GOÄ 2676: Mundbodenplastik korrekt abrechnen – Tipps

6 Min. Lesezeit
GOÄ 2676
Totale Mundboden- oder Vestibulumplastik zur Formung des Prothesenlagers mit partieller Ablösung der Mundbodenmuskulatur, je Kiefer
Punktzahl 2200  
Einfachsatz 128,23 € 1,0x
Regelhöchstsatz 294,93 € 2,3x
Höchstsatz 448,80 € 3,5x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2676: Erfahren Sie alles über die Abrechnung der totalen Mundbodenplastik, typische Fehler und die optimale Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2676

"Totale Mundboden- oder Vestibulumplastik zur Formung des Prothesenlagers mit partieller Ablösung der Mundbodenmuskulatur, je Kiefer"

Die Leistungslegende beschreibt einen weichteilchirurgischen Eingriff im Bereich des Mundbodens oder des Mundvorhofs (Vestibulum). Ziel dieser Operation ist die Verbesserung des Prothesenlagers bei stark atrophiertem Kieferknochen. Durch die partielle Ablösung der ansetzenden Muskulatur wird der relative Alveolarkamm erhöht, um einer Prothese wieder ausreichend Halt zu bieten.

Im Gegensatz zu kleineren, lokal begrenzten Plastiken handelt es sich hierbei um eine totale Plastik, die sich über den gesamten Kiefer erstreckt. Die Ziffer umfasst alle Teilschritte wie die Inzision, die Präparation des Weichgewebes, die Muskelablösung sowie die anschließende Fixation des Lappens.

GOÄ 2676 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Der klinische Einsatz der GOÄ 2676 liegt primär in der präprothetischen Chirurgie. Wenn ein Patient unter einem extremen Knochenabbau im zahnlosen Kiefer leidet, reicht die verbleibende Schleimhaut oft nicht aus, um eine Prothese stabil zu verankern. In solchen Fällen ist eine relative Erhöhung des Alveolarkamms indiziert.

Typische Indikationen umfassen den hoch ansetzenden Mundboden oder störende Muskelbänder, die bei Mundbewegungen die Prothese abheben würden. Durch die partielle Ablösung der Mundbodenmuskulatur (z. B. des Musculus mylohyoideus) wird der Mundboden vertieft und das Prothesenlager stabilisiert. Dieser Eingriff erfordert ein hohes chirurgisches Geschick und wird meist unter Lokalanästhesie oder Sedierung durchgeführt.

Tipp: Bei der Durchführung im Rahmen einer ambulanten Operation sollte unbedingt an den OP-Zuschlag nach Nr. 445 gedacht werden, um den erhöhten Aufwand adäquat abzubilden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2676

Fallbeispiel 1: Totale Mundbodenplastik im Unterkiefer

Ein zahnloser Patient stellt sich mit einer schlecht sitzenden Unterkieferprothese vor. Die klinische Untersuchung zeigt eine ausgeprägte Atrophie des Alveolarfortsatzes mit einem extrem hoch ansetzenden Mundboden. Es erfolgt eine totale Mundbodenplastik mit partieller Ablösung der Mylohyoid-Muskulatur im gesamten Unterkiefer zur Vertiefung des Lagers.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2676 zum Regelsatz (2,3-fach). Zusätzlich wird der ambulante OP-Zuschlag nach Nr. 445 angesetzt, da es sich um einen operativen Eingriff der Kategorie C handelt.

Fallbeispiel 2: Totale Vestibulumplastik im Oberkiefer

Bei einer Patientin ist aufgrund einer fortgeschrittenen Kieferresorption kein ausreichender Halt für die Oberkieferprothese gegeben. Der Operateur führt eine totale Vestibulumplastik (Mundvorhofplastik) im gesamten Oberkiefer durch, um das Prothesenlager chirurgisch zu vertiefen.

Da der Eingriff den gesamten Oberkiefer umfasst, ist die Berechnung der GOÄ 2676 je Kiefer vollumfänglich gerechtfertigt. Die Abrechnung erfolgt neben der Lokalanästhesie und den verwendeten Nahtmaterialien.

Fallbeispiel 3: Erschwerter Eingriff bei ausgeprägter Vernarbung

Ein Patient benötigt eine totale Mundbodenplastik im Unterkiefer nach einer vorausgegangenen, missglückten Vorhofplastik. Aufgrund massiver Vernarbungen im Operationsgebiet gestaltet sich die Präparation und die partielle Ablösung der Muskulatur als äußerst zeitaufwendig und schwierig.

In diesem Fall wird die GOÄ 2676 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5 abgerechnet. Die Begründung in der Rechnung verweist explizit auf die erschwerten Bedingungen durch das stark vernarbte Gewebe.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2676: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2676 ist die fehlerhafte Kombination mit anderen plastischen Ziffern im selben Kiefer. Die Ziffer 2676 ist eine totale Plastik und schließt die zeitgleiche Berechnung von Teilplastiken wie den Nummern 2670, 2671 oder 2675 im selben Kiefer aus. Private Krankenversicherungen kürzen hier regelmäßig, wenn diese Ziffern nebeneinander auftauchen.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Definition von "je Kiefer". Die GOÄ 2676 darf nur einmal pro Kiefer berechnet werden, selbst wenn Mundboden- und Vestibulumplastik im selben Kiefer kombiniert werden. Die Leistungslegende spricht von "Mundboden- oder Vestibulumplastik", was bedeutet, dass beide Maßnahmen zusammen im selben Kiefer durch die einmalige Ziffer abgegolten sind.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 2676 setzt zwingend die partielle Ablösung der Mundbodenmuskulatur voraus. Wird lediglich eine reine Schleimhautverschiebung ohne Muskelbeteiligung durchgeführt, ist die Ziffer nicht korrekt und Prüfer fordern eine Herabstufung auf die GOÄ 2675.

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Dokumentation der GOÄ 2676: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch private Kostenträger oder Beihilfestellen. Im Operationsbericht muss die Indikation der extremen Kieferatrophie sowie die Notwendigkeit der Prothesenlagerformung klar hervorgehen. Auch die Ausdehnung des Eingriffs über den gesamten Kieferbogen muss dokumentiert sein.

Besonders wichtig ist der Nachweis der Muskelbeteiligung. Der Operateur sollte detailliert beschreiben, welche Muskelanteile (z. B. Musculus mylohyoideus) partiell abgelöst und wie diese anschließend fixiert wurden. Ohne diese Details wird die medizinische Notwendigkeit der aufwendigen Ziffer 2676 oft angezweifelt.

Dokumentationsbeispiel:
"Diagnose: Extreme Atrophie des Unterkiefer-Alveolarkamms mit hoch ansetzendem Mundboden. Durchführung einer totalen Mundbodenplastik im gesamten Unterkiefer. Inzision der Schleimhaut, stumpfe und scharfe Präparation. Partielle Ablösung der Mundbodenmuskulatur (M. mylohyoideus) zur Vertiefung des Prothesenlagers. Fixation des Lappens mittels resorbierbarer Nähte. Komplikationsloser Verlauf."

GOÄ 2676: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der Komplexität des Eingriffs kann der Regelsatz von 2,3 oft überschritten werden. Ein erhöhter Steigerungsfaktor bis zum 3,5-fachen Satz ist gerechtfertigt, wenn besondere Erschwernisse vorliegen. Typische Begründungen sind eine extreme Blutungsneigung, anatomische Besonderheiten wie ein extrem flacher Kieferkamm oder ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen.

Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert werden. Allgemeine Floskeln wie "erhöhter Zeitaufwand" reichen den Kostenträgern meist nicht aus und führen zu Rückfragen.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 2676 lässt sich sinnvoll mit anderen gebührenrechtlichen Leistungen kombinieren. Häufig wird der Eingriff in Kombination mit Anästhesieleistungen (z. B. GOÄ 490 oder 491) oder einer Analgosedierung erbracht. Auch die berechnung von Operationszuschlägen wie der GOÄ 445 ist zulässig und sollte nicht vergessen werden.

Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit kleineren plastischen Eingriffen am selben Kiefer. Werden jedoch Ober- und Unterkiefer in derselben Sitzung operiert, kann die GOÄ 2676 selbstverständlich zweifach (einmal je Kiefer) mit entsprechender Kennzeichnung abgerechnet werden.

Ziffer 2676 in der neuen GOÄ

Die totale Mundboden- oder Vestibulumplastik zur Formung des Prothesenlagers mit partieller Ablösung der Mundbodenmuskulatur (alte Nr. 2676, je Kiefer, 2,3-facher Satz: 294,93 €) erhält mit der neuen Nummer 8754 einen direkten Nachfolger — zum Festpreis von 422,01 € je Kiefer. Die neue Legende ist weitgehend identisch; neu ausdrücklich eingeschlossen sind ggf. erforderliche Neurolysen.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2676

Die GOÄ-Ziffer 2676 kostet im einfachen Gebührensatz 128,23 € und im Regelhöchstsatz (2,3-fach) 294,93 €. Bei besonders schwierigen Eingriffen kann der Höchstsatz (3,5-fach) mit 448,80 € berechnet werden. Voraussetzung für die Steigerung ist eine nachvollziehbare Begründung auf der Rechnung.
Die GOÄ 2676 darf bei einer totalen Mundboden- oder Vestibulumplastik zur Formung des Prothesenlagers abgerechnet werden. Der Eingriff muss sich über den gesamten Ober- oder Unterkiefer erstrecken und eine partielle Ablösung der Muskulatur beinhalten. Kleinere, lokale Plastiken fallen unter andere Ziffern.
Ja, die GOÄ 2676 kann maximal zweimal in einer Sitzung berechnet werden, sofern der Eingriff sowohl im Oberkiefer als auch im Unterkiefer durchgeführt wird. Innerhalb desselben Kiefers ist die Ziffer jedoch nur einmal berechnungsfähig. Dies gilt auch dann, wenn Mundboden- und Vestibulumplastik kombiniert werden.
Neben der GOÄ 2676 kann der Zuschlag für ambulante operative Leistungen nach der GOÄ-Ziffer 445 berechnet werden. Dieser Zuschlag beträgt pauschal 72,86 € (einfacher Satz) und ist nicht steigerungsfähig. Er dient der Abgeltung des erhöhten Aufwands bei ambulanten Operationen.
Die gleichzeitige Berechnung der GOÄ-Ziffern 2670, 2671, 2675 und 2677 für denselben Kiefer ist ausgeschlossen. Da die GOÄ 2676 eine totale Plastik darstellt, sind kleinere Teilplastiken im selben Operationsgebiet abgegolten. Bei getrennten Kiefern ist eine separate Abrechnung jedoch möglich.
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