Die Abrechnung der Gehirnlappenresektion nach GOÄ-Ziffer 2536 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Kombinationen, Steigerungssätzen und Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2536
GOÄ-Ziffer 2536: Resektion eines Gehirnlappens (4500 Punkte)
Die GOÄ-Ziffer 2536 beschreibt die operative Entfernung eines vollständigen Gehirnlappens oder wesentlicher Teile davon. Diese hochkomplexe neurochirurgische Leistung umfasst den eigentlichen Resektionsvorgang im Gehirn. Die präoperative Planung und die unmittelbare postoperative Versorgung im OP-Saal sind ebenfalls Teil dieser Ziffer.
Wichtig ist die Abgrenzung zu kleineren Exzisionen. Die Ziffer 2536 setzt voraus, dass eine anatomische Lobektomie oder eine vergleichbar ausgedehnte Resektion stattfindet. Kleinere Gewebeentnahmen oder reine Biopsien müssen über andere Ziffern abgerechnet werden.
GOÄ 2536 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext
In der neurochirurgischen Praxis kommt die GOÄ-Ziffer 2536 vor allem bei schwerwiegenden Erkrankungen des Zentralnervensystems zum Einsatz. Eine der häufigsten Indikationen ist das Vorliegen von malignen Gliomen, bei denen eine radikale Tumorentfernung angestrebt wird. Auch die chirurgische Behandlung der pharmakoresistenten Epilepsie erfordert oft eine solche Lobektomie.
Die Entscheidung für eine Gehirnlappenresektion basiert immer auf einer umfassenden interdisziplinären Diagnostik. Hierzu gehören hochauflösende MRT-Aufnahmen und gegebenenfalls elektrophysiologische Untersuchungen. Die Abrechnung setzt voraus, dass die Resektion das medizinisch notwendige und geplante Ziel des Eingriffs darstellt.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2536
Fallbeispiel 1: Temporallappenresektion bei Epilepsie
Ein Patient leidet unter einer therapierefraktären Schläfenlappenepilepsie. Nach erfolgreicher prächirurgischer Diagnostik erfolgt die anteriore Temporallappenresektion rechts. Der Operateur führt zunächst die osteoplastische Trepanation durch und reseziert anschließend den betroffenen Gehirnlappen.
Abrechnung: Die Resektion wird mit der GOÄ-Ziffer 2536 berechnet. Der Zugang über die Trepanation wird separat mit der GOÄ-Ziffer 2516 liquidiert.
Fallbeispiel 2: Lobektomie bei Glioblastom
Bei einer Patientin mit einem ausgedehnten Glioblastom im Frontallappen ist eine radikale Tumorentfernung indiziert. Der Operateur führt eine frontale Lobektomie unter Schonung der angrenzenden eloquenten Areale durch. Der Eingriff erfolgt unter Einsatz des Operationsmikroskops.
Abrechnung: Neben der GOÄ-Ziffer 2536 für die Resektion wird die GOÄ-Ziffer 2516 für den Zugang angesetzt. Der Einsatz des Mikroskops wird über den Zuschlag 3530 abgerechnet.
Fallbeispiel 3: Rezidiv-Eingriff bei Gliom
Es erfolgt eine erneute Resektion eines Gehirnlappens bei einem Tumorrezidiv. Aufgrund starker narbiger Verwachsungen aus dem Vorbehandlungszeitraum gestaltet sich die Präparation als extrem zeitaufwendig und risikoreich.
Abrechnung: Die Leistung wird nach GOÄ-Ziffer 2536 erbracht. Wegen des deutlich erhöhten Schwierigkeitsgrads wird der Steigerungsfaktor auf 3,5 angehoben und im OP-Bericht ausführlich begründet.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2536: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2536 ist die Missachtung des Zielleistungsprinzips. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen genau, ob einzelne Operationsschritte unzulässig nebeneinander berechnet wurden. So sind die intraoperative Blutstillung und die normale Wundversorgung bereits mit der Hauptleistung abgegolten.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Abgrenzung zu kleineren Exzisionen. Wenn lediglich ein Tumor exstirpiert wird, ohne dass eine echte Lappenresektion stattfindet, ist die GOÄ-Ziffer 2535 (Exzision eines Hirntumors) die korrekte Wahl. Die fälschliche Anwendung der höher bewerteten Ziffer 2536 führt regelmäßig zu Beanstandungen und Honorarkürzungen.
Achtung: Die bloße Tumorbiopsie oder kleine Exzisionen dürfen nicht fälschlicherweise als vollständige Gehirnlappenresektion nach GOÄ 2536 abgerechnet werden. Dies führt bei einer Rechnungsprüfung unweigerlich zur Rückforderung.
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Dokumentation der GOÄ 2536: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss den Verlauf des Eingriffs detailliert beschreiben. Insbesondere das genaue Ausmaß der Resektion und die anatomischen Grenzen müssen klar definiert sein.
Zudem sollten alle verwendeten Hilfsmittel wie das Operationsmikroskop oder Navigationssysteme namentlich erwähnt werden. Auch die Begründungen für eventuelle Faktorsteigerungen müssen direkt aus dem OP-Bericht hervorgehen und medizinisch plausibel sein.
Dokumentation: Osteoplastische Trepanation frontotemporal rechts (GOÄ 2516). Eröffnung der Dura. Mikrochirurgische Präparation und vollständige Resektion des rechten Temporallappens (GOÄ 2536) unter Schonung der Gefäßstrukturen. Einsatz des Operationsmikroskops (GOÄ 3530).
GOÄ 2536: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Anhebung des Steigerungsfaktors über den Schwellenwert von 2,3 ist bei der GOÄ-Ziffer 2536 häufig gerechtfertigt. Typische Begründungen sind eine überdurchschnittliche Operationsdauer aufgrund anatomischer Besonderheiten oder starker Blutungen. Auch die unmittelbare Nähe zu funktionell kritischen, eloquenten Hirnarealen rechtfertigt eine Erhöhung des Faktors.
Bei Rezidiveingriffen erschweren oft massive narbige Veränderungen den Zugang und die Präparation. Diese Faktoren müssen im Operationsbericht individuell und patientenbezogen dokumentiert werden, um eine Erstattung durch die Kostenträger zu sichern.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ-Ziffer 2536 wird selten isoliert abgerechnet. Typische und zulässige Kombinationspartner sind die osteoplastische Trepanation nach GOÄ-Ziffer 2516 für den operativen Zugang. Ebenso ist der Zuschlag für das Operationsmikroskop nach GOÄ-Ziffer 3530 regelmäßig ansetzbar.
Auch die Anwendung von intraoperativem Neuromonitoring oder computergestützter Navigation kann zusätzlich berechnet werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass keine Leistungen doppelt liquidiert werden, die bereits im Leistungsumfang der Hauptziffer enthalten sind.
Tipp: Nutzen Sie bei mikrochirurgischen Eingriffen konsequent den Zuschlag nach GOÄ 3530 für den Einsatz des Operationsmikroskops, um den hohen technischen Aufwand adäquat abzubilden.
Ziffer 2536 in der neuen GOÄ
Die Leistung nach Ziffer 2536 (Resektion eines Gehirnlappens) wird im Entwurf je nach klinischer Situation unterschiedlich abgebildet — die Dokumentation entscheidet über die Zielziffer:
- bei: epilepsiechirurgie temporallappen — 8363 „Resezierende und/oder dissezierende (diskonnektierende) epilepsiechirurgische Eingriffe im Temporallappen" (1.957,65 €), 1x je Sitzung
- bei: epilepsiechirurgie ausserhalb temporallappen — 8364 „Resezierende und/oder dissezierende (diskonnektierende) epilepsiechirurgische Eingriffe außerhalb des Temporallappens" (1.804,29 €), 1x je Sitzung
- bei: tumorresektion konvexitaet — 8366 „Exstirpation oder Resektion eines Tumors im Bereich der Konvexität einer Hirnhemisphäre" (2.062,13 €), 1x je Sitzung
- bei: tumorresektion mit ventrikeleroeffnung — 8367 „Exstirpation oder Resektion eines Tumors im Bereich einer Hirnhemisphäre mit Ventrikeleröffnung" (1.585,17 €), 1x je Sitzung
- bei: kleinhirnlappenresektion — 8371 „Exstirpation oder Resektion eines Kleinhirntumors, einer Kleinhirnzyste oder eines Kleinhirnlappens oder Ausräumung einer Blutung im Kleinhirn" (1.362,25 €), 1x je Sitzung
Von 1.362,25 € bis 2.062,13 € reicht die Spanne — die genaue Dokumentation des Verfahrens entscheidet, welche Ziffer abgerechnet werden kann. Zum Vergleich: Beim 2,3-fachen Satz brachte die alte Ziffer 2536 bisher 603,27 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2536
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