Der Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2293 (Operation einer Steißbeinfistel). Erfahren Sie alles über Fallbeispiele, Steigerungssätze und Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2293
Operation einer Steißbeinfistel - 370 Punkte
Die GOÄ-Ziffer 2293 beschreibt die operative Entfernung einer Steißbeinfistel (Sinus pilonidalis). Diese Leistung ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie), Unterabschnitt V (Knochenchirurgie) der Gebührenordnung für Ärzte verortet. Die Zuordnung zur Knochenchirurgie resultiert aus der anatomischen Nähe zum Os coccygis, auch wenn es sich primär um einen Weichteileingriff handelt.
Die Leistung umfasst die vollständige Exzision des Fistelgangs inklusive aller Verzweigungen und entzündlichen Areale. Auch die anschließende Wundversorgung, sei es durch primären Wundverschluss, plastische Deckung oder das Offenlassen zur Sekundärheilung, ist im Leistungsumfang enthalten. Vorbereitende Maßnahmen sowie die unmittelbare postoperative Überwachung gehören ebenfalls dazu.
GOÄ 2293 in der Praxis: Indikation und klinischer Alltag
Der klinische Alltag zeigt, dass die operative Sanierung bei symptomatischen Steißbeinfisteln die Therapie der Wahl darstellt. Typische Indikationen sind chronisch-rezidivierende Verläufe, akute Abszedierungen oder persistierende Sekretionen im Bereich der Rima ani. Die Abrechnung der GOÄ 2293 setzt voraus, dass eine vollständige chirurgische Exzision des Befundes erfolgt.
Abzugrenzen ist dieser Eingriff von der reinen Inzision eines Abszesses im Steißbeinbereich. Wird lediglich eine Entlastungsinzision vorgenommen, ohne das Fistelsystem radikal zu entfernen, ist nicht die GOÄ 2293, sondern beispielsweise die GOÄ 2428 (Inzision eines Abszesses) anzusetzen. Erst die definitive Sanierung rechtfertigt die Abrechnung der höher bewerteten Ziffer 2293.
Tipp: Achten Sie bei der Wahl der Operationsmethode (z. B. Pit-Picking vs. radikale Exzision) darauf, dass die erbrachte Leistung die Kriterien der GOÄ 2293 voll erfüllt. Das Pit-Picking wird von einigen Kostenträgern analog bewertet, während die radikale Exzision die klassische Indikation darstellt.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2293
Fallbeispiel 1: Klassische Exzision mit Sekundärheilung
Ein Patient stellt sich mit einer chronisch sezernierenden Steißbeinfistel vor. In Lokalanästhesie erfolgt die radikale Exzision des Fistelsystems bis auf die Steißbeinfaszie. Die Wunde wird aufgrund der Entzündungsfreiheit für eine offene Sekundärheilung vorbereitet.
Die Begründung für die Abrechnung basiert auf der vollständigen operativen Entfernung des Befundes. Abgerechnet werden die GOÄ 2293 (370 Punkte, 2,3-fach = 49,61 €), die Lokalanästhesie nach GOÄ 491 sowie der ambulante Operationszuschlag nach GOÄ 442.
Fallbeispiel 2: Komplizierter Befund mit plastischem Verschluss
Bei einem Patienten liegt ein ausgedehntes, rezidivierendes Fistelsystem mit mehreren Fistelgängen vor. Nach der vollständigen Exzision erfolgt eine plastische Defektdeckung mittels Verschiebelappensplastik (z. B. Karydakis-Plastik).
Aufgrund der anatomischen Schwierigkeit und des hohen zeitlichen Aufwands wird ein erhöhter Steigerungsfaktor gewählt. Abgerechnet wird die GOÄ 2293 mit dem Steigerungsfaktor 3,5 (75,50 €) unter Angabe der Begründung "erhöhter Zeitaufwand durch ausgedehntes, verzweigtes Fistelsystem".
Fallbeispiel 3: Akut abszedierte Steißbeinfistel
Ein Patient stellt sich mit einer akut schmerzhaften, abszedierten Steißbeinfistel vor. Es erfolgt die sofortige Inzision und Entlastung des Abszesses im Notdienst, die definitive Sanierung wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
In diesem Fall darf die GOÄ 2293 noch nicht abgerechnet werden, da keine vollständige Sanierung stattfand. Stattdessen erfolgt die Abrechnung der GOÄ 2428 (Inzision) nebst den entsprechenden Notfalldienstgebühren.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2293: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Leistungen, die bereits mit der GOÄ 2293 abgegolten sind. So ist die primäre Wundversorgung (Naht) integraler Bestandteil der operativen Leistung und darf nicht separat über Ziffern wie die GOÄ 2001 abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen kürzen solche Rechnungen konsequent.
Zudem führt die Verwechslung von reinen Entlastungsinzisionen mit der definitiven Operation regelmäßig zu Beanstandungen. Prüfstellen fordern bei der Abrechnung der GOÄ 2293 den Nachweis, dass das Fistelgewebe vollständig exzidiert wurde. Eine bloße Spaltung des Abszesses rechtfertigt diese Ziffer nicht.
Achtung: Die Nebeneinanderberechnung der GOÄ 2293 mit anderen großen knochenchirurgischen Eingriffen am selben Operationsgebiet ist ausgeschlossen. Achten Sie darauf, dass eventuelle Zusatzleistungen anatomisch getrennt erbracht wurden und dies klar aus der Dokumentation hervorgeht.
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Dokumentation der GOÄ 2293: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Mittel gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht muss die vollständige Darstellung des Fistelverlaufs (z. B. mittels Methylenblau-Anfärbung) und die anschließende Exzision im gesunden Gewebe detailliert beschrieben werden. Auch die Tiefe des Defekts bis zur sakralen Faszie sollte erwähnt werden.
Falls ein erhöhter Steigerungsfaktor angewendet wird, muss die Begründung direkt aus dem OP-Bericht hervorgehen. Schwierigkeiten wie starke Vernarbungen bei Rezidiven oder eine atypische Lage der Fistelgänge müssen explizit dokumentiert werden, um für den medizinischen Dienst der Kassen nachvollziehbar zu sein.
Dokumentation: "Lokalanästhesie mittels Infiltration. Instillation von Methylenblau zur Darstellung des Fistelsystems. Radikale Exzision des gesamten Fistelkonglomerats in toto bis auf die präsakrale Faszie. Blutstillung mittels Elektrokoagulation. Wundkonditionierung für offene Wundbehandlung. Keine Komplikationen."
GOÄ 2293: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Steigerung über den Regelsatz von 2,3 hinaus bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei der GOÄ 2293 gut begründbar, wenn besondere Umstände vorliegen. Typische Begründungen sind ein extrem verzweigtes Fistelsystem, ausgeprägte entzündliche Veränderungen im umgebenden Gewebe oder ein Zustand nach mehrfachen Voroperationen (Rezidiv-Eingriff). Auch eine erschwerte Blutstillung kann herangezogen werden.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die GOÄ 2293 in Kombination mit Anästhesieleistungen abgerechnet. Wird der Eingriff in Lokalanästhesie durchgeführt, ist die GOÄ 491 (Infiltrationsanästhesie) anwendbar. Bei ambulanten Operationen in der Praxis ist zudem der Zuschlag nach GOÄ 442 (17,49 € bei 1,0-fach) anzusetzen, der den erhöhten Hygiene- und Sachmittelaufwand abdeckt.
Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit Ziffern für einfache Wundversorgungen am selben Operationsgebiet. Postoperative Kontrollen an den Folgetagen werden regelhaft über die GOÄ 5 (Symptombezogene Untersuchung) in Verbindung mit der GOÄ 200 (Verbandswechsel) abgerechnet.
Ziffer 2293 in der neuen GOÄ
Operation einer Steißbeinfistel wird in der neuen GOÄ zur Nummer 10937 — „Exzision und/oder thermoablative Verfahren (Laser oder Radiofrequenz) zur Behandlung eines Pilonidalsinus" — mit festem Satz von 300,00 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 49,61 €). Steißbeinfistel entspricht dem Pilonidalsinus; der neue Code ist die Exzision.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2293
Was hat nicht gestimmt?