Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2321 für die Einrichtung eines gebrochenen Gesichtsknochens birgt Fallstricke. Erfahren Sie alles zu Fallstricken und Tipps.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2321
Einrichtung eines gebrochenen Gesichtsknochens – gegebenenfalls einschl. Wundverband –
Die GOÄ-Ziffer 2321 beschreibt die Reposition, also das Zurückbringen eines frakturierten Gesichtsknochens in seine anatomisch korrekte Lage. Diese Leistung ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Frakturbehandlung angesiedelt. Sie deckt sowohl die geschlossene als auch die offene Einrichtung ab, sofern keine spezifischeren operativen Ziffern greifen.
Unter den Begriff der Gesichtsknochen fallen anatomisch der Oberkieferknochen (Maxilla), die Jochbeine, die Nasenbeine, das Gaumenbein, die Tränenbeine, das Pflugscharbein, das Siebbein, die Nasenscheidewand sowie das Stirnbein. Der knöcherne Gesichtsschädel umschließt zudem die Nebenhöhlen und bildet die Augenhöhlen, was die anatomische Komplexität dieser Region verdeutlicht.
Ein wichtiger Bestandteil der Leistungsbeschreibung ist der Zusatz „gegebenenfalls einschl. Wundverband“. Dies bedeutet, dass ein im unmittelbaren Zusammenhang mit der Reposition angelegter Verband nicht separat berechnet werden darf. Die Bewertung mit 227 Punkten spiegelt den typischen Aufwand einer Standardreposition wider.
GOÄ 2321 in der Praxis: Indikationsstellung und klinischer Alltag
Die Ziffer 2321 kommt in der chirurgischen, unfallchirurgischen sowie HNO-ärztlichen und mund-kiefer-gesichtschirurgischen Praxis häufig zur Anwendung. Typische Indikationen sind isolierte Frakturen nach stumpfen Traumata, wie sie beispielsweise bei Sportunfällen oder tätlichen Auseinandersetzungen vorkommen. Besonders häufig betrifft dies das Nasenbein oder das Jochbein.
Die Abrechnung setzt voraus, dass eine aktive Einrichtung (Reposition) des Knochens erfolgt. Eine rein konservative, abwartende Behandlung ohne Repositionsmanöver rechtfertigt die Ziffer nicht. Die Reposition kann digital, instrumentell oder operativ durchgeführt werden, wobei die Ziffer 2321 als grundlegende Frakturbehandlung dient.
Tipp: Bei komplexen Frakturen des Oberkiefers (Os maxillare) kann die Ziffer 2321 gemäß den allgemeinen Bestimmungen auch analog herangezogen werden, falls keine speziellere Ziffer der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie den spezifischen Aufwand exakt abbildet.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2321
Fallbeispiel 1: Reposition einer einfachen Nasenbeinfraktur
Ein Patient stellt sich nach einem Sportunfall mit einer dislozierten Nasenbeinfraktur vor. Nach lokaler Anästhesie erfolgt die geschlossene, instrumentelle Einrichtung des Nasenbeins und das anschließende Anlegen einer Nasenschienen-Sicherung.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2321 für die Einrichtung des Knochens. Die Anästhesie wird gesondert berechnet. Der stabilisierende Verband (Nasenschienung) ist im Leistungsumfang der Ziffer 2321 enthalten, sofern er als Wundverband bzw. unmittelbarer Schutzverband dient. Eine dislozierte Nasenbeinfraktur erfordert präzises Arbeiten.
Fallbeispiel 2: Einrichtung einer Jochbeinfraktur
Nach einem Sturz zeigt die radiologische Diagnostik eine dislozierte Jochbeinfraktur. Der Arzt führt die Reposition des Jochbogens unter Sedierung durch.
Neben den diagnostischen Leistungen (Röntgen) und der Anästhesie wird die GOÄ-Ziffer 2321 für die Reposition des Jochbeins angesetzt. Da es sich um eine anspruchsvolle anatomische Region handelt, kann hier ein erhöhter Steigerungsfaktor gerechtfertigt sein.
Fallbeispiel 3: Kombinierte Versorgung bei komplexem Gesichtstrauma
Ein Patient weist eine Fraktur des Oberkiefers sowie Weichteilverletzungen auf. Es erfolgt die Einrichtung des Oberkieferknochens sowie die chirurgische Versorgung der Weichteile.
Die Einrichtung des Oberkiefers wird über die GOÄ 2321 (gegebenenfalls analog) abgerechnet. Die chirurgische Wundversorgung der Weichteile ist zusätzlich berechnungsfähig, da sie eine eigenständige Leistung darstellt und nicht im Leistungsumfang der Fraktureinrichtung enthalten ist.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2321: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die zusätzliche Berechnung von Verbandsziffern. Da der Wundverband explizit in der Leistungsbeschreibung der GOÄ 2321 enthalten ist, führt die Nebeneinanderberechnung von Ziffern wie der GOÄ 200 regelmäßig zu Kürzungen durch private Krankenversicherungen.
Ein weiteres Problem stellt die Abgrenzung zu den Ziffern des Kapitels L IX (Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie) dar. Zwar ist die GOÄ 2321 neben den Nummern 2692ff. berechnungsfähig, jedoch darf keine Doppelabrechnung für dieselbe anatomische Repositionsleistung erfolgen. Prüfstellen achten genau darauf, ob die erbrachte Leistung nicht bereits durch eine speziellere MKG-Ziffer abgegolten ist.
Achtung: Die bloße Untersuchung oder die Kontrolle einer nicht-dislozierten Fraktur ohne Repositionsmaßnahme darf niemals mit der GOÄ 2321 abgerechnet werden. In solchen Fällen sind lediglich Untersuchungs- oder Beratungsgebühren anzusetzen.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ 2321: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Krankenblatt muss der präoperative Befund (Dislokation, radiologischer Nachweis) ebenso exakt festgehalten werden wie der konkrete Ablauf der Reposition.
Es sollte genau beschrieben werden, welcher Gesichtsknochen betroffen war und mit welcher Methode (z. B. digitaler Druck, instrumentelle Aufrichtung) die Einrichtung erfolgte. Auch das postoperative Ergebnis, idealerweise durch eine Kontrolluntersuchung oder Bildgebung bestätigt, gehört in die Dokumentation.
Dokumentationsbeispiel: "Diagnose: Dislozierte Nasenbeinfraktur rechts nach Trauma. Lokalanästhesie durchgeführt. Instrumentelle Reposition des Nasenbeins mittels Elevatorium nach dorsal-lateral. Anatomisch korrekte Stellung wiederhergestellt. Anlage eines schützenden Nasenverbands. Postoperativ keine Stufenbildung tastbar."
GOÄ 2321: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Regelsatz der GOÄ 2321 liegt beim 2,3-fachen Satz bei 30,43 €. Bei schwierigen anatomischen Verhältnissen, starker Trümmerung des Knochens oder erheblichen Weichteilschwellungen, die die Reposition erschweren, kann der Steigerungsfaktor bis zum 3,5-fachen Satz (46,30 €) angehoben werden.
Die Begründung auf der Rechnung muss patientenindividuell und nachvollziehbar sein. Formulierungen wie "erhöhter Zeitaufwand bei ausgeprägter Trümmerfraktur" oder "schwierige Reposition bei starker posttraumatischer Schwellung" sind hierfür geeignet.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die GOÄ 2321 mit diagnostischen Leistungen wie dem Röntgen (z. B. GOÄ 5010ff.) oder Ultraschalluntersuchungen kombiniert. Auch Anästhesieleistungen (z. B. GOÄ 490 oder Lokalanästhesie nach GOÄ 491) sind regelmäßig neben der Fraktureinrichtung berechnungsfähig.
Zudem ist die Kombination mit chirurgischen Ziffern zur Wundversorgung (z. B. GOÄ 2001ff.) zulässig, sofern neben der Knochenfraktur auch Weichteilverletzungen vorliegen, die eine separate Versorgung erfordern. Eine sorgfältige Trennung der Leistungen in der Dokumentation ist hierbei essenziell.
Ziffer 2321 in der neuen GOÄ
Die neue GOÄ löst die bisherige Ziffer 2321 (Einrichtung eines gebrochenen Gesichtsknochens – gegebenenfalls einschl. Wundverband –, heute 2,3-fach: 30,43 €) je nach erbrachter Leistung in verschiedene Nachfolgeziffern auf:
- 8779 Versorgung einer Mittelgesichts- oder Orbitafraktur (708,74 €) — bei: Mittelgesichts- oder Orbitafraktur
- 8793 Versorgung einer isolierten Jochbogenfraktur durch Hakenzugreposition (107,12 €) — bei: isolierte Jochbogenfraktur
- 8790 Operative Reposition und Fixation einer Stirnhöhlenvorderwandfraktur durch Osteosynthese (719,54 €) — bei: Operative Reposition und Fixation einer Stirnhöhlenvorderwandfraktur durch Osteosynthese, je Seite
Die Bandbreite der abrechenbaren Gesamtsumme reicht von 107,12 € bis 719,54 € — die Dokumentation des konkreten Eingriffs entscheidet.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2321
Was hat nicht gestimmt?