GOÄ 2531: Intrakraniale Gefäßanastomose richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2531
Intrakraniale Gefäßanastomose oder Gefäßtransplantation
Punktzahl 7500  
Einfachsatz 437,15 € 1,0x
Regelhöchstsatz 1005,44 € 2,3x
Höchstsatz 1530,02 € 3,5x

Die korrekte Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2531 erfordert Präzision. Erfahren Sie alles über neurochirurgische Bypässe und die ophthalmologische Analogabrechnung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2531

GOÄ-Ziffer 2531: Intrakraniale Gefäßanastomose oder Gefäßtransplantation (7500 Punkte)

Die GOÄ-Ziffer 2531 beschreibt eine hochkomplexe mikrochirurgische Leistung aus dem Bereich der Neurochirurgie. Sie umfasst die operative Verbindung von Blutgefäßen innerhalb des Schädels oder das Einbringen eines Gefäßtransplantats zur Wiederherstellung der zerebralen Durchblutung. Diese anspruchsvolle Rekonstruktion erfordert eine präzise mikrochirurgische Technik unter dem Operationsmikroskop.

Neben der primären neurochirurgischen Anwendung besitzt diese Ziffer eine herausragende Bedeutung in der Augenheilkunde. Durch einen Beschluss des Zentralen Konsultationsausschusses wird sie analog für aufwendige Netzhaut-Glaskörper-Eingriffe herangezogen. Die Ziffer bildet somit das finanzielle Fundament für hochspezialisierte mikrochirurgische Rekonstruktionen und Gefäßanastomosen.

GOÄ 2531 in der Praxis: Neurochirurgische Bypässe und ophthalmologische Analogbewertung

In der Neurochirurgie kommt die GOÄ-Ziffer 2531 vor allem bei der Behandlung von komplexen intrakraniellen Aneurysmen, der Moyamoya-Erkrankung oder schweren zerebralen Ischämien zum Einsatz. Typische Verfahren sind der extra-intrakranielle Bypass (EC-IC-Bypass), wie die Anastomose der Arteria temporalis superficialis mit der Arteria cerebri media (STA-MCA-Bypass). Diese Eingriffe dienen der Revaskularisation und erfordern eine exzellente technische Ausstattung.

In der Augenheilkunde wird die Ziffer 2531 im Rahmen der Analogbewertung A 1387.1 für schwere vitreoretinale Eingriffe genutzt. Dies betrifft Operationen bei anliegender oder abgelöster Netzhaut mit netzhautablösenden Membranen, therapierefraktärem Glaukom oder submakulärer Chirurgie. Hierbei wird die Ziffer 2531 additiv zur analogen Ziffer 2551 (A 1387) berechnet, um den extremen Aufwand adäquat abzubilden.

Tipp: Bei der ophthalmologischen Analogabrechnung nach A 1387.1 ist die Kombination aus der analogen Ziffer 2551 und der Ziffer 2531 fest vorgegeben. Diese Kombination deckt alle mikrochirurgischen Teilschritte der komplexen Netzhaut-Glaskörper-Chirurgie pauschal ab.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2531

Fallbeispiel 1: Extra-intrakranieller Bypass (STA-MCA)

Ein Patient mit fortgeschrittener Moyamoya-Erkrankung erhält einen extra-intrakraniellen Bypass zur Verbesserung der Hirndurchblutung. Der Neurochirurg legt die Arteria temporalis superficialis frei, führt die Kraniotomie durch und anastomosiert das Gefäß mikrochirurgisch mit einem Ast der Arteria cerebri media. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2531 für die Anastomose, die GOÄ-Ziffer 2516 für den neurochirurgischen Zugang sowie die GOÄ-Ziffer 445 für die Anwendung des Operationsmikroskops.

Fallbeispiel 2: Komplexe Vitrektomie bei proliferativer Vitreoretinopathie

Bei einer Patientin mit traktiver Netzhautablösung und ausgeprägten netzhautablösenden Membranen erfolgt eine Pars-plana-Vitrektomie mit Membran-Peeling und Gastamponade. Die Abrechnung erfolgt analog nach der Empfehlung der Bundesärztekammer mit der Kombination A 1387.1. Dies entspricht der Abrechnung der analogen Ziffer 2551 (7500 Punkte) plus der Ziffer 2531 (7500 Punkte) zur Abgeltung des gesamten komplexen Eingriffs.

Fallbeispiel 3: Intrakranielle Gefäßtransplantation mit Veneninterponat

Zur Sanierung eines Riesenaneurysmas der Arteria carotis interna muss ein Gefäßabschnitt durch ein autologes Venentransplantat ersetzt werden. Der Operateur entnimmt zunächst ein passendes Venensegment aus dem Unterschenkel des Patienten und setzt dieses intrakraniell ein. Neben der GOÄ-Ziffer 2531 für die Transplantation wird die Entnahme des Transplantats separat nach der GOÄ-Ziffer 2807 berechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2531: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Neurochirurgie ist das Versäumnis, die Transplantatgewinnung separat abzurechnen. Die Entnahme eines autologen Venen- oder Arterientransplantats ist explizit nicht in der Ziffer 2531 enthalten. Private Krankenversicherungen versuchen gelegentlich, diese Zusatzberechnung (z. B. nach Nr. 2807 oder 2808) als Bestandteil der Hauptleistung zurückzuweisen, was gebührenrechtlich unzulässig ist.

In der Augenheilkunde führt die fehlerhafte Kombination von Einzelleistungen neben der Analogziffer A 1387.1 regelmäßig zu Kürzungen. Der Beschluss der Bundesärztekammer legt fest, dass neben dieser Analogbewertung keine zusätzlichen Gebührenpositionen für weitere Eingriffe an Netzhaut oder Glaskörper berechnungsfähig sind. Ausnahmen gelten nur für seltene Sonderfälle wie die Macula-Rotation oder die Versorgung einer Augapfelruptur.

Achtung: Die Abrechnung von zusätzlichen Netzhautlasungen (z. B. nach GOÄ 1377) oder Kryotherpien am selben Auge ist neben der Analogziffer A 1387.1 ausgeschlossen, da diese Maßnahmen bereits durch die Pauschale abgegolten sind.

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Dokumentation der GOÄ 2531: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte OP-Dokumentation ist die beste Verteidigung gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. Im Operationsbericht müssen die anatomischen Gegebenheiten, der Durchmesser der verwendeten Gefäße und die genaue Nahttechnik der Anastomose präzise beschrieben werden. Auch die Ischämiezeit und der Einsatz des Operationsmikroskops sollten explizit dokumentiert sein.

Für die augenärztliche Analogabrechnung muss die medizinische Notwendigkeit der komplexen Variante (A 1387.1) klar aus dem Bericht hervorgehen. Die Dokumentation muss das Vorhandensein von netzhautablösenden Membranen, eines therapierefraktären Glaukoms oder die Durchführung submakulärer Chirurgie zweifelsfrei belegen.

Dokumentationsbeispiel (Neurochirurgie):
... Nach temporaler Kraniotomie (Nr. 2516) Darstellung der MCA-Kortikalisarterie. Präparation der Spenderarterie (STA). Unter dem Operationsmikroskop (Nr. 445) erfolgt die End-zu-Seit-Anastomose mittels fortlaufender Prolene-Naht 10-0. Anastomosenzeit: 22 Minuten. Nach Freigabe des Blutflusses zeigt sich eine regelrechte, pulsierende Perfusion des Bypasses ohne Leckage...

GOÄ 2531: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der extremen Komplexität intrakranieller Gefäßeingriffe kann der Schwellenwert von 2,3 häufig überschritten werden. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 3,5 ist gerechtfertigt, wenn besondere Erschwernisse vorliegen. Typische Begründungen sind extrem kaliberschwache oder brüchige Gefäßwände, ausgeprägte atherosklerotische Veränderungen im Anastomosenbereich oder eine kritisch verlängerte Ischämiezeit unter schwierigen anatomischen Sichtverhältnissen.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ-Ziffer 2531 wird in der neurochirurgischen Praxis selten isoliert erbracht. Zulässig und medizinisch sinnvoll ist die Kombination mit der Zugangsleistung nach GOÄ-Ziffer 2516 (Kraniotomie). Ebenfalls kombinierbar sind die Ziffern für die Transplantatgewinnung (GOÄ 2807/2808) sowie die Zuschläge für ambulantes Operieren (Zuschlag C) und die Anwendung des Operationsmikroskops (Zuschlag 445).

Ziffer 2531 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 2531 (Intrakraniale Gefäßanastomose oder Gefäßtransplantation) wird zur neuen Nummer 8357 — „Intrakranielle Gefäßanastomose und/oder Gefäßtransplantation oder Embolektomie". Der feste Satz beträgt 1.668,88 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 1.005,44 €). Abrechenbar 1x je Sitzung.

8357 nennt intrakranielle Gefäßanastomose und/oder Gefäßtransplantation als erste und zweite Leistungsvariante. Die Transplantatgewinnung war nach alter GOÄ gesondert berechnungsfähig (Nrn. 2807 oder 2808); die neue Legende enthält ggf. einschließlich Interposition der Transplantate, was impliziert, dass die Gewinnung weiterhin separat abgerechnet werden kann.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2531

Die GOÄ-Ziffer 2531 bewertet die Durchführung einer intrakranialen Gefäßanastomose oder Gefäßtransplantation mit 7500 Punkten. Sie kommt primär bei neurochirurgischen Bypass-Operationen sowie analog bei komplexen Netzhaut-Glaskörper-Eingriffen zum Einsatz.
Ja, die Gewinnung des Gefäßtransplantats ist nicht in der Ziffer 2531 enthalten. Sie kann separat, beispielsweise nach den GOÄ-Ziffern 2807 oder 2808, in Rechnung gestellt werden.
In der Augenheilkunde wird die GOÄ 2531 im Rahmen der Analogziffer A 1387.1 für komplexe Netzhaut-Glaskörper-Eingriffe genutzt. Sie wird dabei additiv zur analogen Ziffer 2551 berechnet, um den hohen operativen Aufwand abzubilden.
Nein, die neurochirurgische Zugangsleistung ist nicht Teil der Ziffer 2531. Die Kraniotomie kann daher zusätzlich, beispielsweise nach der GOÄ-Ziffer 2516, abgerechnet werden.
Die Ziffer kann bei Vorliegen besonderer Erschwernisse bis zum Höchstsatz von 3,5 gesteigert werden. Typische Begründungen sind extrem dünne Gefäßwände, ausgeprägte Arteriosklerose oder schwierige anatomische Verhältnisse.
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