GOÄ 2400: Körperkanalverschluss öffnen – Abrechnungstipps

4 Min. Lesezeit
GOÄ 2400
Öffnung eines Körperkanalverschlusses an der Körperoberfläche
Punktzahl 111  
Einfachsatz 6,47 € 1,0x
Regelhöchstsatz 14,88 € 2,3x
Höchstsatz 22,64 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2400 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie, wie Sie die Öffnung von Fisteln und Wundkanälen rechtssicher und korrekt abrechnen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2400

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Nummer 2400 wie folgt:

Öffnung eines Körperkanalverschlusses an der Körperoberfläche

Die Ziffer ist mit 111 Punkten bewertet. Im einfachen Gebührensatz entspricht dies einem Honorar von 6,47 €. Der Begriff des „Körperkanals“ ist im medizinischen Sprachgebrauch nicht eindeutig definiert, weshalb die Auslegung in der Praxis präzise erfolgen muss. Gemeint sind hiermit in der Regel sekretableitende Gänge, die sich vorzeitig verschlossen haben.

Die Leistung umfasst das operative oder instrumentelle Wiedereröffnen eines solchen Kanals. Ziel der Maßnahme ist es, den Abfluss von Wundsekret, Lymphflüssigkeit oder Eiter wiederherzustellen. Dadurch werden Komplikationen wie Abszesse oder Serome effektiv verhindert.

GOÄ 2400 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz

In der täglichen Praxis kommt die GOÄ 2400 vor allem bei der Nachsorge von operativen Eingriffen oder chronischen Entzündungen zum Einsatz. Typische Indikationen sind retentionsträchtige Fisteln oder künstlich angelegte Drainagewege, die sich vorzeitig verschlossen haben. Wenn sich Wundsekret staut, muss der Kanal mechanisch wiedereröffnet werden.

Wichtig ist die Abgrenzung zu rein kosmetischen oder oberflächlichen Maßnahmen. Die Ziffer darf nicht für das bloße Lösen von Synechien (Verklebungen) herangezogen werden. Hierfür fehlen die anatomischen Voraussetzungen eines echten sekretführenden Kanals.

Tipp: Liegt eine Verklebung der Schamlippen vor, ist die GOÄ 2400 nicht anwendbar. In solchen Fällen sollte auf spezifischere Ziffern oder die symptombezogene Untersuchung ausgewichen werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2400

Die folgenden Szenarien verdeutlichen die korrekte Anwendung der Ziffer im Praxisalltag.

Fallbeispiel 1: Wiedereröffnung einer infizierten Wundfistel

Ein Patient stellt sich mit einer schmerzhaften Schwellung im Bereich einer ehemaligen Operationswunde vor. Es zeigt sich, dass der zuvor angelegte Fistelkanal zur Ableitung von Wundsekret oberflächlich verklebt ist. Der Arzt öffnet den Verschluss instrumentell, sodass gestautes Sekret abfließen kann. Abgerechnet wird die GOÄ 2400 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Eröffnung eines verschlossenen Drainageweges

Nach einer Abszessspaltung hat sich der äußere Wundrand vorzeitig verschlossen, während in der Tiefe noch Sekret produziert wird. Zur Vermeidung eines Rezidivs erfolgt die instrumentelle Sondierung und Wiedereröffnung des Kanals. Neben der GOÄ 2400 können gegebenenfalls anfallende Verbandleistungen berechnet werden.

Fallbeispiel 3: Erschwerte Eröffnung bei chronischer Fistel

Bei einer chronischen Fistel im Steißbeinbereich (Sinus pilonidalis) ist der äußere Ausgang stark vernarbt und verschlossen. Die Eröffnung gestaltet sich aufgrund der Vernarbungen als zeitaufwendig und schwierig. Hier kann die GOÄ 2400 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor (z. B. 3,5-fach) liquidiert werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2400: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die fälschliche Abrechnung der GOÄ 2400 bei angeborenen Fehlbildungen oder spezifischen anatomischen Strukturen. Für diese Eingriffe existieren im Gebührenverzeichnis speziellere Leistungsziffern, die der allgemeinen Ziffer 2400 vorgehen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Abgrenzung sehr genau.

So ist beispielsweise die Eröffnung eines kongenitalen Afterverschlusses nach Nr. 3215 oder die Meatomie nach Nr. 1737 zu bewerten. Auch die Abtragung des Hymens fällt unter eine eigene Ziffer (Nr. 1061). Die GOÄ 2400 darf in diesen Fällen nicht als "Ausweichziffer" genutzt werden.

Achtung: Die Ziffer 2400 ist laut den allgemeinen Bestimmungen nicht neben der GOÄ-Ziffer 1724 (Bougierung der Harnröhre) abrechenbar. Eine gemeinsame Abrechnung in derselben Sitzung führt regelmäßig zu Beanstandungen und Honorarkürzungen.

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Dokumentation der GOÄ 2400: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Aus der Patientenakte muss zweifelsfrei hervorgehen, dass ein pathologischer Verschluss vorlag und dieser aktiv eröffnet wurde. Die bloße Erwähnung einer "Wundkontrolle" reicht für die Abrechnung der GOÄ 2400 keinesfalls aus.

Es empfiehlt sich, die genaue Lokalisation, den Durchmesser des Kanals sowie die Menge und Beschaffenheit des entleerten Sekrets zu dokumentieren. Auch das verwendete Instrumentarium (z. B. Knopfsonde, Skalpell) sollte Erwähnung finden.

Dokumentationsbeispiel: "Instrumentelle Wiedereröffnung des vorzeitig verschlossenen Fistelganges im Bereich der rechten Leiste mittels Knopfsonde. Entleerung von ca. 5 ml serosanguinolentem Sekret. Spülung und anschließende Drainageeinlage."

GOÄ 2400: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei der GOÄ 2400 gut begründbar, wenn besondere Erschwernisse vorliegen. Typische Begründungen sind eine starke Vernarbung des Gewebes oder ein besonders tief reichender Kanal. Auch ein unruhiges Verhalten des Patienten oder ein erhöhter Zeitaufwand durch anatomische Besonderheiten rechtfertigen einen höheren Faktor.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Eröffnung des Körperkanals im Rahmen einer umfassenderen Wundbehandlung durchgeführt. Zulässig ist die Kombination mit Beratungsleistungen (z. B. GOÄ 1 oder 3) sowie symptombezogenen Untersuchungen (GOÄ 5). Auch chirurgische Wundreinigungen oder Verbandwechsel (z. B. GOÄ 200) können in derselben Sitzung anfallen und berechnet werden, sofern die Leistungsbeschreibungen dies zulassen.

Ziffer 2400 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 2400 (Öffnung eines Körperkanalverschlusses an der Körperoberfläche) ist im Entwurf der neuen GOÄ nicht als eigenständige Nachfolgeleistung vorgesehen. Beim 2,3-fachen Satz brachte die alte Ziffer 14,88 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2400

Die GOÄ-Ziffer 2400 wird für die Eröffnung eines verschlossenen, künstlich angelegten oder spontan entstandenen Körperkanals an der Körperoberfläche berechnet. Dies betrifft typischerweise Fisteln oder Wundkanäle, die zur Ableitung von Sekreten offen gehalten werden müssen. Eine Abrechnung für die bloße Lösung von Synechien ist hingegen nicht zulässig.
Neben der GOÄ-Ziffer 2400 darf die Ziffer 1724 für die Bougierung der Harnröhre nicht abgerechnet werden. Zudem sind spezifische Eingriffe wie die Meatotomie (Nr. 1737) oder die Hymenalspaltung (Nr. 1061) über eigene, speziellere Ziffern abzurechnen. Die allgemeine Ziffer 2400 tritt in diesen Fällen zurück.
Der Regelhöchstsatz der GOÄ-Ziffer 2400 liegt bei 14,88 € bei Anwendung des 2,3-fachen Steigerungssatzes. Der einfache Gebührensatz beträgt 6,47 €, während der Höchstsatz mit dem 3,5-fachen Faktor bei 22,64 € liegt. Höhere Sätze erfordern eine schriftliche Begründung auf der Rechnung.
Nein, die GOÄ 2400 ist nicht für das bloße Lösen von Synechien oder Verklebungen vorgesehen. Sie setzt das Eröffnen eines echten, sekretführenden Kanals oder einer Fistel an der Körperoberfläche voraus. Für Verklebungen im Genitalbereich existieren beispielsweise spezifischere Ziffern.
Die Dokumentation muss die genaue Lokalisation, die Indikation sowie die anatomische Beschaffenheit des eröffneten Kanals detailliert beschreiben. Insbesondere der Nachweis, dass es sich um einen sekret- oder eiterableitenden Kanal (z. B. eine Fistel) handelt, ist für die Erstattungssicherheit essenziell. Auch die angewandte Methode sollte kurz skizziert werden.
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