GOÄ 2535: Hemisphärektomie korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 2535
Resektion einer Gehirnhemisphäre
Punktzahl 6000  
Einfachsatz 349,72 € 1,0x
Regelhöchstsatz 804,36 € 2,3x
Höchstsatz 1224,02 € 3,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2535 (Resektion einer Gehirnhemisphäre) erfordert Präzision. Erfahren Sie alles zu Kombinationen, Dokumentation und Fallstricken.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2535

GOÄ-Ziffer 2535: Resektion einer Gehirnhemisphäre – Punktzahl: 6000

Die GOÄ-Ziffer 2535 beschreibt die Resektion einer Gehirnhemisphäre, auch bekannt als Hemisphärektomie. Dieser hochkomplexe neurochirurgische Eingriff umfasst die operative Entfernung oder die funktionelle Ausschaltung einer kompletten Großhirnhälfte. Die Leistung ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie), Unterabschnitt VIII (Neurochirurgie) der Gebührenordnung für Ärzte verortet.

In der modernen Neurochirurgie wird zwischen der anatomischen und der funktionellen Hemisphärektomie unterschieden. Während bei der anatomischen Variante die gesamte Gehirnhalbkugel entfernt wird, verbleibt bei der funktionellen Variante das Gewebe weitgehend im Schädel, wird jedoch von allen neuronalen Verbindungen getrennt. Beide Operationsmethoden sind unter dieser Ziffer vollständig abgebildet.

GOÄ 2535 in der Praxis: Indikationen und neurochirurgische Relevanz

Die Durchführung einer Hemisphärektomie stellt einen der weitreichendsten Eingriffe in der Neurochirurgie dar. Die Indikationsstellung erfolgt daher unter strengsten Kriterien, meist im Rahmen einer multidisziplinären Fallkonferenz. Typische Patienten sind Kinder oder junge Erwachsene mit schwersten, anderweitig nicht behandelbaren Erkrankungen einer Hirnhälfte.

Zu den primären Indikationen gehört die therapierefraktäre Epilepsie, die ihren Ursprung in einer großflächigen Schädigung einer einzelnen Hemisphäre hat. Auch chronisch-entzündliche Prozesse wie die Rasmussen-Enzephalitis oder angeborene Gefäßfehlbildungen wie das Sturge-Weber-Syndrom rechtfertigen diesen Eingriff. Durch die Ausschaltung der betroffenen Hemisphäre kann oft eine erhebliche Verbesserung der Lebensqualität erzielt werden.

Abzugrenzen ist die GOÄ 2535 von kleineren, umschriebenen Resektionen wie der Lobektomie oder der selektiven Amygdalohippokampektomie. Diese weniger ausgedehnten Eingriffe werden über andere Ziffern des neurochirurgischen Kapitels abgerechnet. Die GOÄ 2535 bleibt ausschließlich der vollständigen hemisphärischen Sanierung vorbehalten.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2535

Fallbeispiel 1: Funktionelle Hemisphärektomie bei Rasmussen-Enzephalitis

Ein pädiatrischer Patient leidet an einer progredienten Rasmussen-Enzephalitis mit therapierefraktären Anfällen. Es erfolgt eine funktionelle Hemisphärektomie zur Unterbrechung der epileptogenen Leitungsbahnen. Der Eingriff erfordert eine präzise mikrochirurgische Trennung der Faserverbindungen bei Erhalt der vaskulären Versorgung.

Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 2535. Da der Eingriff aufgrund anatomischer Besonderheiten und des jungen Alters des Patients besonders zeitaufwendig war, wird ein Steigerungssatz von 3,5 gewählt. Der operative Zugang über eine osteoplastische Trepanation wird zusätzlich mit der GOÄ-Ziffer 2516 liquidiert.

Fallbeispiel 2: Anatomische Hemisphärektomie nach schwerem perinatalem Infarkt

Bei einem jugendlichen Patienten mit ausgeprägter Hemimegalenzephalie und schwerer Hemiparese nach perinatalem Infarkt wird eine anatomische Hemisphärektomie durchgeführt. Das geschädigte Gewebe der linken Hemisphäre wird vollständig reseziert, um die unkontrollierbare Anfallsaktivität einzudämmen.

Neben der GOÄ-Ziffer 2535 für die Resektion wird die Ziffer 2516 für die Kraniotomie angesetzt. Die aufwendige Blutstillung an den tiefen Hirngefäßen rechtfertigt eine Steigerung der Ziffer 2535 auf den 3,0-fachen Satz. Die Dokumentation belegt den erhöhten Material- und Zeitaufwand lückenlos.

Fallbeispiel 3: Hemisphärektomie bei Sturge-Weber-Syndrom

Ein Patient mit Sturge-Weber-Syndrom stellt sich mit einer ausgeprägten leptomeningealen Angiomatose der rechten Hemisphäre vor. Zur Sanierung des epileptogenen Fokus wird eine modifizierte funktionelle Hemisphärektomie vorgenommen. Der Eingriff verläuft ohne unvorhergesehene Komplikationen.

Die Abrechnung erfolgt mit dem Regelhöchstsatz von 2,3 für die GOÄ-Ziffer 2535. Der Zugangsweg wird separat über die entsprechende Ziffer für die Trepanation abgerechnet. Das intraoperative Neuromonitoring wird als eigenständige Leistung zusätzlich in Ansatz gebracht.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2535: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2535 ist das Versäumnis, den operativen Zugang separat zu deklarieren. Private Krankenversicherungen versuchen gelegentlich, die Ziffer 2516 (Kraniotomie) als Bestandteil der Resektion darzustellen. Dies widerspricht jedoch den Abrechnungsbestimmungen, da der Zugang eine eigenständige, vorbereitende Leistung darstellt.

Zudem führen unzureichende Begründungen bei der Überschreitung des Schwellenwertes von 2,3 regelmäßig zu Kürzungen. Standardformulierungen wie "erhöhter Zeitaufwand" ohne konkrete klinische Details werden von Prüfstellen meist nicht anerkannt. Es müssen spezifische Erschwerungsgründe wie extreme Verwachsungen der Dura mater oder atypische Gefäßverläufe dokumentiert werden.

Achtung: Die gleichzeitige Abrechnung von kleineren Teilresektionen (z. B. einer isolierten Lobektomie) neben der GOÄ 2535 an derselben Hemisphäre ist unzulässig. Die Hemisphärektomie schließt als umfassendere Leistung alle kleineren Resektionen im selben Zielgebiet ein.

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Dokumentation der GOÄ 2535: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der OP-Bericht muss den genauen Ablauf der Resektion oder der funktionellen Trennung präzise beschreiben. Insbesondere die Darstellung der mikrochirurgischen Präparation und der vaskulären Kontrolle ist essenziell.

Für die Begründung von Schwellenwertüberschreitungen müssen alle erschwerenden Faktoren zeitnah im Bericht festgehalten werden. Dazu gehören ungewöhnliche Blutungen, anatomische Varianten oder die Notwendigkeit einer erweiterten plastischen Rekonstruktion der Dura. Eine präzise Zeiterfassung des reinen Resektionsanteils stützt die Argumentation zusätzlich.

Dokumentationsbeispiel: "Durchführung einer funktionellen Hemisphärektomie rechts. Osteoplastische Trepanation (separat nach GOÄ 2516). Mikrochirurgische Trennung des Balkens (Kallosotomie) und des temporomesialen Übergangs unter kontinuierlichem Neuromonitoring. Erschwerte Präparation bei ausgeprägten arachnoidalen Verwachsungen im Bereich der Arteria cerebri media, dadurch OP-Verlängerung um 45 Minuten."

GOÄ 2535: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der Komplexität des Eingriffs ist eine Steigerung über den Regelhöchstsatz von 2,3 hinaus häufig medizinisch begründbar. Typische Kriterien für eine Faktorerhöhung bis zum 3,5-fachen Satz sind ein extrem hohes Blutungsrisiko, schwierige anatomische Verhältnisse nach Voroperationen oder entzündliche Gewebeveränderungen. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar im Liquidationsträger formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ-Ziffer 2535 wird selten isoliert abgerechnet. Ein regelkonformes Abrechnungsset umfasst neben der Resektion auch den operativen Zugang sowie begleitende Spezialleistungen. Zu den häufigsten Kombinationen gehören:

  • GOÄ 2516: Öffnung der Schädelhöhle (Kraniotomie) als selbstständige Zugangsleistung.
  • GOÄ 3530: Anwendung von Operationsmikroskopen für die feingewebliche Präparation.
  • GOÄ 3500 ff.: Intraoperatives elektrophysiologisches Neuromonitoring zur Funktionserhaltung.
  • GOÄ 435: Zuschlag für ambulante oder belegärztliche Anästhesie, sofern zutreffend.

Tipp: Nutzen Sie bei der Abrechnung des Operationsmikroskops stets den entsprechenden Zuschlag nach GOÄ 3530, da die Hemisphärektomie regelhaft unter mikrochirurgischen Bedingungen stattfindet. Dies sichert das Ihnen zustehende Honorar für den hohen technischen Aufwand.

Ziffer 2535 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 2535 (Resektion einer Gehirnhemisphäre) wird zur neuen Nummer 8362 — „Resektion oder Dissektion einer Großhirnhemisphäre (Hemisphärotomie)". Der feste Satz beträgt 1.687,53 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 804,36 €). Abrechenbar 1x je Sitzung.

Die alte Leistung beschreibt die Resektion einer Großhirnhemisphäre einschließlich der funktionellen Hemisphärektomie; 8362 verwendet hierfür den präziseren Terminus Hemisphärotomie und deckt ausdrücklich sowohl Resektion als auch Dissektion (Diskonnektion) ab.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2535

Ja, die neurochirurgische Zugangsleistung wie die Kraniotomie nach GOÄ 2516 ist neben der GOÄ 2535 gesondert berechenbar. Dies ist explizit in den Abrechnungsbestimmungen vorgesehen. Achten Sie auf eine präzise Dokumentation des operativen Zugangswegs.
Die anatomische Hemisphärektomie beschreibt die vollständige operative Entfernung einer Gehirnhälfte, während bei der funktionellen Variante Gewebe belassen, aber neurologisch komplett isoliert wird. Beide Operationsverfahren fallen unter das Leistungsspektrum der GOÄ-Ziffer 2535. Die Wahl des Verfahrens richtet sich nach der individuellen klinischen Indikation.
Im Regelfall wird die GOÄ 2535 mit dem 2,3-fachen Gebührensatz abgerechnet, was einem Honorar von 804,36 € entspricht. Bei überdurchschnittlicher Schwierigkeit oder Zeitdauer kann die Ziffer mit entsprechender Begründung bis zum 3,5-fachen Satz (1224,02 €) gesteigert werden. Typische Begründungen sind ausgeprägte Verwachsungen oder anatomische Varianten.
Die GOÄ 2535 wird typischerweise bei therapierefraktärer Epilepsie, schweren unilateralen Hirnschädigungen oder dem Sturge-Weber-Syndrom angewendet. Auch die Rasmussen-Enzephalitis stellt eine klassische Indikation dar. Die medizinische Notwendigkeit muss im OP-Bericht detailliert dargelegt werden.
Die GOÄ 2535 umfasst die eigentliche Resektion bzw. funktionelle Trennung der Gehirnhemisphäre. Nicht enthalten und somit separat berechenbar sind der operative Zugang (z. B. GOÄ 2516) sowie mikrochirurgische Techniken oder intraoperatives Neuromonitoring. Eine genaue Abgrenzung der Einzelschritte verhindert Honorarverluste.
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