder 2422 handelt es sich hingegen um einen reinen Weichteileingriff. Eine Verwechslung dieser Ziffern führt bei Prüfungen regelmäßig zu Beanstandungen.
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