GOÄ 2977: Thorakokaustik korrekt abrechnen – Praxis-Tipps

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2977
Thorakokaustik bei Spontanpneumothorax
Punktzahl 739  
Einfachsatz 43,07 € 1,0x
Regelhöchstsatz 99,06 € 2,3x
Höchstsatz 150,75 € 3,5x

Leitfaden zur rechtssicheren Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2977 (Thorakokaustik). Mit praxisnahen Fallbeispielen, Dokumentationstipps und Kombinationsmöglichkeiten.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2977

GOÄ-Ziffer 2977: Thorakokaustik bei Spontanpneumothorax (739 Punkte)

Die Thorakokaustik beschreibt das operative Durchtrennen von Gewebesträngen oder Verwachsungen zwischen dem Lungenfell und dem Rippenfell. Diese Maßnahme ist essenziell, um der kollabierten Lunge bei einem Spontanpneumothorax die Wiederausdehnung zu ermöglichen. Die Leistung ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie), Unterabschnitt XII (Thoraxchirurgie) der Gebührenordnung für Ärzte verortet.

Heutzutage erfolgt dieser Eingriff meist im Rahmen einer minimalinvasiven, videounterstützten Thorakoskopie (VATS). Die Ziffer bildet die thermische oder mechanische Adhäsiolyse im Pleuraraum ab. Eine diagnostische Thorakoskopie ist dabei nicht Bestandteil der Ziffer und kann gesondert liquidiert werden.

GOÄ 2977 in der Praxis: Indikation und klinischer Kontext

Der klinische Einsatz der GOÄ-Ziffer 2977 konzentriert sich auf Patientenszenarien mit einem Spontanpneumothorax. Wenn Luft in den Pleuraspalt gelangt, verliert die Lunge ihren physiologischen Kontakt zur Thoraxwand. Bestehende Gewebestränge verhindern oft eine vollständige Reexpansion oder halten Fisteln offen, weshalb eine gezielte Adhäsiolyse notwendig wird.

In der modernen Thoraxchirurgie wird die Thorakokaustik fast ausschließlich thorakoskopisch durchgeführt. Die Ziffer ist daher eng mit endoskopischen Zugangswegen verknüpft. Die Indikation ist streng an das Vorliegen eines Spontanpneumothorax gebunden; andere Formen des Pneumothorax (z. B. traumatisch) sind formal nicht über diese spezifische Ziffer abzubilden.

Tipp: Da die Ziffer explizit den Spontanpneumothorax nennt, sollte bei traumatischen oder iatrogenen Pneumothoraces auf allgemeinere Ziffern zur Adhäsiolyse im Thoraxbereich ausgewichen werden, um Erstattungskonflikte zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2977

Fallbeispiel 1: Primärer Spontanpneumothorax bei jungem Patienten

Ein 22-jähriger Patient stellt sich mit akutem linksseitigen Brustschmerz und Atemnot vor. Diagnostiziert wird ein primärer Spontanpneumothorax. Im Rahmen einer videounterstützten Thorakoskopie (VATS) zeigt sich ein fibröser Gewebestrang, der die Lunge fesselt. Dieser Strang wird mittels Elektrokoagulation durchtrennt.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2977 für die Thorakokaustik. Zusätzlich wird die diagnostische Thorakoskopie nach Ziffer 695 berechnet. Da der Eingriff ambulant durchgeführt wurde, kommen entsprechende Zuschläge hinzu.

Fallbeispiel 2: Rezidivierender Spontanpneumothorax mit Adhäsiolyse

Bei einer Patientin mit rezidivierendem Spontanpneumothorax rechts wird eine thorakoskopische Revision durchgeführt. Es zeigen sich ausgeprägte Verwachsungen zwischen Oberlappen und Thoraxwand, die die Lunge am Entfalten hindern. Die Verwachsungen werden schrittweise kaustisch gelöst.

Neben der diagnostischen Thorakoskopie wird die Thorakokaustik nach GOÄ 2977 liquidiert. Aufgrund des erhöhten Zeitaufwands durch die multiplen Verwachsungen wird ein Steigerungsfaktor von 2,8 gewählt und schriftlich begründet.

Fallbeispiel 3: Sekundärer Spontanpneumothorax bei schwerem Emphysem

Ein älterer Patient mit bekannter COPD erleidet einen sekundären Spontanpneumothorax. Thorakoskopisch zeigt sich ein persistierendes Luftleck an einer Emphysemblase, die durch einen Gewebestrang unter Zug gehalten wird. Der Strang wird thermisch durchtrennt, um die Blase zu entlasten.

Die Durchtrennung des Zugstrangs wird über die GOÄ-Ziffer 2977 abgerechnet. Die anschließende Versorgung der Emphysemblase wird mit den dafür vorgesehenen operativen Ziffern kombiniert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2977: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der fehlerhaften Kombination mit diagnostischen Maßnahmen. Private Krankenversicherungen streichen oft die parallel abgerechnete diagnostische Thorakoskopie (Ziffer 695). Da die offizielle Anmerkung jedoch explizit die getrennte Berechnung erlaubt, ist diese Kürzung unberechtigt und sollte zurückgewiesen werden.

Ein weiterer Streitpunkt ist das Zielleistungsprinzip gemäß § 4 Abs. 2a GOÄ. Wenn neben der Thorakokaustik eine umfangreichere Lungenresektion (z. B. Keilresektion nach Ziffer 2982) durchgeführt wird, argumentieren Prüfer oft, die Kaustik sei lediglich ein unselbstständiger Teilschritt. Hier muss dargelegt werden, dass die Adhäsiolyse eine eigenständige therapeutische Indikation besaß.

Achtung: Die Ziffer 2977 darf nicht abgerechnet werden, wenn lediglich Verwachsungen gelöst werden, um überhaupt erst den operativen Zugangsweg für einen anderen Eingriff freizumachen. Dies gilt gebührenrechtlich als Vorbereitungshandlung und ist mit der Hauptleistung abgegolten.

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Dokumentation der GOÄ 2977: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise OP-Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht muss die anatomische Lage, die Dicke und die Konsistenz der Gewebestränge detailliert beschrieben werden. Auch die verwendete Technologie (z. B. monopolare/bipolare Koagulation, Laser) sollte dokumentiert sein.

Besonders wichtig ist der Nachweis, dass die Durchtrennung der Stränge direkt zur Reexpansion der Lunge beigetragen hat. Dies belegt die therapeutische Notwendigkeit des Eingriffs und entkräftet den Vorwurf einer reinen Zugangserleichterung.

Dokumentationsbeispiel:
Einführen des Thorakoskops über den 4. ICR. Es zeigt sich ein kollabierter rechter Lungenflügel. Im Apex finden sich zwei kräftige, ca. 5 mm dicke fibröse Gewebestränge, die das Lungenfell straff am Rippenfell fixieren und eine Entfaltung verhindern. Mittels bipolarer Kaustik werden diese Stränge vollständig durchtrennt. Unmittelbar postoperativ zeigt sich eine deutliche Reexpansion des Oberlappens.

GOÄ 2977: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen kann der Schwellenwert von 2,3 überschritten werden. Ein erhöhter Steigerungsfaktor (bis 3,5) ist gerechtfertigt, wenn extrem dicke, stark vaskularisierte oder schwer zugängliche Gewebestränge vorliegen. Auch ein erhöhtes Blutungsrisiko in unmittelbarer Nähe zu großen Gefäßen begründet einen höheren Faktor.

Die Begründung auf der Rechnung muss patientenindividuell und medizinisch nachvollziehbar sein. Formulierungen wie 'schwierige Präparation bei massiven, hypervaskularisierten Pleuraadhäsionen mit erhöhtem Blutungsrisiko' sind dafür gut geeignet.

Typische Ziffernkombinationen

Die Thorakokaustik wird selten als isolierte Maßnahme durchgeführt. Häufige und zulässige Kombinationspartner sind die diagnostische Thorakoskopie (Ziffer 695) sowie das Einlegen einer Thoraxdrainage (Ziffer 2970). Wird im selben Eingriff eine Pleurodese durchgeführt, ist auch diese Ziffer (z. B. Ziffer 2976) zusätzlich ansetzbar, sofern sie eine eigenständige Leistung darstellt.

Ziffer 2977 in der neuen GOÄ

Ziffer 2977 (Thorakokaustik bei Spontanpneumothorax) hat im Entwurf der neuen GOÄ keine eigenständige Nachfolgeziffer erhalten. Heute liegt der 2,3-fache Satz bei 99,06 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2977

Die Thorakokaustik nach GOÄ-Ziffer 2977 beschreibt das operative Durchtrennen von Gewebesträngen zwischen Lungen- und Rippenfell bei einem Spontanpneumothorax. Dieser Eingriff wird heute meist minimalinvasiv mittels videounterstützter Thorakoskopie (VATS) durchgeführt. Ziel ist es, der kollabierten Lunge die Wiederentfaltung zu ermöglichen.
Ja, eine diagnostische Thorakoskopie nach Ziffer 695 ist neben der GOÄ 2977 gesondert berechnungsfähig. Dies ist explizit in den offiziellen Anmerkungen zur Ziffer 2977 geregelt. Private Krankenversicherungen versuchen fälschlicherweise oft, diese Kombination unter Verweis auf das Zielleistungsprinzip zu kürzen.
Ein erhöhter Steigerungsfaktor bis 3,5 ist gerechtfertigt, wenn der Eingriff durch massive, stark durchblutete oder schwer zugängliche Verwachsungen erschwert war. Auch ein erhöhtes Blutungsrisiko in der Nähe großer Gefäße stellt eine valide Begründung dar. Die Erschwerungsgründe müssen im OP-Bericht und auf der Rechnung detailliert dokumentiert werden.
Nein, die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 2977 schränkt die Anwendung explizit auf den Spontanpneumothorax ein. Bei traumatischen oder iatrogenen Pneumothoraces sollte auf allgemeinere operative Ziffern zur Adhäsiolyse ausgewichen werden. Eine Fehlcodierung führt in der Regel zur Beanstandung durch die Kostenträger.
Der OP-Bericht muss die genaue Lokalisation, Dicke und Beschaffenheit der durchtrennten Gewebestränge sowie die angewandte Technik beschreiben. Zudem sollte dokumentiert werden, dass die Lunge sich nach der Kaustik erfolgreich wieder ausdehnen konnte. Dies belegt die medizinische Notwendigkeit und schützt vor Honorarkürzungen.
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