Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2322: Erfahren Sie alles über die korrekte Abrechnung der Wirbelaufrichtung im Durchhang, wichtige Ausschlüsse und Steigerungsfaktoren.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2322
Aufrichtung gebrochener Wirbel im Durchhang - 757 Punkte
Die GOÄ-Ziffer 2322 beschreibt eine spezifische, konservative Frakturbehandlung an der Wirbelsäule. Das therapeutische Ziel dieser Leistung ist die Reposition komprimierter oder verschobener Wirbelkörper durch gezielte Lagerungstechniken. Durch die Schwerkraft und die gezielte Positionierung des Patienten im sogenannten Durchhang wird eine Entlastung und Wiederaufrichtung der betroffenen Wirbelsegmente erreicht.
Diese Methode kommt vor allem bei stabilen Frakturen zum Einsatz, bei denen keine operative Stabilisierung zwingend erforderlich ist. Die Leistung umfasst die gesamte Vorbereitung, die Durchführung der Lagerung sowie die Überwachung des Patienten während des Aufrichtungsprozesses. Eventuelle begleitende neurologische Kontrollen sind im Rahmen der klinischen Sorgfaltspflicht integriert.
GOÄ 2322 in der Praxis: Indikationen und anatomische Abgrenzung
Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 2322 ist anatomisch klar eingegrenzt. Sie bezieht sich ausschließlich auf die Behandlung von Frakturen im Bereich der Brustwirbelsäule (BWS) und der Lendenwirbelsäule (LWS). Eine Anwendung an der Halswirbelsäule (HWS) ist über diese Ziffer nicht abbildbar, da hierfür eigenständige gebührenrechtliche Bestimmungen existieren.
Typische klinische Indikationen sind traumatische oder osteoporotische Kompressionsfrakturen ohne neurologische Ausfälle. Die Aufrichtung im Durchhang nutzt die ligamentäre Taxierung, um die normale Form des Wirbelkörpers weitgehend wiederherzustellen. Dies bereitet häufig die anschließende Versorgung mit einer Orthese oder einem Gipsverband vor.
Tipp: Sollten gleichzeitig Frakturen an der Halswirbelsäule und im Brust- oder Lendenwirbelbereich vorliegen, kann die GOÄ 2322 unter Umständen neben der GOÄ 2323 für die HWS-Behandlung abgerechnet werden. Achten Sie in diesem Fall auf eine präzise Dokumentation der getrennten Lokalisationen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2322
Fallbeispiel 1: Konservative Reposition einer stabilen L1-Kompressionsfraktur
Ein Patient stellt sich nach einem Sturz mit einer stabilen Kompressionsfraktur des ersten Lendenwirbelkörpers vor. Nach Ausschluss neurologischer Defizite erfolgt die Aufrichtung des Wirbels im Durchhangverfahren zur Schmerzlinderung und Wiederherstellung der Wirbelhöhe. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2322 zum Regelsatz von 2,3 (101,48 €).
Fallbeispiel 2: Kombinierte Frakturbehandlung bei HWS- und BWS-Frakturen
Nach einem schweren Trauma weist ein Patient sowohl eine Fraktur im Bereich der unteren Halswirbelsäule als auch eine Fraktur der mittleren Brustwirbelsäule auf. Beide Regionen werden in derselben Sitzung spezifisch repositioniert. Abgerechnet werden die GOÄ-Ziffer 2322 für die BWS und die GOÄ-Ziffer 2323 für die HWS nebeneinander, da es sich um getrennte anatomische Regionen handelt.
Fallbeispiel 3: Erschwerte Aufrichtung bei ausgeprägter Adipositas
Bei einem Patienten mit starker Adipositas permagna muss eine schmerzhafte BWS-Fraktur im Durchhang aufgerichtet werden. Aufgrund des hohen Körpergewichts und des stark erhöhten Muskeltonus ist der personelle und zeitliche Aufwand bei der Lagerung massiv erhöht. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2322 und einem gesteigerten Faktor von 3,5 (154,42 €) unter Angabe der konkreten Erschwernisgründe.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2322: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2322 ist die Missachtung der expliziten Ausschlussziffern. Die Ziffer darf laut den allgemeinen Bestimmungen nicht neben den GOÄ-Ziffern 3305 (Anlegung eines Gipsbettes) oder 3306 (Anlegung einer Gipsschale zur Rumpflagerung) berechnet werden. Diese Leistungen sind in der Frakturbehandlung im Durchhang bereits abgegolten, sofern sie denselben Behandlungsfall betreffen.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen und Beihilfestellen häufig die Abrechnung, wenn die medizinische Notwendigkeit der Aufrichtung nicht klar aus den Diagnosen hervorgeht. Reine Prellungen oder Distorsionen der Wirbelsäule rechtfertigen die Ziffer 2322 nicht. Es muss zwingend eine nachgewiesene Fraktur vorliegen.
Achtung: Die bloße Lagerung des Patienten zur Schmerzlinderung ohne aktiven Repositionsversuch eines gebrochenen Wirbels darf nicht als GOÄ 2322 deklariert werden. Dies führt bei Prüfungen regelmäßig zu Honorarkürzungen.
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Dokumentation der GOÄ 2322: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss die exakte Lokalisation der Fraktur (z. B. BWK 12 oder LWK 2) mittels bildgebender Diagnostik (Röntgen oder MRT) hinterlegt sein. Auch der Ablauf des Durchhangverfahrens sollte stichpunktartig beschrieben werden.
Zusätzlich sollten der neurologische Status vor und nach der Aufrichtung sowie die Dauer der Prozedur dokumentiert werden. Falls Hilfsmittel oder Lagerungsschalen verwendet wurden, die nicht unter die Ausschlüsse fallen, sind diese ebenfalls namentlich zu erwähnen.
Dokumentation: Stabile Fraktur LWK 1 nach Sturz. Keine motorischen oder sensiblen Defizite. Aufrichtung im Durchhangverfahren über 20 Minuten schmerzfrei toleriert. Post-interventionelle Kontrolle der Sensibilität unauffällig. Anlage einer stabilisierenden Rumpforthese.
GOÄ 2322: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Steigerungssatzes über den Schwellenwert von 2,3 hinaus bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei der GOÄ 2322 gut begründbar. Typische Gründe sind ein extrem hoher Muskeltonus des Patienten, der die Aufrichtung erschwert, oder eine ausgeprägte Schmerzsymptomatik, die ein besonders vorsichtiges und zeitaufwendiges Vorgehen erfordert. Auch anatomische Besonderheiten wie eine vorbestehende schwere Skoliose oder ausgeprägte Adipositas rechtfertigen eine Faktorsteigerung.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 2322 können begleitende Leistungen wie die eingehende Beratung (GOÄ 3) oder die symptombezogene Untersuchung (GOÄ 5) abgerechnet werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Auch radiologische Leistungen zur Kontrolle des Repositionsergebnisses (z. B. nach GOÄ 5010 ff.) sind eigenständig berechnungsfähig. Eine Lokalanästhesie zur Schmerzausschaltung während der Aufrichtung kann ebenfalls zusätzlich codiert werden.
Ziffer 2322 in der neuen GOÄ
Aufrichtung gebrochener Wirbel im Durchhang wird in der neuen GOÄ zur Nummer 8554 — „Geschlossene Reposition von luxierten und/oder gebrochenen Wirbelkörpern" — mit festem Satz von 114,80 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 101,48 €). Die alte Leistung betrifft Brust- und Lendenwirbel; die neue 8554 erfasst die geschlossene Reposition gebrochener Wirbelkörper, -gelenke und/oder -bögen einschließlich Zugverband oder Extension.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2322
Was hat nicht gestimmt?